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KöngeneR Anzeiger
Donnerstag, 22. April 2021 Amtsblatt der Gemeinde Köngen
Diese Ausgabe erscheint auch online
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Fortführung der Biotopverbundplanung auf Gemarkung Köngen
Die Gemeinde Köngen hat 1988/89 als erste Kommune im Landkreis Esslingen eine Bio- topkartierung und Biotopverbundplanung ihrer Gemarkung durchgeführt. Damals wollte man die bestehenden Lebensräume in ihrer Funk- tion stabilisieren, wo erforderlich verbessern und erweitern. Das hat an Gültigkeit bis heu- te nicht verloren.
Nun soll bis 2030 im Land der funktionale Biotopverbund ausgebaut werden und dazu erstellen die Gemeinden Biotopverbundpläne.
Für die Planung und Umsetzung stehen die Landschaftserhaltungsverbände (LEV) als Un- terstützer den Gemeinden zur Seite. Und auch finanziell gibt es Hilfen durch Förderungen.
Köngen wird nun durch eine Ausschreibung mit der Planung beginnen, die Bearbeitungs- zeit wird sich über die nächsten zwei Jahre erstrecken.
Das Bild zeigt den Klingenbach, ein gutes
Beispiel einer Renaturierung, bei der ein
schnurgerader Entwässerungsgraben in ein
naturnahes, artenreiches und eigendynami-
sches Gewässer umgebaut wurde.
Notdienste
- ohne Gewähr - Ärztlicher Notfalldienst
Wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, bekommen Sie ärztliche Hilfe unter der Telefonnummer 116117 (Anruf ist kos- tenlos). Informationen zu Öffnungszei- ten und Anschrift der jeweiligen Not- fallpraxis finden Sie unter https://www.
kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/
HNO - Notfalldienst
Wenn Ihr HNO-Arzt nicht erreichbar ist, wählen Sie bitte die Nummer des ärztli- chen Bereitschaftsdienstes Tel. 116117.
Kinderärztlicher Notfalldienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 116117
fragen unter der Ruf-Nr. 0711 7877755.
Augenärztlicher Notdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 116117
Sonntagsdienst der
Apotheken - ohne Gewähr - Samstag, 24.04.2021, Pinguin-Apothe- ke im Teck-Center, Stuttgarter Str. 2, 73230 Kirchheim u.T., Tel. 07021/45064.
Sonntag, 25.04.2021, Kastell Apotheke im Kaufland, Wertstr. 12, 73240 Wend- lingen a.N., Tel. 07024/8058210.
Am Mittwochnachmittag hat auch eine der Köngener Apotheken im Wechsel geöffnet.
Sozialstation
Wendlingen am Neckar e.V.Unsere Hilfe ist immer in Ihrer Nähe Wir pflegen in Köngen, Oberboihingen, Unterensingen und Wendlingen a.N.
• Alten- und Krankenpflege
• Hauswirtschaftliche Versorgung
• Betreuung und Nachbarschaftshilfe
• Essen auf Rädern
• Hausnotruf
• Familienpflege
• 24-Stunden-Betreuung
• Fußpflege
Bahnhofstraße 26, 73240 Wendlingen a.N.
Telefon 929392 Fax: 07024 929390
info@sozialstation-wendlingen.de www.sozialstation-wendlingen.de Sprechstunden in Wendlingen:
Montag - Freitag 8.30 - 17.00 Uhr
&
Termine VeransTalTungen Termine VeransTalTungen
Wichtiges
Wichtige Rufnummern:
Polizei 110
Feuer/Notarzt/Rettungsdienst 112 Entstördienst
Trinkwasserversorgung 0711-3907-222 Wasserwerk Köngen 0711-3907-200 (Zähler, Hausanschluss etc.)
Gesundheitsamt
(Landkr. Essl.) 0711-3902-41600 Polizeiposten
Wendlingen
Mo.-Fr. 7-20 Uhr 920990 Polizeirevier Nürtingen 07022-92240
Rathaus Köngen 8007-0
www.koengen.de, gemeinde@koengen.de anzeiger@koengen.de
Stadtwerke Esslingen
(Gas) 0711-3907222
ENBW(Strom) 0800-3629477
Corona-Anfragen richten Sie bitte an:
corona@koengen.de
Sprechstunden öffentlicher Einrich- tungen ausschließlich nach Terminver- einbarung:
Rathaus Tel. 8007-0
Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen- Schutz und achten Sie auf den Min- destabstand von 1,50 Metern.
Der Zugang erfolgt über den barriere- freien Seiteneingang beim Parkdeck.
Öffnungszeiten (Terminvereinbarung):
Mo., Mi., Do. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Di.nachmittag 15:00 - 17:00 Uhr und Do.nachmittag 16:00 - 18:00 Uhr Das Bürgerbüro hat darüber hinaus ge- öffnet (Terminvereinbarung):
Mi.vormittag 07:00 - 12:00 Uhr Fr.vormittag 8:00 - 13:00 Uhr
Römermuseum Köngen Tel. 85802 Näheres auch unter:
http://www.museum-koengen.de Das Römermuseum bleibt weiterhin ge- schlossen.
Bitte achten Sie auf weitere Veröffent- lichungen.
Bücherei Tel. 983500
http://www.buecherei-koengen.de Wertstoff-Annahme neben dem Bauhof:
April bis Oktober
mittwochs von 16:30 - 18:00 Uhr samstags von 10:00 - 13:00 Uhr Grünabfallsammelplatz in Wendlingen (neben dem Gruppenklärwerk)
April bis Oktober
freitags von 14:00 - 19:00 Uhr samstags von 9:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag, 22.04.2021 • Abholung Restmüll 2- und 4-wöchentl. - ohne Gewähr -
• Abholung Gelbe(r) Tonne/Sack - ohne Gewähr -
Donnerstag, 29.04.2021 • Abholung Biotonne - ohne Gewähr -
Impressum
Der Köngener Anzeiger erscheint i. d. R. wöchentlich am Donnerstag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr.
Herausgeber: Gemeinde Köngen. Redaktion: Katharina Keller, Tel. 8007-24.
Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sons- tigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Otto Ruppaner, Stöfflerplatz 1, 73257 Köngen (Die Verantwortung des jeweiligen Verfassers für Beiträge der Kirchen, Parteien, Wählervereinigungen und Vereine wird durch diese Regelung nicht berührt.), für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Bezugspreis: 39,50 € jährlich.
Anzeigen können sowohl beim Bürgermeisteramt als auch direkt beim Verlag, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Tel. 07033 525-0, Fax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de, aufgegeben werden (mit Ausnahme von Anzeigen mit politischem Inhalt; sie sind grundsätzlich beim Bürgermeisteramt aufzugeben und müssen dort einen Tag - 13.30 Uhr - vor dem jeweiligen Annahmeschluss vorliegen). Anzeigenannahme: Tel. 07163 1209-500, uhingen@nussbaum-medien.
de. Bestellungen sind bei den Austrägerinnen und beim Bürgermeisteramt möglich. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr und Versandkosten.
Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Köngener Peter- und Paulskirche muss wegen Rissbildungen dringend saniert werden
Tiefe Risse durchziehen Boden und Mauerwerk der evangelischen Peter- und Paulskirche in Köngen. Dabei wur- de das spätgotische Gotteshaus erst vor zehn Jahren innen grundlegend saniert.
Die Ursache für die erneuten Schä- den liegt im Untergrund. Die Kirche steht zum Teil auf Fels, zum Teil auf weichem Lehmboden. Durch Schrump- fungen der Lehmschichten kämen die Fundamente in Bewegung, was die Bildung von Rissen und Spalten in Boden und Wänden zur Folge habe, erklärt Architekt Urban Kreuz. Zudem sei die im 16. Jahrhundert erbaute, mächtige Kirche nur etwa 1,20 Meter tief gegründet. Verschärft wurde die Situation in den letzten Jahren durch Trockenheit und extrem heiße Sommer, denn dadurch habe sich der lehmige Untergrund weiter zusammengezogen, ergänzt Bauingenieur Andreas Rau vom Bauausschuss der Evangelischen Kirchengemeinde Köngen.
Fünf Jahre habe man nach Abschluss der Innensanierung 2011 Ruhe ge- habt, bis sich erneut Risse zeigten, erinnert sich Ev-Marie Lenk, die Vor- sitzende des Kirchengemeinderats. In den letzten Jahren forschte man zu- sammen mit Fachingenieuren nach den Ursachen und fand heraus, dass nicht die Gebäudesubstanz das Problem ist, sondern der Untergrund. Kreuz hat et- liche Anzeichen gefunden, dass sich an der Kirche schon bald nach der Erbauung die Auswirkungen des hete- rogenen Bodenaufbaus zeigten. In den 1980er Jahren wurde das Fundament im Chorbereich verstärkt, weshalb dort seither keine neuen Schäden auftra- ten. Bohrpfähle aus Beton sollen nun im vorderen Bereich des Kirchenschiffs tief in den Untergrund getrieben wer- den und die Kirchenfundamente stabil mit tragfähigen Felsschichten verbin- den, erläutert Kreuz.
Bevor es vermutlich im Sommer 2022 mit den Arbeiten an den Fundamenten
Urban Kreuz, Hans Weil, Otto Ruppaner, Ronald Scholz, Andreas Rau und ev-Marie Lenk (v.l.) vor den Grabungen an der Peter- und Paulskirche
losgehen kann, seien unter anderem noch umfangreiche Untersuchungen nötig, etwa um festzulegen, wie und wo genau die Betonsäulen im Düsenstrahlverfahren einge- bracht werden.
Derzeit werden außen am Kirchenschiff zwei Grabun- gen durhgeführt. Sind die Fundamente stabilisiert, sollen auch die entstande- nen Risse beseitigt werden.
Denn derzeit hält die Peter- und Paulskirche einen trau- rigen Rekord. Sie ist eine von zwei Kirchen in der Landeskirche mit den meis- ten Rissbildungen.
Für die erneute Sanierung muss die Kir- chengemeinde tief in die Tasche grei- fen. Doch es gehe darum, die Kirche langfristig „als Ort der religiösen und kulturellen Begegnung, der Bildung und des Dialogs“ zu erhalten, sagt Pfarrer Dr. Ronald Scholz. Rund 600 000 Euro seien nötig, um die Fundamente zu stabilisieren. Seit 2016 mussten etwa 80 000 Euro in Untersuchungen, Gut- achten, Notsicherungen und weitere Arbeiten gesteckt werden.
Zuschüsse gibt es unter anderem vom Evangelischen Kirchenbezirk Esslingen und der Evangelischen Landeskirche.
Doch rund 400 000 Euro muss die Kirchengemeinde selbst aufbringen.
Mit der Ehmann-Stiftung hat die Kir- chengemeinde nicht zum ersten Mal eine großzügige Gönnerin gefunden.
240 000 Euro wird sie beisteuern, wie der ehemalige Köngener Bürgermeis- ter Hans Weil als Vertreter der Stiftung erklärt. „Ohne diese Anschubfinanzie- rung könnten wir nicht starten“, betont
Ev-Marie Lenk, die Vorsitzende des Kirchengemeinderats. „Es war für uns selbstverständlich, die Kirchengemein- de in diesem Vorhaben zu unterstüt- zen“, betont Weil. Zumal der Stifter, der ehemalige Köngener Unternehmer Kurt Ehmann und seine Frau der Kirchenge- meinde und der Kirche eng verbunden seien. Er wünscht sich, dass auch an- dere dem Beispiel der Ehmann-Stiftung folgen. Für Bürgermeister Otto Rup- paner ist die Peter- und Paulskirche nicht nur ortsbildprägend, sondern eng verbunden mit der Heimatgeschichte.
Die Bürgerschaft identifiziere sich sehr mit ihr, deshalb prüfe die Bürgerstif- tung „wohlwollend“ eine finanzielle Un- terstützung des Bauvorhabens.
Die konstruktiven Verhandlungen mit dem Denkmalschutz seien langwierig gewesen, doch zuletzt sei ein guter Interessensausgleich gefunden wor- den, berichtet Scholz. Zumal klar sei, dass es nicht um Schönheitsreparatu- ren gehe, sondern angesichts des brö- ckelnden Putzes und Maßwerks drin- gender Handlungsbedarf bestehe. „Wir haben eine Verkehrssicherungspflicht“, betont der Pfarrer.
Eigentlich hatte die Kirchengemeinde ein umfangreiches Fundraisingkonzept ausgearbeitet, bevor die Corona-Pan- demie die meisten Vorhaben stoppte.
Denn neben der Kirche stehen auch das Gustav-Werner-Gemeindehaus und das Pfarrhaus neben der Kirche auf der Sanierungsliste. Die Arbeiten am Pfarrhaus sind inzwischen abgeschlos- sen. Lenk und Scholz hoffen, dass sie bald wieder mit Veranstaltungen wie Benefizkonzerten und ähnlichem für den guten Zweck werben können.
www.ev-kirche-esslingen.de
Text und Fotos: Ulrike Rapp-Hirrlinger Risse im Mauerwerk an einem Kirchenfenster
Für den als nächsten geeigneten Stand- ort zum Bau einer Photovoltaikanlage auf Dächern von Gemeindegebäuden war das Kalzipdach des Kinderhaus Regenbogen eingestuft worden.
Hier wurden insgesamt 88 Solarmodu- le verbaut, die Anlagenleistung liegt bei 29,92 kWp. Knapp 28.000 kWh Strom können damit im Jahr erzeugt werden.
Damit kann das Kinderhaus Regen- bogen 53% seines Strombedarfs aus der Anlage decken, nur der Rest muss noch aus dem Netz bezogen werden.
Die CO²-Reduktion im Jahr liegt bei 7 t.
Die Baukosten betragen ca. 39.000 €, die Anlage hat sich in 11 Jahren amor- tisiert.
In Kürze werden noch die hierfür nö- tigen elektrischen Anschlüsse realisiert, so dass die Photovoltaikanlage bald in Betrieb gehen kann.
Unser Schnelltestzentrum in der Eintrachthalle
Wir sind bereit, kommen Sie gerne vorbei!
In Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverein und der Köngener Apo- thekerschaft werden seit Montag, dem 08.03.2021 kostenlose Tests mit schriftlichem Testergebnis für die Kön- gener Einwohnerinnen und Einwohner im Schnelltestzentrum in der Eintracht- halle angeboten.
Nutzen Sie diese Testmöglichkeiten für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitmen- schen!
Wann kann ich mich testen lassen?
Die Testungen im Schnelltestzentrum in der Eintrachthalle finden zu folgenden Zeiten statt:
Montag 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr Mittwoch 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr Samstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Das Angebot gilt auch an Feiertagen sowie Brückentagen. Kindertests wer- den im Rahmen der Öffnungszeiten durchgeführt.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Schnelltestzentrums besteht die Mög- lichkeit nach vorheriger Terminverein- barung einen Schnelltest sowie einen Kindertest in den örtlichen Apotheken durchführen zu lassen:
• Hirsch Apotheke: Hirschstraße 3, Te- lefon: 07024 81316, E-Mail: ss.hirsch- apotheke@debitel.net
Apotheken der Familie Renz:
• Römer Apotheke, Hirschstraße 22, Telefon: 07024 81151, E-Mail: ro- emer@apotheken-renz.de
• Kastell Apotheke, Wertstraße 12, 73240 Wendlingen, Telefon: 07024 8058210, E-Mail:
• kastell@apotheken-renz.de
• Grüne Apotheke, Unterboihinger Straße 23, 73240 Wendlingen, Te- lefon: 07024 51311, Mail: gruene@
apotheken-renz.de
Was passiert nach einem positiven Testergebnis?
Bei einem positiven Testergebnis in- formieren die Abstrichnehmer das Gesundheitsamt und den Getesteten bzw. deren Erziehungsberechtigte. Die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige haben sich nach Mitteilung des Ergebnisses umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben.
Anschließend an eine positive Testung folgt eine PCR-Testung beim Corona- Abstrichzentrum in Nürtingen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Laufband auf der Homepage der Gemeinde Köngen unter
www.koengen.de.
Rathaus geschlossen
Das Rathaus der Gemeinde Kön- gen bleibt bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr
geschlossen.Termine können ausschließlich aus
den folgenden wichtigen Gründen zu den allgemeinen Sprechzeiten telefonisch vereinbart werden:
Beurkundung von Sterbefällen
und Geburten, Kirchenaustritte,
Beantragung von Reisedokumen-
ten, Beantragung von Ausweis-
dokumenten für Impftermine und
Weiterbeschäftigung von Asylbe-
werbern, Gewerbeanmeldungen
und -abmeldungen, An- und Um-
meldungen.
Landkreis Esslingen
Aufgrund der am 12.04.2021 veröffentlichten Allge- meinverfügung des Landkreises Esslingen gilt seit
dem 14.04.2021 die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages.Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonsti-
gen Unterkunft ist in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe im Sinne des § 20 Abs. 6 CoronaVO gestattet.
Die Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, wenn das
Gesundheitsamt anhand der in den Lageberichten des Landesgesundheitsamtes im Regierungspräsidi- um Stuttgart ausgewiesenen Zahlen im Landkreis Esslingen eine Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS- CoV-2 je 100.000 Einwohner an fünf Tagen in Folge feststellt und dies unverzüglich ortsüblich bekannt- macht.
Das Gesundheitsamt behält sich zudem vor, die An- ordnungen zu einem früheren Zeitpunkt aufzuheben.
Die vollständige Bekanntmachung der Allgemeinver- fügung sowie weitere Bekanntmachungen, Übersich- ten zu Corona-Themen sowie die aktuellen Fallzah- len des Landkreises Esslingen finden Sie auf dessen Homepage unter
www.landkreis-esslingen.de.
Preisgeld gespendet
Initiative EINE WELT Köngen e.V. und der Weltladen spendeten das Preisgeld vom Ehrenamtspreis STARKE HELFER 2020 „Für Nachhaltigkeit und gegen Klimawandel“ der Stiftung der Kreissparkasse Esslingen- Nürtingen an das Projekt „WEKEMBE“ der Aktion Hoffnung im Osten Ugandas.
Unter Initiative EINE WELT Köngen finden Sie Informationen zum Projekt.
„Raus aus der Schublade und rein in die Box!“
Handys, Smartphones und Tablets können Sie im Könger Weltladen in der Hirschstr. 2 während der Geschäftszeiten abgeben:
Montag – Samstag 9.00 - 12.30 Uhr und Mo-Di-Do-Fr 14.30 - 18.00 Uhr.
D er Winter ist vergangen und die Rosen warten auf Pflege.
So treffen wir uns wieder
regelmäßig 14-täglich amDonnerstag ab 16.00 Uhr auf dem Rosenstückle.
Nächsten Donnerstag
29. April schon um 15.00 Uhr beim Stückle.Kommen Sie einfach vorbei, es braucht keine Vorkenntnisse, wir
freuen uns über jede und jeden, die/der Freude hat sich an diesem schönen Ort mit den Rosen zu beschäftigen.
Über rege Beteiligung freuen sich die Rosen und erfahrenen Paten, die gerne weiterhelfen.
Bei Interesse kommen Sie einfach zum Treff oder melden Sie sich im Rathaus bei Frau Koch Telefon 8007-62.
Das Treffen ist abhängig von der aktuellen
Coronasituation.
geschlossen
Liebe Leserinnen und Leser, aufgrund der
Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona- Virus bleibt die Bücherei bis auf Weiteres geschlossen.
Während der Schließung werden alle entliehenen Medien automatisch verlängert. Es fallen für diese Zeit keine Mahn- und Säumnisgebühren an. Aktuelle Informatio- nen entnehmen Sie bitte unserer Homepage
www.buecherei-koengen.de
Seit Februar bieten wir für Sie einen Abholservice an, der sehr gut angenommen wird und den wir Ihnen auch weiterhin anbieten.
Sie können konkrete, verfügbare Titel oder Medien zu ei- nem bestimmten Themenbereich bestellen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur Medien auswählen, die als verfügbar gekennzeichnet sind.
Gerne stellen wir Ihnen auch ein Überraschungspaket zusammen.
Ihre Wünsche nehmen wir telefonisch unter 07024/983500 (Dienstag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 16:00 Uhr) oder per E-Mail an
buecherei@koengen.de entgegen.
Bei Ihrer Bestellung geben Sie bitte Ihren Namen, die Nummer Ihres Büchereiausweises und Ihr Geburtsda- tum an.
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Abholtermin, bei dem auch Medien zurückgegeben werden können.
Bitte beachten Sie bei der Abholung die Abstandsregeln und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz
Mit Tipps und Tricks zu einer besseren Merkfähigkeit
Online-Kurs per Zoom für Erwachsene
Namen, Zahlen, Wörter, PIN´s, „Einkaufsliste“, Namen der neuen Nachbarn… …
Unser Gehirn ist auch in fortgeschrittenem Alter noch lernfähig und kann wie ein Muskel trainiert
werden.
1007 3 x Montag, 26.04. – 10.05.2021, 16.00 – 17.00 Uhr
Gebühr: 15,00 €
Leitung: Inge Bauer-Kerber, Gymnasial-Lehrerin mit Workshop Erfahrung,
Zertifikat an der Akademie für kognitives Training (2019)
Anmeldung bei der fba: 07024-868789 oder anmeldung@fba-koengen.de
Jubilare der Woche
Geburtstage
24.04. Suse Vogel-Krämer 70 Jahre 27.04. Max-Gerit von Pein 80 Jahre Wir gratulieren allen Jubilaren ganz herzlich und wünschen alles Gute.
Gemeindeverwaltung
Foto: xijian/iStock/Getty Images Plus
Gesundheit & Soziales
• Schutzvorkehrungen und regelmäßige Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen • Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können, müssen von geschultem Personal durchgeführt werden. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden.Gesundheit & Soziales
• Schutzvorkehrungen und regelmäßige Tests Senioren- und Behinderteneinrichtungen • Schnell- und SelbsttestsMask enpflic ht
In folgenden Bereichen müssen alle Personen ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen*: • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen an Schulen mit Präsenzunterricht sowie Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe- betreuung. • Für Personal in Kitas, Grundschulförder- klassen, Horten und Schulkindergärten. Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt
zu Kindern. • Im
öffentlichen Personenverkehr • Beim Einkaufen • In geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder für den Publikums- verkehr bestimmt sind • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten • Bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung und Beerdigungen • Im Auto, bei Mitfahrten von haushalts- fremden Personen (Paare gelten als ein Haushalt) • In Arztpraxen • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit. *Ausnahme
: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).
M aß nahmen zur P andemie bekämpfung in Baden-Wür ttemb erg a b 19. April
Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 19.04.2021Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen am Tag oder bei Nacht.
A usg angsbesc hr änkung en
Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen am Tag oder bei Nacht.A usg angsbesc hr änkung en
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen Land- oder Stadtkreis von 21 bis 5 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: Bei Nacht (21 Uhr bis 5 Uhr): • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und wichtiger Ausbildungszwecke. • Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Leistungen. • Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Sorge- und Umgangsrecht. • Begleitung Sterbender und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen. • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. Gassi gehen oder füttern. • Besuch von religiösen Veranstaltungen. • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.
Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
Private Treffen Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich
K ontaktbesc hr änkung en
Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser Haushalte werden bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt.Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Ein Haushalt plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.
NEU
Geimpf te/g enesene P ersonen
Geimpfte und genesene Personen sind von der in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht befreit. Nachweis erforderlich.Geimpf te/g enesene P ersonen
Geimpfte und genesene Personen sind von der in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht befreit.Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office, sofern möglich • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes • Gesetzl
ich vorgeschriebene Weiterbildungen auch in Präsenz möglich • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien) • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen
Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, die ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office
• Kitas sind für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen offen. • Alle Klassenstufen aller Schulen haben Präsenzunterricht im Wechselmodell. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle Schüler*innen und Lehr- personal an allgemeinbildenden Schulen sowie Berufsschulen.
• Kitas Pandemiebedingungen offen. • Alle Klassenstufen aller Schulen
Bildung & Betreuung • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal 5 Schüler*innen wieder möglich. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- beschränkungen möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einricht- ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse in Präsenz sind möglich bei erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach- und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern digital nicht möglich. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Besuch von Bibliotheken und Archive ohne Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt.
• Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- halten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitge- zählt.
Notbremse ab einer Inzidenz über 200 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder -unterricht in folgenden Einrichtungen: Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages- stätten, Berufsschulen, • Abschlussklassen und SBBZ (G und K)sind ausgenommen. • Not
betreuung ist weiterhin möglich. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 bzw. 200 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.
• Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene- auflagen möglich. Alle Personen müssen eine medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur online möglich. • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten möglich. • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein Testkonzept für das Personal.
NEU
NEU
M aß nahmen zur P andemie bekämpfung in Baden-Wür ttemb erg a b 19. April
Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 19.04.2021Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Folgende Einrichtungen schließen: • außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen • Musik-, Kunst- und Jugendkunst- schulen Online-Angebote sind weiterhin möglich.
M aß nahmen zur P andemie bekämpfung in Baden-Wür ttemb erg a b 19. April
Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 19.04.2021Einz elhandel Einz elhandel
Regelung für offene Geschäfte: • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten werden. • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel) • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen • Gesteuerter Zutritt • Warteschlangen vermeiden.Sonstiger Einzelhandel darf neben „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen auch „Click&Meet“ anbieten: • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung • Tragen von medizinischen Masken • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit festem Zeitfenster • Dokumentation der Kontaktdaten Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden Bedingungen öffnen: • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung • Tragen von medizinischen Masken
Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung geöffnet: Babyfachmärkte Bäckereien und Konditoreien Bau- und Raiffeisenmärkte Banken Blumenläden Drogerien Gartenmärkte Getränkemärkte Großhandel Hörgeräteakustiker Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Lebensmittelmärkte Metzgereien Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten. „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind weiterhin möglich. Bau- und Raiffeisenmärkte schließen. Garten- märkte bleiben geöffnet. Ergänzung zu den Regelung für offene Geschäfte des täglichen Bedarfs: • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 40 m²
NEU
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.
DienstleistungenDienstleistungenReligionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die
gesamte Dauer • Tragen von medizinischen Masken • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang in geschlossenen Räumen
Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der gesamte Dauer VeranstaltungenVeranstaltungen
Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen • Betriebsversammlungen • Prüfungen und deren Vorbereitung • Eheschließungen • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)Abstand hal
tenHygiene praktizierenMedizinische Maske tragenCorona-App nutzenRegelmäßig lüften
GastronomieGastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller
Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen
bis 21 Uhr) • K
ein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. ReisenReisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen
Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt: • Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- konzept für das Personal benötigt. • Nur mit vorheriger Terminbuchung Weiterhin geschlossen: Prostitutionsgewerbe Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden.
M aß nahmen zur P andemie bekämpfung in Baden-Wür ttemb erg a b 19. April
Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 19.04.2021NEU
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander folgenden Tagen: Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport- anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt.
K ult ur - und F reiz eitg estalt ung
Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ausflugsschiffe Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Opern Spielbanken- und hallenSpor t Spor t
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen schließen. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten ohne Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt.Individualsport im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder) mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als einen Haushalt. Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.
Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinander- folgenden Tagen: Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
M aß nahmen zur P andemie bekämpfung in Baden-Wür ttemb erg a b 19. April
Ansonsten sind öffentlichen und privaten Sportstätten für den allgemeinen Publikums- verkehr geschlossen: Frei- und Hallenbäder Für Reha-Sport, Schulsport, Studien- betrieb, Profi- oder Spitzensport und für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren) dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Spaßbäder Skilifte und Gondeln Thermen und Saunen Theater Volksfeste o.ä. Zirkusse Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Geöffnet für „Click&Collect“ sowie „Click&Meet“: Wettannahmestellen Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung und/oder Dokumentation der Kontaktdaten: Autokino, Autotheater, Autokonzerte Galerien Museen Gedenkstätten Zoologische und botanische GärtenAlle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 19.04.2021
NEU
NEU
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.
Bericht von der
Gemeinderatssitzung am 19. April 2021
TOP 1
Biotopverbundplanung im Landkreis Esslingen mit Beteiligung der Gemein- de Köngen
Die Gemeinde Köngen hat 1988/89 als erste Kommune im Landkreis Esslingen eine Biotopkartierung und Biotopver- bundplanung ihrer Gemarkung durch- geführt. Maßgeblich daran beteiligt war der deutsche Bund für Vogelschutz, der heutige NABU (Naturschutzbund Deutschland). Damals wollte man die bestehenden Lebensräume in ihrer Funktion stabilisieren, wo erforderlich verbessern und erweitern. Sie dient heute noch als Grundlage für die Bau- leitplanung und Hilfe bei der Suche nach Ausgleichsflächen. Auf der Grund- lage des im letzten Jahr in Kraft getre- tenen Biodiversitätsstärkungsgesetzes soll bis 2030 der funktionale Biotop- verbund auf mindestens 15 % des Of- fenlandes der Landesfläche ausgebaut werden. Hierfür gibt es Zuschüsse für die Erstellung der Biotopverbundpläne.
Den Kommunen kommt dabei eine be- deutende Rolle zu. Erstellt werden die Biotopverbundpläne nämlich von den Gemeinden. Unterstützung bekommen die Gemeinden dabei von den Land- schaftserhaltungsverbänden, hier geht es insbesondere darum, eine landes- einheitliche Struktur der Biotopver- bundpläne zu erhalten. Die Planungs- leistungen sind auszuschreiben. Der Gemeinderat hat nun beschlossen mit Hilfe des Landschaftserhaltungsverban- des des Landkreises Esslingen eine Ausschreibung zur Erstellung eines Biotopverbundplanes durchzuführen und die Fördermittel zu beantragen.
TOP 2
Sanierung der Steinbruchstraße Wegen Klärung von weiteren Planungs- fragen wurde kein Beschluss gefasst und die Angelegenheit an den Aus- schuss für Technik und Umwelt zurück- verwiesen.
TOP 3 Annahme einer Spende
Die Spenden der Fa. Maier Textilcon- sulting GmbH, Köngen mit 1.000,00 Euro an die Bürgerstiftung wurde an- genommen. Ebenso die Spende mit 400.000,00 Euro der Ehmann-Stiftung aus Savognin, Schweiz ebenfalls an die Bürgerstiftung.
TOP 4 Baugesuche
Den Baugesuchen Steinackerstraße 73 Aufstellung eines Containers am Kuns- trasenvorplatz als Kiosk und Ticketver- kauf; Robert-Bosch-Straße 20 Aufstel- lung eines Containers für Gefahrstoffe;
Erwin-Rath-Straße 31 Neubau Dop- pelhaushälfte mit Garage; Erwin-Rath- Straße 39 Neubau Einfamilienhaus mit Garage; Erwin-Rath-Straße 33 Neubau
Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen
Doppelhaushälfte mit Garage; Elstern- weg 7 Bau eines Swimmingpools: Dei- zisauer Straße 20/1 Neubau Einfamilien- haus mit Garage; Erwin-Rath-Straße 23 Neubau Einfamilienhaus mit Carport;
Steinbruchstraße 60 Nutzungsänderung des bestehenden Frisörsalons; Plochin- ger Straße 63, 63/1 und 63/2 Neubau Reihenhäuser mit Garagen wurde unter Beachtung der Vorgaben des Aus- schusses für Technik und Umwelt zu- gestimmt und das gemeindliche Einver- nehmen erteilt.
Bürgerfrageviertelstunde
Von der Bürgerfrageviertelstunde mach- te ein Bürger Gebrauch. Die Themen waren die Biotopverbundplanung und die gemeinsame Impfaktion der über 80-Jährigen mit den Kommunen Wend- lingen, Köngen, Oberboihingen und Unterensingen in Wendlingen.
Eintretende Hilfebedürftigkeit und Pfle- gesituationen sind für Betroffene und deren Angehörige eine einschneidende Erfahrung. Häufig fehlen Informationen über unser Pflegesystem und dessen Unterstützungsmöglichkeiten.
In den Pflegestützpunkten des Land- kreises Esslingen erhalten Sie eine umfassende, kostenlose und neutrale Auskunft und Beratung zu allen Fragen zum Thema Pflege aus einer Hand. Die Pflegestützpunkte helfen durch indivi- duelle Fallbegleitung, die richtige Form der Unterstützung zu finden und die notwendigen Anträge zu stellen.
Die Beratung kann telefonisch, per- sönlich, auf Wunsch auch zu Hause erfolgen.
Sie erreichen uns am Standort Wend- lingen am Neckar, Brückenstr. 15 Dienstag 9.00 bis 11.00 Uhr Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Ver- einbarung.
Kontakt
Pflegestützpunkt Landkreis Esslingen Frau Ketterer
Brückenstr. 15
73240 Wendlingen am Neckar Telefon: 0711 3902-43731 E-Mail: Ketterer.Alina@lra-es.de
Fundamt
1 Kinderuhr, Tel. 07024-8007-0
zu verschenken
1 Herrenrad (sehr guter Zustand, voll funktionsfähig), Tel. 07024-81136 1 eckiger Tisch, 0,80m x 0,80m, ausziehbar 1,20m mit 4 Stühlen, 1 runder Tisch, 1,10m mit 3 Stühlen, Handy Nr. 017643668135
1 PC, 1 Monitor,
1 Tastatur mit Maus, Tel. 07024-81660
Mitteilung
Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11 · 73726 Esslingen am Neckar
Abstrichzentrum zieht nach Wernau umDas Corona-Abstrichzentrum (CAZ) in Nürtingen-Oberensingen wechselt den Standort und zieht auf die Festplat- zerweiterung in Wernau um. Der letzte Betriebstag in Nürtingen war am Don- nerstag, 15. April.
Das CAZ in Wernau ist von Dienstag, 20. April an zu den üblichen Öffnungs- zeiten in Betrieb. Die Anfahrt an die Festplatzerweiterung erfolgt über die Bundesstraße 313, Ausfahrt Wernau in die Kirchheimer Straße, von dort in die Köngener Straße Richtung Freibad. Die Zufahrt zum CAZ ist ausgeschildert.
Schulen Schulen
Musikschule
Köngen/Wendlingen am Neckar e.V.
Aktuelles aus der Musikschule
In dieser Woche beendet unser lang- jähriger, verdienter Kollege Klaus Scholl seine dankenswerte Tätigkeit an un- serer Musikschule. Mehrere Jahrzehn- te hat er seine Gitarrenklasse betreut und dabei an unzähligen Vorspiele und Konzerten mitgewirkt. Wir bedanken uns sehr herzlich für sein Engagement und wünschen ihm für den neuen Le- bensabschnitt alles Gute!
Seine Nachfolgerin ist eine junge Kol- legin, die gerade ihr Lehrdiplom an der Düsseldorfer Musikhochschule abge- schlossen hat: Veronika Mushkina wird in der kommenden Woche die Schüle-
aber hoffentlich auch in Präsenzform.
Anmeldungen für Gitarre sind weiterhin möglich – für Anfänger auf dem Instru- ment erst ab Wiederbeginn in Präsenz- form, Gitarristen mit etwas Erfahrung dürfen auf Wunsch auch gerne online starten.
Wir wünschen unserer neuen Kollegin einen guten Start!
neue Gitarrenkollegin: Veronika Mushkina Foto: privat Vorschau: Am kommenden Samstag dürfen wir wieder einmal live musizie- ren und umrahmen die Eucharistiefei- er in St. Kolumban in Wendlingen um 18.30 Uhr. Wir freuen uns sehr darauf!
Infos zum aktuellen Unterrichtsbetrieb finden Sie tagesaktuell auf unserer Homepage.
Unsere Geschäftsstellen informieren über unser Angebot:
Büro Wendlingen am Neckar, Am Marktplatz 4 (Treffpunkt Stadtmitte), Tel. 51790/Fax 805552
Geöffnet: Mo., Di., Fr. von 9 bis 12 Uhr, Do. von 14.30 bis 17.30 Uhr.
Büro Köngen, Weishaarstraße 14 (Möri- keschule Altbau), Tel. 82451/Fax 82930 Geöffnet: Mo., Do. von 9 bis 12 Uhr, Mi. von 14 bis 17 Uhr.
E-Mail: info@musikschule-k-w.de Homepage: www.musikschule-k-w.de
Ökumenische Veranstaltungen
Logo: ev. Kirche Ökumenische
Kirchen tage sind Orte, an denen wir über die Situ-
ation in den Gemeinden, die Fragen des alltäglichen Neben- und Miteinan- ders offen ins Gespräch kommen und gemeinsam nach Antworten suchen.
Immer mehr Menschen haben zu Gott oder dem christlichen Glauben keinen Bezug oder auch kein Interesse. Auch ihnen wissen wir uns in wichtigen An- liegen verbunden. Mit ihnen suchen
Orientierungen. Dieses Gespräch be- darf neuer Wege und Sprachformen.
Dazu wollen wir beim Ökumenischen Kirchentag Initiativen entwickeln.
Neben der schon bestehenden Vielfalt an ökumenischen Initiativen und Akti- vitäten in unserem Land und weltweit bietet der 3. Ökumenische Kirchentag die Chance, auf dem Weg zur sichtba- ren Einheit aller Christinnen und Chris- ten weitere entscheidende Schritte auf- einander zuzugehen. Dazu gehört, dass wir uns darüber verständigen, was wir meinen, wenn wir von der Einheit der Kirchen reden. Wir wollen das Ge- meinsame betonen, aber das weiterhin Trennende auch nicht verschweigen.
Das bedingungslose Ja Gottes zu uns Menschen, das Liebesgebot Jesu Christi, der Glaube an die Vergebung von Schuld und Sünde, die Rechtferti- gung allein aus Glauben und die Sen- dung in die Welt bestimmen die inhalt- liche Ausrichtung der Ökumenischen Kirchentage.
Ökumenische Kirchentage sind heraus- ragende Orte des gemeinsamen christ- lichen Zeugnisses in unserem Land.
Sie zeigen, dass über alle Konfessi- onsgrenzen hinweg das Gemeinsame im Glauben stärker und bedeutender ist als das Trennende.
Der 3. Ökumenische Kirchentag (ÖKT) 2021 rückt immer näher und die Vor- freude steigt auf vier Tage Ökumeni- schen Kirchentag im Netz. Digital und dezentral finden von 13.–16. Mai Got- tesdienste, Kulturveranstaltungen und inhaltliches Programm des 3. ÖKT statt.
Den Auftakt bildet am Donnerstag, 13.
Mai 2021, der Christi-Himmelfahrtsgot- tesdienst, der ab 10 Uhr live in der ARD übertragen wird. Am Freitag, 14.
Mai 2021, wartet das "Gedenken zu Beginn" gefolgt von Veranstaltungen zum jüdisch-christlichen Dialog. Der Tag wird mit einer abendlichen Festver- anstaltung und einem Kulturevent ab- gerundet. Alle Veranstaltungen werden live gestreamt auf oekt.de. Den gesam- ten Samstag, 15. Mai 2021, können Sie sich dann durch bis zu 50 Programm- punkte mit Podien, Workshops, Vorträ- gen, Bibelarbeiten klicken, sich aktiv einbringen und somit Teil einer ver- netzten ÖKT-Gemeinschaft werden. Der Schlussgottesdienst am Sonntag um 10 Uhr wird live im ZDF übertragen.
Alle Veranstaltungen von 13.–16. Mai werden auf der Webseite oekt.de zu sehen sein. Das themenorientierte ÖKT- Programm findet am Samstag, 15. Mai 2021, von 9.00 bis 19.00 Uhr statt.
Im Stundentakt gibt es die Möglichkeit, sich durch das vielgestaltige Programm aus diskursiven, kulturellen und spiritu- ellen Elementen zu stöbern, Debatten zu verfolgen und sich in interaktiven Gesprächsformaten aktiv zu beteiligen.
• Wir schauen auf unsere christliche Gemeinschaft und die ernsten An- fragen an unsere Kirchen: Alles nur eine Frage des Glaubens und Ver- trauens?
• Wir schauen auf eine verwundete Gesellschaft: Ist unser Zusammen- halt in Gefahr?
– globale Verantwortung?
Themen sind unter anderem "Zivilcou- rage", "Kirche und Macht", "Finanzen und Wirtschaft", "Internationale Verant- wortung", "Ökumene", "Interreligiöses Gespräch", "Schöpfung und Klimakri- se", "Zusammenleben", "Glaube und Spiritualität heute". Und auch für di- gitale Begegnungsräume wird gesorgt.
Alles zu finden auf oekt.de/programm!
Evangelische Kirchengemeinde Köngen
www.evkg-koengen.de
1. Vorsitzende des Kirchengemeinde- rats:
Ev-Marie Lenk, Tel.: 82991,
E-Mail: evmarie.lenk@evkg-koengen.de Pfarramt Köngen Nord
Kiesweg 59:
Pfarrer Dr. Ronald Scholz
E-Mail: ronald.scholz@evkg-koengen.de Pfarrerin Birgit Scholz
E-Mai: birgit.scholz@evkg-koengen.de Tel.: 81333
Pfarramt Köngen Süd Johann-Strauß-Weg 4:
Pfarrerin Ursula Ullmann-Rau, Tel.: 86771
E-Mail:
ursula.ullmann-rau@evkg-koengen.de Gemeindebüro
Kiesweg 59:
Frau Susanne Wagner
Das Gemeindebüro ist bis auf Weiteres für Besucher geschlossen. Telefonisch oder per E-Mail sind wir erreichbar:
Montag 11.15 - 15.15 Uhr, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 16 Uhr
Frau Karin Kiebel ist Montag 8 bis 12 Uhr erreichbar
Tel.: 81333, Fax: 84706, E-Mail:
gemeindebuero@evkg-koengen.de Kirchenpflege
Johann-Strauß-Weg 4:
Frau Dagmar Weber
Ein Besuch der Kirchenpflege ist nur mit vorheriger telefonischer Absprache möglich.
Montag 13 - 17 Uhr, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 - 12 Uhr Tel.: 8682656, Fax: 83895
E-Mail: kirchenpflege.koengen@elkw.de Bankverbindung:
IBAN: DE04 6129 0120 0001 8800 04 BIC: GENODES1NUE
Mesnerin
Frau Ute Aldinger
erreichbar Mobil: 0175/3345356 Di. + Fr. 8 - 12 Uhr, Di. 17 - 18 Uhr Jugenddiakon:
Herr Björn Winter Tel.: 0176/1932854 (mittwochs ab 13 Uhr)
E-Mail: bjoern.winter@eje-esslingen.de Offene Jugendarbeit Gemeindehaus:
Herr Jerasimos Manedis E-Mail:
jerasimos.manedis@evkg-koengen.de