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Beanstandungsquoten Getreiderezeugnisse Jahresüberblick 2003 - 2008

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Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 20.11.2009 Seite 1

Berichte über Schwerpunktaufgaben 2008

8. Mikrobiologischer Status und Kenntlichmachung von Zusatzstoffen von lose abgegebenen Feinbackwaren mit Sahne-, Creme- oder Puddingfüllungen Bearbeiter: Herr Dr. Imming

Überblick Getreideerzeugnisse

Sachsen-Anhalt besitzt traditionell einen großflächigen und qualitativ hochwertigen Getreide- anbau. Die Magdeburger Börde und angrenzende Lößgebiete sowie die ausgedehnten Löße- benen im Raum Halle und der Querfurter Platte gehören zu den fruchtbarsten Böden Deutsch- lands. Nahezu 45 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche Sachsen-Anhalts sind diesen er- tragreichen Löß-Standorten zuzuordnen, die insbesondere für den Getreideanbau geeignet sind. Angebaut werden vor allem Weizen, Roggen, Gerste (Braugerste), sowie im geringen Um- fang Triticale, Hafer und Mais, die zusammen über 50% der landwirtschaftlichen Anbaufläche in Sachsen-Anhalt einnehmen. (Angaben des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sach- sen-Anhalt)

Infolge dieses bedeutenden Getreideanbaus sind in Sachsen-Anhalt sowohl eine größere Zahl von Mühlenbetreiben ansässig, als auch viele Verarbeitungsbetriebe mit überregionaler Bedeu- tung wie Großbäckereien, mittelständische Bäckereien mit großen Filialnetzen, Hersteller von getreidebasierten Fertiggerichten (z.B. Pizza), sowie ein Stärkeverzuckerungsbetrieb. Daneben existiert weiterhin eine Vielzahl handwerklicher Bäckereien und Konditoreien.

Die lose abgegebenen Feinbackwaren mit Sahne-, Creme oder Puddingfüllungen stammen weitestgehend aus handwerklicher Bäckereien und Konditoreien, mittelständischen Bäckereien mit großen Filialnetzen sowie Cafés etc.

Einen jahresübergreifenden und vergleichenden Überblick über die Beanstandungsquoten der verschiedenen Getreideerzeugnisse gibt Diagramm 1:

Beanstandungsquoten Getreiderezeugnisse Jahresüberblick 2003 - 2008

0 5 10 15 20 25

2003 2004 2005 2006 2007 2008

Beanstandungsquote [%]

16: Mehle, Backmischungen 17: Brot, Kleingebäck 18: Feinbackwaren 22: Teigwaren

(2)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 20.11.2009 Seite 2

Auffällig ist die deutlich erhöhte Beanstandungsquote bei Feinbackwaren (Warengruppe 18), bei einer gegenüber 2007 geringeren Probenzahl. Einer der Gründe hierfür kann die in 2008 sys- tematisch angewandte risikoorientierte Probenplanung des LAV in Verbindung mit der Risiko- einstufung der Betriebe durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden sein. Demnach sind zielgerichteter als bisher mangelhafte Proben zur Untersuchung gelangt, was eine höhere Effi- zienz bedeutet (aber nicht weniger Arbeit). Die nächsten Jahre müssen zeigen, ob sich dies bestätigt.

Feinbackwaren:

Insgesamt gingen in der Warengruppe 18-Feinbackwaren 395 Proben ein, von denen 80 (20%) zu beanstanden waren. Die Herkunft: der Proben war ungefähr wie folgt:

Handwerkliche Bäckereien und Konditoreien mit keiner oder wenigen Filialen, Cafés

63%

mittelständische handwerkliche Bäckereien und Konditoreien mit mindestens 10 Filialen

18%

Großbäckereien 3%

Lebensmittelhandel 16%

Der relativ geringe Anteil an Proben aus Großbäckereien resultiert daraus, dass nur 2 der 12 in Sachsen-Anhalt ansässigen Großbäckereien Feine Backwaren im größeren Umfang, und drei weitere im Nebensortiment herstellen. Die Produkte dieser industriellen Hersteller gehen fertig verpackt in den Einzelhandel oder als Großgebinde, auch als TK-Ware, an Wiederverkäufer oder Weiterverarbeiter.

Überwiegend handelt es sich um Feine Backwaren im engeren Sinne, circa 13% der Proben waren Dauerbackwaren (Kekse etc.). Die Feinen Backwaren aus handwerklichen und mittel- ständischen Betrieben sowie Cafés verteilen sich etwa wie folgt:

„hochwertige“ Produkte, z.B. Schwarzwälder Kirschtorte, Frankfurter Kranz, Sachertorte, Baumkuchen etc.

4%

Produkte mit Auslobung „Buttercreme“,

„Sahne“ „Joghurt“, „Quark“ etc.

20%

gefüllter Bienenstich, Donauwellen, Obststü- cke

11%

gefüllte Brandteigstücke, z.B. Eclair, Wind- beutel

13%

andere Produkte mit Creme- oder Pudding- füllungen ohne besondere Spezifikation

44%

durchgebackene Kuchen 6%

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Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 20.11.2009 Seite 3

Der weitaus überwiegende Teil der Feinen Backwaren mit leicht verderblichen Füllungen (Sah- ne, Cremes, Pudding) stammt aus handwerklichen und mittelständischen Betrieben sowie Ca- fés. Diagramm 2 zeigt die Beanstandungen dieser ca. 200 Proben:

Beanstandungen Feine Backwaren [%]

Fehlende Zusatzstoff- Kenntlichmachung;

3,9

Wertgemindert; 12,3

Nachteilig beeinflusst;

10,1

Nicht zum Verzehr geeignet; 1,1

ohne Beanstandung;

72,5

I. Mikrobiologische Beschaffenheit

Die mikrobiologische Beurteilung richtete sich wieder nach den bewährten Empfehlungen der Kommission Lebensmittel-Mikrobiologie und –Hygiene der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, die allgemeine Anerkennung gefunden haben. Entsprechend diesen Emp- fehlungen wurde bei Feinbackwaren, deren mikrobiologische Untersuchung einer Überschrei- tung der sog. Richtwerte, aber noch nicht der Warnwerte ergab, noch keine Beanstandung aus- gesprochen, sondern es erfolgte eine Ergebnismitteilung mit der Empfehlung, beim Hersteller eine Hygienekontrolle durchzuführen mit Verweis auf VO 852/2004. Dies war bei 32 Proben erforderlich, die in obigem Diagramm in dem Block „ohne Beanstandung“ enthalten sind.

Bei deutlicher Überschreitung der Warnwerte der DGHM wurde die Probe als nachteilig beein- flusst im Sinne der LMHV beurteilt. Sofern Fäkalindikatoren wie E. coli oder potentiell pathoge- ne Mikroorganismen in einer noch nicht gesundheitsgefährdenden Konzentration vorhanden waren, wurde das Lebensmittel als nicht zum Verzehr geeignet beanstandet nach Art.14 der VO 178/2002.

Im Berichtsjahr ergab sich erfreulicherweise keine Beanstandung wegen einer Gesundheitsge- fährdung.

Von Beanstandungen oder Bemängelungen hinsichtlich der mikrobiologischen Beschaffenheit waren sowohl handwerkliche Bäckereien und Konditoreien mit keiner oder wenigen Filialen und Cafés als auch mittelständische handwerkliche Bäckereien und Konditoreien mit mindestens 10 Filialen betroffen. Es gibt einzelne Vertreter mit vergleichsweise erhöhter Anzahl an mangelhaf- ten Proben.

II. Kenntlichmachung von Zusatzstoffen

Beanstandungen wegen fehlender Kenntlichmachung von Zusatzstoffen betrafen überwiegend

(4)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 20.11.2009 Seite 4

ine fehlende Kenntlichmachung von Zusatzstoffen wurde überwiegend bei handwerklichen

I. Wertminderungen

genannten Wertminderungen spielen eine Rolle bei Produkten, für die

usammenfassung

Schwerpunktprogramms 2008 zeigen leider weiterhin einen unerfreulich synthetische Farbstoffe. Einzelne Beanstandungen betrafen in diesem Jahr auch wieder die fehlende Kenntlichmachung von Konservierungsstoffen, überwiegend in unverpackt abgegebe- nen Backwaren mit Fruchtzubereitungen.

E

Bäckereien und Konditoreien mit keiner oder wenigen Filialen festgestellt. Offensichtlich haben insbesondere diese Betriebe Probleme, das teilweise recht komplexe Lebensmittel- Kennzeichnungsrecht korrekt umzusetzen.

II

Die in obigem Diagramm

nach allgemeiner Verkehrsauffassung die ausschließliche Verwendung bestimmter Zutaten üb- lich ist, z.B. Butter in Butterstollen, Buttercreme in Frankfurter Kranz, Schokolade als Glasur bei Baumkuchen oder die Verwendung kakaohaltiger Fettglasuren ohne ausreichende Kenntlich- machung, wenn bestimmte Mindestgehalte üblich sind, oder wenn bestimmte Zutaten beson- ders ausgelobt werden. Beanstandungen ergaben sich insbesondere wegen der Verwendung von Margarine statt Butter und von kakaohaltiger Fettglasur statt Kuvertüre.

Z

Die Ergebnisse des

hohen Anteil mangelhafter Proben bei lose abgegebenen Feinbackwaren mit Sahne-, Creme oder Puddingfüllungen. Die Untersuchungen in Bezug auf die mikrobielle Beschaffenheit, aber auch auf Zusatzstoffe und wertbestimmende Anteile werden daher auf gleich hohem Niveau wie bisher fortgesetzt werden müssen.

Die innerbetrieblichen Ursachen dieser Ergebnisse können aus Sicht eines Untersuchungsam-

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Te 9

www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

tes nicht beurteilt werden. Vermutlich ist es jedoch sinnvoll zu prüfen, inwieweit wirksame sys- tematische und an den jeweiligen Betrieb angepasste Gefahrenanalysen und Hygienemaßnah- men im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene etabliert wurden und auch „gelebt“ werden. In diesem Zusammen- hang wird auf das in diesem Jahr parallel durchgeführte BÜP-Programm 4.3. „Betriebskontrollen – Mikrobiologische Qualität von Backwaren mit nicht durchgebackenen Füllungen“ hingewiesen (Berichterstellung durch LVwA Sachsen-Anhalt).

Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit Freiimfelder Str. 68, 06112 Halle l.: 0345 5643 129 / Fax.: 0345 5643 43

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