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Geplantes Vorgehen zur Überarbeitung der RA Normalspur

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Academic year: 2022

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HECH, Erneuerung RA Normalspur

Geplantes Vorgehen zur Überarbeitung der RA Normalspur

ECH-234.03-006 Version 2.0

Auftraggeber:

HECH Verband historischer Eisenbahnen Schweiz

Herausgeber:

ENOTRAC AG Seefeldstrasse 8 CH-3600 Thun

Tel. +41 (0)33 346 66 11 Fax +41 (0)33 346 66 12 e-mail: info@enotrac.com www.enotrac.com

Freigegeben 15.12.2016

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Aktuelle Version

Version Datum Status Erstellt Geprüft Freigegeben

2.0 15.12.2016 Freigegeben F. Stucker HECH D. Würgler

Vorherige Version

Version Datum Status Erstellt Geprüft Freigegeben

1.0 14.12.2016 Freigegeben F. Stucker HECH D. Würgler

Änderungen seit der vorherigen Version

Urheberrecht

Dieses Dokument wurde durch ENOTRAC AG im Auftrag des Kunden erarbeitet. Für das Dokument und den darin dargestellten Gegenstand erhält der Kunde das Nutzungsrecht. Die Urheberrechte liegen bei ENOTRAC AG. Vervielfältigung, Bekanntgabe an Dritte oder Verwertung seines Inhalts über die vorgesehene Nutzung hinaus sind ohne schriftliche Zustimmung verboten.

© ENOTRAC AG Bookmarks

Projekttitel ProjTitle1 HECH, Erneuerung RA Normalspur

ProjTitle2

Berichttitel

DocTitle1 Geplantes Vorgehen zur Überarbeitung der

RA Normalspur

DocTitle2

DocTitle3

Berichtnummer DocNumber ECH-234.03-006

Auftraggeber

ClientName HECH Verband historischer Eisenbahnen

Schweiz

ClientAddr

Logos EnoLogoHeader

ClientLogo1Header

ClientLogo2Header

Kontakt Contact Fabian Stucker, Tel. +41 (0)33 346 66 16

Contact_Mail fabian.stucker@enotrac.com

(3)

Inhalt:

1 Einleitung 4

1.1 Ausgangslage 4

1.2 Ziel dieses Dokuments 5

2 Projektplan 6

3 Handlungsfelder 9

4 Antragsstellung in der Übergangsphase bis zum

Inkrafttreten der überarbeiteten Risikoanalyse 12

(4)

1 E INLEITUNG

1.1 Ausgangslage

Seit dem Jahr 2011 ist für Fahrten ohne ausreichende Zugbeeinflussung auf dem Normalspurnetz beim BAV ein Gesuch zu stellen, welches eine streckenspezifische Risikoanalyse mit Risiko mindernden Massnahmen beinhaltet.

Zur Vereinfachung der Gesuchstellung wurde im Jahr 2011 im Auftrag des HECH durch ENOTRAC eine generische Risikoanalyse erstellt, welche seit Anfang 2012 in Kraft ist. Diese Risikoanalyse ist breit akzeptiert und hat sich gemäss Aussagen des BAV, der ISB (unter anderem SBB, BLS) und der Mitgliedsbahnen im HECH bewährt.

Gemäss Richtlinie des BAV sowie des gemeinsamen Zustimmungsschreibens der Infrastrukturbetreiberinnen SBB und BLS ist die generische Risikoanalyse auf eine Gültigkeit von 5 Jahren beschränkt. Die aktuelle Risikoanalyse (ECH-234.01-007, Version 2.0, Ausgabe 2013) ist noch bis Ende 2016 gültig. Um auch ab dem Jahr 2017 weiterhin Zugfahrten ohne Zugbeeinflussung mit zugführenden historischen Eisenbahnfahrzeugen auf der Normalspur durchführen zu können, muss die bestehende generische Risikoanalyse überprüft und die Gültigkeit um weitere 5 Jahre verlängert werden.

ENOTRAC wurde im Februar 2016 vom HECH kontaktiert betreffend eines Angebots zur Überarbeitung der aktuell gültigen Risikoanalyse Normalspur.

Im April 2016 fand die erste Sitzung statt mit dem Ziel, das Vorgehen zur Überarbeitung der Risikoanalyse Normalspur festzulegen, um die Überarbeitung rechtzeitig vor Ende 2016 durchführen zu können. Bei dieser Sitzung nahmen Vertreter des BAV, des HECH, sowie von ENOTRAC teil. Das BAV konnte zu diesem Zeitpunkt noch keine genauen Angaben machen, welche Punkte der Risikoanalyse überarbeitet werden müssen, hatte jedoch genauere Vorgaben innerhalb von 14 Arbeitstagen in Aussicht gestellt.

Der HECH hatte zusammen mit ENOTRAC die Kickoff Sitzung zur Überarbeitung der RA Normalspur geplant, aufgrund der fehlenden Vorgaben des BAV musste diese jedoch mehrmals verschoben werden.

Nach Rücksprache mit dem BAV hatte der HECH mit dem Schreiben vom 28.09.2016 das BAV um Verlängerung der aktuell gültigen Risikoanalyse um 1 Jahr ersucht, da die Überarbeitung bis Ende 2016 aus terminlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

Das BAV hat dem HECH im Schreiben vom 27. Oktober 2016 mitgeteilt, dass das Gesuch abgelehnt wurde. Mit diesem Schreiben hat das BAV dem HECH auch die lange erwarteten Vorgaben mitgeteilt, was dem HECH nun erlaubt, das konkrete Vorgehen zur Überarbeitung der Risikoanalyse festzulegen.

Mit diesem Dokument zeigt der HECH das zur Überarbeitung der generischen Risikoanalyse Normalspur geplante Vorgehen auf, und ersucht das BAV nach der Vernehmlassung dieses Dokumentes um Verlängerung der aktuell gültigen generischen Risikoanalyse bis zum Datum, an dem die überarbeitete Risikoanalyse gemäss Projektplan voraussichtlich in Kraft tritt. Das genaue Datum ist gegebenenfalls dem aktuellen Projektstand anzupassen.

(5)

1.2 Ziel dieses Dokuments

Ziel dieses Dokumentes ist es, das Vorgehen zur Überarbeitung der Risikoanalyse Normalspur festzulegen und dem BAV zu unterbreiten. Dieses Dokument enthält, wie vom BAV im Schreiben vom 27.10.2016 gefordert, die Stellungnahme zu den aufgeführten Handlungsfeldern sowie einen verbindlichen Projektplan mit Meilensteinen zu deren Bearbeitung. Es richtet sich primär ans BAV, dient aber auch dazu, die weiteren Beteiligten (ISB, EVUs, HECH-Mitglieder) über das geplante Vorgehen zu informieren und deren Mitwirken gemäss dem Projektplan zu sichern.

Konkret sollen folgende Aspekte behandelt werden:

 Zeitplan; es soll ein realistischer Terminplan festgelegt werden, an den sich alle Beteiligten halten.

 Vorgehen; es soll festgelegt werden, welche Arbeitsschritte aus Sicht HECH (ENOTRAC) zur Überarbeitung der Risikoanalyse nötig sind, und welche Beteiligten einbezogen werden müssen.

 Stellungnahme zu den vom BAV vorgegebenen Handlungsfeldern; es soll konkret aufgezeigt werden, wie diese bei der Überarbeitung der Risikoanalyse berücksichtigt werden.

 Koordination / Zustimmung BAV; das in diesem Dokument definierte Vorgehen soll für alle Beteiligten (HECH, HECH-Mitglieder bestehend aus Fahrzeughaltern und EVU, BAV, ISB sowie ENOTRAC) zufriedenstellend sein. Nach einer ersten Vernehmlassung durch das BAV ist dieses Dokument gegebenenfalls zu überarbeiten, mit dem Ziel, einen Stand zu erreichen, zu welchem das BAV die Zustimmung erteilen kann.

 Verlängerung der Gültigkeit der aktuellen generischen Risikoanalyse; die Gültigkeit soll bis zum Zeitpunkt verlängert werden können, an dem die überarbeitete Risikoanalyse in Kraft tritt.

(6)

2 P ROJEKTPLAN

Aufgrund der Erfahrungen aus der Erarbeitung früherer Risikoanalysen (Normalspur, Meterspur) wurde der Projektplan gemäss Tabelle 1 erarbeitet. Erfahrungsgemäss ist zur Überarbeitung ungefähr mit einem Zeithorizont von einem Jahr zu rechnen. Der Grund liegt hauptsächlich in der sehr aufwändigen Vernehmlassung durch die verschiedenen Beteiligten. Der Projektplan in Tabelle 1 ist aus unserer Sicht ambitiös, eine Einhaltung erscheint jedoch möglich.

(7)

Termin

Nr. Arbeitsschritt / Tätigkeit Beschreibung Ausführung Zeitbedarf KW Datum

T01

Versand Draft Projektplan ans BAV

Versand dieses Projektplanes ans BAV zur

Vernehmlassung HECH KW50 2016

Mitte Dezember 2016

T02

Start Analyse der bestehenden Risikoanalyse

Prüfen, welche Teile der Risikoanalyse aufgrund der vom BAV erwähnten Handlungsfelder

überarbeitet werden müssen. HECH / ENOTRAC 2W KW51 2016

Ende Dezember 2016

T03

Zustimmung BAV zum Projektplan

Schriftliche Zustimmung zum Projektplan;

Voraussetzung für Projektstart. BAV KW3 2017 Mitte Januar 2017

T04 BAV Startsitzung HECH / ENOTRAC / BAV - KW5 2017

Anfang Februar 2017

T05 AGr Kick Off Sitzung

Konkretisierung des Vorgehens, Definition

Arbeitspakete HECH / ENOTRAC KW7 2017 Mitte Februar 2017

T06

Workshop

"Erfahrungsaustausch"

Optimierung Risikoanalyse; was hat sich bewährt, was kann gestrichen werden, was muss aufgrund der Erfahrung ergänzt oder geändert werden?

Bemerkung: Die Teilnahme von BAV Vertretern ist erwünscht.

ISB, HECH, ENOTRAC,

ev. BAV KW8 2017 Mitte Februar 2017

T07

Workshop "Human Factors"

Workshop mit Vertretern der SUST und Fachleuten, die sich in der Forschung mit dem Thema beschäftigen.

Bemerkung: Die Teilnahme von BAV Vertretern ist erwünscht.

ISB, HECH, ENOTRAC, SUST, Fachleute Human Factors, Fahrdienstleiter,

ev. BAV KW9 2017 Ende Februar 2017

T08 Workshop "Knotenpunkte"

Workshop Gefährdungsidentifikation zu

Knotenpunkten und stark befahrenen Strecken mit Fachleuten des Betriebes (Fahrdienstleiter etc.).

Bemerkung: Die Teilnahme von BAV Vertretern ist erwünscht

ISB, HECH, ENOTRAC, Fachleute Betrieb, ev.

BAV KW10 2017 Anfang März 2017

T09 Erstellung Draft Bericht RA

Erstellung First Draft unter Einbezug der Resultate

der Workshops. ENOTRAC 3W

T10

Vernehmlassung First

Draft RA Prüfung Bericht durch Mitglieder AGr AGr 2W

(8)

Termin

Nr. Arbeitsschritt / Tätigkeit Beschreibung Ausführung Zeitbedarf KW Datum

T11 AGr Sitzung Besprechung First Draft AGr KW15 2017 Anfang April 2017

T12 Erstellung Final Draft Umsetzen von Inputs aus der AGr ENOTRAC 3W

T13 Versand Final Draft an ISB Versand Final Draft an ISB HECH KW18 2017 Anfang Mai 2017

T14

Vernehmlassung durch ISB

Vernehmlassung und Prüfung Final Draft durch

ISB ISB 4W

T15

Freigabe Version 1.0 der RA

Umsetzen letzter Korrekturen aufgrund

Vernehmlassung ISB AGr 2W

T16

Versand Version 1.0 ans

BAV Versand Version 1.0 ans BAV HECH KW24 2017 Anfang Juni 2017

T17 Vernehmlassung BAV

Vernehmlassung der RA Version 1.0 durch das

BAV BAV 4W

T18 AGr Sitzung Besprechung der Rückmeldungen des BAV AGr 29 Mitte Juli 2017

T19 Erstellung Version 1.1

Umsetzen der Rückmeldungen des BAV zur

Version 1.0 ENOTRAC 2W

T20

Vernehmlassung Version

1.1 Vernehmlassung Version 1.1 durch AGr AGr 2W

T21

Versand Version 2.0 an ISB

Versand Version 2.0 an ISB, Zwecks Einholen der

Einverständniserklärungen HECH 33 Mitte August 2017

T22

Erstellung

Einverständniserklärungen Erstellung Einverständniserklärungen ISB 3W T23

Versand Version 2.0 ans

BAV zur Zustimmung Versand Version 2.0 ans BAV zur Zustimmung HECH 36

Anfang September 2017

T24

Zustimmung BAV zur Risikoanalyse Version 2.0

Zustimmung BAV zur Risikoanalyse Version 2.0, Start Gültigkeit überarbeitete Risikoanalyse für 5

Jahre BAV 4W 40

Anfang Oktober 2017

Tabelle 1 Terminplan Überarbeitung Risikoanalyse Normalspur.

(9)

3 H ANDLUNGSFELDER

Nachfolgend wird Stellung bezogen zu den 7 Handlungsfeldern, welche gemäss BAV Schreiben vom 27.10.2016 zu beachten sind.

1. Veränderung des Bahn-Umfeldes in den nächsten Jahren: Zunahme der Vekehre und Konzentration der Fahrten ohne ausreichende Zugbeeinflussung auf immer kleiner werdende Einsatzgebiete

→ zusätzliche Risiken, Transporte mit Gefahrengut, zukunftsorientierte Sichtweise Änderungsmanagement

→ periodische Überprüfung der Risikoanalyse

Der HECH ist sich sowohl der Änderungen im Bahnumfeld der jüngeren Vergangenheit als auch der zukünftigen Entwicklung bewusst. Mit der Überarbeitung der Risikoanalyse sollen einerseits die Erfahrungen mit der Anwendung der RA und den darin festgelegten Massnahmen durch die AGr ausgewertet und berücksichtigt werden. In speziellen Workshops, zu denen auch Vertreter von EVUs und ISB beigezogen werden, soll nicht nur die bisherige Erfahrung, sondern auch die zu erwartende Entwicklung der nächsten 5 Jahre mit berücksichtigt werden. (Vergleich T06-T08 in Tabelle 1). In den Workshops sollen neue oder sich verändernde Gefährdungen ermittelt, analysiert und bewertet werden. Falls erforderlich und sinnvoll, wird die AGr Massnahmen vorschlagen, um den geänderten Bedingungen und der absehbaren künftigen Entwicklung Rechnung zu tragen.

2. Mindestausrüstung auf mit ETCS Level 1LS ausgerüsteten Strecken, Höherer Sicherheits- standard, z.B. mehr Signalpunkte mit Überwachung der Bremskurven und/oder mit Abfahrverhinderung

→ Massnahmen sind dem höheren Standard anzupassen.

Für die Überarbeitung der Risikoanalyse gilt als Basis die Richtlinie für Fahrten ohne ausreichende Zugbeeinflussungseinrichtung. Ziel ist es, mit wirksamen Ersatzmassnahmen mindestens die gleiche Sicherheit für den Betrieb der RA-HECH-Züge zu erreichen wie die Züge, welche über die gemäss Netzzugangsbedingungen geforderte Minimalausrüstung für Fahrten auf der gleichen Infrastruktur wie die RA-HECH Züge verfügen. Damit ist sichergestellt, dass die Anforderungen an die Sicherheit der RA-HECH Züge der gleichen Entwicklung folgen, die für die anderen Züge auf den betreffenden Strecken gelten.

Die Mitglieder des HECH sind sich durchaus bewusst, dass bei weiteren Ausbauschritten der Infrastruktur und mit der damit einhergehenden Erhöhung der Minimalanforderungen die Ausrüstung auch der historischen Fahrzeuge durch eine geeignete Zugbeeinflussungseinrichtung anzustreben ist. Allerdings müssen diese Systeme auch für solche Fahrzeuge geeignet sein. In der jetzigen Situation sind wegen der Vielfalt der zu installierenden Antennen und Magnete keine geeigneten und mit vernünftigem technischen Aufwand installierbare Systeme verfügbar. Sobald die restlichen Signum-Magnete auf dem Normalspurnetz durch Eurobalisen oder Euroloops ersetzt sein werden, könnten sich durchaus vernünftige Lösungen ergeben. Aus diesem Grund haben HECH Mitglieder bereits Abklärungen über verfügbare Systeme und mögliche Hersteller getroffen und ebenso die Erfahrungen mit solchen Systemen auf Dampflokomotiven in Deutschland eingeholt. Der HECH plant, parallel zur Überarbeitung der generischen Risikoanalyse (und unabhängig davon) eine kleine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich mit den Möglichkeiten, Anforderungen und Machbarkeit der Integration einer für historische Fahrzeuge geeigneten Zugbeeinflussungseinrichtung befasst.

(10)

3. Fahrten auf neuen Strecken/Netzen

→ Mit welchen Verfahren werden neue spezifische Risiken ermittelt?

Zur Berücksichtigung neuer spezifischer Risiken sind verschiedene Workshops geplant (T06- T08, siehe auch Punkt 4).

4. Zusätzliche Risiken/Massnahmen bei Verkehren in Knotenpunkten und ,,stark belasteten Strecken" (Zürich, Bern, Lausanne, etc.) → Welcher Einfluss auf die Risiken muss beachtet werden?

Zur Ermittlung, Beurteilung und Beherrschung von spezifischen Gefährdungen beim Befahren von stark belasteten Strecken und Knotenpunkten ist ein spezieller Workshop geplant mit Vertretern des HECH (EVU), den betroffenen ISB, Fahrdienstleitern sowie ENOTRAC. Ziel dieses Workshops ist es, eine gezielte Analyse dieser Gefährdungen und der Risiken durchzuführen und, falls erforderlich, speziell dafür geeignete risikomindernde Massnahmen zu definieren. In diesem Zusammenhang wird sich die AGr überlegen, ob es zweckmässig sein könnte, die generische Risikoanalyse modular zu gestalten und z.B. Knoten und speziell stark befahrene Strecken separat zu betrachten, da nicht alle historischen Fahrten davon betroffen sind. Damit könnte erreicht werden, dass gewisse Gruppen von Massnahmen nur dann zur Anwendung kommen, wenn solche spezifischen Risiken auch tatsächlich vorhanden sind.

5. Einbezug ISB → Das Einverständnis aller involvierten ISB vorzuliegen.

Die Risikoanalyse wird nach der Vernehmlassung durch das BAV voraussichtlich in der Version 2.0 den betroffenen ISB zur Zustimmung unterbreitet. Für die französischsprachigen ISB werden die wichtigsten Teile der relevanten Dokumente auf Französisch übersetzt, insbesondere die Massnahmen. EVUs dürfen nur auf Strecken derjenigen ISB verkehren, die der generischen Risikoanalyse vollumfänglich zugestimmt haben.

6. Weiterentwicklung Anhang E, Tabelle 56 und 57 (Fahrzeugliste / EVU-Liste). Um die Risiken für Fahrten mit historischen Fahrzeugen ohne Zugbeeinflussungseinrichtung zu minimieren, geht das BAV davon aus, dass die Anzahl der verkehrenden Fahrzeuge bzw. Fahrten ohne Zugsbeeinflussungseinrichtung sukzessive reduziert wird.

→ Was sind die Kriterien, dass Fahrzeuge auf der Liste aufgeführt werden?

→ Welche Ansätze werden verfolgt, um die Fahrzeugliste bzw. die Anzahl der Fahrten zu reduzieren?

Die Anzahl der Fahrzeuge und EVUs, welche an der Risikoanalyse partizipieren, hat keinen kausalen Zusammenhang mit dem Risiko. Das Gesamtrisiko der historischen Fahrten ohne ausreichende Zugbeeinflussungseinrichtung ergibt sich aus der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten resp. der gefahrenen Streckenkilometer. Der HECH ist bereit, die Kriterien zu diskutieren, welche für die Teilnahme von Fahrzeugen an der Risikoanalyse gelten.

In der bisherigen Risikoanalyse Normalspur Version 2.0 aus dem Jahr 2012 wurde die Risikobetrachtung für eine Laufleistung von 25‘000 km durchgeführt. Um das tatsächliche Risiko abschätzen zu können, möchte der HECH die tatsächlichen gefahrenen km der letzten Jahre auswerten. Der HECH wird dazu eine Umfrage bei den betroffenen EVU durchführen, bittet aber auch das BAV um Mithilfe, um die genehmigten Gesuche der letzten Jahre quantifizieren und die Entwicklung über die letzten 5 Jahre analysieren zu können.

7. Änderungen / Vorgaben / Erkenntnisse sind zu berücksichtigen:

→ hoheitliche und netzspezifische Vorschriften

(11)

→ Erkenntnisse aus dem Themengebiet Human Factors

Die hoheitlichen und netzspezifischen Vorschriften werden überprüft. Gegebenenfalls werden Massnahmen definiert. An der Überarbeitung der Risikoanalyse sind viele Personen beteiligt, welche auch massgeblich an der Erarbeitung der Risikoanalyse Meterspur mitgewirkt haben.

Damit können Synergien genutzt werden und die Erkenntnisse aus der Erarbeitung der Meterspur Risikoanalyse können so berücksichtigt werden. Um auch Erkenntnisse aus dem Themengebiet Human Factors sowie Vorfällen aus SUST-Berichten und Ereignismeldungen berücksichtigen zu können, ist ein separater Workshop geplant (Vergleich T07). An diesem Workshop wird auch ein Vertreter der SUST teilnehmen. Der Leiter des Bereichs Bahnen und Schiffe der SUST hat diese Mitarbeit bereits zugesagt.

(12)

4 A NTRAGSSTELLUNG IN DER Ü BERGANGSPHASE BIS ZUM

I NKRAFTTRETEN DER ÜBERARBEITETEN R ISIKOANALYSE

Um den Aufwand für die Antragsstellung sowohl für das BAV wie auch für die Gesuchsteller in einem vertretbaren Rahmen zu halten, schlagen wir vor, dass das bisher bewährte Vorgehen auch in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der überarbeiteten generischen Risikoanalyse im Grundsatz beibehalten wird:

 die Massnahmen aus der generischen Risikoanalyse Version 2.0 sind weiterhin anzuwenden

 die Anforderungen (z.B. an Lf und Führergehilfen) und Anwendungsbedingungen gemäss der generischen Risikoanalyse Version 2.0 gelten weiterhin.

 Die Antragssteller können sich auf die Version 2.0 als generische Risikoanalyse beziehen.

Falls sich jedoch während der Überarbeitung der generischen Risikoanalyse neue Erkenntnisse mit Sicherheitsrelevanz ergeben (z.B. zusätzlich notwendige und sinnvolle risikomindernde Massnahmen), so sollen diese bereits bei den Anträgen für Fahrten in der Übergangsphase berücksichtigt werden.

Allfällige zusätzliche oder angepasste Massnahmen werden im Sicherheitsbericht der individuellen Anträge aufgeführt.

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