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3.90 Ergänzung des Diskriminierungsverbots im Grundgesetz Beschluss des BDKJ-Hauptausschusses März 2021

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3. Jugend- und Gesellschaftspolitik

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3.90 Ergänzung des Diskriminierungsverbots im Grundgesetz

Beschluss des BDKJ-Hauptausschusses März 2021

Der BDKJ unterstützt die Gesetzesinitiative, das grundgesetzlich festgeschriebene Diskriminierungsverbot, Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des

Grundgesetzes, um das Merkmal der sexuellen Identität zu ergänzen. Wir plädieren ebenso dafür, den Begriff der Rasse aus dem gleichen Artikel zu streichen.

Wir erwarten, dass dieses Anliegen nicht gegen die Aufnahme von vorrangig zu berücksichtigenden Kinderrechten ins Grundgesetz, im Sinne der UN-

Kinderrechtskonvention, ausgespielt wird.

Der BDKJ-Bundesvorstand sucht gezielt das Gespräch mit Abgeordneten, insbesondere der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, um das Anliegen vorzutragen.

Der BDKJ-Bundesvorstand teilt über den „BDKJ.direkt“ eine Briefvorlage für die Ansprache der (Wahlkreis-)Abgeordneten durch die Jugend- und Diözesanverbände, damit diese ebenfalls zügig ins Gespräch gehen können.

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