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GARS.NRW - Antrag Gutachten

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Academic year: 2022

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(1)

Name, Vorname des/der Antragstellers/in Telefon

Straße u. Haus-Nr. Telefax

PLZ, Ort

An den

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Minden

Kleiner Domhof 17 32423 Minden

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens

gemäß § 193 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I S. 137) i. V. mit § 45 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen – GrundWertVO NRW) vom 08. Dezember 2020.

Lage des Wertermittlungsobjekts

Straße u. Haus-Nr. Ort/Ortsteil

Gemarkung Flur Flurstück (e)

Eigentümer/in wie Antragsteller

Name, Vorname des/der Eigentümers/in

Straße u. Haus-Nr.

PLZ, Ort

Miteigentümer/in ja (Adressen sind beigefügt bzw. werden nachgereicht) nein

Ich bin antragsberechtigt als:

Eigentümer Miteigentümer Erbbauberechtigte(r)

Pflichtteilberechtigte(r) Nießbraucher Wohnungsberechtigte(r) Vorkaufsberechtigte(r) Inhaber(in) anderer Rechte Behörde (bitte erläutern) Bevollmächtigter am Grundstück (bitte erläutern)

(Vollmacht liegt bei / wird nachgereicht)

Gegenstand der Wertermittlung

Grundstück u. Gebäude nur das Grundstück nur Gebäude

Wohnungs-/Teileigentum Erbbaurecht andere Rechte, Entschädigung, Mietwert (bitte erläutern)

Zweck des Gutachtens

Zugewinnausgleich Pflichtteilsanspruch Erbregelung Sonstiges (bitte angeben, soweit für eine sachgerechte Bearbeitung erforderlich)

(2)

Wertermittlungsstichtag: Aktueller Wert Folgendes zurückliegendes Datum

Einverständnis des/der Eigentümers/in

Das Einverständnis zu fotografischen Aufnahmen des Objekts

wird hiermit erteilt wird nachgereicht ist beigefügt

Einverständnis des/der Wohnungsinhabers/in

Der (Die) Antragsteller(in) erklärt sich bereit, dem (der) Sachbearbeiter(in) sowie den Sachverständigen des Gutachterausschusses den Zutritt zum Bewertungsobjekt zu ermöglichen.

Das Gutachten wird in -facher Ausfertigung benötigt.

Die Ermittlung von Sanierungskosten bei eventuell vorhandenen Altlasten ist nicht Bestandteil des Verkehrswertgutachtens nach §193 BauGB.

Mir ist bekannt, dass eine Abschrift des Gutachtens gemäß § 193 Abs. 5 BauGB an den/die Grundstückseigentümer/Miteigentümer übersandt wird.

Die Gebühren für die Erstattung des Gutachtens werden von mir übernommen.

Ich bin gemäß §64 SGB X von den Gebühren befreit.

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers/in

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