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Umsetzung der Dienstrechtsreform an der HAW Hamburg

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Academic year: 2022

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Umsetzung der Dienstrechtsreform an der HAW Hamburg

- Konzeption der AG Dienstrechtsreform -

16./17. Dezember 2004

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AG Dienstrechtsreform

Eingesetzt vom Hochschulsenat der HAW Hamburg im Mai 2002 Mitglieder

Präsidium: Prof. Dr. Wacker, Herr Eisoldt (ehem. Kanzler) Professoren: Prof. Dr. Maas, Prof. Dr. Klemke, Prof. Dr. Fricke

Studierende: Herr Freudenberg

Akademische Mitarbeiter: Herr Harden

Gleichstellungsbeauftragte: Frau Prochnow-Zahir

Unterstützung durch Hochschulverwaltung: Herr Kleinert, Herr Haase, Frau Röhrs Die AG tagte im Zeitraum von Mai 2002 bis Dezember 2004 insgesamt 19mal.

Diese Konzeption hat so lange vorläufigen Charakter, bis das Präsidium der HAW eine Richtlinie über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen erlassen hat.

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Rechtliche Grundlagen

2 Besoldungsgruppen: W2 und W3

Gehalt = Grundgehalt + Zulage (keine Dienstaltersstufen mehr)

Grundgehälter: W2 = 3.890,03 ; W3 = 4.723,61 (Stand: 1.8.2004)

Arten von Zulagen:

Berufungs- und Bleibezulagen

Besondere Leistungszulagen für Leistungen in Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung, Weiterbildung Funktionszulagen

Zulagen durch Einwerbung von Drittmitteln Zulagen können

befristet oder unbefristet sein

ruhegehaltsfähig oder nicht ruhegehaltsfähig gezahlt werden

Vergaberahmen wird getrennt nach Hochschultypen (Universitäten und gleichgestellte Hoch-schulen, Fachhochschule) berechnet.

Die durchschnittlichen Besoldungsausgaben im Jahr 2001 (FH Hamburg: 61.000 ) und die seitdem erfolgten Tarifsteigerungen bilden die Basis des Vergaberahmens für die HAW Hamburg. Stellenveränderungen sind zu berücksichtigen.

Vergaberahmen muss für Besoldung der W-Professuren ausgeschöpft werden. Er kann um 2-10 % angehoben werden, wenn die Wettbewerbslage und ggfs. andere Gründe dies erfordern.

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Prämissen

Die Dienstrechtsreform ist eine Chance für eine neue Besoldungsstruktur, die wir aktiv nutzen wollen

Erfahrung und Leistung müssen bei der Ausgestaltung der Leistungsanreize in einem ausgewogenen Mix berücksichtigt werden.

besondere Leistungszulagen

Marktbedingungen müssen bei der Eingangsbesoldung (behutsam) wirksam werden.

Berufungs- und Bleibezulagen

Herausragende Führungsfunktionen müssen deutlich besser honoriert werden.

Funktionszulagen

Unterschiedliche Karrieremodelle und die Honorierung herausgehobener Professuren sollen möglich sein.

W2/W3

Es darf insgesamt keine Schlechterstellung des Professorenstatus gegenüber der C2/C3-Besoldung geben.

Das Modell muss von der Professorenschaft akzeptiert werden.

attraktive Optionsmodelle für C2-ProfessorInnen

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HAW-Konzept - Grundstruktur

W2 90 %

W3 10 %

(herausgehobene Positionen, Gründungsprofessur,

Institutsleitung, etc.) neu berufene

ProfessorInnen

beschäftigte ProfessorInnen berufen nach 11/1998

berufen vor 11/1998

Funktionsämter

C2

C3

O p t i o n

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Finanzielles Konzept W-Besoldung

Jede Pensionierung an der HAW Hamburg macht frei: 5.200 €

÷ Übergangsregelung für dienstältere C2-Profs (bis 2010) 300 €

≈ 4.900 €

Grundgehalt W2 (pro Monat) 3.890 €

+ Berufungs- und Bleibezulagen (bis 14% W2) 0-544 € ø 272 €

+ besondere (vereinb.) Leistungen (Stufen à 5% W2) 0-1.560 € ø 600 €

+ Einmalzahlungen von 5.000-10.000 € 21-42 € ø 30 €

(für 5% von 400 Profs. = 20 Profs.) ≈4.792 €

Grundgehalt W3 (pro Monat) 4.723 €

+ Berufungs- und Bleibezulagen (bis 14% W2) 0-544 € ø 272 €

+ besondere (vereinb.) Leistungen (Stufen à 5% W3) 0-1.880 € ø 708 €

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W2 - Berufungs- und Bleibezulagen

betragen 0-544 €monatlich (bis max. 14% W2), im Durchschnitt 272 €. Die jetzigen C2-/C3-Gehälter sind damit stufenlos darstellbar.

Mit dieser Spanne sollen Marktbedingungen und besondere Eignungen bei der Rekrutierung berücksichtigt werden.

Sollten in Ausnahmefällen die o.g. 14% W2 Berufungszulage nicht ausreichen, um eine besonders

qualifizierte Kandidatin oder einen besonders qualifizierten Kandidaten für die Hochschule zu gewinnen, kann eine befristete Berufungs-zulage zusätzlich gewährt werden (bis die erste Leistungszulage fällig wäre).

Bleibezulagen dürfen nur bei Vorliegen eines Fremdangebots und bei beson-derem Interesse der Hochschule gezahlt werden.

Ein regelmäßiger, anonymisierter Bericht soll Transparenz über die strukturellen Auswirkungen auf die Gehaltsstrukturen der Fächer und Fachbereiche geben.

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Besondere Leistungen

Das HAW-Konzept unterscheidet zwei Arten von besonderen Leistungen:

vereinbarte (besondere) Leistungen

•gehen deutlich über das „normale“ Dienst- geschäft der Professorin/des Professors hinaus

besonderes Engagement bei

- Qualität/Innovation in der Lehre - Betreuung von Studierenden - Forschung und Entwicklung - Nachwuchsförderung

herausragende (einmalige) Leistungen

erfordern weit überdurchschnittliches Engage- ment bei Einzelaufgaben

Beispiele sind das Einrichten bzw. Abhalten einer Sommerakademie, die Konzeption eines neuen Studienschwerpunkts, Anmeldung eines Aufsehen erregenden Patents, Vorbereitung der Akkreditierung eines Studiengangs oder der Gewinn eines wiss. / künstlerischen Preises

Diese Art besonderer Leistungen wird mit monatlich gezahlten Leistungsbezügen honoriert.

Diese Art herausragender Leistungen wird mit Einmalzahlungen (Prämien) honoriert.

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Zulagen für vereinbarte (besondere) Leistungen

werden auf Antrag der Professorin/des Professors alle 3-5 Jahre in Höhe von 5% auf das jeweilige Grundgehalt gezahlt (195 €bei W2, 236 €bei W3)

Bei normalem (zusätzlichem) Einsatz werden diese Zulagen auch erreicht (Schwelle nicht „übermenschlich hoch“).

Kriterien sind vorgegeben in einem Beispielkatalog, der unterschiedliche Leistungen, Profile und Fächerkulturen berücksichtigt und der nicht ab-schließend ist.

Alle ProfessorInnen dokumentieren diese Leistungen kontinuierlich.

Zur Prüfung des Erreichens dieser Kriterien wird auf Fachbereichsebene eine Vertrauenskommission gebildet (z.B. 3 ProfessorInnen, die von der Professorenversammlung legitimiert sind).

Zulagen für vereinbarte Leistungen sind ruhegehaltsfähig und werden unbefristet gewährt.

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Mögliche Kriterien in einem Beispielkatalog

Qualität / Innovation der Lehre

besonderes / neues didaktisches Konzept Existenz einer studentischen Evaluation Teilnahme an didaktischer Weiterbildung maßgebliche Mitwirkung bei der Reform

von Studiengängen

Einrichtung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten

Betreuung von Studierenden

Mentorenfunktion für Erstsemester Übernahme besonders betreuungs-

intensiver Elemente eines Studiengangs

Forschung und Entwicklung

praxisnahe F&E-Projekte

Veröffentlichungen, Vorträge, Preise Patentanmeldungen

Nachwuchsförderung

Einrichtung und Durchführung ausge- wählter Masterstudiengänge

Personalentwicklung bei akademischen Mitarbeitern

Betreuung von Doktoranden Förderung der Bewerbungsfähigkeit

für eine Professur

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