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B E R I C H T E

Risikomanagement im Geschäft mit Derivaten

— Wesentliche Ergebnisse einer Umfrage —

von Professor Dr. Hans E. Büschgen

Gliederung

1. Einführung

1.1. Struktur der Umfrage

1.2. Struktur und Bedeutung des derivativen Geschäfts 2. Limitierung von Risiken

2.1. Verlustlimit-Systeme für Preisrisiken 2.2. Qualitative Limitierungen

3. Mitarbeiter

3.1. Händlervergütung 3.2. Mitarbeiterrekrutierung 4. Einschätzung des Systemrisikos 5. Resumée und Ausblick

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1. Einführung

1.1. Struktur der Umfrage

Bei der Konzipierung einer Umfrage zum Risikomanagement im derivativen Geschäft von Banken ergeben sich verschiedene Problemstellen, die die Art der Fragen und den möglichen Inhalt der Antworten determinieren bzw. restrin- gieren. Zum einen sollten auch qualitative Aspekte einfließen, was zwangsläu- fig die Subjektivität der Antworten erhöht — zumal auch bewußt nach subjekti- ven Einschätzungen gefragt wurde. Ist diese Problematik übergreifender, nicht allein auf Derivate bezogener Natur, so waren zusätzlich Spezifika des deriva- tiven Geschäfts der Banken bei der Konzipierung der Umfrage zu berücksichti- gen: Aufgrund der vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten von derivativen Fi- nanzinstrumenten, aufgrund der Komplexität ihrer Risikostrukturen, aufgrund der wettbewerbsstrategischen Bedeutung des Risikomanagement und nicht zuletzt wegen der mitunter sehr kritischen Berichterstattung über dieses Ge- schäftsfeld in vielen Medien ergaben sich weitgehende inhaltliche Beschrän- kungen für den Fragebogen. So konnten Details des Risikomanagement nicht abgefragt werden, weil die für die Beantwortung notwendigen Informationen zum einen in Form eines Fragebogens schwerlich abzufragen sind, solche Detailaspekte aber zum anderen auch wohl kaum preisgegeben würden.

Wenn die Umfrage hier als schlaglichtartige „Bestandsaufnahme“ apostrophiert wird, so soll damit der Terminus „repräsentativ“ vermieden werden. Der Frage- bogen wurde im Frühsommer 1995 zwar an rund dreißig große und größere Banken in Deutschland, Österreich und der Schweiz versandt, so daß davon auszugehen ist, daß am Volumen — nicht an der Zahl der Banken — gemes- sen der allergrößte Teil des derivativen Geschäfts „deutschsprachiger“ Banken erfaßt wurde. Da aber — u.a. wegen des grenzenüberschreitenden Charakters der Umfrage — eine in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausreichende In- formationsgrundlage über die Grundgesamtheit nicht zugänglich ist, kann das Ausmaß der Repräsentativität nicht statistisch-exakt bestimmt werden. Von den dreißig angeschriebenen Banken kamen 25 auswertbare Antworten zurück —

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alle großen Banken antworteten — ,1 so daß eine Bestandsaufnahme entstan- den ist, die durchaus den „state of the art“ abbilden dürfte.

1.2. Struktur und Bedeutung des derivativen Geschäfts

Die Bedeutungszunahme, die das Geschäft der Banken mit derivativen Finanz- instrumenten durchlaufen hat, kann als evident vorausgesetzt werden; sie läßt sich auch ohne weiteres durch Zeitreihen, die in einschlägigen Publikationen veröffentlicht werden, belegen.2 Interessanter erschien von daher, den Struk- turunterschieden in diesem Geschäftsfeld nachzugehen. Hierfür wurde nach den Bestandsvolumina der einzelnen Instrumentengattungen — (1) swaps, (2) forwards, (3) OTC-Optionen, (4) futures und (5) traded options — gefragt3 (vgl.

Abbildung 1). Betrachtet man, trotz der geschäftspolitisch bedingten Unter- schiede zwischen den einzelnen Banken, die Mittelwerte der als Antworten an- gegeben Beträge über die gesamte Stichprobe, so sind dem Nominalvolumen nach forwards — also der Bereich nicht börsennotierter, unbedingter Termin- geschäfte — das bedeutendste derivative Geschäftsfeld. Bei einem Mittelwert von knapp 41 Prozent schwankt sein Anteil für die einzelne Bank jedoch zwi- schen knapp vier und mehr als 71 Prozent. Bei den Banken, bei denen nicht forwards die volumenmäßig bedeutetendste Kategorie des derivativen Ge- schäfts ausmachen, dominiert das Swap-Geschäft, das im Mittel über alle Ban- ken betrachtet die zweitgrößten Volumina auf sich vereinigt. Sein mittlerer An- teil liegt bei 33 Prozent; der kleinste Swap-Anteil einer einzelnen Bank liegt bei knapp 14, der größte bei mehr als 57 Prozent.

1 Verschiedene Banken beantworteten einige wenige Fragen nicht, so daß die Basis nicht für alle Fragen gleich groß ist. Bei der vorliegenden Aus- wertung wurden nur die Fragen berücksichtigt, bei denen fast alle Banken und insbesondere alle großen Banken eine Antwort gaben.

2 Vgl. z.B. Bank für Internationalen Zahlungsausgleich: Jahresbericht 1994, S. 201ff., und Deutsche Bundesbank: Kapitalmarktstatistik.

3 Teilweise wurden die Angaben um Daten aus den Geschäftsberichten der Banken ergänzt.

Zu den einzelnen Instrumenten, ihren Ausgestaltungsformen sowie ihren Risiken informieren vielfältige Veröffentlichungen eingehend; deshalb seien hier nur exemplarisch einige einführende, knappen Überblick ver- mittelnde Darstellungen genannt, die insbesondere die Risiken der In- strumente strukturieren: Krumnow: Derivate Instrumente, S. 740ff.; LZB in Hessen: Zur Diskussion, S. 2ff., sowie Meister: Risiken, S. 2ff.

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Abb.1: Der Anteil einzelner Instrumente am Derivate-Geschäft der ein- zelnen Banken (Nominalvolumina)

0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00 90,00 100,00

Prozent

kleinster Wert Mittelwert größter Wert

swaps forwards OTC-Optionen, caps, floors

usw.

futures traded options

Im Vergleich zum Forward- und zum Swap-Geschäft haben die anderen deri- vativen Instrumente bei dem Großteil der Banken deutlich weniger Gewicht, wobei allerdings das OTC-Optionsgeschäft einschließlich caps, floors, collars usw. bei einigen wenigen Banken einen höheren Anteil von bis etwas mehr als 40 Prozent aufweist. Liegt die relative Bedeutung dieses Geschäfts im Mittel bei 17,5 Prozent, so sind für das Geschäft mit futures und mit traded options Durchschnittswerte von rund sechs bzw. knapp vier Prozent zu nennen. Die letztgenannten Instrumente bilden den Bereich börsennotierter Derivate; inso- fern ist offensichtlich, daß OTC-Geschäfte, also die zwischen den Marktseiten direkt, ohne Einschaltung einer Börse geschlossenen Kontrakte, ganz deutlich dominieren. Für die in der Umfrage angesprochenen großen und größeren Banken liegt das entsprechende Verhältnis im Durchschnitt bei rund neun zu eins.

Setzt man das (Konzern-) Derivate-Volumen ins Verhältnis zur (Konzern-) Bilanzsumme, so ergeben sich zum einen Unterschiede zwischen den schweizerischen und den deutschen Großbanken (vgl. Abbildung 2): Bei den deutschen Großbanken beträgt das entsprechende Verhältnis 2,1 zu eins, bei den schweizerischen Großbanken ist das an dieser Kennzahl bestimmte Bedeutungsgewicht des derivativen Geschäfts mit einem Wert von etwas mehr als acht zu eins noch erheblich größer. Zum anderen kann tendenziell ein Zu- sammenhang zwischen der Bankgröße und dieser Kennzahl hergeleitet wer-

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den; so nimmt z.B. der entsprechende Wert bei Betrachtung der „Top-Sechs“

der deutschen Banken auf 1,7 ab. Bezieht man kleinere der befragten Banken ein, so finden sich allerdings auch Banken, für die dieser Zusammenhang nicht gilt, denn bei einigen Instituten mit einer engeren Leistungspalette, die im Deri- vate-Handel ein Hauptbetätigungsfeld haben — dies sind größere Privatban- kiers — , übertrifft das Verhältnis der Derivate zur Bilanzsumme das Niveau der Großbanken z.T. erheblich.4

Abb. 2: Das Verhältnis des Derivatevolumens zum Geschäftsvolumen be- trägt ...

... bei den drei deutschen Großbanken

... bei den sechs größten deutschen

Banken

... bei den drei schweizerischen

Großbanken 9:1

8:1 7:1 6:1 5:1 4:1 3:1 2:1 1:1

2. Limitierung von Risiken

2.1. Verlustlimit-Systeme für Preisrisiken

Alle antwortenden Banken nutzen die Derivate sowohl für Absicherungszwecke als auch zur Erzielung von Gewinnen durch Arbitrage oder zeitweilig offene Positionen („Spekulation“). Wesentlichstes Element des Risikomanagement zur Beherrschung der Adressenausfall- und Preisrisiken aus diesen Geschäften ist ein System von Limiten. Für die preisrisikobezogenen Limitsysteme werden

4 Innerhalb dieser Gruppe findet sich als maximaler Wert für das Verhältnis von derivativem Geschäft zur Bilanzsumme eine Relation von rund sieben zu eins.

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Handelspositionen bzw. Portfolios — zumeist unter Einschluß nicht nur der de- rivativen, sondern auch der Kassainstrumente — anhand aktueller Marktpreise und, um mögliche Wertveränderungen zu eruieren, anhand von Szenarien be- wertet.5 Die diesen Szenarien zugrundeliegenden Risikoparameter bilden die sehr wahrscheinlich — das Konfidenzniveau liegt zumindest bei 95 Prozent — maximalen Veränderungen des fokussierten Marktpreises, das heißt der Zin- sen, Wechsel- oder Aktienkurse, in einem bestimmten Zeitraum ab. Werden die Positionen mit diesen Parametern bewertet, kann, ausgehend von der Be- wertung mit aktuellen Marktpreisen, mithin der sehr wahrscheinlich maximal mögliche Verlust — das „value at risk“ — als negative Differenz zwischen ak- tuellem und Szenario-Wert berechnet werden. Dieser Verlust wird durch das Limitsystem insofern begrenzt, als für ihn betragsmäßige Obergrenzen fixiert werden, die aus der Risikotragfähigkeit der Bank, also ihrer Verlustdeckungs- potentiale, bzw. ihrer Risikoeinstellung abgeleitet werden.

Der genauen Ausgestaltung der Limitsysteme nachzugehen, wäre mit einem Fragebogen wegen der vielfältigen Gestaltungsoptionen und wegen der anzu- nehmenden, oben erwähnten Antwortprobleme bei auf solche bankindividuelle Daten zielenden Fragen kaum möglich gewesen. Insofern beschränkte sich die Umfrage darauf, die Rahmenbedingungen, in die solche Limitsysteme einge- bettet werden, zu eruieren.6

Stellt man sich die Limitfestlegung als Herunterbrechen eines Globallimits — also des für die Bank insgesamt gerade noch akzeptierten Verlustpotentials

5 Adressenausfallrisiken sind nur bei den nicht börsennotierten derivativen Instrumenten, also im OTC-Geschäft, von Relevanz; ihnen ging die Um- frage nur randläufig nach. Für diese Ausfallrisiken werden in der bankbe- trieblichen Praxis und im Aufsichtsrecht auf die Eindeckungskosten bezo- gene Kontrahentenlimite vorgesehen, in die auch die bilanzwirksamen Kreditgeschäfte mit dem jeweiligen Vertragspartner einbezogen werden.

Bei der Bestimmung der Wiederbeschaffungskosten werden neben der Beachtung von Aufrechnungsmöglichkeiten — „netting“ — auch künftige Marktpreisveränderungen erfaßt, und zwar zumeist durch einen laufzeit- abhängigen Zuschlag — „add on“. Die resultierenden Kreditäquivalente werden jedoch nur von wenigen Banken mit individuellen Ausfallwahr- scheinlichkeiten gewichtet. Solche Kontrahentenlimite sind insofern zu- meist Volumens-, nicht jedoch Verlustlimite. Zur Risikosteuerung bei Ausfallrisiken von Derivaten vgl. ausführlicher z.B. Bürger: Risikocontrol- ling, S. 253ff.; Krumnow: Risikosteuerung, S. 33f.; Menzel: Derivative Ri- siken, S. 22; Schulte-Mattler: Ausfallrisiko, S. 302ff., und Witte: Risiko- handling, S. 5ff.;

6 Ausführlicher zu den Merkmalen und Formen des Value-at-risk-Konzepts vgl. z.B. Bürger: Risikocontrolling, S. 244ff., und Jackson: Risk measure- ment, S. 179ff.

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aus Handelsgeschäften — über mehrere Stufen bis hin zum einzelnen

„Handelstisch“ bzw. bis hin zum einzelnen Händler vor, so ist hierbei die Frage wesentlich, wer für die Festlegung dieser Limite verantwortlich ist. Die Antwor- ten ergaben, daß bei 95 Prozent der Banken die Geschäftsleitung in die Limit- fixierung eingebunden ist, bei 55 Prozent der Banken die Festlegung auf der untersten Stufe aber vom direkten Vorgesetzten vorgenommen wird. In etwas mehr als 40 Prozent der Banken ist ferner ein spezieller Ausschuß in die Limit- formulierung involviert. Für den einzelnen Händler wird bei nahezu allen Ban- ken (96 Prozent) ein Limit unter Bezugnahme auf die von ihm gehandelten In- strumentenarten formuliert, wobei aber bei mehr als 80 Prozent der Banken auch die Erfahrung des Händlers berücksichtigt wird. Die Einhaltung der Limite wird bei 80 Prozent der Banken auch vom direkten Vorgesetzten, bei allen Banken jedoch von einer speziellen Organisationseinheit, die für die Risikoevi- denz bzw. -kontrolle zuständig ist, überwacht. Bei 70 Prozent der Banken ist überdies die Kontrolle der Limiteinhaltung auch ein Aufgabenfeld für die Innen- revision.

Um eine möglichst genaue, auf die Gesamtbank bzw. ihre Risikotragfähigkeit und ihre Risikoeinstellung bezogene Steuerung der Risiken aus dem Handels- geschäft zu ermöglichen, ist die Aggregation der Einzelrisiken notwendig. Ob- wohl bei der Art und Weise einer solchen Aggregation, insbesondere hinsicht- lich der Berücksichtigung von Risikokorrelationen, sicherlich erhebliche Unter- schiede bestehen können, wurde in der Umfrage danach gefragt, ob sie grund- sätzlich versucht wird. 87,5 Prozent der Banken geben an, ihre Zinsände- rungsrisiken über die gesamte Bank zu aggregieren, während die Aggregation der Wechselkursrisiken von einigen Banken weniger vorgenommen wird, so daß sich hier ein Wert von knapp 83 Prozent ergibt.7 Ob in einem zweiten, komplexere Überlegungen erforderlich machenden Schritt eine Aggregation über die Risikoarten hinweg zum „Gesamtrisiko“ der Bank versucht wird, bejaht eine Mehrheit der Banken. Die Tatsache, daß aber einige Banken zugleich der Aussage zustimmen, eine solche Aggregation sei für die Bank (noch) nicht möglich oder auch nicht sinnvoll, sowie eine auffallende Vielfalt von hand- schriftlichen Ergänzungen, Einschränkungen und Hinweisen bei diesen Antworten verbieten es zwar, dieses Ergebnis als valent zu bewerten, verdeut-

7 Für das Adressenausfallrisiko nehmen ebenfalls knapp 83 Prozent eine Risikoaggregation vor. Für das Aktienkursrisiko erfolgt die Aggregation der Risiken bei 100 Prozent der antwortenden Banken; bei dieser Teil- frage liegen allerdings nur zehn Antworten vor, so daß dieses Ergebnis nur mit großer Vorsicht bewertet werden sollte.

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lichen aber, daß die möglichst exakte Risikoaggregation ein aktuelles, im übri- gen auch ein durchaus umstrittenes Problemfeld ist.8

Richtlinien, Vorschläge und Entwürfe für die aufsichtsrechtliche Handhabung der Risiken aus dem derivativen Geschäft bzw. aus dem gesamten Handelsge- schäft der Banken sehen die Zulassung bankinterner Risikomessungs- und Risikosteuerungskonzepte vor, die allerdings gewissen Mindestanforderungen genügen müssen. Solche Mindeststandards beziehen sich zum einen auf funk- tionale Aspekte der Bewertung risikobehafteter Positionen — etwa die Vorgabe des zugrundezulegenden Konfidenzniveaus — und zum anderen auf eher insti- tutionelle Gegebenheiten. Hinsichtlich dieser institutionellen Aspekte ist we- sentlichstes Postulat die strikte Trennung von Handel und Kontrolle. Zwar ge- ben alle Banken in der Umfrage an, eine solche Trennung einzuhalten; hierbei ist indessen zu beachten, daß der Fragebogen versendet und zumeist auch beantwortet wurde, bevor erste, konkrete Entwürfe für das künftige Aufsichts- recht vorlagen, durch die die voraussichtlich bald notwendige Trennungslinie erstmalig durch alle Hierarchieebenen gezogen wird. Daß in diesem Bereich noch bei einigen Banken Handlungsbedarf besteht, verdeutlicht sich daran, daß nur 58 Prozent der Banken bejahen, ein speziell für Derivate zuständiges Vorstandsmitglied benannt zu haben, das künftige Aufsichtsrecht hier aber so- gar die Verteilung der Kontroll- und der Handelsaufgabe auf zwei Mitglieder der Geschäftsleitung fordern wird.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt des Aufsichtsrechts für den Handelsbereich der Banken ist die Vorgabe von Mindeststandards für den Informationsfluß.9 So ist vorgesehen, daß, um dem Problem einer unzureichenden bzw. asymmetri- schen Information der Mitglieder der Geschäftsleitung zu begegnen, der zu- ständige Geschäftsleiter täglich schriftlich über die offene Position je Risiko- und Geschäftsart sowie das jeweilige Limit und dessen Auslastung zu informie- ren ist, wobei die entsprechende Information naturgemäß nicht vom Handel,

8 Solche Anmerkungen bezogen sich überwiegend darauf, daß die not- wendigen Aggregationskonzepte noch in der Entwicklung seien, z.T. aber auch auf grundsätzliche Einschätzungen. So fanden sich Aussagen, eine Bestimmung des Gesamtbankrisikos sei nicht sinnvoll, aber auch die Frage, was daran überhaupt problematisch sei.

9 Vgl. für Deutschland z.B. Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen: Ent- wurf einer Verlautbarung, Abschnitt 4.4.

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sondern von der Kontrolleinheit ausgehen muß.10 Mindestens einmal monatlich muß der zuständige Geschäftsleiter den anderen Mitgliedern der Geschäftslei- tung die Entwicklung der Risiko- und Ertragssituation im Handelsbereich und die Ergebnisse unter Hervorhebung spezieller Aspekte — etwa besonderer Ri- siken, Limitüberschreitungen, außergewöhnlicher Abschlüsse u.ä. — erläutern.

Eine diesbezügliche Frage zeigt, daß in den Banken des deutschsprachigen Raums diese Informationsstandards bereits jetzt annähernd erfüllt sind. So wird neben den untertägig informierten Vorgesetzten ein spezielles Vorstandsmit- glied täglich, der übrige Vorstand im Mittel etwa vierzehntägig — bei einer Bandbreite von wöchentlich bis monatlich — über die Risikoposition der Bank informiert (vgl. Abbildung 3).

Abb. 3: Über die Limitauslastung werden informiert ... (Mittelwerte)

der zuständige Vorgesetzte

der zuständige Abteilungsleiter

das zuständige Vorstands-

mitglied

der gesamte Vorstand mehrmals

täglich

täglich

wöchentlich

monatlich

nicht

2.2. Qualitative Limitierungen

Die Festlegung von Verlustlimiten für Preisrisiken sowie von Kontrahentenlimi- ten für Adressenausfallrisiken bildet nur einen — allerdings sehr wesentlichen und komplexen — Teilbereich der Begrenzung von risikobehafteten Positionen aus Derivaten bei Banken ab. Diese quantitativen Limite werden in der Regel in

10 Hinsichtlich der Adressenausfallrisiken ist der zuständige Geschäftsleiter mindestens monatlich über die Kontrahentenlimite und ihre Auslastung schriftlich zu informieren.

(10)

ein System qualitativer Restriktionen eingebunden, die das Tätigkeitsfeld des Handels insgesamt, der jeweiligen regional oder funktional definierten Han- delseinheiten und der einzelnen Händler beschränken.

Abb. 4: Außer Limiten erfolgt die Vorgabe ...

0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00 90,00 100,00

... von Markt- segmenten

... von Instrumenten-

arten

... von Kontra- henten

... von spezifischen Instrumenten

Prozent

Als diesbezügliches Ergebnis der Umfrage ergibt sich, daß den Händlern bei 92 Prozent der Banken regional oder währungsbezogen Marktsegmente sowie bei 88 Prozent bestimmte Instrumentenarten — z.B. „swaps only“ — vorgege- ben werden (vgl. Abbildung 4). Eine weitere Spezifizierung des Handels- bzw.

Aufgabenbereichs findet sich vergleichsweise etwas seltener, mit Werten von über 50 Prozent absolut aber durchaus häufig. So werden z.B. detailliertere Vorgaben in bezug auf die Kontrahenten von zwei Dritteln der Banken und be- züglich der konkret zu handelnden Instrumente von 54 Prozent der Institute formuliert; insbesondere wird hierbei zwischen dem Börsengeschäft und dem OTC-Geschäft unterschieden.

Der Handel in Derivaten ist in weitem Maße ein internationales Geschäft; dem- entsprechend ordnen die Banken, die Auslandsstützpunkte unterhalten, sol- chen Unternehmenseinheiten an den internationalen Finanzzentren zumeist auch eine Handelseinheit zu, wenn nicht der Handel sogar ausschlaggebend für die Begründung eines Auslandsstützpunktes ist. Im Sinne eines stringenten Risikomanagement könnte es als sinnvoll erscheinen, einheitliche, für die Ge- samtbank bzw. den Gesamtkonzern weltweit gültige Limitsysteme, Kontrollver-

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fahren und institutionelle Strukturen vorzusehen. Da aber jedes dieser Finanz- zentren eine eigene, durch historische Entwicklungslinien, durch spezielle Rechtsetzungen und die Struktur der dortigen financial community geprägte

„Handelskultur“ hat und sich von daher Instrumente, Abwicklung und Usancen unterscheiden, liegt es andererseits nahe, diese Unterschiede im Risikomana- gement zu berücksichtigen. In der Umfrage offenbart die Beantwortung einer diesbezüglichen Frage, daß rund 42 Prozent der Banken mit Auslandsstütz- punkten bei der Festlegung der Limithöhen und rund 46 Prozent bei der Fest- legung der Handelsobjekte zwischen den verschiedenen Standorten unter- scheiden (vgl. Abbildung 5). Differenzierte Kontrollverfahren weisen aber nur knapp 17 Prozent der Banken auf. Diese Antworten lassen sich so interpretie- ren, daß man in den Banken versucht, einerseits zwar einheitliche Kontroll- systeme zu etablieren, dem Handel aber andererseits die notwendige Flexibili- tät bzw. Marktnähe nicht zu nehmen.

Abb. 5: Standortunterschiede werden berücksichtigt ...

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50

bei den Handels-

objekten

bei der Händler- vergütung

bei der Limithöhe

bei der Händler- qualifikation

bei der Kontrolle

Prozent

3. Mitarbeiter

3.1. Händlervergütung

Das Geschäft mit derivativen Finanzinstrumenten ist ein Teilbereich des in- vestment banking. Allein schon die Tatsache, daß der Begriff investment bank- ing kein deutsches Pendant erhalten hat, macht offensichtlich, daß dieser Be-

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reich des Bankgeschäfts angelsächsisch geprägt ist. Typisch für angelsäch- siche investment banks, aber untypisch für kontinentaleuropäische Universal- banken ist ein Vergütungssystem, daß sehr weitgehend erfolgsorientiert ausge- legt ist. Solche Anreizsetzungen können jedoch risikopolitisch kontraproduktiv sein. Man muß hierbei den Komplex möglichen Betrugs nicht zu sehr betonen, sondern kann vielmehr auf die allgemeine Problematik hinweisen, daß der Händler nur am Gewinn, nicht aber am Verlust seiner Geschäfte beteiligt wird und zudem die Entscheidungsgrundlagen für die Dispositionen eines Händlers aufgrund von Informationsasymmetrien nur bedingt nachvollziehbar sind. Inso- fern kann eine Verhaltensweise rational erscheinen, die auf extrem risikobehaf- tete, im Erfolgsfall sehr hohe Gewinne erbringende, im Fall des Mißerfolgs aber in hohen Verlusten resultierende Geschäfte ausgerichtet ist. Diese Anreizwir- kung des Vergütungssystems ist zu vermindern dadurch, daß die Erfolgs- prämien im Verhältnis zum festen Grundgehalt nicht zu hoch ausfallen können und die Erfolgsprämien nicht am Erfolg des einzelnen Händlers festgemacht werden, sondern am Erfolg seiner Organisationseinheit — etwa am Erfolg eines Handelsbereichs oder am gesamten Handelsergebnis der Bank, wobei ohne Frage Mischformen von besonderer Relevanz sind.

Verfolgt man beide Aspekte auf empirischer Grundlage, so zeigt sich, daß im Bereich der deutschsprachigen Bankwirtschaft dem Konzept eines vergleichs- weise geringen variablen Vergütungsanteils gefolgt wird, nämlich von mehr als zwei Dritteln der befragten Banken. Berücksichtigt man, daß 16 Prozent der Banken — vorwiegend aus dem Bereich der etwas kleineren Banken — reine Festgehälter zahlen, so ist die Anreizproblematik für nur rund 16 Prozent der Banken von besonderer Brisanz (vgl. Abbildung 6).

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Abb. 6: Das Händlergehalt ist ein ...

... niedriges Festgehalt mit hoher Gewinn-

beteiligung 16%

... reines Festgehalt

16%

... hohes Fest- gehalt mit ge- ringer Gewinn- beteiligung 68%

Hinsichtlich der Zusammensetzung der variablen Vergütung verwendet über- dies nur eine kleine Minderheit der Banken (4 Prozent) ausschließlich den per- sönlichen Erfolg des Händlers als Bezugsbasis. Etwa 35 Prozent der Banken stellen ausschließlich auf den Erfolg der Organisationseinheit des Händlers ab, während eine sehr deutliche Mehrheit der Banken (61 Prozent) eine Mischform von persönlichem Erfolg und Organisationserfolg verwendet (vgl. Abbildung 7).

Abb. 7: Der variable Vergütungsanteil wird bemessen ...

... nur am Gewinn der Handelseinheit 35%

... am individu- ellen und am

Gewinn der Handelseinheit

61%

... nur am individuellen

Gewinn 4%

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3.2. Mitarbeiterrekrutierung

Geeignete Mitarbeiter für Handel und Kontrolle — im Durchschnitt der antwor- tenden Banken kommt auf einen Händler etwa ein weiterer Mitarbeiter für Ab- wicklung oder Kontrolle — zu finden, wird als einer der Erfolgsfaktoren im Deri- vate-Geschäft genannt, wenn z.B. Begründungen dafür vorgetragen werden, warum große deutsche Banken ihre Investment-banking-Aktivitäten nach Lon- don verlagern bzw. dort konzentrieren. Daß bei der Personalakquisition in die- sem Geschäft tatsächlich tradierte Konzepte der internen Personalbedarfs- deckung aufgegeben werden, zeigt sich daran, daß 43 Prozent der antworten- den Banken angeben, Händler überwiegend aus anderen Banken zu rekrutie- ren und somit nur (noch) eine knappe Mehrheit die Händler überwiegend aus dem eigenen Nachwuchs bestellt.

Daß zudem ein internationales Stützpunktnetz flexible personalpolitische Kon- zepte erforderlich machen kann, deutet sich darin an, daß rund 46 Prozent der Banken angeben, internationale Standortunterschiede auch bei der Art und der Höhe der Händlergehälter zu berücksichtigen, und immerhin ein Viertel der Antworten standortabhängige Qualifikationsanforderungen für die Händler be- jaht (vgl. Abbildung 5).

4. Einschätzung des Systemrisikos

Wenn die Risiken derivativer Instrumente angesprochen werden, wird sehr häufig nicht nur auf die Ausfall- und Preisrisiken im Einzelfall, sondern auch auf die übergeordnete Ebene möglicher Gefährdungen für das internationale Fi- nanzsystem Bezug genommen. Während hierbei zumeist die Zusammenhänge zwischen dem vermehrten Einsatz von Derivaten und den Preisvolatilitäten bzw. der Marktliquidität diskutiert und den derivativen Instrumenten hierbei durchaus auch stabilisierende Wirkungen zugesprochen werden,11 wird mitun- ter auch plakativ das Szenario eines Kollabierens des Finanzsystems aufgrund des vermehrten Einsatzes von Derivaten entworfen.

Eine Systemkrise, zumeist plastisch als „Dominoeffekt“ beschrieben, müßte, von einem oder mehreren Marktteilnehmern ausgehend, einen Großteil der übrigen Marktteilnehmer in Problemlagen bringen. Diese könnten daraus resul-

11 Vgl. z.B. Bank für Internationalen Zahlungsausgleich: Macroeconomic and Monetary Policy Issues, S. 2ff., sowie Deutsche Bundesbank: Geldpoliti- sche Implikationen, S.46ff.

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tieren, daß aus bestimmten Risiken bisher als nicht wahrscheinlich erachtete Wirkungen resultieren bzw. mehrere Risikoarten gleichzeitig schlagend wer- den. Fragt man bei den Banken im deutschsprachigen Raum nach der Ein- schätzung, ob eine solche Bedrohung am ehesten von internationalen Banken, die stark im derivativen Geschäft engagiert sind, von Banken, die in diesem Bereich neu oder weniger aktiv sind, oder von Nichtbank-Unternehmen, die Derivate nutzen, ausgehen könnte, so ergibt sich zum einen, daß die Bedro- hung insgesamt als nicht sehr groß bewertet wird, daß zum anderen aber eine Abstufung erkennbar ist (vgl. Abbildung 8): So werden Gefährdungen am we- nigsten bei den etablierten Banken gesehen, während ein etwas größeres Be- drohungspotential den neuen bzw. weniger aktiven Instituten zugemessen wird.

Am ehesten werden die Nichtbank-Unternehmen als Ausgangspunkt für eine Systemkrise in Betracht gezogen. Hierbei muß allerdings konstatiert werden, daß diese Gruppe naturgemäß durch eine sehr heterogene Struktur gekenn- zeichnet ist, die multinationale Großunternehmen mit weitgehend verselbstän- digten Finanzabteilungen, die als profit centers zwar Derivate auch spekulativ nutzen und mehr oder weniger ausgewiesene Expertise in diesem Geschäft haben, ebenso einschließt wie Unternehmen, die wenig Erfahrung im Umgang mit den entsprechenden Instrumenten haben. Hinzu kommen rein finanzwirt- schaftlich ausgerichtete Unternehmen wie „hedge funds“, die ganz bewußt De- rivate zur Renditeerzielung einsetzen, um durch die großen Hebelwirkungen spekulative Erwartungen nutzen zu können, die aber auch mitunter die Markt- preise zu beeinflussen versuchen.

(16)

Abb. 8: Bedrohungen für das internationale Finanzsystem gehen aus ...

(Mittelwerte)

... von stark engagierten

Banken

... von neu ins Geschäft kommenden

Banken

... von Nichtbank- Unternehmen trifft voll zu

trifft mglw. zu

trifft nicht zu

Die Bewertung der Banken, Systembedrohungen gingen am ehesten von Nichtbanken aus, mag auch darin begründet sein, daß Banken einer risikobe- grenzenden Aufsicht unterstehen, während Nichtbanken einer solchen Aufsicht nicht unterliegen. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, daß eine sehr große Mehrheit der antwortenden Banken (74 Prozent) eine funktionelle Auf- sicht, die auch das derivative Geschäft der Nichtbanken einbeziehen würde, ungeachtet umsetzungstechnischer Schwierigkeiten für wünschenswert befin- det.

5. Resumée und Ausblick

Im abschließenden Abschnitt der Erhebung wurde danach gefragt, von welchen Ursachen nach Einschätzung der befragten Banken die größten Bedrohungen für das jeweilige Institut ausgehen (vgl. Abbildung 9). Hierbei zeigt sich zum ersten, daß geringeres Gewicht Marktveränderungen — insbesondere Volatili- tätsveränderungen — zugesprochen wird: eine Einschätzung, die offenbart, daß die Banken die durch Marktentwicklungen induzierten Risiken dank ihrer (Preis-) Risikomanagement-Systeme weitgehend im Griff zu haben denken. Als ähnlich gering erachtet werden die Risiken, die von möglichen funktionellen Lücken im eigenen Kontrollsystem ausgehen können. Auch diese Bewertung deutet darauf hin, daß die Banken ihr Risikomanagement insgesamt zuver- sichtlich bewerten. Etwas deutlicher, aber immer noch als eher nicht zutreffend,

(17)

werden dagegen zum dritten Systemrisiken als mögliche Bedrohung einge- schätzt. Am ehesten werden — zum vierten — Bedrohungspotentiale in betrü- gerischen Aktivitäten erkannt. Diese Bewertung mag prima facie im Wider- spruch zur zuversichtlichen Bewertung des eigenen Risikomanagement-Sy- stems — insbesondere zum geringen Bedeutungsgewicht, das Lücken im Kon- trollsystem zugesprochen wird — stehen; das Antwortverhalten kann jedoch dahingehend interpretiert werden, daß bei den Lücken eher funktionale Aspekte — z.B. die Nichtbeachtung relevanter Input-Daten — im Vordergrund stehen, während bei den betrügerischen Aktivitäten die institutionellen Gege- benheiten fokussiert werden. Ferner muß konzediert werden, daß die Umfrage in einem Zeitpunkt durchgeführt wurde, als der Zusammenbruch des traditions- reichen englischen Bankhauses Barings durch betrügerische Aktivitäten und Inkompetenz des Management die Diskussion um das derivate Geschäft immer noch dominierte.

Abb. 9: Bedrohungen für das eigene Haus können ausgehen von ...

(Mittelwerte)

... betrügeri- schen Aktivitäten

... System- risiken

... Lücken im eigenen Kontrollsystem

... Marktent- wicklungen trifft voll zu

trifft mglw.

zu

trifft nicht zu

In diesem Zusammenhang kann beruhigend wirken, daß der Fall Barings viele Banken (68 Prozent) veranlaßt hat, ihr Risikomanagement neu zu evaluieren.

Daß hierbei 13 Prozent der Banken Lücken entdeckt und geschlossen haben, zeigt, daß die Finanzmarktteilnehmer — und damit die Märkte — durch solche Krisen häufig nicht nur erschüttert werden, sondern daß krisenhafte Entwick- lungen letztlich auch zur Stabilisierung beitragen können.

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Eine Bestandsaufnahme zum Risikomanagement im derivativen Geschäft, wie sie aus der Umfrage hervorgegangen ist, kann sicherlich nie in dem Sinne vollständig sein, daß nun keine weiteren Fragen mehr zu stellen wären. Im Ge- genteil ergeben sich aufbauend auf den Befragungsergebnissen vielfältige An- knüpfungspunkte für einen intensiveren Austausch zwischen Theorie und Pra- xis. Wenn es durch diese Umfrage gelingen könnte, hierfür Anregungen zu ge- ben und dadurch diesen Austausch zu intensivieren, wäre viel gewonnen.

Verzeichnis der zitierten Literatur

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich: Jahresbericht 1994, Basel 1995.

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich: Macroeconomic and Monetary Policy Issues Raised by the Growth of Derivatives Markets, Basel 1994.

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen: Entwurf einer Verlautbarung zu den Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute, Stand 13. April 1995.

Bürger, Peter: Risikocontrolling – Optimaler Einsatz von Handelslimiten im de- rivaten OTC-Geschäft, in: Derivative Finanzinstrumente, hrsg. von Bernd Rudolph, Stuttgart 1995, Seite 241–259.

Deutsche Bundesbank: Geldpolitische Implikationen der zunehmenden Ver- wendung derivativer Finanzinstrumente, in: Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, 46. Jahrgang (1994), Heft 11 (November) , Seite 41–57.

Deutsche Bundesbank: Kapitalmarktstatistik. Statistisches Beiheft zum Mo- natsbericht, verschiedene Hefte in laufender Reihe.

Jackson, Patricia: Risk measurement and capital requirements for banks, in:

Bank of England Quarterly Bulletin, 35. Jahrgang (1995), Heft 2 (May), Seite 177–184.

Krumnow, Jürgen: Derivate Instrumente – Implikationen für Bankcontrolling und -organisation, in: Handbuch Bankcontrolling, hrsg. von Henner Schieren- beck und Hubertus Moser, Wiesbaden 1995, Seite 735–755.

Krumnow, Jürgen: Risikosteuerung im derivativen Geschäft, in: Mitteilungen und Berichte des Instituts für Bankwirtschaft und Bankrecht an der Uni- versität zu Köln – Abteilung Bankwirtschaft, 26. Jahrgang (1995), Nummer 72, Seite 23–39.

Landeszentralbank in Hessen: Zur Diskussion über Finanzderivate — Hohe Anforderungen an das Risikomanagement, in: Frankfurter Finanzmarkt- Bericht, Nr. 18, Juli 1994, Seite 1–10.

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Meister, Edgar: Risiken in derivativen Finanzinstrumenten und Möglicheiten der Begrenzung, in: Auszüge aus Presseartikeln, hrsg. von der Deutschen Bundesbank, 1994, Nummer 21 vom 30. März, Seite 2–5.

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