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DIE EVANGELISCHE KIRCHE IN OSTERREICH UND IHRE STELLUNG ZUR DKUMENE

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I I I, INFORMATIONEN, AKTUELLES AUS DEN KIRCHEN UND DER ÖKUMENE

DIE EVANGELISCHE KIRCHE IN OSTERREICH UND IHRE STELLUNG ZUR DKUMENE

von Prof. E.Chr. Gerhold

Die evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich ist durch ihre Geschichte in sich eine ökumenische Kirche. Denn in ihr sind auf dem Boden Österreichs die evan- gelische Kirche augsburgischen Bekenntnisses und die evangelische Kirche helveti- schen Bekenntnisses zusammengeschlossen. In der Präambel der Verfassung beider Kirchen 1977 heißt es: "Die Evangelische Kirche A. und H. B. in Österreich schließt die Evangelische Kirche A.B. und die Evangelische Kirche H.B. auf dem Boden Öster- reichs zusammen zu brüderlichem Dienst aneinander, zu gemeinsamen Handeln der Lie- be und zu gemeinsamer Verwaltung".

Dieses Miteinanderleben in der gegenseitigen Achtung und Ernstnahme ist von der obersten Kirchenbehörde bis zur einzelnen Pfarrgemeinde ein ständiger Prüf- stein für ökumenische Gesinnung und Haltung. Es geht dabei ja nicht nur um "Adia- phora", sondern um grundsätzliche Lehrdifferenzen, z.B. in der Abendmahlslehre, und um Frömmigkeitsunterschiede, die z.B. in der Gottesdienstgestaltung sichtbar werden. Besonders für die weit in der Überzahl stehenden lutherischen Christen war die Achtung vor dem helvetischen Mitbruder und die Gewährung des notwendigen Frei- raumes für seine theologische und fromme Denkweise eine Aufgabe und ökumenische übung.

Dieses Verhältnis zwischen den beiden evangelischen Kirchen A.B. und H.B. wur- de im Jahr 1974 durch die Annahme des Textes der "Konkordie reformatorischer Kir- chen in Europa" (=Leuenberger Konkordie) in den Gemeinden beider Kirchen nur be- stätigt. In der Konkordie werden die bisher als kirchentrennend geltenden Unter- schiede nach theologischer Überprüfung als nicht mehr trennend erklärt und so vol- le Kirchengemeinschaft ermöglicht unter Wahrung der Selbständigkeit der einzelnen reformatorischen Kirchen.

Aber auch das zahlenmäßige Verhältnis der evangelischen Christen in Österreich zu den katholischen Christen war für die evangelische Kirche seit ihrer offiziel- len Duldung und der nachfolgenden Anerkennung durch den Staat immer Anlaß für eine ökumenische Haltung, trotz aller Differenzen und Auseinandersetzungen. Der typi- sche Diasporacharakter der evangelischen Pfarrgemeinden, d.h. die Zerstreuung der

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evangelischen Christen inmitten der katholischen Gemeinden, die zu einer ortsmä- ßigen und familiären Verflechtung beider Kirchen führte, erforderte von den ka- tholischen und den evangelischen Pfarrern ein stetes Rücksichtnehmen, ein Mitein- anderarbeiten und oft auch ein gemeinsames Vorgehen, wenn es um grundsätzliche kirchliche Interessen ging. Es gab natürlich auch Kämpfe und Auseinandersetzun- gen, aber immer mehr wurde die gegenseitige Anerkennung und Achtung, das gemein- same Interesse und die brüderliche Gemeinschaft die vorherrschende Haltung von Gemeindepfarrern und den Christen beider Kirchen. Diese "Ökumene am Ort" ist be- sonders durch die ökumenische Öffnung der röm. kath. Kirche im 2. Vatikarrum sehr konkret und in praktisch allen Bereichen des Gemeindelebens deutlich spürbar und sichtbar geworden. An Beispielen seien der Religionsunterricht genannt, in dem gemeinsame Stunden gehalten werden, in dem die Religionslehrer sich gegenseitig vertreten, wo in der Fortbildungsarbeit gemeinsam gearbeitet wird und wo in Lehr- plan- und Lehrbuchfragen der gegenseitige Erfahrungsaustausch und Lernprozeßimmer intensiver wird.

Das gottesdienstliche Leben, die ökumenischen Schul- und Gemeindegottesdien- ste, der Kanzeltausch zwischen katholischen und evangelischen Pfarrern zu best~

ten Zeiten des Kirchenjahres und auch die Tatsache, daß den jeweils anderen Kir- chengliedern die Kirchengebäude zu gottesdienstlichen Zwecken zur Verfügung ge- stellt werden, ist ein weiteres Beispiel für diese Ökumene am Ort.

Nicht zu vergessen ist als letztes Beispiel der Seelsorgebereich, der lange Zeit hindurch der Ort der tiefsten Trennung der beiden Kirchen war. Auch hier zeichnet sich in den letzten Jahren eine zunehmende Offenheit und gegenseitige Anerkennung ab, die besonders auf die "Abwerbung" verzichtet. Im Seelsorgebereich der vielen konfessionellen Mischehen ist durch die Annahme der Richtlinien der Gemischten katholischen evangelischen Kommission durch die Österreichische Bi- schofskonferenz und den Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B. vom 20. Mai 1974 eine echte ökumenische Vereinbarung getroffen worden. Den Seelsorgern wurde damit eine echte Hilfe für ihren Dienst, aber auch eine Verpflichtung zu brüderlichem Handeln übergeben.

Mit der Gemischten katholisch-evangelischen Kommission ist schon die oberste Ebene der ökumenischen Beziehungen angesprochen. Die Kommission ist das offizielre Kontaktorgan der katholischen und der evangelischen Kirche, in dem alle gemeinsa- men Fragen und Probleme besprochen werden. Die konkreten theologischen Ergebnisse dieser Arbeit sind außer den schon oben erwähnten Richtlinien zur Mischehenseel- sorge die von der Kommission ausgearbeiteten Formulare für die sogenannten As-

~istenztrauungen. Bei diesen Trauungen wirkt jeweils ein Amtsträger der anderen Kirche mit. Auch die gegenseitige Anerkennung der Taufe ist ein Ergebnis der Ar- beit und des Gespräches der Kirchen in dieser Kommission.

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Die ökumenische Haltung der evangelischen Kirche in Österreich zeigt sich auch in der theologischen und gesellschaftspolitischen Solidarität mit der katho- lischen Kirche in allen Fragen, in denen es um grundsätzliche christliche Anlie- gen geht. Als aktuelles Beispiel seien die gleichlautenden Äußerungen beider Kir- chen zur Problematik des § 144 der Strafgesetzordnung angeführt.

Ein schönes Beispiel für die ökUIIIene am Ort sind die ökUIIIenischen Arbeitskrei- se in den einzelnen Diözesen, in denen alle christlichen Kirchen sich zu geneinsa- mem Gespräch und gemeinsamem Handel zusammenfinden.

Trotz dieser erfreulichen ökUIIIenischen Beziehung auf höchster Ebene muß aber betont werden, daß gerade in Österreich die Verwirklichung des ökumenischen Ge- dankens auf der Ebene der Pfarrgemeinden und des geistlichen Lebens der gemischt konfessionellen Familien begonnen hat und auch am weitesten fortgeschritten ist. Leider ist bei beiden Kirchenleitungen in der momentanen Situation eine übergroße Vorsicht in ökUIIIenischen Fragen zu spüren, die als retardiendes Moment in der Ge- samtentwicklung zu werten ist.

Da~ Verhältnis der evangelischen Kirche A. und H.B. zur weltweiten Ökumene hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Zwar sind die beiden Kirchen ~1itgliedskir­

chen des Weltrates der Kirchen, aber besonders die evangelische Kirche AB hat die theologische Entwicklung und vor allem die gesellschaftspolitische Wandlung seit der 4. Vollversammlung des Weltkirchenrates in Uppsala 1968 nicht in allen Dingen mitgemacht. So verwarf die Synode AB das Antirassiswusprogramm, weil dieses einer Unterstützung von zweifelhaften revolutionären Gruppen gleichkäme und überdies den Ansatz einer Theologie der Revolution verwirkliche. Auch die Teilnahme an der 5. Vollversammlung des ökumenischen Rates der Kirchen in Nairobi 1975 lehnte der Bischof der Kirche AB, Oskar Sakrausky, ab, mit dem Hinweis : ''Das Ergebnis (die- ser Konferenz, Anm. d. Verfassers) steht in keinem Verhältnis zu den Kosten".

Trotzdem waren evangelische Christen aus Österreich als Beobachter mit Unterstüt- zung einzelner kirchlicher Organisationen in Nairobi dabei und auch die inner- kirchlichen Blätter berichteten ausführlich über diese Konferenz. Doch die Nicht- teilnahme der evangelischen Kirche AB an der 5. Vollversammlung des Weltkirchen- rates ist ein nicht zu übersehendes S~nptom dafür, daß in dieser lutherischen Kirche eine gewisse Stagnation gegenüber der weltweiten ökumenischen Entwicklung eingetreten ist unter Besinnung auf das lutherische Selbstverständnis dieser Kir- che. Es ist zu hoffen, daß diese Bes1nnung die echte Ökumene nicht verfehlt.

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RöMISCH-KATHOLISCHE INFORMATIONEN

PAPSTTUM UND ÖKUMENE

von Univ.Prof. DDr. Winfried Gruber

1) Neben anderen, in den übrigen Bei trägen z. T. envähnten öl<uirenischen Akti vi tä- ten der röm.-kath. Kirche soll in diesem Jahr 1977 vor allem das neueste Dol<uirent der gemeinsamen "Internationalen Anglikanisch/Römisch-katholischen Kommission"

genannt werden, das am 18. Jänner d.J. in London veröffentlicht wurde und bereits beachtliches Aufsehen erregte. Es ist dem umfassenden Thema "Autorität in der Kir- che", besonders dem Fragenkreis um das Papstamt gewichret. l) Darin nimmt erstmals eine offizielle Dialoggruppe auf Weltebene zur Frage des päpstlichen Primates Stellung.

Das Problem des Papsttums wird von einem pragmatischen Standpunkt aus angegan- gen: ein Symbol der Einheit wäre für die gesamte Christenheit heute mehr denn je von großem Wert. Dabei kann es sich nicht um ein künstlich geschaffenes, sondern nur um ein historisch gewachsenes Symbol handeln. Unter diesen Bedingungen kommt dafür der Bischofssitz von Rom in Frage. So heißt es im Text: "Wenn Gottes Wille erfüllt werden soll, daß die Gemeinschaft aller Christen eins sei in Wahrheit und Liebe, so muß diese Grundstruktur der episkope (d.h. "Leitung") im Dienste der koinonia ("Ge:rreinschaft") der Kirchen ... auch auf universaler Ebene verwirklicht werden. Der einzige Bischofssitz, der auf einen universalen Primat Anspruch er-.

hebt, der eine solche episkope ausgeübt hat und noch ausübt, ist der Bischofssitz von Rom, der Stadt, in der Petrus und Paulus gestorben sind" (Nr.23). Dieser Standpunkt findet übrigens die Zustimmung des röm.-kath. ökumenikers W.De Vries.

Auch mit den orthodoxen Kirchen des Ostens könnte sich auf der Basis der Pneuma- tologie (=Geist-Lehre) dieses Dokumentes ein fruchtbares Gespräch aufbauen lassen (positive Stimmen zur Frage des Primates bei den Orthodoxen von J .Meyendorff, D. Papandreou) .

Das genannte Dokument ist bereits das dritte seit 1968, das eine gemeinsame Erklärung anglikanischer und röm.-kath. Theologen über bisher strittige Fragen zu Formulierung sucht. In den zwei vorausgehenden handelt es sich um die Lehre von der Eucharistie und vom Amt.

2) Zum Fragenkomplex "Petrusamt" weise ich in diesem Zusammenhang auf zwei wich- tige Veröffentlichungen hin: Franz Mußner, Petrus und Paulus - Pole der Einheit.

1) Der Wortlaut ist u.a. abgedruckt in der Herder-Korrespondenz 1977/4,191-195.

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Freiburg i. B. /Herder 1966; W1d ein "Grundlagenpapier für das ökumenische Gespräch über die Rolle des Papsttums in der Gesamtkirche", das in den USA von lutheri- schen (!) W1d röm.-kath. Theologen im Auftrag ihrer Kirchen erarbeitet wurde: Der Petrus der Bibel. Eine ökumenische UntersuchW1g. Calwer Verlag W1d Verlag kath.

Bibelwerk 1976.

3) Roma locuta - causa finita? Nichts Dümmeres könnte im Zusammenhang (etwa gar W1ter BerufW1g auf die beiden letzten Vatikanischen Konzilien) gesagt werden. Die röm.-kath. Kirche muß freilich in Theorie W1d (vor allem!) Praxis die Einsicht in die historische Relativität bestimmter Ausdrucksformen des Petrusamtes vertie- fen bzw. neu überdenken. Es gibt kein klassisches Modell dieses Amtes mit Ewig- keitswert.

Grundsätzlich: Charismatische Bewegoog W1d Erneuerung der Kirchen macht W1S offen für die Frage nach einem ooglichen "Charisma des päpstlichen Primates", so W1gewohnt dies selbst für "katholische Ohren" klingen mag.

KATHO LISCHE ANERKENNUNG DER CONFESSIO AUGUSTANA?

von Univ.Doz. Dr. Maximilian Liebmann

Seit sich im Jänner 1974 eine internationale katholisch-lutherische Studien- gruppe in Rom mit dem Gedanken der Anerkennung der Confessio Augustana (CA) als Zeugnis kirchlichen Glaubens seitens der katholischen Kirche auseinandersetzte,1

) wird dieses Anliegen immer häufiger, lautstärker Lmd vehementer in diversen Publi- kationsorganen behandelt. Konkret geht es in dieser engagierten Diskussion darum, hervorzukehren, daß die CA keine kirchentrennenden Lehren vertritt und, daß sie als Zeugnis gemeinkirchlichen Glaubens von katholischer Seite bejaht werden kann. Z) Im "Christ in der Gegenwart" wird das Augsburger Bekenntnis sogar als

"das erste ökumenische Dokument in der dornigen Geschichte der abendländischen Kirchenspaltung"3) gepriesen.

1) Catholica 28, 1974, S. 126.

2) Vgl. dazu: Pfnür Vinzenz, AnerkennW1g der Confessio Augustana durch die katho- lische Kirche? In: Internationale katholisd1e Zeitschrift (IkZ) 4, 1975,

s.

298-307.

3) CiG 28, 1976, S.339.

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Prof. S c h ü t t e (Bonn), der in Rom im Einheitssekretariat das Referat für die Beziehungen zur lutherischen Kirche innehat, unterbreitete im August 1976 in Uppsala dem Exekutivkomitee des Lutherischen Weltbundes die Frage, "ob im Jahre 1980, dem Jubiläumsjahr der CA, es angebracht sei, daß die römisch-ka- tholische Kirche diese reformatorische Bekenntnisschrift als eine legitime Aus- prägung christlicher Wahrheit anerkenne". 1

) Als Konsequenz einer solchen Aner- kennung, meinte Schütte heuer im Juni bei der Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes in Daresselam (Tansania), ergäbe sich, daß beide Kirchen- die luthe- rische und die katholische - darnach nicht mehr getrennte, sondern Schwesterkir- chen seien. 2

)

Der lutherische Theologe Wolfhart P a n n e n b e r g (Minchen) findet, daß die lutherische Kirche auch heute an die in der CA vertretene Ansicht gebun- den sei, "daß die Differenzen zur katholischen Kirche nur Mißbräuche, aber nicht die Grundlagen des Glaubens betreffen". 3

)

"Eine katholische Rezeption der CA würde aber nicht konkrete ökumenische Konsequenzen im Sinne einer Vereinigung der Kirchen oder einer offiziellen gegen- seitigen Anerkennung" haben, vertritt das Konfessionskundliehe Institut in Bens- heim. 4)

Dem Bund für evangelisch-katholische Wiedervereinigung zufolge, müßten "vor allem erst einmal die evangelischen Gemeinden wieder von dieser Bekenntnisschrift der Reformation Kenntnis nehmen". S)

Wie zu erwarten, ist das manchmal allzu forsch vorgetragene Anliegen nach Anerkennung der CA durch die katholische Kirche innerkatholisch auf Bedenken ge- stoßen. In der CA werde nämlich zuviel lutherische Theologie verschwiegen, und ein Verschweigen wichtiger Lehren sei kirchentrennend.6) Anderseits, meint die- selbe Stimme sogar, könnten "zahlreiche Aufstellungen in der Augustana nachge- wiesen werden", die von den Konzilien "ausdrücklich als häretisch verworfen sind". 7

) Ein anderer katholischer Standpunkt lehnt die ins Auge gefaßte Anerken- nung damit ab, daß in der Rechtfertigungslehre keine Einigkeit bestehe.8

) Die Diskussion indes geht weiter, nimmt zusehends ernsteren Charakter an und treibt ihrem Höhepunkt, dem Jubiläumsjahr 1980, zu. So erscheint in diesen Tagen 1) Materialdienst des Konfessionskundlischen Instituts Bensheim (MD) 27, 1976,

s.

85.

2) österreichisches Klerusblatt 110, 1977, S. 211. 3) Amt und Gemeinde 1976, S. 158.

4) MD, ebd.

5) 18. Brief des genannten Bundes vom 15. Juni 1977, S. 3.

6) Hacker Paul, Stellungnahme. In: IkZ 5, 1976, S. 9Sf.

7) Ebd.

8) Beer Theobald-Habitzky ~~inolf, Katholische Anerkennung der Confessio Augusta- na? In: Catholica 30, 1976, S. 77-80.

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ein Sannnelwerk zur skizzierten Thematik, das ein Vorwort sowohl vom Präsidenten des Einheitssekretariats, Kardinal Johannes W i 1 1 e b r a n d s , wie auch des Landesbischofs und Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kir- chen in der BRD und West-Berlin, Gerhard H e i n t z e enthält. 1) Die ökume- nische Rundschau konnte heuer im Juli bereits eine Reihe von Veröffentlichungen zur Anerkennungsdiskussion vorstellen.2

)

Die Herausgeber des "Corpus Catholicorum" planen zwei Veranstaltungen in der BRD, in denen diese Thematik von Fachleuten behandelt werden soll - 1978 in Bonn und 1979 in Augsbu~g.

Es wäre somit ernsthaft zu fragen, ob sich nicht auch Österreich in dieser Diskussion zu Wort melden und einen Beitrag liefern soll. Graz mit seinem be- kannt guten ökumenischen Klima würde sich als Tagungsort anbieten. Die abgehal- tene ökumenische Akademie auf Universitätsebene, damals den katholischen-ortho- doxen Beziehungen gewidmet, könnte ihre Erfahrungen miteinbringen. Weiterhelfen kann uns in dieser diffizilen ~nterie nämlich nur eine gründliche kirchenhisto- rische, dogmatische und exegetische Befassung, die einerseits nichts leichtfer- tig übergeht oder verschleiert, anderseits aber auch nichts dramatisiert und emotionalisiert. Die Breite der Diskussion von Fachleuten wäre für die Rezeption erarbeiteter Ergebnisse und somit dem Grundanliegen der Ökumene nur dienlich.

Fragen, wie das Verhältnis von lutherischer Theologie zur CA, ihrer (rich- tigen) Interpretation, und ihres Konnexes zu den übrigen evangelischen Bekennt- nisschriften harren ebenso einer eingehenden Erörterung wie die Schwierigkeiten, die sich einer etwaigen Rezeption der CA durch die katholische Kirche entgegen- stellen. Man denke etwa an das Problem, an dem die Kankerdienverhandlungen in Augsburg 1530 im Anschluß an die Verlesung der Confutatio nicht zuletzt ge- scheitert sind, nämlich, daß beiderlei Gestalten beim Abendmahlsempfang ius divinum seien und bloß eine Gestalt gegen Gottes Gebot verstoße (Artikel XXII);

man denke an die Subsumierung des Zölibates und des Mönchsgelübdes unter die

~lißbräuche (Artikel XXIII, XXVIII). Welche Konsequenzen ergäben sich für beide

Kirchen aus der Anerkennung nun wirklich? Ernst und gemeinsam darüber nachzuden- ken, scheint die Stunde von uns zu fordern.

1) Das Buch, das als Herausgeber llarting Meyer, H~.!inz Schütte und Hans Joachim Mlmd nennt, trägt den Titel: Katholische Anerkennung des Augsburgischen Be- kenntnisses? Ein Vorstoß zur Einheit zwischen katholischer tmd lutherischer Kirche. Verlegt wird es von Otto Lernheck in Frankfurt.

2) ÖR 26, 1977, S. 380f.

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OFFIZIELLER ORTHODOX-ALTKATHOLISCHER DIALOG

von Pfarrer Kurt Spuller

Nachdem im Jahre 1973 in Penteli/Athen von Repräsentanten der beiden Kirchen festgelegten Programm sollten während des Dialogs gemeinsame kurze Texte überdie Gotteslehre, die Christologie, die Ekklesiologie, die Sakramentenlehre und die Eschatologie von einer gemischten Kommission erarbeitet und unterschrieben wer- den; diese Texte werden dann einerseits anS. Heiligkeit, den ökumenischen Pa- triarchen und die Vorsteher der selbständigen orthodoxen Kirchen, anderseits an den Bischof von Utrecht, als Vorsitzenden der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz und durch ihn an die anderen Bischöfe der Altkatholischen Kir- che übersandt, zur Beurteilung, gegebenenfalls zur Bekanntgabe der Beendigung des Dialogs und zur Beschlußfassung über das weitere Vorgehen.

In der ersten Vollsitzung der genannten offiziellen Kommission vom 20.-28.

August 1975 im Orthodoxen Zentrum des ökumenischen Patriarchats in Chambesy bei Genf wurde volle dogmatische Einheit in der Gotteslehre und Christologie festge- stellt. Darüber wurden gemeinsame dogmatische Texte erarbeitet: I.Gotteslehre:

1) Die Heilige Dreifaltigkeit, 2) Die Offenbarung und ihre Überlieferung, 3) Der Kanon der Heiligen Schrift. II. Christologie: 1) Die Menschwerdung des Wortes Gottes, 2) Die Hypostatische Union. Diese Lehrpunkte wurden von der Vollsitzung einstimmig als gemeinsame Lehre der beiden Kirchen angenommen.

Vom 23. bis 28. August 1977 trat diese Kommission am selben Ort zu ihrer zweiten Sitzung zusammen, um den offiziellen Dialog fortzusetzen. Vertreten wa- ren von orthodoxer Seite: Das ökumenische Patriarchat, die Patriarchate von Ale- xandria, Jerusalem, Moskau, Serbien, Rumänien und Bulgarien und die autokephalen Kirchen von Cypern und Griechenland. Von altkatholischer Seite: Die selbständi- gen Kirchen in den Niederlanden, Deutschland, der Schweiz, Österreich und Polen;

die Polnisch Nationale Katholische Kirche in USA und Kanada \vurde durch die Kir- che Polens vertreten. Den Vorsitz führten Metropali t Irenäos von Deutschland und Leon Gauthier, Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz.

Behandelt wurde der Fragenkreis der Lehre 1) von der Gottesmutter und 2) von der Kirche in ihrem Wesen und in ihren Eigenschaften. Zwei gemeinsam erstellte Texte dazu wurden im Plenum angenommen und unterzeichnet. Die bisher erarbeiteren Texte zeigen, daß die Altkatholische Kirche dogmatisch der orthodoxenam nächsten steht. Es ist anzunehmen, daß die Fortsetzung des Orthodox-Altkatholischen Dia- logs (nächste Vollsitzung Sommer 1979) wohl zur ersehnten Einheit führen wird.

Informationen über die Altkatholische Kirche und ihre ökumenische Einstellung wollen wir demnächst in einer Selbstdarstellung anbieten.

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