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Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz

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Academic year: 2022

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(1)

Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz

Prof. Dr.-Ing. Marco E. Einhaus

28.11.2018, Berlin

(2)

Absturzsicherheit in der Praxis?!

(3)

Agenda

• Statistik zum Unfallgeschehen im Bereich Absturz

• Der Arbeitskreis 1 „Gefährdungen durch Absturz“

• Neufassung der TRBS 2121

• Fazit:

Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen

28.11.2018 3

Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz

Quelle:

Einhaus

(4)

Statistik zum Unfallgeschehen

Anteil der Absturzunfälle an tödlichen Arbeitsunfällen

• ca. 28 % der tödlichen Unfälle sind Absturzunfälle

• ca. 35 % davon aus 5 bis 10 m

• nur 15 % davon aus mehr als 10 m

Quelle: BAuA

(5)

28.11.2018

Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz 5

Statistik zum Unfallgeschehen

Tödliche Absturzunfälle der BG BAU 2018 1.Hj nach Ursache (n = 20)

Dach 7

Leiter/Tritt 5 Gerüst

4 Baugrube

2

Decke/

Zwischen- geschoss

1

Sonstiges 1

9 tödliche Absturzunfälle mit Arbeitsmitteln!

(6)

Statistik zum Unfallgeschehen

Leiterunfälle von Versicherten der BG BAU 2017/18 nach Zeitraum (n = 543)

36

102

155

94

109

45

0 20 40 60 80 100 120 140 160 180

06:00 - 07:59 08:00 - 09:59 10:00 - 11:59 12:00 - 13:59 14:00 - 15:59 16:00 - 19:30

Unfallanzahlen absolut

Zeitraum

(7)

28.11.2018

Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz 7

Statistik zum Unfallgeschehen

Leiterunfälle von Versicherten der BG BAU im Zeitraum 2011 – 2014 (n = 606)

(8)

Statistik zum Unfallgeschehen

Absturzunfälle bei baulichen Einrichtungen 2016

Quelle: DGUV Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2016, S.52

(9)

Der Arbeitskreis 1 „Gefährdungen durch Absturz“

Einordnung und Struktur des Arbeitskreises

28.11.2018 9

Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz ABS

Ausschuss für Betriebssicherheit

KOK ABS Koordinierungs-kreis

UA 2 Unterausschuss 2

Arbeitskreis 1 Gef. durch Absturz

und allgemeiner Teil

Arbeitsgruppe 1 Gerüste

Arbeitsgruppe 2 Leitern Arbeitsgruppe 3

Zugangs- und Positionierverfahren

Arbeitsgruppe 4 Heben von

Personen

(10)

Der Arbeitskreis 1 „Gefährdungen durch Absturz“

Übersicht über die Sitzungstage der Arbeitsgruppen

0 5 10 15 20

Sitzungstage

insgesamt 53 Sitzungstage

(11)

Neufassung der TRBS 2121

Gliederung

• TRBS 2121

• TRBS 2121-1 Verwendung von Gerüsten

• TRBS 2121-2 Verwendung von Leitern

• TRBS 2121-3 Verwendung von Zugangs- und

Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen

• TRBS 2121-4 Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln

28.11.2018 11

Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz

(12)

Neufassung der TRBS 2121

Wesentliche Neuerungen im allgemeinen Teil:

Quelle:

Einhaus

(13)

Neufassung der TRBS 2121

Wesentliche Neuerungen im allgemeinen Teil:

• Angleichung von Begriffen an staatliches Regelwerk

• Einführung des Begriffs Schutzvorrichtungen wurde als technische Absturzsicherungsmaßnahme

• Beschreibung von PSAgA als Sicherungssystem

• Terminus „Beschäftigte“ als Adressat

28.11.2018 Seite 13 Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz

(14)

Neufassung der TRBS 2121

Wesentliche Neuerungen im Teil 1: Zugänge zum Gerüst während des Gebrauchs

Quelle:

BG BAU Quelle:

BG BAU

(15)

Neufassung der TRBS 2121

Wesentliche Neuerungen im Teil 1: Sicherung auf der obersten Lage

28.11.2018 15

Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz

Quelle:

BG BAU

(16)

Neufassung der TRBS 2121

Wesentliche Neuerungen im Teil 1

• Anwendungsbereich

• Arbeits- und Schutzgerüste

• Bauhilfsmittel nach ProdSG wie z. B. Bockgerüst, fahrbare Arbeitsbühnen sowie Traggerüste und Schalungen werden in anderen Regelwerken

behandelt

• Verbot von Arbeiten ohne Schutzmaßnahmen gegen Absturz bei Auf-, Um- und Abbauarbeiten von Gerüsten

• Berücksichtigung des Stands der Technik, Konkretisierung von Schutzmaßnahmen

(17)

Neufassung der TRBS 2121

Wesentliche Neuerungen im Teil 1: Verantwortlichkeiten

28.11.2018 Seite 17 Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz

Wer ? Was ? Dokument

Personal

Fertigung

Gerüsthersteller

Herstellung Aufbau- und Verwendungsanleitung

Auf-, Um- und Abbau

Gerüstersteller

Verwendung Fachkundige Person

Montageanweisung Zur Prüfung befähigte

Person zur Abnahme

Gebrauch

Gerüstnutzer Gebrauch

Plan für den Gebrauch Qualifizierte Person zur Inaugenscheinnahme

(18)

Neufassung der TRBS 2121

Wesentliche Neuerungen im Teil 2: Höhen- und Zeitbeschränkungen

Grafik: H. Rahming

2 m 5 m 5 m

max 2 h

Arbeitsplatz

Verkehrsweg

(19)

Neufassung der TRBS 2121

Neuerungen aus dem Teil 2 – angepasste Arbeitsmittel

28.11.2018 19

Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz

 

Quelle:

Einhaus

(20)

Neufassung der TRBS 2121

Wesentliche Neuerungen im Teil 2

• Anpassung der Begriffe an harmonisierte Normen

• Leiter als Verkehrsweg: bis 5 m

• Leiter als Arbeitsplatz:

• dauerhaft bis 2 m

• für 2 h / Arbeitsschicht bis 5 m

• stets auf einer Stufe oder Plattform oder

„In besonders begründeten Ausnahmefällen (z. B. Arbeiten in engen Schächten oder bei der Ernte im Obstbau) ist ein Arbeiten auf tragbaren

Leitern mit Sprossen zulässig. Die besonderen Gründe sind vom Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.“

(21)

Neufassung der TRBS 2121

28.11.2018 Seite 21 Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz

Handlungsbedarf aus dem Teil 3

• SZP ist nach Anhang 1 BetrSichV nur zulässig, wenn die Verwendung sichererer Arbeitsmittel

unverhältnismäßig ist.

 Was ist ein sichereres Arbeitsmittel?

 Unfallaufkommen bei SZP ist verschwindend gering

 SZP kann aus Arbeitsschutzsicht nicht mit Leitern gleichgesetzt werden

 Antrag auf Änderung der BetrSichV und

Relativierung der Gefährdung Quelle:

BG BAU

(22)

Neufassung der TRBS 2121

Wesentliche Neuerungen im Teil 3

• Anwendungsbereich

• Anpassung an den Stand der Technik

• Erweiterung um Anwendungsbeispiele, z. B. Veranstaltungsrigging

• getrennte Definition von Anschlageinrichtungen und Anschlagmöglichkeiten

• Nachweis umfassender Kenntnisse zur sicherheitsgerechten Organisation von Bau- und Montagestellen, Beauftragter Aufsichtführender für Höhenarbeiten

• Ergonomie: „personenbezogene Bedürfnisse unter Beachtung medizinischer, besonders physiologische Gegebenheiten (sind) zu berücksichtigen. […]

Geeignete Systemkomponenten sind: […]“

28.11.2018 22

Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz

(23)

Neufassung der TRBS 2121

Wesentliche Neuerungen im Teil 4 : Anwendungsbereich

• Anwendungsbereich erstreckt sich nicht auf

• Spreizen-, Quer und Seitenstapler

• Seilbagger, Winden, Betonkübel

• Arbeitsbühnen an geländegängigen Telekop- und

Gegengewichtsstaplern, Hydraulikbagger und Radlader

28.11.2018 23

Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz

Quelle:

BG BAU

(24)

Neufassung der TRBS 2121

Wesentliche Neuerungen im Teil 4: Anforderungen

• Krane

• Tragfähigkeit = 3 x zul. Gesamtgewicht PAM, in jeder Position

• ansonsten Nachweis

• Tragfähigkeit = 1,5 x zul. Gesamtgewicht PAM, in jeder Position

• Drahtseil mit Bruchkraft 10 x zul. Gesamtgewicht PAM

• Rundstahlkette mit Bruchkraft 8 x zul. Gesamtgewicht PAM

• Der geringere der beiden Werte ist maßgebend für tatsächlich zul. PAM- Gewicht.

(25)

Neufassung der TRBS 2121

Wesentliche Neuerungen im Teil 4: Anforderungen

• Personenkörbe

• 2 m hoch geschlossen

• Tür selbstschließend

• gefahrloses Ein- und Aussteigen

• Abfedern beim Aufsetzen

28.11.2018 25

Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz

Quelle: BG BAU Aktuell, Das Allerletzte Quelle: BG BAU

(26)

Fazit:

• Absturzunfälle verursachen

• großes menschliches Leid,

• hohe Rehabilitations- und Rentenzahlungen

• sowie hohen wirtschaftlichen Schaden für die Unternehmen durch Ausfallzeiten.

• Daher gilt nun:

• Generell: Nie mehr ohne!

• auf Gerüsten mit durchgehender Flucht:

Immer mit technischer Schutzvorrichtung!

• bei Arbeiten auf Leitern: Stufe statt Sprosse!

28.11.2018 26

Überarbeitung der TRBS 2121 Absturz

 

Referenzen

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