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^^-^ Isabel Pfeiffer-Pöehsden. I^^C^f VORLAGE 17/5488. Alle Abg

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(1)

Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Ministerium für Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

An den

Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Herrn Helmut Seifen MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf

^August 2021 Seite 1 von 34

Aktenzeichen:

234

bei Antwort bitte angeben

Isabel Pfeiffer-Poensgen

Nachbericht an den Wissenschaftsausschuss zum Thema

Wie ist die Situation der studentischen Beschäftigten an den Hoch- schulen in Nordrhein-Westfalen?

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Herr Bell MdL hat den o. g. Bericht beantragt, der zur Sitzung des Wis- senschaftsausschusses am 23. Juni 2021 vorgelegt wurde. Zur Ergän- zung übersende ich, wie in derAusschusssitzung am 23. Juni 2021 zu- gesagt, folgenden Nachbericht.

Mit freundlichen Grüßen

^^-^

Isabel Pfeiffer-Pöehsden

I^^C^f—

Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211896-4428 Telefax 0211 896-4555 poststelle@mkw.nrw.de www.mkw.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:

S-BahnenS8,S11,S28 (Völklinger Straße) Rheinbahn Linie 709 (Georg-Schulhoff-Platz) Rheinbahn Linien 706, 707 (Wupperstraße)

17

VORLAGE

17/5488

Alle Abg

(2)

Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Seite 2 von 34

Bericht

der Ministerin für Kultur und Wissenschaft für den Wissenschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen

Wie ist die Situation der studentischen Beschäftigten an den Hoch- schulen in Nordrhein-WestfaIen?

Hier: Nachbericht

Vorbemerkung:

Nach Eingang sämtlicher Rückmeldungen durch die Universitäten, Fachhochschulen und Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-West- falen wird der zur Sitzung am 23. Juni 2021 vorgelegte Bericht wie folgt ergänzt:

Nach der Definition in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal (VGB) sollen als studentische Hilfskräfte nur Studierende beschäftigt werden, welche in dem ihrer Hilfskrafttätigkeit zugeordneten Fach noch keinen berufs- qualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben. Die Tabellen die- ses Berichts beschränken sich daher auf diesen Personenkreis.

1. Welchen Stundenlohn erhalten studentische Beschäftigte an den jeweiligen Hochschulen in NRW? (Bitte nach Hochschule aufschlüsseln.)

Der Stundenlohn für eine studentische Hilfskraft bewegt sich zwischen 9,65 € (aktueller Wert ab 1. 7.2021) an der Hochschule Ruhr-West in Mülheim und 12,50 € an der Fachhochschule Aachen.

Einen Stundenlohn bis 10,00 € zahlen 10 Hochschulen, einen Stunden- lohn von 10,01 bis 11,00 € entrichten 19 Hochschulen, einen Stunden- lohn von über 11,00 € erhalten die studentischen Hilfskräfte an 8 Hoch- schulen. Eine Einzelübersicht ergibt sich aus Tabelle 1.

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-WestfaIen Die Ministerin

2. Wie hat sich derStundenlohn in den letzten 10 Jahren an den je- Seite s von 34 weiligen Hochschulen entwickelt?

Die zum Teil sehr deutlichen Lohnsteigerungen ergeben sich aus der Tabelle 2.

3. Welche Strukturen von einer Vertretung der Belange studenti- scher Hilfskräfte weisen die einzelnen Hochschulen in NRW auf? (Strukturen wie bspw. Anzahl an gewählten Vertreter*in- nen, Entlohnung, vorhandene Räumlichkeiten, zur Verfügung gestelltes Budget, o.a.) (Bitte auch wieder nach Hochschule auf- schlüsseln.)

Aus der Tabelle 3 lassen sich die Selbstberichte der Hochschulen zu ih- ren Vertretungen studentischer Hilfskräfte entnehmen.

4. Welche Mindestvertragslaufzeiten haben studentische Beschäf- tigte? (Bitte auch wieder nach Hochschule aufschlüsseln.) Keine Mindestvertragslaufzeit haben 7 Hochschulen, ansonsten betra- gen die Mindestvertragslaufzeiten an 11 Hochschulen unter 3 Monaten und an 19 Hochschulen 3 bis 6 Monate.

Weitere Einzelheiten lassen sich der Tabelle 4 entnehmen.

5. Welche Urlaubsansprüche haben studentische Beschäftigte?

(Bitte auch wieder nach Hochschule aufschlüsseln.)

Die studentischen Hilfskräfte haben an allen Hochschulen in der Träger- schaft des Landes einen Urlaubsanspruch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes in Höhe von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche. Im Fall einer Schwerbehinderung erhöht sich die- ser Anspruch um weitere 5 Tage bezogen auf eine 5-Tage-Woche ge-

maß § 208 SGB IX.

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

6. Welche zusätzlichen Leistungen werden studentischen Be- schäftigten angeboten? (Bitte auch wieder nach Hochschule aufschlüsseln.)

Die nordrhein-westfälischen Hochschulen bieten ihren studentischen Hilfskräften ein vielfältiges Angebot an Zusatzleistungen. Zu den Einzel- heiten wird auf die tabellarische Übersicht 5 verwiesen.

7. Welche Regelungen existieren für Lohnfortzahlungen im Krank- heitsfall? (Bitte auch wieder nach Hochschule aufschlüsseln.) Die Lohnfortzahlung für die studentischen Hilfskräfte richtet sich an allen Hochschulen in der Trägerschaft des Landes nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Demnach wird regelmäßig die Vergütung bis zum Ende der sechsten Woche einer Arbeitsunfähigkeit weiterge- zahlt, jedoch nicht über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus.

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin

^

Tabelle 1: Stundenlohn für studentische Beschäftigte an den jeweiligen seite 5 von 34 Hochschulen in NRW

Hochschule

Technische Hochschule Aachen

Universität Bielefeld Universität Bochum UniversitätBonn

Technische Universität Dortmund

Universität Düsseldorf Universität Duisburg-Essen Fernuniversität in Hagen Universität Köln

Deutsche Sporthochschule Köln

Universität Münster Universität Paderborn Universität Siegen Universität Wuppertal Fachhochschule Aachen Fachhochschule Bielefeld Hochschule Bochum Hochschule Bonn-Rhein-

Sieg in Sankt Augustin

Stundenlohn 10,80 € 10,50 € 11,70 € 10,50 € 10,68 € 11,00 € 10,50 € 11,00 € 10,20 € 11,00 € 10,00 € 10,00 € 9,90 € 10,75 € 12,50 € 10,00 € 11,10€

10,50 €

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin

%

Fachhochschule Dortmund Hochschule Düsseldorf Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen

Hochschule für Gesundheit in Bochum

Hochschule Hamm-Lip- pstadt in Hamm und Lipp- Stadt

Fachhochschule Südwest- falen in Iserlohn

Hochschule Rhein-Waal in Kleve

Technische Hochschule Köln

Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Lemgo

Hochschule Ruhr-West in Mülheim

Fachhochschule Münster Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchenglad- bach

Hochschule für Musik Det- mold

Kunstakademie Düsseldorf Robert-Schumann-Hoch- schule Düsseldorf

Folkwang Universität der Künste

Hochschule für Musik und Tanz Köln

Kunsthochschule für Me- dien Köln

10,50 € 10,50 € 10,00 €

10,50 € 10,50 €

11,73€

9,82 € 10,00 € 11,73 €

9,65 € 11,00€

10,79 €

11,73€

10,50 € 11,73€

11,50€

10,36 € 9,70 €

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Kunstakademie Münster 10,00 € Seite 7 von 34

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-WestfaIen

Die Ministerin

^s^ s

Tabelle 2: Entwicklung des Stundenlohns für studentische Hilfskräfte in den letzten 10 Jahren

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Hochschule

Technische Hochschule Aachen

Universität Bielefeld

Universität Bochum Universität Bonn

Technische Universität Dortmund

Universität Düsseldorf Universität Duisburg-Essen Fernuniversität in Hagen Universität Köln

Deutsche Sporthochschule Köln

Universität Münster Universität Paderborn Universität Siegen Universität Wuppertal Fachhochschule Aachen Fachhochschule Bielefeld Hochschule Bochum

Gehaltsentwicklung Von 9,00 € auf 10,80 € 2014 Erhöhung um 4,4%

2016 Erhöhung um 5,6%

202010,37 € 2021 10,50 €

Von 8,00 € auf 11,70 € Von 8,32 € auf 10,50 € Von 9,00 € auf 10,68 €

Von 8,56 € auf 11,00 € Von 9,07 € auf 10,50 € Von 8,56 € auf 11,00 € Von 8,80 € bis 10,20 € Von 9,00 € auf 11,00 € Von 8,56 € auf 10,00 € Von 9,07 € auf 10,00 € Von 9,16 € auf 9,90 € Von 10,09 € auf 10,75 € Von 8,80 € auf 12,50 € Von 8,50 € auf 10,00 € Von 5,58 € auf 11,10 €

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin

^

Hochschule Bonn-Rhein-

Sieg in Sankt Augustin Fachhochschule Dortmund Hochschule Düsseldorf Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen

Hochschule für Gesundheit in Bochum

Hochschule Hamm-Lip- pstadt in Hamm und Lipp- Stadt

Fachhochschule Südwestfa- len in Iserlohn

Hochschule Rhein-Waal in Kleve

Technische Hochschule Köln

Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Lemgo

Hochschule Ruhr-West in Mülheim

Fachhochschule Münster Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchenglad- bach

Hochschule für Musik Det- mold

Kunstakademie Düsseldorf Robert-Schumann-Hoch- schule Düsseldorf

Folkwang Universität der Künste

Hochschule für Musik und Tanz Köln

Von 8,80 € auf 10,50 €

Von 9,00 € auf 10,50 € Von 5,58 € auf 10,50 € Von 8,80 € auf 10,00 €

Von 8,50 € auf 10,50 € Von 9,00 € auf 10,50 €

Von 9,17 auf 11,59 € Von 8,50 € auf 9,82 € Von 8,60 € auf 10,00 € Von 8,60 € auf 11,73 €

Von 8,25 € auf 9,40 €

Keine Angaben.

Keine Angaben.

Keine Angaben.

Von 9,17 € auf 10,50 € Von 9,17 € auf 11,73 € Von 9,49 € auf 11,50 € Keine Angaben.

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Kunsthochschule für Me- dien Köln

Kunstakademie Münster

Keine Angaben.

Von 8,56 € auf 10,00 €

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Tabelle 3: Strukturen von einer Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

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Hochschule

Technische Hochschule Aachen

Universität Bielefeld

Vertretungsstrukturen

Für die Vertretung der Belange der studentischen Hilfskräfte werden zwei Beauftragte aus der Gruppe der Studierenden gewählt. Zur Entlohnung der Beauftragten hat die Studieren- denschaft in ihrer Finanzord- nung geregelt, dass die Beauf- fragten eine Aufwandsentschä- digung in Höhe von 50% des BAföG Höchstsatzes zuzüglich

eines Aufschlags zum Aus- gleich des Beitrags zur studen- tischen Krankenversicherung

und des Arbeitnehmeranteils des Beitrags zur Rentenversi- cherung erhalten. Sie können die Büro- und Beratungsräume des ASt^ nutzen. Die Kosten für die Aufwandsentschädigung werden der Studierendenschaft von der Hochschule erstattet.

Ebenso besteht die Möglich- keit, eine Webseite zu gestal-

ten.

Es gibt einen SHK-Rat, der aus einem zentralen Beauftragten (sowie einer Stellvertretung) plus je einem Mitglied pro Fa- kultät besteht. Dem SHK-Rat wird ein jährliches Budget zur Verfügung gestellt.

Für 2021 betrug das Budget

3.900,- €, davon 3.600,- € für

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Universität Bochum

Universität Bonn

die Finanzierung des zentralen SHK-Beauftragten (5 h/Woche)

und 300,- € für Büromaterial.

Es werden die Räume der Fa- kultäten genutzt, bei besonde- ren Bedarfen erfolgt auch eine Zurverfügungstellung zentraler Räume bzw. der Räume der weiteren Personalvertretungs- gremien.

Für die Tätigkeiten im SHK-Rat erhält die oder der zentrale Be- auftragte eine Stundenaufsto- ckung, die diese abbildet und ein entsprechendes Entgelt si- cherstellt.

Es gibt einen gewählten SHK- Rat (§ 46a HG), der zurzeit aus zwei Mitgliedern besteht. Sie erhalten von der RUB 5 Stun- den für ihre Tätigkeit als SHK- Rat vergütet. Die Bereitstellung eines Raumes und eines IPads wurde nicht in Anspruch ge- nommen

Nach §46 a HG i.V. m. §§32, 33 der Grundordnung sind 8 Mitglieder als Vertretung der Belange studentischer Hilfs- kräfte wählbar. Laut Wahler- gebnis wurden allerdings nur 3 Mitglieder gewählt. Da es sich um ein Ehrenamt handelt, er- folgt keine Entlohnung. Zurzeit

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IVIinisterium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Technische Universität Dort- mund

Universität Düsseldorf

werden keine konkreten Räum- lichkeiten und kein Budget zur Verfügung gestellt.

Die Vertretung der Belange stu- dentischer Hilfskräfte besteht aus zwei VertreterinnenA/ertre- fern sowie vier Stellvertreterin- nen/Stellvertretern.

Gemäß der Grundordnung der HHU obliegt die Vertretung der Belange studentischer Hilfs- kräfte aller Fakultäten inkl. der medizinischen dem Rat für stu- dentische Hilfskräfte (SHK- Rat). Wahlberechtigt zum SHK- Rat ist, wer die Berechtigung hat, die Mitglieder des Senats aus der Gruppe der Studieren- den zu wählen. Wählbar ist jede oder jeder Studierende.

Die Amtszeit der Mitglieder des SHK-Rates beträgt ein Jahr.

Die Vorsitzende oder der Vor- sitzende des SHK-Rates soll in einem angemessenen Umfang aus Mitteln der Universität für die Tätigkeit kompensiert wer-

den.

Da die Vorsitzende oder der Vorsitzende des SHK-Rates

bislang der medizinischen Fa- kultät angehörte und insofern im Rahmen der Auftragsverwal- tung durch die Personalverwal- tung des UKD betreut wurde,

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Universität Duisburg-Essen

Fernuniversität in Hagen

Universität Köln

liegen keine weiteren Daten hierzu vor.

Seit 2015 gibt es zwei Beauf- fragte für die Belange studenti- scher Hilfskräfte, die im Rah- men der Wahlen zum Studie- rendenparlament gewählt wer- den. Diese überwachen u. a.

die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studenti- sehen Hilfskräften. Sie wirken auf eine angemessene Gestal- tung derArbeitsbedingungen hin und behandeln Beschwer- den von Betroffenen.

In der Grundordnung der Fern- Universität in Hagen wurde in

§ 16 festgelegt, dass die Stu- dierenden eine Person wählen, die als beauftragte Stelle für die studentischen Hilfskräfte die Belange von Hilfskräften nach

§ 46 HG NRW wahrnimmt.

Hierbei handelt es sich um ein ASTA-Mitglied ohne Beschäfti- gungsverhältnis zur FernUni- versität in Hagen.

Gem. § 18 Abs. 3 der Grund- Ordnung der Universität zu Köln werden die studentischen Hilfs- kräfte durch den SHK-Rat ver- treten, der ein Mitglied aus je- der Fakultät hat. Mit Stellvertre- tungen besteht der SHK-Rat daher aus 6 Mitgliedern. Es wird eine Räumlichkeit und ein

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Deutsche Sporthochschule Köln

Universität Münster

jährliches Budget von ca. 350 € zur Verfügung gestellt. Soweit die Mitglieder als studentische Hilfskräfte an der Universität beschäftigt sind, werden sie für 2,00 Stunden pro Woche ihrer regelmäßigen Arbeitszeit zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben freigestellt. Der SHK-Rat kann eines seiner Mitglieder als be- ratendes Mitglied in den Senat entsenden.

Es gibt die Möglichkeit, eine Vertreterin oder einen Vertreter gern. § 46a HG NRW zu wäh- len, allerdings hat sich niemand zur Wahl aufgestellt, so dass momentan keine Vertretung existiert.

Für SHK besteht eine Vertre- tung der Belange studentischer Hilfskräfte.

Entsprechend Artikel 12 der Verfassung derWWU vom 24.08.2015 besteht die Vertre- tung der Belange der studenti- sehen Hilfskräfte aus drei Stu- dierenden, die für ein Jahr ge- wählt werden.

Wahlberechtigt zur Vertretung ist, wer die Berechtigung hat, die Mitglieder des Senats aus der Gruppe der Studierenden zu wählen. Wählbar istjede/je- der Studierende, der/die vom

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Universität Paderborn

Allgemeinen Studierendenaus- schuss vorgeschlagen wird.

Der Vorschlag enthält mindes- tens sechs Studierende. Die gewählten Personen werden von der Rektorin/von dem Rek- tor bestellt.

Die Mitglieder der Vertretung erhalten eine Aufwandsent- schädigung in Höhe des Loh- nes für studentische Mitarbeite- rinnen/Mitarbeiter für vier Stun- den je Woche. Mitglieder, die in einem Beschäftigungsverhält- nis zur Universität stehen, wer- den dementsprechend im Um- fang von vier Stunden je Wo- ehe von dieser Tätigkeit freige- stellt.

Die Vertretung verfügt über ei- nen eingerichteten Büroraum in einem Gebäude, wo auch der wissenschaftliche Personalrat untergebracht ist. Die SHK-Ver- tretung ist mit allen erforderli- chen Materialien ind. PC und Drucker ausgestattet. Ausstat- tungs- und Bürobedarf werden zentral bereitgestellt.

Die Vertretung der Belange stu- dentischer Hilfskräfte besteht aus drei gewählten Personen.

Die Amtszeit beträgt ein Jahr.

Mitglieder, die in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zur Universität Paderborn ste-

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Universität Siegen

Universität Wuppertal

Fachhochschule Aachen

hen, werden in einem ange- messenen Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freige- stellt. Der Vertretung wird ein Raum mit Büroausstattung, ein Telefonanschluss, eine sepa-

rate E-Mail-Adresse und ein Budget von 500 € zur Verfü- gung gestellt.

Die Vertretung der Belange stu- dentischer Hilfskräfte setzt sich aus bis zu fünfVertreterinnen bzw. Vertretern zusammen. Die Vertretung wird gemäß den an der Universität gültigen Stun- densätzen für studentische Be- schäftigte vergütet. Es wird der Vertretung der Belange studen- tischer Hilfskräfte eine Räum- lichkeit am Campus zur Nut- zung zur Verfügung gestellt.

Auf Antrag übernimmt und er- stattet die Universität Siegen dienstliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Produktion von Flyern.

Gewählter Vertreter der Be- lange stud. Hilfskräfte ist zur- zeit eine Person, besondere Ausstattung ist nicht gegeben.

Es werden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Eine expli- zite Entlohnung der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte erfolgt nicht.

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Fachhochschule Bielefeld

Hochschule Bochum

Regelungen in einer hochschu- lischen Richtlinie zur Beschäfti- gung und Vergütung studenti- scher und wissenschaftlicher Hilfskräfte - keine näheren An- gaben.

Die Hochschule Bochum hat in ihrer Grundordnung hierzu fol- gendes geregelt:

§ 28 Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte (1) Die Studierenden wählen aus ihrem Kreis auf eigenen Vorschlag eine Stelle für die Vertretung der Belange studen- tischer Hilfskräfte, deren Mit- glied als Beauftragte oder als Beauftragter für die studenti- sehen Hilfskräfte, die über kein für ihre Hilfskrafttätigkeit fach- lich einschlägiges abgeschlos- senes Hochschulstudium verfü- gen, deren Belange im Sinne des § 46 HG wahrnimmt.

Die Stelle besteht aus einer o- der einem Studierenden. Ihre oder seine Wahl erfolgt ge- meinsam mit den Wahlen zu den Gremien und Organen der Hochschule Bochum; die Amts- zeit beträgt ein Jahr und be- ginnt jeweils am 1. März. Das Nähere regelt die Wahlord-

nung.

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IVlinisterium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin

Fachhochschule Dortmund

Hochschule Düsseldorf

(2) Die Bestellung des Mitglieds der Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfs- kräfte erfolgt aufgrund des Wahlergebnisses durch die Präsidentin oder den Präsiden-

ten.

Eine Entlohnung erfolgt nicht.

Der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte wer- den weder eigene Räumlichkei- ten noch ein Budget zugewie-

sen.

Keine Angaben.

Gem. § 13 Grundordnung wäh- len auf der Grundlage des § 46 a HG die Studierenden aus ih- rem Kreis eine Vertretung der studentischen Hilfskräfte. Die Bestellung erfolgt durch die Rektorin/den Rektor für 1 Jahr.

Es bestehen Schwierigkeiten, für das Amt eine Vertretung zu finden.

Es wurde eine Stelle zur Ver- tretung der Belange studenti- scher Hilfskräfte eingerichtet, die Aufgaben entsprechend § 46aAbs.2HGNRWwahr- nimmt. Die Stelle besteht aus fünf Mitgliedern. DieAmtszeit der Mitglieder beträgt zwei

Jahre.

Die Studierenden wählen auf Grundlage eines Vorschlags

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IVlinisterium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Westfälische Hochschule Gel- senkirchen, Bocholt, Recklin- ghausen

Hochschule für Gesundheit in Bochum

der Studierendenschaft die Mit- glieder dieser Stelle. Wählbar sind alle wahlberechtigten Stu- dierenden. Die Präsidentin oder der Präsident bestellt die ge- wählten Mitglieder. Das Nähere zur Wahl regelt die Wahlord- nung der Hochschule. Sofern die Mitglieder in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule stehen, werden sie in einem durch die Stelle näher zu bestimmendem Um- fang von maximal zehn Stun- den bezogen auf die gesamte Stelle von ihrer Tätigkeit freige- stellt. Zur Deckung der Kosten der Freistellung und zur De- ckung der Kosten derAufwen- düngen der Stelle werden zent- rale Mittel bereitgestellt. Der Stelle werden für die Ausübung des Amtes eine angemessene personelle und technische Un- terstützung, Räumlichkeiten so- wie ein Sachmittelbudget zur Verfügung gestellt.

Derzeit ist die Position der Ver- tretung der Belange der stu- dentischen Hilfskräfte nicht be- setzt, wird aber voraussichtlich in Kürze vom Senat gewählt.

Keine Ausstattung mit Räumen oder Budget.

Eine Person übernimmt die Vertretung der Belange studen- tischer Hilfskräfte.

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Hochschule Hamm-Lippstadt in Hamm und Lippstadt

Fachhochschule Südwestfa- len in Iserlohn

Nach § 5 Abs. 4 Buchstabe a LPVG NRW gelten studenti- sehe Beschäftigte nicht als Be- schäftigte im Sinne des Geset- zes und werden folglich nicht durch den Personalrat vertre- ten.

Nach § 46 a HG NRW kann die Grundordnung der Hochschule vorsehen, dass die Belange der studentischen Hilfskräfte durch eine gewählte Stelle vertreten werden. Nach § 19 der Grund- Ordnung der HSHL wählen die Studierenden aus ihrem Kreis eine Vertreterin oder einen Ver- treter im Rahmen der Wahlen der übrigen Hochschulorgane und -gremien. Die Amtszeit be- trägt ein Jahr und beginnt am 01.09. eines Jahres.

Es wurde im Dezember 2020 eine Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte ge- wählt. Inzwischen existiert auch eine Vertretung dieser Person.

Durch die erst sehr kurze Amts- dauer konnten noch keine Strukturen etabliert werden.

Das Personaldezernat unter- stützt die Vertretung aktuell da- bei, deren Bekanntheitsgrad zu steigern (eigene Internetseite) und unterstützt bei geplanten Maßnahmen (z.B. Entwicklung eines Infoblattes für Studenti- sehe Hilfskräfte). Die Vertre-

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IVIinisterium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Hochschule Rhein-Waal in Kleve

Technische Hochschule Köln

Technische Hochschule Ost- westfalen-Lippe in Lemgo

tung ist Mitglied im Lenkungs- kreis Gesundheit und beim Runden Tisch diskriminierungs- freie Hochschule. Die Grund- Ordnung der FH SWF sieht keine Freistellung derVertre- tung für den Fall vor, dass sie sich in einem Beschäftigungs- Verhältnis befindet. Ein Budget wurde wegen der erst kurzen Amtszeit noch nicht verhandelt, es erfolgt bei Bedarf aber eine finanzielle Unterstützung der Maßnahmen.

Studentische Hilfskräfte werden nicht als Beschäftigte über ein gewähltes Gremium (bspw.

Personalrat) vertreten. § 13b der Grundordnung sieht die Wahl einer/eines Beauftragten für die Belange studentischer Hilfskräfte vor. Über die aktu- eile Besetzung der Stelle liegen dem M KW keine Informationen

vor.

Regelung in § 19 Grundord- nung der TH Köln vom

10.08.2020, Anzahl 1, Vertre- tung vakant, 10,00 € im studen- tischen Hilfskraft Beschäftigten- Verhältnis mit entsprechender angemessener Freistellung im Dienst als SHK, ohne Räum- lichkeiten und ohne Budget.

Die Belange der studentischen Hilfskräfte werden an der TH OWL durch eine studentische

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Hochschule Ruhr-West in Mülheim

Fachhochschule Münster

Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchenglad- bach

Hochschule für Musik Det- mold

Kunstakademie Düsseldorf

Vertreterin bzw. einen studenti- sehen Vertreter vertreten.

Studentische Hilfskräfte, die nicht in der Verwaltung tätig

sind, werden vom wissen- schaftlichen Personalrat mit vertreten

In der Grundordnung ist die Wahl von zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Belange Studentischer Hilfskräfte vorge- sehen. Besondere Ressourcen

sind für diese Aufgaben nicht

angefragt worden.

Dem Rat gehören drei Studie-

rende an.

Belange der Hilfskräfte werden durch AStA, teilweise vorge- setzte Hochschullehrer, Perso- nalabteilung sowie durch Zu- sammenschlüsse von Hilfskräf- ten vertreten. Das Rektorat pflegt eine Zusammenarbeit mit studentischen Beschäftigten aufAugenhöhe und nimmt die Belange auch dieser Beschäf- tigtengruppe gleichwertig ernst.

KHK und WHK werden zudem durch den Personalratderwis- senschaftlichen und künstleri- sehen Beschäftigten vertreten.

Die studentischen Beschäftig- ten werden durch den Allge-

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Robert-Schumann-Hoch- schule Düsseldorf

Folkwang Universität der Künste

Hochschule für Musik und Tanz Köln

meinen Studierendenaus- schuss (AStA) der Kunstakade- mie Düsseldorf vertreten.

Fehlanzeige.

Eine Vertretung wurde nicht ge- bildet, da diese das KunstHG nicht vorschreibt.

Eine Vertretung wurde nicht ge- bildet, da diese das KunstHG nicht vorschreibt. Soweit be- stimmte Bedarfs bekannt wer- den, setzen sich die verschie- denen Verwaltungsbereiche und auch die Lehre, Schwerbe- hindertenvertretung, Gleichstel- lung der Hochschule für die studentischen Hilfskräfte ein.

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Kunsthochschule für Medien Köln

Kunstakademie Münster

Eine Vertretung wurde nicht ge- bildet, da diese das KunstHG nicht vorschreibt. Studierende sind nach Rückmeldung der Hochschule in den Gremien nach dem Kunst HG vertreten.

Eine Vertretung wurde nicht ge- bildet, da diese das KunstHG nicht vorschreibt. Die Vertre- tung der Belange studentischer Hilfskräfte erfolgt über den all-

gemeinen Studierendenaus-

schuss (ASt^).

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-WestfaIen

Die Ministerin

%

Tabelle 4: Mindestvertragslaufzeiten studentischer Hilfskräfte Seite 26 von 34

Hochschule

Technische Hochschule Aachen

Universität Bielefeld Universität Bochum Universität Bonn

Technische Universität Dort- mund

Universität Düsseldorf Universität Duisburg-Essen

Fernuniversität in Hagen Universität Köln

Deutsche Sporthochschule Köln

Universität Münster Universität Paderborn Universität Siegen Universität Wuppertal Fachhochschule Aachen Fachhochschule Bielefeld Hochschule Bochum

Mindestvertragslaufzeit 1 Monat

3 Monate 3 Monate Keine.

Keine.

4 Wochen

3 Monate, bei Tutorien und Praktika soll die Mindestlaufzeit

von einem Monat nicht unter- schritten werden.

Keine.

6 Monate 3 Monate 6 Monate 3 Monate 3 Monate 3 Monate 6 Monate 1 Monat 1 Monat

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin

Fachhochschule Dortmund Hochschule Düsseldorf

Westfälische Hochschule Gel- senkirchen, Bocholt, Recklin- ghausen

Hochschule für Gesundheit in Bochum

Hochschule Hamm-Lippstadt in Hamm und Lippstadt Fachhochschule Südwestfa- len in Iserlohn

Hochschule Rhein-Waal in Kleve

Technische Hochschule Köln, Technische Hochschule Ost- westfalen-Lippe in Lemgo Hochschule Ruhr-West in Mülheim

Fachhochschule Münster Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchenglad- bach

Hochschule für Musik Det- mold

Kunstakademie Düsseldorf Robert-Schumann-Hoch- schule Düsseldorf

Folkwang Universität der Künste

Hochschule für Musik und Tanz Köln

Kunsthochschule für Medien Köln

3 Monate 2 Monate.

1 Monat 6 Monate

2 Monate Keine.

2 Monate Keine.

2 Monate 1 Monat 6 Monate 2 Monate Keine.

6 Monat 6 Monate 6 Monate 6 Monate Keine.

3 Monate

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Kunstakademie Münster 6 Monate Seite 28 von 34

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Ministerium für

Kultur und Wissenschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Tabelle 5: Zusatzleistungen für studentische Hilfskräfte Seite 29 von 34

Hochschule

Technische Hochschule Aachen

Universität Bielefeld Universität Bochum

Universität Bonn

Technische Universität Dort- mund

Universität Düsseldorf Universität Duisburg-Essen

Femuniversität in Hagen

Zusatzleistungen

Bei der Novellierung der Richtli- nie wurde die Jahressonder- Zahlung als einmalige Zahlung abgeschafft und auf den Stun- denlohn umgerechnet. Die Hilfskräfte können das Hoch- schulnetz auf gleiche Weise nutzen wie Beschäftigte.

Keine.

Teilnahme an allen Einrichtun- gen bzw. Angeboten der RUB, Z.B. Fortbildung, Sportange- böte etc.

Keine.

Keine.

Keine.

Die Universitätsbibliothek und das Zentrum für Informations- und Mediendienste bieten ver- schiedene Kurse für studenti- sehe Hilfskräfte an. Alle Hilfs- kräfte haben ein Recht auf Rei- sekostenvergütung bei Dienst-

reisen.

Teilnahme am internen Fortbil- dungsprogramm, Nutzung der Kinderbetreuung im hochschul- eigenen „Mini-Campus" ent- sprechend der dortigen grund-

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Universität Köln

sätzlichen Regelungen. Unter- stützungsangebote durch den Familienservice und das Be- triebliche Gesundheitsmanage- ment bei Bedarf.

Unterstützung durch die Be- triebsärztin bzw. die betriebli- ehe Sozialberatung und die Psychologische Beratungs- stelle bei Bedarf. Vereinbarung mit dem Personalrat der wiss.

Beschäftigten, dass eine ge- wünschte Übernahme von SHK in eine Beschäftigung als wiss.

Beschäftigte ohne Stellenaus- schreibung ermöglicht werden

kann.

"Promotionsinteressentenbera- tung" durch die Stabsstelle For- schung und wiss. Nachwuchs, diese wird auch viel genutzt, um den Übergang von Studium zu Promotion zu besprechen, vor allem auch zur Klärung, ob eine Promotion Sinn macht vor dem Hintergrund des persönli- chen Profils. Bei einem erklär- ten Promotionsinteresse wird außerdem die Möglichkeit an- geboten, bereits an den Vernet- zungsangeboten wie digitale Schreibgruppe und English Club teilzunehmen.

Keine.

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Deutsche Sporthochschule Köln

Universität Münster

Universität Paderborn

Universität Siegen Universität Wuppertal

Fachhochschule Aachen

BGM, kostenloser Betriebs- Sport, Fortbildung.

Teilnahmemöglichkeit am inter- nen Weiterbildungsprogramm.

Die für die Landesbeamtinnen und -beamten jeweils gelten- den Bestimmungen über die Gewährung von Reisekosten- Vergütung werden entspre- chend angewandt.

Studentische Beschäftigte kön- nen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität an allen nicht-geldlichen Leis- tungen teilnehmen, die für diese vorgesehen sind. Dazu gehören Z.B. Angebote im Ge- sundheitsschutz oder Fortbil- dungsangebote im Rahmen der Personalentwicklung.

Keine.

Das „Weihnachtsgeld" ist be- reits in die Stundensätze einge- rechnet.

Studentische Beschäftige als studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte erhalten grundsätz- lich die gleichen zusätzlichen Leistungen wie die übrigen stu- dentischen Beschäftigten (aktu- eil z. B. Impfangebot über den Hochschularzt, Zugang zu Fort- und Weiterbildungsmaßnah- men, Kostenübernahme für

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IVIinisterium für

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Fachhochschule Bielefeld

Hochschule Bochum

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin

Fachhochschule Dortmund Hochschule Düsseldorf

Westfälische Hochschule Gel- senkirchen, Bocholt, Recklin- ghausen

Hochschule für Gesundheit in Bochum

Hochschule Hamm-Uppstadt in Hamm und Lippstadt

Dienstreisen, Arbeitsplatzaus- stattung usw.).

Eine Sonderzahlung ist im Pau- schalbetrag enthalten und wird nicht gesondert gezahlt. Sons- tige zusätzliche Leistungen er- halten die studentischen Hilfs- kräfte nicht.

Keine.

Zusätzliche Leistungen für stu- dentische Beschäftigte: Ver- günstigtes Mensa-Angebot, Se- mesterticket, Unterstützung durch die familiengerechte Hochschule.

Keine.

Allen studentischen Beschäftig- ten steht in der Mensa eine Auswahl an Snacks, Getränken und warmen Mittagsgerichten, zu vergünstigten Preisen zur Verfügung. Zudem profitieren die Studierenden von einer fle- xiblen Arbeitszeitgestaltung.

Teilnahme an Fortbildungen und Reisekosten.

Sportangebote und Mutter- Kind-Büro.

Neben der regulären Vergütung erhalten die SHKs/WHKs keine

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Fachhochschule Südwestfa- len in Iserlohn

Hochschule Rhein-WaaI in Kleve

Technische Hochschule Köln, Technische Hochschule Ost- westfaIen-Lippe in Lemgo Hochschule Ruhr-West in Mülheim

Fachhochschule Münster Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchenglad- bach

Hochschule für Musik Det- mold

Kunstakademie Düsseldorf Robert-Schumann-Hoch- schule Düsseldorf

Folkwang Universität der Künste

Hochschule für Musik und Tanz Köln

Kunsthochschule für Medien Köln

weiteren monetären Leistun- gen.

Den studentischen Beschäftig- ten werden neben der Erstat- tung von Reisekosten keine zu- sätzlichen Leistungen angebo-

ten.

Keine, Sonderzahlung im Ent- gelt enthalten.

Keine.

Keine Angaben.

Keine.

Keine.

Keine.

Weihnachtsgeld ist im Stunden- lohn bereits berücksichtigt.

Keine Rückmeldung.

Fehlanzeige.

Keine.

Die anteilige Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) ist in den Stundensatz eingerechnet.

Es werden flexible Arbeitszei- ten angeboten.

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Kunstakademie Münster Die sich in unmittelbarer Nähe befindende Mensa hat eine gute Auswahl an Speisen/

beliebt ist auch die Salatbar.

Insbesondere befindet sich aber im Gebäude der Kunstak- ademie Münster das Casino, das täglich frisch gekochtes Mittagessen, Kaffee, Kuchen, Snacks etc. zu günstigen Prei- sen anbietet.

Außerdem profitieren die stu- dentischen Beschäftigten von der flexiblen Arbeitszeitgestal- tung.

Bei, Bedarf können im Falle ei- ner mit der SHK-Tätigkejt ver- bundenen Reise die Reisekos- ten nach dem Landesreisekos-

tengesetz (LRKG) NRWerstat-

tet werden.

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