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Archiv "Vilmar: Gute Grundlage" (28.08.1995)

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POLITIK

Einrichtungen. Dabei müsse die Inte- gration auf personaler Ebene im Vor- dergrund stehen, wobei bestimmte, katalogmäßig zu erfassende hochspe- zialisierte Leistungen ausschließlich der Versorgung durch Klinikärzte vorbehalten bleiben sollen. Bei der Kooperation niedergelassener Ärzte mit den Klinikärzten könnten team- orientierte Leistungsgemeinschaften erprobt werden.

Im übrigen begrüßt die KBV die Festlegung des Sachverständigenra- tes, daß es auch künftig einen einheit- lichen Leistungskatalog für alle Kran- kenkassen geben sollte, der das medi- zinisch Notwendige und bedarfsge- recht Erbrachte enthält. Auch müsse es beim Kollektivvertragssystem in der ambulanten Versorgung bleiben.

Einen Flickenteppich von Versor- gungsmodellen auf den unterschied- lichsten Ebenen könne sich das ge- gliederte System der gesundheitli- chen Sicherung schon aus finanziellen und Versorgungsgründen nicht lei- sten, so der Hauptgeschäftsführer der KBV, Dr. jur. Rainer Hess, kürzlich bei einem Expertenforum der Gesell- schaft für Versicherungswissenschaft (GVG) in Bonn.

Die Kassenärzteschaft will mo- derne Versorgungsstrukturen durch entsprechende Honorarkonditionen

AKTUELL

fördern. In einer Art Verkaufsmo- dell propagiert die KBV vernetzte Praxen, Gruppen- und Gemein- schaftspraxen, Ärztehäuser und Pra- xiskliniken, um so die Strukturen auf- zulockern und eine durchgehende Versorgung sowohl im ambulanten als auch teilweise im stationären Sektor zu gewährleisten.

Positionen der PKV

Sehr bedacht darauf, im Zuge der Reform keine Wettbewerbseinbußen und sonstigen Nachteile zu erleiden, ist die private Krankenversicherung (PKV). Eine Vermischung von Ge- staltungselementen und Prinzipien der Leistungsgewährung von Sozial- und Privatversicherung unter dem Dach der Pflichtversicherung ist für die PKV inakzeptabel. Quersubven- tionen bei der Zulassung von Wahllei- stungen zu Lasten der Pflichtbeiträge und damit der sozial schwächeren Versichertengruppen könnten nicht hingenommen werden, so der Ver- band der privaten Krankenversiche- rung e.V., Köln. Die Privatassekuranz wendet sich insbesondere gegen ein Splitting in Regel- und Wahlleistun- gen innerhalb der gesetzlichen Versi- cherung. Dies würde den Kranken-

schutz insgesamt verteuern und die Umverteilung verschärfen, und zwar zum Nachteil der Pflichtversicherten und sozial Schwächeren. Zudem gehörten Wahlleistungen ordnungs- politisch nicht in das Angebot und in den Leistungskatalog der gesetzli- chen Versicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung dürfe nicht un- ter dem Schutzschild des Staates zu ei- ner privaten Pflichtversicherung mu- tieren, zum Nachteil des Mitwettbe- werbers PKV. Zudem würde ein Split- ting in Grund- und Wahlleistungen der Beitragswillkür Tür und Tor öff- nen, da die gesetzlichen Kassen — im Gegensatz zur PKV — nicht versi- cherungsmathematisch kalkulieren könnten. Die PKV stellt sich auch ge- gen eine Reformoption, die bei den Krankenkassen, aber auch bei der Kassenärzteschaft goutiert wird, näm- lich über ein flexibles Vertragsrecht besondere Versorgungsformen zuzu- lassen, wie etwa das „Hausarzt-Abo"

(AOK-Modell) oder sogenannte kombinierte Budgets — für Versicherte mit entsprechenden Beitragsnachläs- sen (Modell der Betriebskrankenkas- sen; KV Berlin). In einer umlagefi- nanzierten Sozialversicherung könne es keine Rechtfertigung für Beitrags- nachlässe geben, da sie stets ohne Be- zug zum individuellen Risiko „Krank- heit" kalkuliert seien. Beitragsnach- lässe seien immer ein Instrument der positiven Risikoselektion.

Sosehr der Deutsche Gewerk- schaftsbund (DGB) für Uniformität und soziale Ausgewogenheit inner- halb der GKV plädiert, so appelliert er doch an die Krankenkassen, die Mög- lichkeiten einer flexibleren, versicher- tengerechten Vertragsgestaltung zu nutzen. So sollen Verträge mit be- stimmten „Anbietergruppen" ge- schlossen werden, etwa mit Hausärz- ten, entsprechend den Bedürfnissen der Versicherten. Der DGB propagiert in seinem aktuellen „Eckpunkte-Pa- pier" für die dritte Stufe zur Gesund- heitsreform „integrierte Versorgungs- ketten", bei denen auch psychosoziale Betreuungsmöglichkeiten sowie die pflegerische Versorgung eingeschaltet bleiben müßten. Die traditionelle Ab- schottung des ambulanten vom sta- tionären Sektor sei aufzuheben. Das ambulante Operieren müsse ausge- weitet werden. Dr. Harald Clade

Vilmar: Gute Grundlage

„Das Gutachten des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen ist eine ernsthafte, menschliche Verhaltensweisen berück- sichtigende, wissenschaftlich fundierte Grundlage zur Beratung der anstehenden dritten Stufe der Gesundheitsreform", erklärte Dr. Karsten Vilmar, Präsident der Bundesärztekammer, bei der Sondersitzung der Konzertierten Aktion im Ge- sundheitswesen am 20. Juli. Schon eine erste Prüfung des Gutachtens zeige, daß der Rat mit vielen seiner Vorschläge wie zur Differenzierung des Leistungsange- botes, zur Wahlfreiheit der Versicherten, zu Selbstbeteiligungstarifen, zur Qua- litätssicherung sowie zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung den Mut zur dif- ferenzierten Analyse und, wie bei der Festschreibung des Arbeitgeberanteils, auch manchmal zu unbequemen Vorschlägen gehabt habe. „Das Gutachten ist kein Gefälligkeitsgutachten, wie manche es sich wohl wünschten, sondern setzt sich in weiten Teilen mit realistischen und ernsthaft zu erwägenden Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten in der Gesundheitspolitik auseinander. Wer an einem ehrlichen, konstruktiven Dialog interessiert ist, sollte erst einmal die Vor- schläge zur Kenntnis nehmen und nicht sofort mit pauschalen Urteilen an die Öffentlichkeit treten", forderte Vilmar Zuzustimmen sei der Feststellung des Rates, daß bei straffer Beibehaltung des derzeitigen Ausgaben- und Einnahmen- gebarens im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung schon in absehba- rer Zeit entweder steigende Ausgaben und eine Erhöhung der Beitragssätze oder eine deutliche Verschärfung der Rationierung drohten — die, so Vilmar, den

"sicheren Weg in die Zwei-Klassen-Medizin bedeuten würde . ." BÄK

A-2236 (26) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 34/35, 28. August 1995

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