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Haushaltssatzung der Gemeinde Schorndorf, Landkreis Cham für das Haushaltsjahr 2016

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Academic year: 2022

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Haushaltssatzung der Gemeinde Schorndorf, Landkreis Cham für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Schorndorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit € 3.838.922 und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit € 960.200 ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v. H.

b) für Grundstücke (B) 300 v. H.

2. Gewerbesteuer 310 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.

Schorndorf, ...2015 Gemeinde Schorndorf

Schmaderer 1. Bürgermeister

(2)

S ta n d :

l.Bezeichnung EA Fin.SaldoEAEAEA Erg. EDV-Ausst. insb. Software; Austausch Telefonanl.08.000-8.00005.000020.00005.000 Erneuerung Atemschutzgeräte für FW Schorndorf08.000-8.000000000 Erneuerung Fenster Schule - Altbau030.000-30.000030.000030.000030.000 Investitionszuschuss Revitalisierung Schloss Hötzing060.000-60.000000000 Ausstattung der Bücherei02.000-2.00002.00002.00002.000 Ausstattung Kinderspielplätze010.000-10.000010.000010.000010.000 Kindergarten: Sanierung EG sowie Ern. Personalk.060.000-60.000000000 Erw./Verk.v.Bauplätzen/Tauschflächen30.000250.000-220.00030.00050.00030.00050.00030.00050.000 Erw./Verk.v.Bauplätzen BG Kramerfeld (incl. EK)100.0000100.000100.0000100.0000100.0000 Erwerb v. Grundst. f. Straßen010.000-10.000010.000010.000010.000 Deckenerneuerungen Straßen0000150.0000150.0000150.000 Schaffen von Parkflächen in Scho. - Belagswechsel0150.000-150.000 GV Unteraigen - Oberaign (o. OD) mit Brückens.00090.000220.0000000 Brücken im Gde-Bereich außerhalb von GV050.000-50.000050.000050.000050.000 Übernahme Kosten Linksabbiegespur Schorndorf050.000-50.000000000 Ausbau Erschließungsanlagen GE Seignweg0000250.0000000 Straßenbeleuchtung010.000-10.00003.00003.00003.000 Abwasseranlage Schorndorf25.2005.20020.00015.2005.20015.2005.20015.2005.200 Erneuerung Pumpwerk; Sanierung Ortskanäle015.000-15.000030.000030.000030.000 Erweiterung Ortskanalisation - Seignweg050.000-50.000000000 Erweiterung Grabfundamente FH Schorndorf2.50002.5002.50002.50002.5000 Gebrauchter Bus und Transporter für Bauhof07.000-7.00007.0000000 Verbesserung Breitbandversorgung Gde-Bereich000000000 Pauschale Investitionszuweisung130.0000130.000130.0000130.0000130.0000 Entnahme/Zuführung Rücklage238.7000238.700192.70000192.7000207.700 Kreditaufn./Tilgungsleistungen nur ordentl. T.0185.000-185.0000185.0000185.0000185.000 Zuführung vom Verwaltungshaushalt433.8000433.800446.8000460.2000460.2000 960.200960.20001.007.2001.007.200737.900737.900737.900737.900

A u fs te ll u n g V er m ö g en sh au sh al t 2 0 1 6 u n d 2 0 1 7 b is 2 0 1 9 1 8 .1 1 .2 0 1 5

2016201720182019

(3)

F:\DATEN\HAUSHALT\HH16vobe.doc

Vorbericht

zum Haushaltsplan der Gemeinde Schorndorf für das Haushaltsjahr 2016

1. a) Einnahme- und Ausgabearten

Gesamtplan Rechnungsergebnis Haushaltsansatz Veränderung

(Angaben in TSD € ) 2014 2015 2016 gg. Vorjahr

Verwaltungshaushalt 3.854 4.165 3.839 -7,83

Vermögenshaushalt 3.093 2.532 960 -62,09

Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt sinken gegenüber dem Vorjahr um 7,83.

Die Ausgaben im Vermögenshaushalt sinken gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 um 62,09 v. H..

Ab dem HJ 2016 wird die Umlagekraft der Gemeinde bei der Grundsteuer nicht mehr nach dem

Nivellierungshebesatz von 250 v. H. und bei der Gewerbesteuer von 300 v. H. sondern einheitlich nach dem neuen Nivellierungshebesatz von 310 v. H. bemessen. Dies führt allein bei der Kreisumlage zu einer zusätzlichen jährlichen Erhöhung von 23.147,00 EUR.

Im HJ 2016 solle weiterhin in die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde investiert werden.

Insbesondere sollen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur ergriffen werden.

(4)

1. b) Einnahmen und Ausgaben Verwaltungshaushalt ba) Umlagen

Umlageart Rechnungsergebnis Ansatz

Haushaltsjahr

Ansatz Haushaltsjahr

Veränderung

%

2014 2015 2016

Schulverbandsumlage 175.647,96 203.500 168.600 -17,15

Umlage Gewässer

III. Ordnung 3.199,10 3.300 3.300 +/- 0

Gewerbesteuerumlage 131.395 89.100 78.000 - 12,46

Kreisumlage 860.930,16 812.800 967.400 +19,02

bb) Allgemeine Zuweisungen

Zuweisung Rechnungser-

gebnis

Ansatz Haushaltsjahr

Ansatz Haushaltsjahr

Veränderung

%

2014 2015 2016

Einkommensteueranteil 1.083.472 1.191.700 1.030.200 -13,55

ESt-Ersatzleistung 90.541 88.000 93.000 +5,68

Gde.Anteil a. d.

Umsatzst. 21.050 20.500 20.500 +/- 0

Schlüsselzuweisungen 603.192 753.000 640.000 -15,01

Sonst. Allg.

Zuweisungen 43.887,60 44.000 44.000 +/- 0

Grunderwerbsteuerbet. 16.901,33 30.000 10.000 -66,67

Realsteuern Rechnungsergebnis Ansatz Haushaltsjahr

Ansatz

Haushaltsjahr Veränderung %

Steuerart 2014 2015 2016

Grundsteuer A 34.311,53 34.000 34.000 +/- 0

Grundsteuer B 135.920,37 136.000 138.000 +1,47

Gewerbesteuer 455.339,47 400.000 350.000 -12,5

bc) Konzessionsabgabe

Art Rechnungsergebnis Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr

2014 2015 2016

Strom 53.149,41 70.000 60.000

Gas 2.884,95 1.200 1.200

Gesamt 56.034,36 71.200 61.200

(5)

bd) Kostenrechnende Einrichtungen

Art der Einrichtung Haushaltsansatz 2016 Unter-/Überdeckung Einnahmen Ausgaben

€ € €

Abwasserbeseitigungsanlagen 272.450 267.713 4.737

Mit Beschluss vom 22.09.2004 wurde eine Anhebung der Gebühren ab 01.01.2005 auf 2,50 EUR/m³ festgelegt.

Mit Wirkung vom 01.01.2012 wird für jedes Grundstück, das über eine Hauptanschlussleitung an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist, eine einheitliche Grundgebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben. Diese Grundgebühr greift ab dem Haushaltsjahr 2013 im vollen Umfange.

Durch die Anhebung zum 01.01.2005 konnte eine weitere Verringerung der Kostenunterdeckung erreicht werden und so ohne weitere Belastung der freien Finanzquote die Vorfinanzierung der Zuweisungen des Freistaates Bayern für die Bauabschnitte 09 (Erweiterung der Kanalisation Bereich Nord) und BA 10 (Erweiterung der Kanalisation Bereich Süd) für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren teilweise aufgefangen werden. Die Maßnahme wurde 2007 abgeschlossen.

Bereits Ende 2006 konnten alle Anwesen, die von der Erweiterungsmaßnahme BA 10 betroffen waren, an die zentrale Abwasseranlage anschließen.

Im Haushaltsjahr 2016 wird sich unter Berücksichtigung einer zu erwartenden Gesamtabwassermenge von voraussichtlich ca. 102.000 m³ bei den Abwasserbeseitigungsanlagen eine Überdeckung in Höhe von 11.814 € ergeben.

Die Rückforderungen der Zuweisungen für die Bauabschnitte 08 bis 10 sind in den Ansätzen

(Verminderung der kalkulatorischen Kosten aus Zuwendungen = negative kalkulatorische Kosten) nicht eingerechnet.

Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird sich unter Berücksichtigung geringfügig erhöhter Frischwassermengen infolge Erweiterung der an den Kanal angeschlossenen Anwesen ein Überschuss von ca. 4.737 EUR errechnen. Ab 2017 würde sich, ohne Anpassung der kalk. Kosten auf Grund der Rückforderung von Zuwendungen für die Abwasseranlage Schorndorf BAe 08 - 10, ein Überschuss in Höhe von 10.327 EUR ergeben mit steigender Tendenz in den künftigen Finanzplanungsjahren.

Zu berücksichtigen sind dann auch die aus der Vergangenheit aufgelaufenen Defizite.

Art der Einrichtung Haushaltsansatz 2016 Unter-/Überdeckung

Einnahmen Ausgaben

Friedhöfe Schorndorf u. Penting 32.640 30.398 +2.242

Aktuelle

Gebühr: Familiengr. Reihengr. 3-fach-Gr. seit: 01.01.2009

Schorndorf 361 8 4 30,00 47,00 70,00 17.487,01

Penting 91 3 2 30,00 47,00 70,00 4.507,00

21.994,01

Höhe des tatsächlich jährlich zu erwartenden Gebührenaufkommens:

Belegte Familiengr. Reihengr. 3-fach-Gr.

Schorndorf 270 8 4 13.210,01

Penting 63 3 2 3.191,00

333 11 6 16.401,01 0,00 *)

*) Von der Gemeinde für die noch nicht belegten Grabstellen zu tragen: -5.593,00 EUR

Voraussichtliche Unterdeckung im Zeitraum 2016 – 2018 = 807,32 EUR/Jahr.

(6)

Die Grab- und Leichenhausgebühren wurden im Haushaltsjahr 2008 überprüft und mit Wirkung vom 01.01.2009 angepasst. Insbesondere wurde auch den erhöhten Unterhaltungskosten Rechnung getragen.

Eine erneute Überprüfung der Kalkulation soll künftig im 3-jährigen Turnus im Auge behalten werden.

Die nächste Überprüfung sollte vorgenommen werden, nachdem der bisherige ehemalige FH- Erweiterungsteil umgestaltet worden ist. Dabei sollte geprüft werden, ob der Zeitraum für die Entrichtung der Gebühr von derzeit 15 Jahren nicht auf künftig 10 Jahre abgesenkt werden kann.

Die Grabgebühren betragen für: seit 01.01.2009:

einen Reihengrabplatz 30,00 €

einen Familiengrabplatz (incl. Urnengrab) 47,00 €

einen Dreifachgrabplatz 70,00 €

Leichenhausgebühr 50,00 €

be) Betrieb des Kindergartens in Schorndorf einschl. Beförderungskosten

Art der Ausgabe Ausgaben Gebühren/Entgelte Pers.ko.Z./So. Fehlbedarf Kindergartenbetrieb

Beförderung/Aufsicht

Fehlbedarf insgesamt -133.535

Die Gebühren betragen derzeit:

• bis zu 5 Stunden 50,00 €

• bis zu 6 Stunden 56,00 €

• bei ganztägigem Besuch (bis zu 9,0 Stunden) 72,00 €

• Beförderungskosten = 17,50 €/Monat (12 Monate)

Die Gemeinde fördert den Kindergartenbetrieb im HJ 2016 mit 133.535,-- €. Dies entspricht einer Förderung von 1.517,44 €/Kind durch die Gemeinde bei einer Kinderzahl von 88 Kindern (einschl. in anderen Kindergärten untergebrachten 13 Kindern).

Der bisherige Zuschussbedarf betrug 1.033,20 €/Kind bei 91 Kindern. Der absolute Zuschussbedarf wird sich gegenüber dem Jahre 2015 absolut um 39.514 EUR (gegenüber dem ursprünglichen HH-Ansatz 2015) erhöhen. Ursächlich dafür sind die steigenden Vergütungen sowie zusätzlich anfallende erhöhte Aufwendungen für den Bauunterhalt des Kindergartens, der im Jahr 1991 seinen Betrieb aufnahm.

Im Rahmen der ab 01.09.2012 eingeführten neuen Familienförderung wird die Kindergartengebühr für Kinder mit Hauptwohnsitz in Schorndorf, die Kindertageseinrichtungen im Gemeindebereich besuchen, auf Antrag in voller Höhe übernommen. Hierfür ist 2016 ein Aufwand in Höhe von 28.100 EUR

veranschlagt.

Für die Vorschulkinder übernimmt der Freistaat Bayern seit dem Kindergartenjahr 2013/2014 in Höhe von 100 EUR/Kind/Monat. Da die Gebühr diesen Betrag derzeit unterschreitet, verbleibt der Restbetrag bei der Gemeinde zur Verbesserung des pädagogischen Angebotes.

bf) Öffentlicher Personennahverkehr

Art der Ausgabe Ausgaben Einnahmen aus Fehlbedarf Fahrkartenverkauf u. a.

Beförderungskosten 23.150 7.290 -15.860

Seit Oktober 1997 betreibt die Gemeinde eine öffentliche Buslinie im Gemeindebereich (= bisherige Kindergartenlinie) und eine Linie wöchentlich montags nach Cham. Seit dem Kindergartenjahr 2011/2012 ist wegen Wegfall der Nachmittagsgruppe auch die Nachmittagsfahrt weggefallen.

(7)

1. ca) Die wichtigsten Investitionen im Haushaltsjahr 2016 und 2017 bis 2019 1. Ergänzung der EDV-Ausstattung einschl. Software

Gesamtkosten Jahr

Ergänzung EDV-Ausstattung 5.000 2016-2019

Austausch Telefonanlage 3.000 2016

Austausch zentraler Server incl. Dienstleistung 15.000 2018

2. Ersatzbeschaffungen für die Feuerwehren

Maßnahme Jahr Kosten Zuwendungen Eigenleistung Feuerwehr

Eigenleistung der Gemeinde

Atemschutzgeräte für 2016 8.000 0 0 8.000

FW Schorndorf

3. Energetische Sanierung der Grundschule

Gesamtkosten Jahr

Erneuerung der Fenster – Altbau 30.000 2016

30.000 2017

30.000 2018

30.000 2019

4. Investitionszuschuss Revitalisierung Schloss Hötzing

Gesamtkosten Jahr

Investitionszuschuss der Gemeinde 60.000 2016

zur Instandsetzung Rossstall und Wagenremise – BA I

5. Errichtung und Sanierung von Kinderspielplätzen und Sanierung Kindergarten

Folgende Kinderspielplätze sollen neu errichtet bzw. saniert werden:

Ergänzung Spielplatzausstattung bei bestehenden Kinderspielplätzen

10.000,-- € 2016

und Folgejahre

Sanierung EG Kindergarten sowie Personalküche 60.000 2016

6. Deckenerneuerungen

Auch in den Finanzplanungsjahren 2017 bis 2019 sollen die Deckenerneuerungsmaßnahmen fortgesetzt werden. Hierfür sind jährliche Investitionen in Höhe von 150.000 EUR vorgesehen. Im Jahr 2016 soll mit dem Deckenerneuerungsprogramm ausgesetzt werden.

(8)

7. Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen sowie Brücken außerhalb von GV; Umbauten Ortsmitte

Gesamtkosten Zuwendungen Jahr Schaffen von Parkflächen in Schorndorf sowie

weiterer Belagswechsel von Gehwegen

150.000 0 2016

GV Unteraigen – Oberaign (ohne OD) mit Brückensanierung

220.000 90.000 2017

Brücken im Gde-Bereich außerh. von GV 200.000 0 2016 - 2019

Übernahme Kosten Linksabbiegespur 50.000 0 2016

Ausbau Erschließungsanlagen GE Seignweg 250.000 0 2017

8. Investitionen im Bereich kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung

Gesamt in EUR

Erneuerung Pumpwerk Bauhof 2016 15.000

Sanierung Ortskanäle 2017-2019 je 30.000

Erweiterung Ortskanalisation Seignweg 2016 50.000

Gesamtsumme: 155.000

9. Erwerb von Maschinen und Geräten für den Bauhof

Maßnahme Jahr Kosten in EUR

Anschaffung gebrauchter Bus 2016 7.000

Anschaffung gebrauchter Transporter 2017 7.000

1 d) Entwicklung der Haushaltslage in künftigen Jahren

Aufgrund der vielfältigen Aufgaben, die von den Gemeinden wahrzunehmen sind, wird der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinde auch in den kommenden Jahren eingeschränkt sein. Es ist daher auch in Zukunft v. a. darauf zu achten, dass zumindest im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen die Unterdeckung in Grenzen gehalten wird.

Neue Kreditaufnahmen sind sowohl im Haushaltsjahr 2016 als auch in den Finanzplanungsjahren bis 2019 nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. In den Jahren 2018 und 2019 ist sogar eine

Rücklagenzuführung geplant.

Ab dem HJ 2016 wird die Umlagekraft der Gemeinde bei der Grundsteuer nicht mehr nach dem

Nivellierungshebesatz von 250 v. H. und bei der Gewerbesteuer von 300 v. H. sondern einheitlich nach dem neuen Nivellierungshebesatz von 310 v. H. bemessen. Dadurch erhöht sich die Umlagekraft – unabhängig davon, dass auch die tatsächlichen Einnahmen ansteigen - um 51.098 EUR.

Um die finanzielle Handlungsfähigkeit auch in den künftigen Jahren nicht überdurchschnittlich einzuschränken, wird eine künftige Anpassung der Realsteuerhebesätze auf 350 v. H.

(Grundsteuern) bzw. 320 v. H. (Gewerbesteuer) unvermeidlich.

Dadurch kann dann auch in Zukunft – wie bisher – auf die Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung verzichtet werden.

(9)

1 e) Entwicklung des Standes der Schulden

Zeitraum Stand am Abgang (-) Zugang (+) Stand am Verschuldung 01.01. des (Tilgung) (Kreditauf- 31.12. des je EW am jew. Jahres Erlass nahmen) jew. Jahres 01.01. d. Jahres 01.01.2002 - 31.12.2002 3.164.377 -204.584 281.129 3.240.922 1.261,21 01.01.2003 - 31.12.2003 3.240.922 -202.084 450.000 3.488.838 1.281,00 01.01.2004 - 31.12.2004 3.488.838 -237.952 423.000 3.673.886 1.372,48 01.01.2005 - 31.12.2005 3.673.886 -258.709 1.304.000 4.719.177 1.435,11 01.01.2006 - 31.12.2006 4.719.177 -236.869 803.500 5.285.808 1.840,55 01.01.2007 - 31.12.2007 5.285.808 -717.380 776.300 5.344.728 2.050,35 01.01.2008 - 31.12.2008 5.344.728 -1.377.213 3.706 3.971.221 2.058,83 01.01.2009 - 31.12.2009 3.971.221 -1.245.918 0 2.725.303 1.529,16 01.01.2010 - 31.12.2010 2.725.303 -977.199 0 1.748.104 1.049,40 01.01.2011 - 31.12.2011 1.748.104 -102.399 0 1.645.705 672,09 01.01.2012 - 31.12.2012 1.645.705 -81.394 0 1.564.311 630,54 01.01.2013 - 31.12.2013 1.564.311 -34.311 0 1.530.000 599,35 01.01.2014 - 31.12.2014 1.530.000 -85.000 0 1.445.000 585,98 01.01.2015 - 31.12.2015 1.445.000 -185.000 0 1.260.000 549,22 01.01.2016 - 31.12.2016 1.260.000 -185.000 0 1.075.000 478,91 01.01.2017 - 31.12.2017 1.075.000 -185.000 0 890.000 408,59 01.01.2018 - 31.12.2018 890.000 -185.000 0 705.000 338,27 01.01.2019 - 31.12.2019 705.000 -185.000 0 520.000 267,96

01.01.2020 520.000 197,64

Am 01.01.2015 betrug der Schuldenstand 549,22 €/Einwohner. Am 01.01.2016 wird der Schuldenstand 478,91 €/Einwohner betragen.

Weiterentwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung: In Finanzplanung bisher vorgesehen

Schuldenstand am 01.01.2017 408,59 411,72

Schuldenstand am 01.01.2018 338,27 340,87

Schuldenstand am 01.01.2019 267,96 270,01

Schuldenstand am 01.01.2020 197,64

Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde liegt Ende 2014 mit 549,22 EUR bereits um 296,78 EUR unter dem Landesdurchschnitt von 846 €/Einwohner (Stand: 31.12.2014) bzw. beträgt 45,54 v. H. des Landkreisdurchschnitts von 1.206 €/Einwohner (Stand: 31.12.2014).

Seit dem Haushaltsjahr 2008 erfolgte keine Kreditaufnahme mehr. Die erstmalig im HJ 2014

veranschlagte Kreditaufnahme wurde nicht beansprucht und der hierfür gebildete HER wird im Rahmen der Jahresrechnung 2015 in Abgang gebracht.

2. Entwicklung der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und der Rücklagen 2017 bis 2019

Bezeichnung 2017 2018 2019

Zuführung vom Verwaltungshaushalt 446.800 460.200 460.200

Zuführung zur allgemeinen Rücklage 0 192.700 207.700

Entnahme aus der Rücklage 192.700 0 0

Sa. (Zuführung + Entnahme aus der

Rücklage ./. Zuführung zur Rücklage) 639.500 267.500 252.500 Sa. + Aufnahme von Krediten = Deckungsbedarf

(10)

Verhältnis der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und der Entnahmen aus Rücklagen zum Deckungsbedarf:

Jahr Deckungsbedarf Zuführung vom Verw.HH.

% des

Deckungsbedarf

Entnahme aus der Rücklage

% des

Deckungsbedarf

2017 639.500 446.800 69,87 192.700 30,13

2018 267.500 460.200 172,04 0 --

2019 252.500 460.200 182,26 0 --

3. Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr und Umfang der in Anspruch genommenen Kassenkredite

a) Seit dem Haushaltsjahr 2009 mussten zur Sicherung der Kassenliquidität erstmals nach einer Reihe von Jahren keine Kassenkreditaufnahmen in Form von Überweisungs- und Überziehungskrediten mehr in Anspruch genommen werden.

Im Haushaltsjahr 2016 werden keine neuen Kredite aufgenommen.

b) Für die Abwicklung des Haushaltsplanes 2016 werden zur Sicherstellung der Kassenliquidität im ungünstigsten Falle Kassenkredite in einer Höhe bis zu 500.000,00 € in Anspruch zu nehmen sein. Die Kassenkredite werden nur solange in Anspruch genommen als unabdingbar notwendig.

4. Abweichung des Haushaltsplanes vom Finanzplan 2016 (in Tausend €)

Bezeichnung im HJ 2016

veranschlagt

bisher im

Finanzplan 2016

Bemerkungen

Einnahmen Verwaltungshaushalt 3.839 3.660 Insb. Höhere GewSt.

Ausgaben Verwaltungshaushalt 3.839 3.660 Höhere Kreisumlage

Einnahmen Vermögenshaushalt 960 892 Rücklagenentnahme

Ausgaben Vermögenshaushalt 960 892

Aufgestellt:

Schorndorf im November 2015

(11)

F:\DATEN\HAUSHALT\HH16RUECK.DOC

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 2016 Anlage (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 KommHV)

Art der Rücklagen

Stand zu Be- ginn des Vor-

jahres

Vorausicht- licher Stand zu Beginn des

Im Haushaltsjahr vorgesehene 2015

Haushaltsjahres 2016

Zuführungen Entnahmen

Bemerkungen

1 2 3 4 5 6

1. Allgemeine Rücklage

(in dieser Rücklage sind enthalten:)

1.714.135 1.714.135 0 238.700

1.1 Betriebsmittel der Kasse (§ 20 Abs. 2 KommHV) 1) ____________________€

1.2 Mittel zur Deckung des Ausgaben- bedarfs im Vermögenshaushalt kün- ftiger Jahre entsprechend dem Investi- tionsprogramm (§20 Abs.3 KommHV) ______________________ € 1.3 Mittel zur Tilgung von Krediten, die mit dem Gesamtbetrag fällig werden § 20 Abs. 3 Nr. 1 KommHV) ______________________ € 1.4 Mittel für die Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewährverträgen u.dgl.

(§ 20 Abs. 3 Nr. 2 KommHV) ______________________ € 1.5

SUMME 1 Gesamtbetrag der allgemeinen Rücklage:.

1.714.135 1.714.135 0 238.700

2. Sonderrücklagen § 20 Abs. 4 KommHV) 2.1 Nicht rechtsfähige,

kommunalverwaltete Stiftungen

0 0 0 0

2.2 Kapitaleinlage Zweckverband WassV 411.590 411.590 0 0

2.3 Beteiligungsanteil Raiffeisenbank 223 223 0 0

2.4 Beteiligung an Energiegenossenschaft 0 0 0 0

2.5 ______________________________

SUMME 2 Gesamtbetrag der Sonderrücklagen 411.813 411.813 0 0

Nachrichtlich 2)

1) Berechnung des Mindestbetrages der allgemeinen Rücklage (Betriebsmittel der Kasse) Ausgaben des Verwaltungshaushalts der letzten

drei Haushaltsjahre

2013 3.403.596 Durchschnitt der letzten

2014 3.539.375 drei Haushaltsjahre 3.702.729 € 2015 4.165.216 hiervon 1 v. H. Mindest-

Summe € 11.108.187 betrag der allg. Rücklage 37.027 €

2) Berechnung auf Grund der Haushaltsansätze in den drei dem Haushaltsjahr vorangegangen Jahren.

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Haushaltsplan 2016

Anlage

Gemeinde Schorndorf

zu § 2 Abs. 2 Nr.3

KommHV

Übersicht

über den voraussichtlichen Stand der Schulden - in 1000 € -

Art

Stand zu Beginn des

Vorjahres 2015

Stand zu Beginn des Haushaltsjahres

2016

Voraussichtlicher

Zugang Abgang

Stand nach Ablauf des Haushaltsjahres

1 2 3 4 5 6

1. Schulden aus Krediten von/vom

1.1 Bund, LAF, ERP- Sondervermögen

--- ---- ---- --- ----

1.2 Land --- ---- ---- --- ----

1.3 Gemeinden und Gemeindeverbänden

1.4 Zweckverbänden u.dgl. ----

1.5 sonstigen öffentlichen

Bereich 0 0 ---- 0 0

1.6 Kreditmarkt 1.445 1.260 0 185 1.075

--- ---

Summe 1 1.445 1.260 0 185 1.075

2. Innere Darlehen aus Sonderrücklagen

3. Äußere Kassenkredite --

-- -- --

4. Belastungen aus Rechtsge schäften,die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen

239 200 -- 29 171

(Erbbaurecht BG Kramerfeld)

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