Ministerium für
Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin
Ministerium für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
An den
Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen
Herrn Helmut Seifen MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf
^August 2021 Seite 1 von 34
Aktenzeichen:
234
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Isabel Pfeiffer-Poensgen
Nachbericht an den Wissenschaftsausschuss zum Thema
Wie ist die Situation der studentischen Beschäftigten an den Hoch- schulen in Nordrhein-Westfalen?
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Herr Bell MdL hat den o. g. Bericht beantragt, der zur Sitzung des Wis- senschaftsausschusses am 23. Juni 2021 vorgelegt wurde. Zur Ergän- zung übersende ich, wie in derAusschusssitzung am 23. Juni 2021 zu- gesagt, folgenden Nachbericht.
Mit freundlichen Grüßen
^^-^
Isabel Pfeiffer-Pöehsden
I^^C^f—
Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211896-4428 Telefax 0211 896-4555 poststelle@mkw.nrw.de www.mkw.nrw
Öffentliche Verkehrsmittel:
S-BahnenS8,S11,S28 (Völklinger Straße) Rheinbahn Linie 709 (Georg-Schulhoff-Platz) Rheinbahn Linien 706, 707 (Wupperstraße)
17
VORLAGE
17/5488
Alle Abg
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Bericht
der Ministerin für Kultur und Wissenschaft für den Wissenschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen
Wie ist die Situation der studentischen Beschäftigten an den Hoch- schulen in Nordrhein-WestfaIen?
Hier: Nachbericht
Vorbemerkung:
Nach Eingang sämtlicher Rückmeldungen durch die Universitäten, Fachhochschulen und Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-West- falen wird der zur Sitzung am 23. Juni 2021 vorgelegte Bericht wie folgt ergänzt:
Nach der Definition in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal (VGB) sollen als studentische Hilfskräfte nur Studierende beschäftigt werden, welche in dem ihrer Hilfskrafttätigkeit zugeordneten Fach noch keinen berufs- qualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben. Die Tabellen die- ses Berichts beschränken sich daher auf diesen Personenkreis.
1. Welchen Stundenlohn erhalten studentische Beschäftigte an den jeweiligen Hochschulen in NRW? (Bitte nach Hochschule aufschlüsseln.)
Der Stundenlohn für eine studentische Hilfskraft bewegt sich zwischen 9,65 € (aktueller Wert ab 1. 7.2021) an der Hochschule Ruhr-West in Mülheim und 12,50 € an der Fachhochschule Aachen.
Einen Stundenlohn bis 10,00 € zahlen 10 Hochschulen, einen Stunden- lohn von 10,01 bis 11,00 € entrichten 19 Hochschulen, einen Stunden- lohn von über 11,00 € erhalten die studentischen Hilfskräfte an 8 Hoch- schulen. Eine Einzelübersicht ergibt sich aus Tabelle 1.
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2. Wie hat sich derStundenlohn in den letzten 10 Jahren an den je- Seite s von 34 weiligen Hochschulen entwickelt?
Die zum Teil sehr deutlichen Lohnsteigerungen ergeben sich aus der Tabelle 2.
3. Welche Strukturen von einer Vertretung der Belange studenti- scher Hilfskräfte weisen die einzelnen Hochschulen in NRW auf? (Strukturen wie bspw. Anzahl an gewählten Vertreter*in- nen, Entlohnung, vorhandene Räumlichkeiten, zur Verfügung gestelltes Budget, o.a.) (Bitte auch wieder nach Hochschule auf- schlüsseln.)
Aus der Tabelle 3 lassen sich die Selbstberichte der Hochschulen zu ih- ren Vertretungen studentischer Hilfskräfte entnehmen.
4. Welche Mindestvertragslaufzeiten haben studentische Beschäf- tigte? (Bitte auch wieder nach Hochschule aufschlüsseln.) Keine Mindestvertragslaufzeit haben 7 Hochschulen, ansonsten betra- gen die Mindestvertragslaufzeiten an 11 Hochschulen unter 3 Monaten und an 19 Hochschulen 3 bis 6 Monate.
Weitere Einzelheiten lassen sich der Tabelle 4 entnehmen.
5. Welche Urlaubsansprüche haben studentische Beschäftigte?
(Bitte auch wieder nach Hochschule aufschlüsseln.)
Die studentischen Hilfskräfte haben an allen Hochschulen in der Träger- schaft des Landes einen Urlaubsanspruch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes in Höhe von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche. Im Fall einer Schwerbehinderung erhöht sich die- ser Anspruch um weitere 5 Tage bezogen auf eine 5-Tage-Woche ge-
maß § 208 SGB IX.
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6. Welche zusätzlichen Leistungen werden studentischen Be- schäftigten angeboten? (Bitte auch wieder nach Hochschule aufschlüsseln.)
Die nordrhein-westfälischen Hochschulen bieten ihren studentischen Hilfskräften ein vielfältiges Angebot an Zusatzleistungen. Zu den Einzel- heiten wird auf die tabellarische Übersicht 5 verwiesen.
7. Welche Regelungen existieren für Lohnfortzahlungen im Krank- heitsfall? (Bitte auch wieder nach Hochschule aufschlüsseln.) Die Lohnfortzahlung für die studentischen Hilfskräfte richtet sich an allen Hochschulen in der Trägerschaft des Landes nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Demnach wird regelmäßig die Vergütung bis zum Ende der sechsten Woche einer Arbeitsunfähigkeit weiterge- zahlt, jedoch nicht über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus.
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Tabelle 1: Stundenlohn für studentische Beschäftigte an den jeweiligen seite 5 von 34 Hochschulen in NRW
Hochschule
Technische Hochschule Aachen
Universität Bielefeld Universität Bochum UniversitätBonn
Technische Universität Dortmund
Universität Düsseldorf Universität Duisburg-Essen Fernuniversität in Hagen Universität Köln
Deutsche Sporthochschule Köln
Universität Münster Universität Paderborn Universität Siegen Universität Wuppertal Fachhochschule Aachen Fachhochschule Bielefeld Hochschule Bochum Hochschule Bonn-Rhein-
Sieg in Sankt Augustin
Stundenlohn 10,80 € 10,50 € 11,70 € 10,50 € 10,68 € 11,00 € 10,50 € 11,00 € 10,20 € 11,00 € 10,00 € 10,00 € 9,90 € 10,75 € 12,50 € 10,00 € 11,10€
10,50 €
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%
Fachhochschule Dortmund Hochschule Düsseldorf Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Hochschule für Gesundheit in Bochum
Hochschule Hamm-Lip- pstadt in Hamm und Lipp- Stadt
Fachhochschule Südwest- falen in Iserlohn
Hochschule Rhein-Waal in Kleve
Technische Hochschule Köln
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Lemgo
Hochschule Ruhr-West in Mülheim
Fachhochschule Münster Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchenglad- bach
Hochschule für Musik Det- mold
Kunstakademie Düsseldorf Robert-Schumann-Hoch- schule Düsseldorf
Folkwang Universität der Künste
Hochschule für Musik und Tanz Köln
Kunsthochschule für Me- dien Köln
10,50 € 10,50 € 10,00 €
10,50 € 10,50 €
11,73€
9,82 € 10,00 € 11,73 €
9,65 € 11,00€
10,79 €
11,73€
10,50 € 11,73€
11,50€
10,36 € 9,70 €
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Kunstakademie Münster 10,00 € Seite 7 von 34
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^s^ s
Tabelle 2: Entwicklung des Stundenlohns für studentische Hilfskräfte in den letzten 10 Jahren
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Hochschule
Technische Hochschule Aachen
Universität Bielefeld
Universität Bochum Universität Bonn
Technische Universität Dortmund
Universität Düsseldorf Universität Duisburg-Essen Fernuniversität in Hagen Universität Köln
Deutsche Sporthochschule Köln
Universität Münster Universität Paderborn Universität Siegen Universität Wuppertal Fachhochschule Aachen Fachhochschule Bielefeld Hochschule Bochum
Gehaltsentwicklung Von 9,00 € auf 10,80 € 2014 Erhöhung um 4,4%
2016 Erhöhung um 5,6%
202010,37 € 2021 10,50 €
Von 8,00 € auf 11,70 € Von 8,32 € auf 10,50 € Von 9,00 € auf 10,68 €
Von 8,56 € auf 11,00 € Von 9,07 € auf 10,50 € Von 8,56 € auf 11,00 € Von 8,80 € bis 10,20 € Von 9,00 € auf 11,00 € Von 8,56 € auf 10,00 € Von 9,07 € auf 10,00 € Von 9,16 € auf 9,90 € Von 10,09 € auf 10,75 € Von 8,80 € auf 12,50 € Von 8,50 € auf 10,00 € Von 5,58 € auf 11,10 €
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Hochschule Bonn-Rhein-
Sieg in Sankt Augustin Fachhochschule Dortmund Hochschule Düsseldorf Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Hochschule für Gesundheit in Bochum
Hochschule Hamm-Lip- pstadt in Hamm und Lipp- Stadt
Fachhochschule Südwestfa- len in Iserlohn
Hochschule Rhein-Waal in Kleve
Technische Hochschule Köln
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Lemgo
Hochschule Ruhr-West in Mülheim
Fachhochschule Münster Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchenglad- bach
Hochschule für Musik Det- mold
Kunstakademie Düsseldorf Robert-Schumann-Hoch- schule Düsseldorf
Folkwang Universität der Künste
Hochschule für Musik und Tanz Köln
Von 8,80 € auf 10,50 €
Von 9,00 € auf 10,50 € Von 5,58 € auf 10,50 € Von 8,80 € auf 10,00 €
Von 8,50 € auf 10,50 € Von 9,00 € auf 10,50 €
Von 9,17 auf 11,59 € Von 8,50 € auf 9,82 € Von 8,60 € auf 10,00 € Von 8,60 € auf 11,73 €
Von 8,25 € auf 9,40 €
Keine Angaben.
Keine Angaben.
Keine Angaben.
Von 9,17 € auf 10,50 € Von 9,17 € auf 11,73 € Von 9,49 € auf 11,50 € Keine Angaben.
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Kunsthochschule für Me- dien Köln
Kunstakademie Münster
Keine Angaben.
Von 8,56 € auf 10,00 €
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Tabelle 3: Strukturen von einer Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte
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Hochschule
Technische Hochschule Aachen
Universität Bielefeld
Vertretungsstrukturen
Für die Vertretung der Belange der studentischen Hilfskräfte werden zwei Beauftragte aus der Gruppe der Studierenden gewählt. Zur Entlohnung der Beauftragten hat die Studieren- denschaft in ihrer Finanzord- nung geregelt, dass die Beauf- fragten eine Aufwandsentschä- digung in Höhe von 50% des BAföG Höchstsatzes zuzüglich
eines Aufschlags zum Aus- gleich des Beitrags zur studen- tischen Krankenversicherung
und des Arbeitnehmeranteils des Beitrags zur Rentenversi- cherung erhalten. Sie können die Büro- und Beratungsräume des ASt^ nutzen. Die Kosten für die Aufwandsentschädigung werden der Studierendenschaft von der Hochschule erstattet.
Ebenso besteht die Möglich- keit, eine Webseite zu gestal-
ten.
Es gibt einen SHK-Rat, der aus einem zentralen Beauftragten (sowie einer Stellvertretung) plus je einem Mitglied pro Fa- kultät besteht. Dem SHK-Rat wird ein jährliches Budget zur Verfügung gestellt.
Für 2021 betrug das Budget
3.900,- €, davon 3.600,- € für
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Universität Bochum
Universität Bonn
die Finanzierung des zentralen SHK-Beauftragten (5 h/Woche)
und 300,- € für Büromaterial.
Es werden die Räume der Fa- kultäten genutzt, bei besonde- ren Bedarfen erfolgt auch eine Zurverfügungstellung zentraler Räume bzw. der Räume der weiteren Personalvertretungs- gremien.
Für die Tätigkeiten im SHK-Rat erhält die oder der zentrale Be- auftragte eine Stundenaufsto- ckung, die diese abbildet und ein entsprechendes Entgelt si- cherstellt.
Es gibt einen gewählten SHK- Rat (§ 46a HG), der zurzeit aus zwei Mitgliedern besteht. Sie erhalten von der RUB 5 Stun- den für ihre Tätigkeit als SHK- Rat vergütet. Die Bereitstellung eines Raumes und eines IPads wurde nicht in Anspruch ge- nommen
Nach §46 a HG i.V. m. §§32, 33 der Grundordnung sind 8 Mitglieder als Vertretung der Belange studentischer Hilfs- kräfte wählbar. Laut Wahler- gebnis wurden allerdings nur 3 Mitglieder gewählt. Da es sich um ein Ehrenamt handelt, er- folgt keine Entlohnung. Zurzeit
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Technische Universität Dort- mund
Universität Düsseldorf
werden keine konkreten Räum- lichkeiten und kein Budget zur Verfügung gestellt.
Die Vertretung der Belange stu- dentischer Hilfskräfte besteht aus zwei VertreterinnenA/ertre- fern sowie vier Stellvertreterin- nen/Stellvertretern.
Gemäß der Grundordnung der HHU obliegt die Vertretung der Belange studentischer Hilfs- kräfte aller Fakultäten inkl. der medizinischen dem Rat für stu- dentische Hilfskräfte (SHK- Rat). Wahlberechtigt zum SHK- Rat ist, wer die Berechtigung hat, die Mitglieder des Senats aus der Gruppe der Studieren- den zu wählen. Wählbar ist jede oder jeder Studierende.
Die Amtszeit der Mitglieder des SHK-Rates beträgt ein Jahr.
Die Vorsitzende oder der Vor- sitzende des SHK-Rates soll in einem angemessenen Umfang aus Mitteln der Universität für die Tätigkeit kompensiert wer-
den.
Da die Vorsitzende oder der Vorsitzende des SHK-Rates
bislang der medizinischen Fa- kultät angehörte und insofern im Rahmen der Auftragsverwal- tung durch die Personalverwal- tung des UKD betreut wurde,
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Universität Duisburg-Essen
Fernuniversität in Hagen
Universität Köln
liegen keine weiteren Daten hierzu vor.
Seit 2015 gibt es zwei Beauf- fragte für die Belange studenti- scher Hilfskräfte, die im Rah- men der Wahlen zum Studie- rendenparlament gewählt wer- den. Diese überwachen u. a.
die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studenti- sehen Hilfskräften. Sie wirken auf eine angemessene Gestal- tung derArbeitsbedingungen hin und behandeln Beschwer- den von Betroffenen.
In der Grundordnung der Fern- Universität in Hagen wurde in
§ 16 festgelegt, dass die Stu- dierenden eine Person wählen, die als beauftragte Stelle für die studentischen Hilfskräfte die Belange von Hilfskräften nach
§ 46 HG NRW wahrnimmt.
Hierbei handelt es sich um ein ASTA-Mitglied ohne Beschäfti- gungsverhältnis zur FernUni- versität in Hagen.
Gem. § 18 Abs. 3 der Grund- Ordnung der Universität zu Köln werden die studentischen Hilfs- kräfte durch den SHK-Rat ver- treten, der ein Mitglied aus je- der Fakultät hat. Mit Stellvertre- tungen besteht der SHK-Rat daher aus 6 Mitgliedern. Es wird eine Räumlichkeit und ein
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Deutsche Sporthochschule Köln
Universität Münster
jährliches Budget von ca. 350 € zur Verfügung gestellt. Soweit die Mitglieder als studentische Hilfskräfte an der Universität beschäftigt sind, werden sie für 2,00 Stunden pro Woche ihrer regelmäßigen Arbeitszeit zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben freigestellt. Der SHK-Rat kann eines seiner Mitglieder als be- ratendes Mitglied in den Senat entsenden.
Es gibt die Möglichkeit, eine Vertreterin oder einen Vertreter gern. § 46a HG NRW zu wäh- len, allerdings hat sich niemand zur Wahl aufgestellt, so dass momentan keine Vertretung existiert.
Für SHK besteht eine Vertre- tung der Belange studentischer Hilfskräfte.
Entsprechend Artikel 12 der Verfassung derWWU vom 24.08.2015 besteht die Vertre- tung der Belange der studenti- sehen Hilfskräfte aus drei Stu- dierenden, die für ein Jahr ge- wählt werden.
Wahlberechtigt zur Vertretung ist, wer die Berechtigung hat, die Mitglieder des Senats aus der Gruppe der Studierenden zu wählen. Wählbar istjede/je- der Studierende, der/die vom
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Universität Paderborn
Allgemeinen Studierendenaus- schuss vorgeschlagen wird.
Der Vorschlag enthält mindes- tens sechs Studierende. Die gewählten Personen werden von der Rektorin/von dem Rek- tor bestellt.
Die Mitglieder der Vertretung erhalten eine Aufwandsent- schädigung in Höhe des Loh- nes für studentische Mitarbeite- rinnen/Mitarbeiter für vier Stun- den je Woche. Mitglieder, die in einem Beschäftigungsverhält- nis zur Universität stehen, wer- den dementsprechend im Um- fang von vier Stunden je Wo- ehe von dieser Tätigkeit freige- stellt.
Die Vertretung verfügt über ei- nen eingerichteten Büroraum in einem Gebäude, wo auch der wissenschaftliche Personalrat untergebracht ist. Die SHK-Ver- tretung ist mit allen erforderli- chen Materialien ind. PC und Drucker ausgestattet. Ausstat- tungs- und Bürobedarf werden zentral bereitgestellt.
Die Vertretung der Belange stu- dentischer Hilfskräfte besteht aus drei gewählten Personen.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
Mitglieder, die in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zur Universität Paderborn ste-
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Universität Siegen
Universität Wuppertal
Fachhochschule Aachen
hen, werden in einem ange- messenen Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freige- stellt. Der Vertretung wird ein Raum mit Büroausstattung, ein Telefonanschluss, eine sepa-
rate E-Mail-Adresse und ein Budget von 500 € zur Verfü- gung gestellt.
Die Vertretung der Belange stu- dentischer Hilfskräfte setzt sich aus bis zu fünfVertreterinnen bzw. Vertretern zusammen. Die Vertretung wird gemäß den an der Universität gültigen Stun- densätzen für studentische Be- schäftigte vergütet. Es wird der Vertretung der Belange studen- tischer Hilfskräfte eine Räum- lichkeit am Campus zur Nut- zung zur Verfügung gestellt.
Auf Antrag übernimmt und er- stattet die Universität Siegen dienstliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Produktion von Flyern.
Gewählter Vertreter der Be- lange stud. Hilfskräfte ist zur- zeit eine Person, besondere Ausstattung ist nicht gegeben.
Es werden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Eine expli- zite Entlohnung der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte erfolgt nicht.
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Fachhochschule Bielefeld
Hochschule Bochum
Regelungen in einer hochschu- lischen Richtlinie zur Beschäfti- gung und Vergütung studenti- scher und wissenschaftlicher Hilfskräfte - keine näheren An- gaben.
Die Hochschule Bochum hat in ihrer Grundordnung hierzu fol- gendes geregelt:
§ 28 Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte (1) Die Studierenden wählen aus ihrem Kreis auf eigenen Vorschlag eine Stelle für die Vertretung der Belange studen- tischer Hilfskräfte, deren Mit- glied als Beauftragte oder als Beauftragter für die studenti- sehen Hilfskräfte, die über kein für ihre Hilfskrafttätigkeit fach- lich einschlägiges abgeschlos- senes Hochschulstudium verfü- gen, deren Belange im Sinne des § 46 HG wahrnimmt.
Die Stelle besteht aus einer o- der einem Studierenden. Ihre oder seine Wahl erfolgt ge- meinsam mit den Wahlen zu den Gremien und Organen der Hochschule Bochum; die Amts- zeit beträgt ein Jahr und be- ginnt jeweils am 1. März. Das Nähere regelt die Wahlord-
nung.
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Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin
Fachhochschule Dortmund
Hochschule Düsseldorf
(2) Die Bestellung des Mitglieds der Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfs- kräfte erfolgt aufgrund des Wahlergebnisses durch die Präsidentin oder den Präsiden-
ten.
Eine Entlohnung erfolgt nicht.
Der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte wer- den weder eigene Räumlichkei- ten noch ein Budget zugewie-
sen.
Keine Angaben.
Gem. § 13 Grundordnung wäh- len auf der Grundlage des § 46 a HG die Studierenden aus ih- rem Kreis eine Vertretung der studentischen Hilfskräfte. Die Bestellung erfolgt durch die Rektorin/den Rektor für 1 Jahr.
Es bestehen Schwierigkeiten, für das Amt eine Vertretung zu finden.
Es wurde eine Stelle zur Ver- tretung der Belange studenti- scher Hilfskräfte eingerichtet, die Aufgaben entsprechend § 46aAbs.2HGNRWwahr- nimmt. Die Stelle besteht aus fünf Mitgliedern. DieAmtszeit der Mitglieder beträgt zwei
Jahre.
Die Studierenden wählen auf Grundlage eines Vorschlags
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Westfälische Hochschule Gel- senkirchen, Bocholt, Recklin- ghausen
Hochschule für Gesundheit in Bochum
der Studierendenschaft die Mit- glieder dieser Stelle. Wählbar sind alle wahlberechtigten Stu- dierenden. Die Präsidentin oder der Präsident bestellt die ge- wählten Mitglieder. Das Nähere zur Wahl regelt die Wahlord- nung der Hochschule. Sofern die Mitglieder in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule stehen, werden sie in einem durch die Stelle näher zu bestimmendem Um- fang von maximal zehn Stun- den bezogen auf die gesamte Stelle von ihrer Tätigkeit freige- stellt. Zur Deckung der Kosten der Freistellung und zur De- ckung der Kosten derAufwen- düngen der Stelle werden zent- rale Mittel bereitgestellt. Der Stelle werden für die Ausübung des Amtes eine angemessene personelle und technische Un- terstützung, Räumlichkeiten so- wie ein Sachmittelbudget zur Verfügung gestellt.
Derzeit ist die Position der Ver- tretung der Belange der stu- dentischen Hilfskräfte nicht be- setzt, wird aber voraussichtlich in Kürze vom Senat gewählt.
Keine Ausstattung mit Räumen oder Budget.
Eine Person übernimmt die Vertretung der Belange studen- tischer Hilfskräfte.
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Hochschule Hamm-Lippstadt in Hamm und Lippstadt
Fachhochschule Südwestfa- len in Iserlohn
Nach § 5 Abs. 4 Buchstabe a LPVG NRW gelten studenti- sehe Beschäftigte nicht als Be- schäftigte im Sinne des Geset- zes und werden folglich nicht durch den Personalrat vertre- ten.
Nach § 46 a HG NRW kann die Grundordnung der Hochschule vorsehen, dass die Belange der studentischen Hilfskräfte durch eine gewählte Stelle vertreten werden. Nach § 19 der Grund- Ordnung der HSHL wählen die Studierenden aus ihrem Kreis eine Vertreterin oder einen Ver- treter im Rahmen der Wahlen der übrigen Hochschulorgane und -gremien. Die Amtszeit be- trägt ein Jahr und beginnt am 01.09. eines Jahres.
Es wurde im Dezember 2020 eine Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte ge- wählt. Inzwischen existiert auch eine Vertretung dieser Person.
Durch die erst sehr kurze Amts- dauer konnten noch keine Strukturen etabliert werden.
Das Personaldezernat unter- stützt die Vertretung aktuell da- bei, deren Bekanntheitsgrad zu steigern (eigene Internetseite) und unterstützt bei geplanten Maßnahmen (z.B. Entwicklung eines Infoblattes für Studenti- sehe Hilfskräfte). Die Vertre-
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Hochschule Rhein-Waal in Kleve
Technische Hochschule Köln
Technische Hochschule Ost- westfalen-Lippe in Lemgo
tung ist Mitglied im Lenkungs- kreis Gesundheit und beim Runden Tisch diskriminierungs- freie Hochschule. Die Grund- Ordnung der FH SWF sieht keine Freistellung derVertre- tung für den Fall vor, dass sie sich in einem Beschäftigungs- Verhältnis befindet. Ein Budget wurde wegen der erst kurzen Amtszeit noch nicht verhandelt, es erfolgt bei Bedarf aber eine finanzielle Unterstützung der Maßnahmen.
Studentische Hilfskräfte werden nicht als Beschäftigte über ein gewähltes Gremium (bspw.
Personalrat) vertreten. § 13b der Grundordnung sieht die Wahl einer/eines Beauftragten für die Belange studentischer Hilfskräfte vor. Über die aktu- eile Besetzung der Stelle liegen dem M KW keine Informationen
vor.
Regelung in § 19 Grundord- nung der TH Köln vom
10.08.2020, Anzahl 1, Vertre- tung vakant, 10,00 € im studen- tischen Hilfskraft Beschäftigten- Verhältnis mit entsprechender angemessener Freistellung im Dienst als SHK, ohne Räum- lichkeiten und ohne Budget.
Die Belange der studentischen Hilfskräfte werden an der TH OWL durch eine studentische
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Hochschule Ruhr-West in Mülheim
Fachhochschule Münster
Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchenglad- bach
Hochschule für Musik Det- mold
Kunstakademie Düsseldorf
Vertreterin bzw. einen studenti- sehen Vertreter vertreten.
Studentische Hilfskräfte, die nicht in der Verwaltung tätig
sind, werden vom wissen- schaftlichen Personalrat mit vertreten
In der Grundordnung ist die Wahl von zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Belange Studentischer Hilfskräfte vorge- sehen. Besondere Ressourcen
sind für diese Aufgaben nicht
angefragt worden.
Dem Rat gehören drei Studie-
rende an.
Belange der Hilfskräfte werden durch AStA, teilweise vorge- setzte Hochschullehrer, Perso- nalabteilung sowie durch Zu- sammenschlüsse von Hilfskräf- ten vertreten. Das Rektorat pflegt eine Zusammenarbeit mit studentischen Beschäftigten aufAugenhöhe und nimmt die Belange auch dieser Beschäf- tigtengruppe gleichwertig ernst.
KHK und WHK werden zudem durch den Personalratderwis- senschaftlichen und künstleri- sehen Beschäftigten vertreten.
Die studentischen Beschäftig- ten werden durch den Allge-
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Robert-Schumann-Hoch- schule Düsseldorf
Folkwang Universität der Künste
Hochschule für Musik und Tanz Köln
meinen Studierendenaus- schuss (AStA) der Kunstakade- mie Düsseldorf vertreten.
Fehlanzeige.
Eine Vertretung wurde nicht ge- bildet, da diese das KunstHG nicht vorschreibt.
Eine Vertretung wurde nicht ge- bildet, da diese das KunstHG nicht vorschreibt. Soweit be- stimmte Bedarfs bekannt wer- den, setzen sich die verschie- denen Verwaltungsbereiche und auch die Lehre, Schwerbe- hindertenvertretung, Gleichstel- lung der Hochschule für die studentischen Hilfskräfte ein.
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Kunsthochschule für Medien Köln
Kunstakademie Münster
Eine Vertretung wurde nicht ge- bildet, da diese das KunstHG nicht vorschreibt. Studierende sind nach Rückmeldung der Hochschule in den Gremien nach dem Kunst HG vertreten.
Eine Vertretung wurde nicht ge- bildet, da diese das KunstHG nicht vorschreibt. Die Vertre- tung der Belange studentischer Hilfskräfte erfolgt über den all-
gemeinen Studierendenaus-
schuss (ASt^).
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Die Ministerin
%
Tabelle 4: Mindestvertragslaufzeiten studentischer Hilfskräfte Seite 26 von 34
Hochschule
Technische Hochschule Aachen
Universität Bielefeld Universität Bochum Universität Bonn
Technische Universität Dort- mund
Universität Düsseldorf Universität Duisburg-Essen
Fernuniversität in Hagen Universität Köln
Deutsche Sporthochschule Köln
Universität Münster Universität Paderborn Universität Siegen Universität Wuppertal Fachhochschule Aachen Fachhochschule Bielefeld Hochschule Bochum
Mindestvertragslaufzeit 1 Monat
3 Monate 3 Monate Keine.
Keine.
4 Wochen
3 Monate, bei Tutorien und Praktika soll die Mindestlaufzeit
von einem Monat nicht unter- schritten werden.
Keine.
6 Monate 3 Monate 6 Monate 3 Monate 3 Monate 3 Monate 6 Monate 1 Monat 1 Monat
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Fachhochschule Dortmund Hochschule Düsseldorf
Westfälische Hochschule Gel- senkirchen, Bocholt, Recklin- ghausen
Hochschule für Gesundheit in Bochum
Hochschule Hamm-Lippstadt in Hamm und Lippstadt Fachhochschule Südwestfa- len in Iserlohn
Hochschule Rhein-Waal in Kleve
Technische Hochschule Köln, Technische Hochschule Ost- westfalen-Lippe in Lemgo Hochschule Ruhr-West in Mülheim
Fachhochschule Münster Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchenglad- bach
Hochschule für Musik Det- mold
Kunstakademie Düsseldorf Robert-Schumann-Hoch- schule Düsseldorf
Folkwang Universität der Künste
Hochschule für Musik und Tanz Köln
Kunsthochschule für Medien Köln
3 Monate 2 Monate.
1 Monat 6 Monate
2 Monate Keine.
2 Monate Keine.
2 Monate 1 Monat 6 Monate 2 Monate Keine.
6 Monat 6 Monate 6 Monate 6 Monate Keine.
3 Monate
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Kunstakademie Münster 6 Monate Seite 28 von 34
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Tabelle 5: Zusatzleistungen für studentische Hilfskräfte Seite 29 von 34
Hochschule
Technische Hochschule Aachen
Universität Bielefeld Universität Bochum
Universität Bonn
Technische Universität Dort- mund
Universität Düsseldorf Universität Duisburg-Essen
Femuniversität in Hagen
Zusatzleistungen
Bei der Novellierung der Richtli- nie wurde die Jahressonder- Zahlung als einmalige Zahlung abgeschafft und auf den Stun- denlohn umgerechnet. Die Hilfskräfte können das Hoch- schulnetz auf gleiche Weise nutzen wie Beschäftigte.
Keine.
Teilnahme an allen Einrichtun- gen bzw. Angeboten der RUB, Z.B. Fortbildung, Sportange- böte etc.
Keine.
Keine.
Keine.
Die Universitätsbibliothek und das Zentrum für Informations- und Mediendienste bieten ver- schiedene Kurse für studenti- sehe Hilfskräfte an. Alle Hilfs- kräfte haben ein Recht auf Rei- sekostenvergütung bei Dienst-
reisen.
Teilnahme am internen Fortbil- dungsprogramm, Nutzung der Kinderbetreuung im hochschul- eigenen „Mini-Campus" ent- sprechend der dortigen grund-
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des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin
Universität Köln
sätzlichen Regelungen. Unter- stützungsangebote durch den Familienservice und das Be- triebliche Gesundheitsmanage- ment bei Bedarf.
Unterstützung durch die Be- triebsärztin bzw. die betriebli- ehe Sozialberatung und die Psychologische Beratungs- stelle bei Bedarf. Vereinbarung mit dem Personalrat der wiss.
Beschäftigten, dass eine ge- wünschte Übernahme von SHK in eine Beschäftigung als wiss.
Beschäftigte ohne Stellenaus- schreibung ermöglicht werden
kann.
"Promotionsinteressentenbera- tung" durch die Stabsstelle For- schung und wiss. Nachwuchs, diese wird auch viel genutzt, um den Übergang von Studium zu Promotion zu besprechen, vor allem auch zur Klärung, ob eine Promotion Sinn macht vor dem Hintergrund des persönli- chen Profils. Bei einem erklär- ten Promotionsinteresse wird außerdem die Möglichkeit an- geboten, bereits an den Vernet- zungsangeboten wie digitale Schreibgruppe und English Club teilzunehmen.
Keine.
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Ministerium für
Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin
Deutsche Sporthochschule Köln
Universität Münster
Universität Paderborn
Universität Siegen Universität Wuppertal
Fachhochschule Aachen
BGM, kostenloser Betriebs- Sport, Fortbildung.
Teilnahmemöglichkeit am inter- nen Weiterbildungsprogramm.
Die für die Landesbeamtinnen und -beamten jeweils gelten- den Bestimmungen über die Gewährung von Reisekosten- Vergütung werden entspre- chend angewandt.
Studentische Beschäftigte kön- nen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität an allen nicht-geldlichen Leis- tungen teilnehmen, die für diese vorgesehen sind. Dazu gehören Z.B. Angebote im Ge- sundheitsschutz oder Fortbil- dungsangebote im Rahmen der Personalentwicklung.
Keine.
Das „Weihnachtsgeld" ist be- reits in die Stundensätze einge- rechnet.
Studentische Beschäftige als studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte erhalten grundsätz- lich die gleichen zusätzlichen Leistungen wie die übrigen stu- dentischen Beschäftigten (aktu- eil z. B. Impfangebot über den Hochschularzt, Zugang zu Fort- und Weiterbildungsmaßnah- men, Kostenübernahme für
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IVIinisterium für
Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin
Fachhochschule Bielefeld
Hochschule Bochum
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin
Fachhochschule Dortmund Hochschule Düsseldorf
Westfälische Hochschule Gel- senkirchen, Bocholt, Recklin- ghausen
Hochschule für Gesundheit in Bochum
Hochschule Hamm-Uppstadt in Hamm und Lippstadt
Dienstreisen, Arbeitsplatzaus- stattung usw.).
Eine Sonderzahlung ist im Pau- schalbetrag enthalten und wird nicht gesondert gezahlt. Sons- tige zusätzliche Leistungen er- halten die studentischen Hilfs- kräfte nicht.
Keine.
Zusätzliche Leistungen für stu- dentische Beschäftigte: Ver- günstigtes Mensa-Angebot, Se- mesterticket, Unterstützung durch die familiengerechte Hochschule.
Keine.
Allen studentischen Beschäftig- ten steht in der Mensa eine Auswahl an Snacks, Getränken und warmen Mittagsgerichten, zu vergünstigten Preisen zur Verfügung. Zudem profitieren die Studierenden von einer fle- xiblen Arbeitszeitgestaltung.
Teilnahme an Fortbildungen und Reisekosten.
Sportangebote und Mutter- Kind-Büro.
Neben der regulären Vergütung erhalten die SHKs/WHKs keine
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Fachhochschule Südwestfa- len in Iserlohn
Hochschule Rhein-WaaI in Kleve
Technische Hochschule Köln, Technische Hochschule Ost- westfaIen-Lippe in Lemgo Hochschule Ruhr-West in Mülheim
Fachhochschule Münster Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchenglad- bach
Hochschule für Musik Det- mold
Kunstakademie Düsseldorf Robert-Schumann-Hoch- schule Düsseldorf
Folkwang Universität der Künste
Hochschule für Musik und Tanz Köln
Kunsthochschule für Medien Köln
weiteren monetären Leistun- gen.
Den studentischen Beschäftig- ten werden neben der Erstat- tung von Reisekosten keine zu- sätzlichen Leistungen angebo-
ten.
Keine, Sonderzahlung im Ent- gelt enthalten.
Keine.
Keine Angaben.
Keine.
Keine.
Keine.
Weihnachtsgeld ist im Stunden- lohn bereits berücksichtigt.
Keine Rückmeldung.
Fehlanzeige.
Keine.
Die anteilige Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) ist in den Stundensatz eingerechnet.
Es werden flexible Arbeitszei- ten angeboten.
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Kunstakademie Münster Die sich in unmittelbarer Nähe befindende Mensa hat eine gute Auswahl an Speisen/
beliebt ist auch die Salatbar.
Insbesondere befindet sich aber im Gebäude der Kunstak- ademie Münster das Casino, das täglich frisch gekochtes Mittagessen, Kaffee, Kuchen, Snacks etc. zu günstigen Prei- sen anbietet.
Außerdem profitieren die stu- dentischen Beschäftigten von der flexiblen Arbeitszeitgestal- tung.
Bei, Bedarf können im Falle ei- ner mit der SHK-Tätigkejt ver- bundenen Reise die Reisekos- ten nach dem Landesreisekos-
tengesetz (LRKG) NRWerstat-
tet werden.
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