Umsetzung der Dienstrechtsreform an der HAW Hamburg
- Konzeption der AG Dienstrechtsreform -
16./17. Dezember 2004
AG Dienstrechtsreform
Eingesetzt vom Hochschulsenat der HAW Hamburg im Mai 2002 Mitglieder
– Präsidium: Prof. Dr. Wacker, Herr Eisoldt (ehem. Kanzler) – Professoren: Prof. Dr. Maas, Prof. Dr. Klemke, Prof. Dr. Fricke
– Studierende: Herr Freudenberg
– Akademische Mitarbeiter: Herr Harden
– Gleichstellungsbeauftragte: Frau Prochnow-Zahir
– Unterstützung durch Hochschulverwaltung: Herr Kleinert, Herr Haase, Frau Röhrs Die AG tagte im Zeitraum von Mai 2002 bis Dezember 2004 insgesamt 19mal.
Diese Konzeption hat so lange vorläufigen Charakter, bis das Präsidium der HAW eine Richtlinie über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen erlassen hat.
Rechtliche Grundlagen
2 Besoldungsgruppen: W2 und W3
Gehalt = Grundgehalt + Zulage (keine Dienstaltersstufen mehr)
Grundgehälter: W2 = 3.890,03 €; W3 = 4.723,61 € (Stand: 1.8.2004)
Arten von Zulagen:
– Berufungs- und Bleibezulagen
– Besondere Leistungszulagen für Leistungen in Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung, Weiterbildung – Funktionszulagen
– Zulagen durch Einwerbung von Drittmitteln Zulagen können
– befristet oder unbefristet sein
– ruhegehaltsfähig oder nicht ruhegehaltsfähig gezahlt werden
Vergaberahmen wird getrennt nach Hochschultypen (Universitäten und gleichgestellte Hoch-schulen, Fachhochschule) berechnet.
Die durchschnittlichen Besoldungsausgaben im Jahr 2001 (FH Hamburg: 61.000 €) und die seitdem erfolgten Tarifsteigerungen bilden die Basis des Vergaberahmens für die HAW Hamburg. Stellenveränderungen sind zu berücksichtigen.
Vergaberahmen muss für Besoldung der W-Professuren ausgeschöpft werden. Er kann um 2-10 % angehoben werden, wenn die Wettbewerbslage und ggfs. andere Gründe dies erfordern.
Prämissen
Die Dienstrechtsreform ist eine Chance für eine neue Besoldungsstruktur, die wir aktiv nutzen wollen
Erfahrung und Leistung müssen bei der Ausgestaltung der Leistungsanreize in einem ausgewogenen Mix berücksichtigt werden.
besondere Leistungszulagen
Marktbedingungen müssen bei der Eingangsbesoldung (behutsam) wirksam werden.
Berufungs- und Bleibezulagen
Herausragende Führungsfunktionen müssen deutlich besser honoriert werden.
Funktionszulagen
Unterschiedliche Karrieremodelle und die Honorierung herausgehobener Professuren sollen möglich sein.
W2/W3
Es darf insgesamt keine Schlechterstellung des Professorenstatus gegenüber der C2/C3-Besoldung geben.
Das Modell muss von der Professorenschaft akzeptiert werden.
attraktive Optionsmodelle für C2-ProfessorInnen
HAW-Konzept - Grundstruktur
W2 90 %
W3 10 %
(herausgehobene Positionen, Gründungsprofessur,
Institutsleitung, etc.) neu berufene
ProfessorInnen
beschäftigte ProfessorInnen berufen nach 11/1998
berufen vor 11/1998
Funktionsämter
C2
C3
O p t i o n
Finanzielles Konzept W-Besoldung
Jede Pensionierung an der HAW Hamburg macht frei: 5.200 €
÷ Übergangsregelung für dienstältere C2-Profs (bis 2010) 300 €
≈ 4.900 €
Grundgehalt W2 (pro Monat) 3.890 €
+ Berufungs- und Bleibezulagen (bis 14% W2) 0-544 € ø 272 €
+ besondere (vereinb.) Leistungen (Stufen à 5% W2) 0-1.560 € ø 600 €
+ Einmalzahlungen von 5.000-10.000 € 21-42 € ø 30 €
(für 5% von 400 Profs. = 20 Profs.) ≈4.792 €
Grundgehalt W3 (pro Monat) 4.723 €
+ Berufungs- und Bleibezulagen (bis 14% W2) 0-544 € ø 272 €
+ besondere (vereinb.) Leistungen (Stufen à 5% W3) 0-1.880 € ø 708 €
≈ €
W2 - Berufungs- und Bleibezulagen
betragen 0-544 €monatlich (bis max. 14% W2), im Durchschnitt 272 €. Die jetzigen C2-/C3-Gehälter sind damit stufenlos darstellbar.
Mit dieser Spanne sollen Marktbedingungen und besondere Eignungen bei der Rekrutierung berücksichtigt werden.
Sollten in Ausnahmefällen die o.g. 14% W2 Berufungszulage nicht ausreichen, um eine besonders
qualifizierte Kandidatin oder einen besonders qualifizierten Kandidaten für die Hochschule zu gewinnen, kann eine befristete Berufungs-zulage zusätzlich gewährt werden (bis die erste Leistungszulage fällig wäre).
Bleibezulagen dürfen nur bei Vorliegen eines Fremdangebots und bei beson-derem Interesse der Hochschule gezahlt werden.
Ein regelmäßiger, anonymisierter Bericht soll Transparenz über die strukturellen Auswirkungen auf die Gehaltsstrukturen der Fächer und Fachbereiche geben.
Besondere Leistungen
Das HAW-Konzept unterscheidet zwei Arten von besonderen Leistungen:
vereinbarte (besondere) Leistungen
•gehen deutlich über das „normale“ Dienst- geschäft der Professorin/des Professors hinaus
•besonderes Engagement bei
- Qualität/Innovation in der Lehre - Betreuung von Studierenden - Forschung und Entwicklung - Nachwuchsförderung
herausragende (einmalige) Leistungen
erfordern weit überdurchschnittliches Engage- ment bei Einzelaufgaben
Beispiele sind das Einrichten bzw. Abhalten einer Sommerakademie, die Konzeption eines neuen Studienschwerpunkts, Anmeldung eines Aufsehen erregenden Patents, Vorbereitung der Akkreditierung eines Studiengangs oder der Gewinn eines wiss. / künstlerischen Preises
Diese Art besonderer Leistungen wird mit monatlich gezahlten Leistungsbezügen honoriert.
Diese Art herausragender Leistungen wird mit Einmalzahlungen (Prämien) honoriert.
Zulagen für vereinbarte (besondere) Leistungen
werden auf Antrag der Professorin/des Professors alle 3-5 Jahre in Höhe von 5% auf das jeweilige Grundgehalt gezahlt (195 €bei W2, 236 €bei W3)
Bei normalem (zusätzlichem) Einsatz werden diese Zulagen auch erreicht (Schwelle nicht „übermenschlich hoch“).
Kriterien sind vorgegeben in einem Beispielkatalog, der unterschiedliche Leistungen, Profile und Fächerkulturen berücksichtigt und der nicht ab-schließend ist.
Alle ProfessorInnen dokumentieren diese Leistungen kontinuierlich.
Zur Prüfung des Erreichens dieser Kriterien wird auf Fachbereichsebene eine Vertrauenskommission gebildet (z.B. 3 ProfessorInnen, die von der Professorenversammlung legitimiert sind).
Zulagen für vereinbarte Leistungen sind ruhegehaltsfähig und werden unbefristet gewährt.
Mögliche Kriterien in einem Beispielkatalog
Qualität / Innovation der Lehre
– besonderes / neues didaktisches Konzept – Existenz einer studentischen Evaluation – Teilnahme an didaktischer Weiterbildung – maßgebliche Mitwirkung bei der Reform
von Studiengängen
– Einrichtung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten
Betreuung von Studierenden
– Mentorenfunktion für Erstsemester – Übernahme besonders betreuungs-
intensiver Elemente eines Studiengangs
Forschung und Entwicklung
– praxisnahe F&E-Projekte
– Veröffentlichungen, Vorträge, Preise – Patentanmeldungen
Nachwuchsförderung
– Einrichtung und Durchführung ausge- wählter Masterstudiengänge
– Personalentwicklung bei akademischen Mitarbeitern
– Betreuung von Doktoranden – Förderung der Bewerbungsfähigkeit
für eine Professur