Situationsbericht COVID-19-Fälle im Landkreis Rastatt und
Stadtkreis Baden-Baden
(Stand: 29.07.2021, 14:00 Uhr)
Landratsamt Rastatt - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hinweis:
Die nachfolgenden Zahlen werden von Montag bis Freitag erhoben und in Diagrammen dargestellt.
An Wochenenden und Feiertagen (direkt nach einem Wochenende) erfolgt keine Berichterstattung mehr!
DIE NÄCHSTE MELDUNG KOMMT AM FREITAG, 4. JUNI 2021.
tte beachten: am 06.01.
12228
10096
2132
77 52 25
11882
9843
2039
269 201 68
0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 14000
Anzahl gesamt LK RA SK BAD Aktive COVID-19- Fälle in Quarantäne LK RA SK BAD Insgesamt genesene COVID-19- Fälle LK RA SK BAD Todesfälle insgesamt LK RA SK BAD
Darstellung der bestätigten COVID-19-Fälle im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden
seit 07.03.2020
(Bitte *Hinweis auf Seite 3 beachten!)
Übersicht Corona betroffene Städte und Gemeinden im Landkreis Rastatt mit Stadtkreis Baden-Baden
Gemeinde Anzahl bestätigte Fälle Genesene Fälle Aktive Fälle
Au am Rhein 94 89 1
Bietigheim 307 300 0
Bischweier 148 146 0
Bühl 1114 1082 2
Bühlertal 252 250 0
Durmersheim 483 472 6
Elchesheim-Illingen 113 109 1
Forbach 165 162 0
Gaggenau 1255 1222 3
Gernsbach 549 517 7
Hügelsheim 237 237 0
Iffezheim 214 209 0
Kuppenheim 338 330 0
Lichtenau 167 166 0
Loffenau 110 109 0
Muggensturm 251 246 3
Ötigheim 179 174 0
Ottersweier 179 178 0
Rastatt 2896 2828 24
Rheinmünster 321 307 0
Sinzheim 454 441 5
Steinmauern 162 161 0
Weisenbach 108 108 0
Baden-Baden 2132 2039 25
Gesamt 12228 11882 77
Todesfälle gesamt: 269
*HINWEIS:
Das Landratsamt veröffentlichte bisher alle Covid-19- Fälle für den Landkreis Rastatt und den Stadtkreis Ba- den-Baden
1. mit positivem PCR-Test
2. mit positivem Antigen-Schnelltest und anschlie- ßend bestätigtem positiven PCR-Test
3. mit positivem Antigen-Schnelltest ohne anschlie- ßend bestätigtem PCR-Test.
Das Landesgesundheitsamt hingegen veröffentlicht in seinen täglichen Lageberichten lediglich die Fälle der Ziffern 1 und 2 und berechnet auf deren Grundlage die jeweils gültigen Inzidenzwerte. Um eine Datenkompati- bilität zwischen den vom Landratsamt und dem vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Zahlen zu er- reichen, wird das Landratsamt seine veröffentlichten Fallzahlen zum 17. Juni 2021 um die o. g. 3. Fallkons- tellation bereinigen. Im Rahmen dieser Bereinigung werden die Fallzahlen neu berechnet, sodass sich in Folge die Anzahl der bestätigten, genesenen und akti- ven Covid-19 Fälle ändert. Künftig werden vom Land- ratsamt dann nur noch die Fälle der o. g. Ziffern 1 und 2 veröffentlicht.
Die vom Landratsamt auf seiner Homepage ver- öffentlichten Fallzahlen dienen rein informati- ven Zwecken. Auf die bisherige und künftige Be- rechnung des Inzidenzwertes seitens des Lan- desgesundheitsamtes bzw. des Robert-Koch-In- stituts hat die erfolgte Bereinigung keinen Ein- fluss. Da die vom Landesgesundheitsamt veröf- fentlichten Inzidenzwerte maßgeblich sind, er- geben sich insofern auch keine rechtlichen Kon-
Informationen zum Inzidenzwert
Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner im Stadt- bzw.
Landkreis. Die Berechnung des Inzidenzwertes auf Ebene des Landesgesundheitsamtes basiert auf den Meldedaten, die für den Meldekreis in den zurück- liegenden sieben Tagen an das Landesgesundheitsamt übermittelt wurden. Berücksichtigt werden nur PCR-bestätigte Sars-Cov-2-Neuinfektionen mit Mel- dedatum des aktuellen Tages und der vorherigen sechs Tage. Die jeweiligen Inzidenzwerte werden im täglichen Lagebericht des Landesgesundheitsamtes ausgewiesen und dienen als Indikator für das aktuelle Infektionsgeschehen (Quelle: Landesgesundheitsamt Stuttgart).
Der maßgebliche Inzidenzwert richtet sich seit dem 28. Juni 2021 gemäß § 1 Corona-Verordnung Baden-Württemberg nach der vom Landesgesundheitsamt jeweils veröffentlichten Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformatio- nen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19). Für die Berechnung der Inzidenzstufe nach § 1 CoronaVO wer- den die Werte vom Landesgesundheitsamt ab dem Verkündungstag der Verordnung, 25. Juni 2021, gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 CoronaVO herangezogen. Hiernach betragen die Inzidenzwerte der letzten 5 Tage:
Datum Baden-Württemberg Landkreis Rastatt Stadtkreis Baden-Baden
24.07.2021 12,2 14,3 25,4 * LGA-Werte
25.07.2021 12,4 14,3 25,4
26.07.2021 12,3 14,3 25,4
27.07.2021 12,6 13,8 21,7
28.07.2021 13,5 13,4 21,7
Im Stadkreis Baden-Baden gilt seit 28. Juni 2021 die Inzidenzstufe 2 (geregelt in § 1 Abs. 2 Ziffer 2 CoronaVO); im Landkreis Rastatt gilt seit 19. Juli 2021 die Inzidenzstufe 2 (geregelt in § 1 Abs. 2 Ziffer 2 CoronaVO).
Liegen die Voraussetzungen für die maßgebliche Inzidenzstufe vor, wird das Gesundheitsamt diese ortsüblich bekanntgeben. In diesem Fall tritt die Rechtswirkung am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung ein.
ttemberg)
389
1030 1092
2553
2810
2646
1064
644
0 500 1000 1500 2000 2500 3000
0-4 Jahre 5-14 Jahre 15-21 Jahre 22-35 Jahre 36-50 Jahre 51-65 Jahre 66-80 Jahre 81 Jahre u. älter
Darstellung der bestätigten COVID-19-Fälle im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden
nach Altersgruppen seit 07.03.2020
(Bitte *Hinweis auf Seite 3 beachten!)
6129 6099
0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000
m w
Darstellung der bestätigten COVID-19-Fälle im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden nach Geschlecht seit 07.03.2020
(Bitte *Hinweis auf Seite 3 beachten!)
269
201
68
5 8
38
62
100
56
0 50 100 150 200 250 300
insgesamt LK RA SK BAD 40-49 50-59 60-69 70-79 80-89 90 und älter