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Academic year: 2022

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S T A D T L A M P E R T H E I M

N I E D E R S C H R I F T

über die 12. Sitzung des Sozialausschusses am Donnerstag, dem 15.03.2018,

im Sitzungssaal des Stadthauses, Römerstraße 102, 68623 Lampertheim

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Sitzungsende: 20:52 Uhr

Außer den persönlichen Einladungen an die Mitglieder des Sozialausschusses, der Stadtverordnetenversammlung sowie an die Mitglieder des Magistrats wurde die Einladung gem. der Hauptsatzung der Stadt Lampertheim veröffentlicht.

Sozialausschuss:

Lenhardt, Robert - Ausschussvorsitzender Dr. Bergner, Carl-Michael (FDP)

Kern, Saskia (SPD)

Knecht, Marco Werner (CDU) – stellv. für Ausschussmitglied A. Scholl Krämer, Melanie (FDP)

Krotz, Christiane (SPD) Reppert, Detlev (CDU) Schmerse, Gabriele (CDU) Simon, Gregor (Grüne) Strubel, Lara (SPD) Winter, Lydia (SPD)

Stadtverordnetenversammlung:

Stass, Brigitte – Stadtverordnetenvorsteherin Götz, Fritz – stellv. Stadtverordnetenvorsteher Schmitt, Marius - Stadtverordneter

Magistrat:

Störmer, Gottfried – Bürgermeister Klingler, Jens - Erster Stadtrat Ohl, Gottlieb – Stadtrat

Verwaltung:

Bertsch, Jochen – Schriftführung Harres, Michael

Ranko, Bernd

Gäste:

Mietzker-Becker, Mirja – Stadtelternbeirat

Naegele, Katharina – Familienzentrum Bensheim e.V. (Geschäftsleitung) Siefert, Birgit – Familienzentrum Bensheim e.V. (Vorsitzende)

Entschuldigt fehlt:

Scholl, Alexander (CDU)

Der Ausschussvorsitzende, Stadtv. Robert Lenhardt eröffnet die heutige Sitzung und stellt vor Beginn der Beratungen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Hiergegen werden keine Einwände erhoben.

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Tagesordnung:

1. Gebührenfreistellung für 6 Stunden im Kindergartenbereich verbunden mit einer geänderten Modul- und Gebührenstruktur

(2018/23)

2. Vergabe der Trägerschaft für die neue Kindertagesstätte "Gleisdreieck Ringstraße"

(2018/16)

3. Kindertagesstättenbedarfsplanung 4. Mitteilungen und Anfragen

4.1 NAVI Bergstraße, Anfrage Frau Stadtv. Krotz (2018/21) 4.2 Statistikauszug 2017 der Stadt Lampertheim für den Fachbereich 40 (2018/20) 4.3 Anfrage von Stadtverordnetenvorsteherin Stass - Bank am Rheindamm,

„Am Bau“

4.4 Anfrage der Stadtverordneten Strubel - Internetseite „Wheelmap.org“

rollstuhlgerechte Orte

4.5 Anfrage des Stadtverordneten Simon - Kostenfreie Taxis für Rollstuhlfahrer

1. Gebührenfreistellung für 6 Stunden im Kindergartenbereich verbunden mit einer geänderten Modul- und Gebührenstruktur

(2018/23)

Beschlussvorschlag:

Die städtischen Gremien beschließen, dass ab dem 01.08.2018 alle Kinder, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt eine Kindergartengruppe oder eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für bis zu sechs Stunden täglich von dem Kindergartenbeitrag freigestellt werden.

Gleichzeitig wird das Gebühren- und Modulsystem für die kommunalen Kindergärten wie nachfolgend beschrieben geändert (Variante 4 und ergänzend Variante 5 lt. Anlage 2+3). Die Kindertagesstättensatzung wird entsprechend angepasst. Die Öffnungszeiten werden von 16:30 Uhr auf 17:00 Uhr erweitert.

Das Gebührensystem soll auch von den konfessionellen und freien Kindergartenträgern übernommen werden. Die Moduländerung wird von diesen je nach Möglichkeit oder zeitversetzt übernommen.

Voraussetzung für das vorgeschlagene Gebührensystem ist, dass die im Gesetzentwurf veröffentlichten Zuschusswerte tatsächlich beschlossen werden.

Die Geschwisterermäßigung bleibt unverändert.

Beratungsergebnis:

10 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

Die Beschlussvorlage des Fachbereichs 50 erging mit der Einladung.

Herr Ranko erläutert eingehend die Vorlage und führt dabei aus, dass es einen Gesetzentwurf gebe, wonach es ab dem 01.08.2018 eine Gebührenfreiheit für Kindergartenkinder ab drei Jahren für bis zu sechs Stunden pro Tag geben soll. Er stellt die verschiedenen Modulvarianten vor, in die auch die Ergebnisse der Elternbefragung aus dem letzten Jahr eingeflossen seien und eine einheitliche Ausweitung der Betreuungszeit bis 17:00 Uhr vorgeschlagen werde.

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Dabei soll die Gebührenbelastung für die Eltern für alle gleich sein, sowohl für vormittags als auch für nachmittags. Die Betreuungszeit sei dann der entscheidende Faktor. In den Diskussionen mit den Leiterinnen, den konfessionellen Trägern und dem Stadtelternbeirat sei die Variante 4 mehrheitlich bevorzugt worden.

Anschließend vergleicht Herr Ranko die alte und die neue Gebührenstruktur. Im Detail betrachtet gebe es eine Erhöhung von 6,3 % bei der Betreuung am Vormittag und von 26,55

% am Nachmittag. Die Problematik bei der gesetzlichen Regelung liege darin, dass künftig notwendige Gebührenanpassungen nur bei den verbleibenden vier Stunden möglich wären.

Somit würden Eltern, die auf Ganztagesplätze angewiesen seien, unverhältnismäßig zur Kasse gebeten. Deshalb sei es dringend erforderlich, dass der Landeszuschuss regelmäßig angepasst werde.

Die Vorteile für die Eltern lägen in der einheitlichen Ausweitung der Öffnungszeiten auf 17:00 Uhr, der verlängerten Vormittagsgruppe bis 13:00 Uhr und im ersten Nachmittagsmodul bis 15:00 Uhr. Der volle Landeszuschuss werde weiter gegeben und insgesamt eine gerechtere Gebühr erreicht, da jede Betreuungsstunde gleich zähle.

Anschließend gibt Frau Mietzker-Becker vom Stadtelternbeirat eine Stellungnahme ab.

Nach einer demokratischen Abstimmung werde bei den kommunalen Einrichtungen die Modulvariante bis 17:00 Uhr sowie das Anbieten der erweiterten Vormittagsgruppe ohne Essen von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr, sofern dies Räumlichkeiten und Mittagessensituation in der Einrichtung zulasse, als sinnvoll angesehen. Dabei werde in einigen Einrichtungen ein Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten gesehen.

Erster Stadtrat Klingler führt aus, dass man aufgrund der Gebührenfreiheit für sechs Stunden nur noch bedingt Einfluss auf die Einnahmensituation über die Gebühren nehmen könne. Problematisch sei dabei, dass eine Anpassung des Landeszuschusses seiner Kenntnis nach im Gesetzentwurf nicht enthalten sei. Die Vorgaben der Landesbehörden seien nicht konsequent durchdacht, mit der Folge, dass die Kosten und der Druck bei den Kommunen verbleiben.

Die Stadtverordnete Krotz ist der Meinung, dass das neue Gesetz eine Mogelpackung sei.

Grundsätzlich setze sie sich dafür ein, dass Kindergartengebühren frei zu stellen sind, jedoch habe sie große Bedenken, was zukünftig finanziell auf die Kommunen zukomme. Das neue Modulsystem werde begrüßt, wichtig sei aber, den Fokus auf die pädagogische Arbeit zu richten. Insgesamt könne ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen. Auf ihre Frage, ob man tatsächlich zum 01.08.2018 damit starten könne, äußert Erster Stadtrat Klingler, dass er davon ausgehe, dass das Gesetz definitiv beschlossen werde, denn ohne das Gesetz gebe es keine Gebührenfreistellung für sechs Stunden. Sollte es Änderungen geben, könne man darauf reagieren.

Der Stadtverordnete Dr. Bergner übt zunächst ebenfalls Kritik am Gesetzgebungsverfahren. Anschließend fragt er an, ob es möglich sei, ein Kind nur nachmittags in die Betreuung zu geben. Sofern dies möglich sei, stelle sich die Frage, was mit den übrigen freigestellten Stunden geschehe, wenn nur vier Stunden in Anspruch genommen würden. Weiterhin erkundigt er sich nach Geschwisterregelung.

Herr Ranko antwortet, dass es keinen Anspruch auf eine Auszahlung gebe, die Geschwisterermäßigung bleibe unverändert.

Der Stadtverordnete Simon begrüßt den Gesetzentwurf und die Gebührenfreistellung, wobei er die Auffassung vertritt, dass die Kommunen vom Land finanziell besser unterstützt werden sollten. Hinsichtlich der Geschwisterermäßigung sei im Jahr 2016 beschlossen worden, dass es nachmittags keine Ermäßigung mehr gebe. Er fragt nach der Höhe der erzielten Mehreinnahmen an. Hierzu teilt Herr Ranko mit, dass er ad hoc keine Zahlen nennen könne. Der Stadtverordnete Simon erklärt abschließend, dass seine Fraktion das Thema noch nicht geklärt habe und er sich der Stimme enthalten werde.

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Stadtverordneter Knecht teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen könne und fragt noch einmal nach der Möglichkeit, ein Kind ausschließlich nachmittags zur Betreuung zu geben. Herr Ranko erklärt, dass dies nicht möglich sei, weil das pädagogische Konzept vorsehe, dass Kinder grundsätzlich vormittags betreut werden.

Auf Anfrage der Stadtverordneten Strubel äußert Erster Stadtrat Klingler, dass der anvisierte Kostendeckungsgrad von 20 % für das Jahr 2017 erreicht worden sei.

Nach einem Hinweis Stellungnahme des Vorsitzenden Lenhardt auf die Ungleichbehandlung von Eltern, die auf Tageseltern angewiesen sind, erfolgt die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt.

2. Vergabe der Trägerschaft für die neue Kindertagesstätte

"Gleisdreieck Ringstraße"

(2018/16)

Beschlussvorschlag:

Die städtischen Gremien beschließen die Betriebsträgerschaft für die neue Kindertagesstätte „Gleisdreieck Ringstraße“ an den Bildungsträger „Familienzentrum Bensheim e.V.“ zu vergeben.

Der Abschluss eines entsprechenden Betriebskostenvertrages erfolgt auf der Grundlage der vorgelegten Rahmenbedingungen.

Beratungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

Zu Beginn der Sitzung wurde die Vorlage der Verwaltung als Tischvorlage ausgeteilt. Diese ist den Mitgliedern des Sozialausschusses im Vorfeld der heutigen Sitzung auch per Mail zugegangen.

Die Stadtverordnete Strubel begrüßt die angestrebte Übernahme der Trägerschaft durch das Familienzentrum Bensheim. Der Verein habe viele weitere gute Angebote. Diesbezüglich formuliert sie folgenden Änderungsantrag der Koalition aus SPD und FDP: „Die durch das

"Familienzentrum Bensheim e.V." im Sozialausschuss vorgestellten Angebote „startHilfe“,

„schnelleHilfe“ und „Babysitterkartei“ werden durch den o.g. Bildungsträger mit Übernahme der Trägerschaft in Lampertheim angeboten.“

Der Stadtverordnete Dr. Bergner kritisiert zunächst die Ausschreibung zur Vergabe der Trägerschaft. Weiterhin fragt er an, ob der zukünftige Träger verpflichtet werde, integrativ zu arbeiten. Insgesamt werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

Herr Ranko erläutert dazu, dass es keine Ausschreibung sondern ein Interessenbekundungsverfahren gegeben habe. Es sei auch juristisch geprüft worden, dass eine offizielle Ausschreibung nicht erforderlich gewesen sei. Aufgrund der langen und guten Zusammenarbeit mit dem Familienzentrum, das einen sehr guten Ruf genieße, halte er es für ideal, wenn die Trägerschaft an das Familienzentrum Bensheim übertragen werde.

Frau Naegele führt hinsichtlich der Anfrage zu den Integrationskräften aus, dass der Stellenschlüssel gesetzlich festgeschrieben sei. Das Familienzentrum begrüße auf jeden Fall Menschen mit Beeinträchtigungen in jeglicher Form.

Anfragen des Stadtverordneten Simon zur Trägerschaft, zu Betreuungszeiten und den Personalstellen werden beantwortet. Der Stadtverordnete Simon erklärt, dass er sich der Stimme enthalten werde, da seine Fraktion das Thema noch nicht abschließend geklärt habe.

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Die Stadtverordnete Schmerse spricht sich für die Vergabe der Trägerschaft an das Familienzentrum Bensheim aus.

Auf Anfrage der Stadtverordneten Krotz führt Frau Naegele aus, dass man hinsichtlich des Personals bereit sei, im Bedarfsfall mit der Stadt Lampertheim zu kooperieren.

Nach einer Diskussion über den Änderungsantrag der Koalition von SPD und FDP wird dieser in einen Prüfantrag umgewandelt.

Im Anschluss daran, lässt der Ausschussvorsitzende Lenhardt zunächst über den Prüfantrag der Koalition abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen. Anschließend erfolgt die Beschlussfassung über die Sitzungsvorlage.

3. Kindertagesstättenbedarfsplanung

Der Kindertagesstättenbedarfsplan wird zunächst ausgeteilt und anschließend von Herrn Ranko eingehend vorgestellt. Ziel sei es, voraussehbare Bedarfsentwicklungen zu berücksichtigen und die erforderlichen Maßnahmen zu beschreiben. Die Bedarfsplanung solle künftig jährlich erstellt werden. Er beschreibt die einzelnen Kapitel und fasst die wesentlichen Inhalte zusammen.

Insbesondere beziffert er die Kinderzahlen, den Platzbedarf, die Platzangebote und die Bedarfsdeckungsquoten. Nach der Fertigstellung der Kindertagesstätte in der Ringstraße könne die Quote im Bereich der drei- bis sechsjährigen Kinder von 92,91 % auf 98,48 % gesteigert werden. Weiterhin benennt er die zu treffenden Maßnahmen für die jeweiligen Kindertagesstätten.

Anschließend geht er auf die Schülerbetreuung ein. Hier gebe es einen großen Bedarf.

Deshalb halte er es für dringend erforderlich, dass alle großen Schulen dem sogenannten

„Pakt für den Nachmittag“ beitreten, weil dies die einzige Form der Schülerbetreuung sei, bei der mehr als drei Gruppen durch den Kreis finanziert und räumlich ausgestattet würden.

Die steigende Anzahl an Integrationsplätzen bereite Sorgen, da mit jedem Integrationsplatz mit einer Reduzierung des Planangebotes verbunden sei. Bei den Erzieherinnen sei der Bedarf größer als das Angebot. Hinsichtlich der Gebührenfreistellung müsse abgewartet werden, ob dies eine Änderung im Buchungsverhalten nach sich ziehe. Außerdem sei der Bedarf für Flüchtlingskinder nicht planbar und könne zu erheblichen Abweichungen führen.

Die Stadtverordnetenvorsteherin Stass spricht der Verwaltung ein Lob aus und bedankt sich im Namen aller Stadtverordneten für den vorliegenden Plan.

Abschließend werden Anfragen der Stadtverordneten Krotz zur Tagespflege und der Randzeitenbetreuung beantwortet.

4. Mitteilungen und Anfragen

4.1 NAVI Bergstraße, Anfrage Frau Stadtv. Krotz (2018/21) Die Mitteilungsvorlage des FB 50 ist den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Eine Aussprache findet nicht statt.

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4.2 Statistikauszug 2017 der Stadt Lampertheim für den Fachbereich 40 (2018/20) Die Mitteilungsvorlage des FB 40 ist den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zugegangen.

Auf Anfrage der Stadtverordneten Kern, warum in der Statistik so wenige Veranstaltungen in den Stadtteilen aufgeführt seien, teilt Bürgermeister Störmer mit, dass Räumlichkeiten der limitierende Faktor sei. Volkshochschulkurse würden auch in den Stadtteilen angeboten, eine Auflistung soll dem Protokoll beigefügt werden.

4.3 Anfrage von Stadtverordnetenvorsteherin Stass - Bank am Rheindamm, „Am Bau“

Stadtverordnetenvorsteherin Stass führt aus, dass vor ungefähr zwei Jahren auf dem Rheindamm „Am Bau“ eine weitere Bank installiert werden sollte. Da dies noch nicht geschehen sei, bietet sie an, eine Bank zur Verfügung zu stellen.

Bürgermeister Störmer antwortet, dass hier die Genehmigung des Regierungspräsidiums als Eigentümer des Dammes notwendig sei. Sobald diese vorliege, solle die Bank aufgestellt werden.

4.4 Anfrage der Stadtverordneten Strubel - Internetseite „Wheelmap.org“

rollstuhlgerechte Orte

Stadtverordnete Strubel berichtet von der Internetseite „Wheelmap.org“, auf der man erkennen könne, ob bestimmte, in einer Karte eingetragene Orte rollstuhlgerecht seien. Sie regt an, auf der Homepage der Stadt Lampertheim einen Link zu dieser Seite einzurichten.

Daraufhin führt Herr Harres aus, dass der Behindertenbeirat mit diesem Thema bereits befasst gewesen sei und ein entsprechender Link auf der Homepage der Stadt Lampertheim eingerichtet werden soll.

4.5 Anfrage des Stadtverordneten Simon - Kostenfreie Taxis für Rollstuhlfahrer

Stadtverordneter Simon erinnert an seine Anfrage hinsichtlich kostenfreier Taxis für Rollstuhlfahrer.

Bürgermeister Störmer erklärt, dass es hierzu noch keine Rückmeldung gebe.

Lampertheim, den 23.03.2018

Der Vorsitzende: Der Schriftführer:

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Gez. R. Lenhardt gez. J. Bertsch

Stadtverordneter

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