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Archiv "Kassenärztetag Brandenburg: Konflikte mit der AOK" (27.06.1994)

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POLITIK TAGUNGSBERICHTE

Kassenärztetag Brandenburg

Konflikte mit der AOK

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twa 400 Teilnehmer diskutier- ten beim 1. Kassenärztetag der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg einen Tag lang das Thema „Brandenburgs Vertragsärzte zwischen dem Anspruch auf hohe medizinische Qualität und Honorar- deckel, Budgets sowie bürokrati- schen Reglementierungen".

Die Veranstaltung am 11. Juni fand vor dem Hintergrund von Kon- flikten der Kassenärztlichen Vereini- gung Brandenburg und der Allgemei- nen Ortskrankenkasse Brandenburg statt, die zunehmend auch in der Öf- fentlichkeit ausgetragen werden.

Hauptstreitpunkt ist das Gesamtho- norar für das Jahr 1993. Die KV hat die Vertragsverhandlungen hierüber wegen des nach ihrer Ansicht unge- nügenden Angebots der AOK vor- läufig abgebrochen. Ein zweiter Kon- flikt besteht deshalb, weil die AOK Honorare unter Umgehung der KV direkt an die zur ambulanten Versor- gung zugelassenen Einrichtungen ge- zahlt hat.

Diktat der Kassen Der Vormittag des 1. Kassenärz- tetages war sowohl von einer grund- sätzlichen berufspolitischen Stand- ortbestimmung als auch von dem ak- tuellen Konflikt mit der AOK Bran- denburg geprägt. In seiner Eröff- nungsrede über die „Vertragsärztli- che Versorgung unter den Bedingun- gen des Gesundheitsstrukturgeset- zes" zog der Vorstandsvorsitzende der KV Brandenburg, Lothar Kropi- us, eine positive Bilanz des Aufbaus freiberuflicher ärztlicher Tätigkeit in Brandenburg. Dort sind zur Zeit 3 053 Vertragsärzte tätig, darunter 2 849 ( = 93,3 Prozent) in eigener Praxis. Kropius würdigte die große Aufbauleistung dieser Ärzte. Er wies insbesondere darauf hin, daß die Ärzte für die Neugestaltung der am- bulanten Versorgung ein hohes fi- nanzielles und persönliches Risiko eingegangen seien, während Gesell-

schaft und Politik keinerlei finanziel- le Vorleistungen und Verantwortung übernommen hätten.

Die Leistungen der Vertragsärz- te müßten jetzt auch angemessen ho- noriert werden. Die politischen Rah- menbedingungen seien jedoch völlig unzureichend. Die für alle Bundes- länder durch das Gesundheitsstruk- turgesetz vorgesehene Begrenzung des Gesamthonorars habe sich für die neuen Bundesländer besonders verheerend ausgewirkt. Hochlei- stungsmedizin könne jedoch nicht zum Billigtarif angeboten werden.

Kropius forderte daher von der AOK Brandenburg erneut einen Mindest- punktwert von 7,9 Pfennig, was einer Zunahme der Grundlohnsumme im Jahre 1993 von etwa 16,8 Prozent entspreche.

Die bestehenden Strukturen me- dizinischer Versorgung bedürfen nach Ansicht von Kropius insgesamt einer kritischen Überprüfung. An der notwendigen Diskussion müßten sich die Ärzte stärker als bisher be- teiligen. Unverzichtbar sei in diesem Zusammenhang die kassenärztliche Selbstverwaltung. Ohne die bisherige Balance der Machtverteilung zwi-

KV-Vorsitzender Lothar Kropius: Große Aufbaulei stung angemessen honorieren

schen Krankenkassen und Ärzten seien diese den Kassen hilflos ausge- liefert. „Es ist nicht unsere Absicht, das Diktat eines staatlich gelenkten Gesundheitssystems gegen das der Kassen einzutauschen", erklärte Kro- pius unter großem Beifall.

Vertrauen enttäuscht In einem Grußwort schloß sich der Vorstandsvorsitzende der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Winfried Schorre, der Kritik am Gesundheitsstrukturgesetz und insbesondere an der fehlenden Be- rücksichtigung der besonderen Ver- hältnisse in den neuen Bundeslän- dern an. Seine Feststellung, daß das Vertrauen der niedergelassenen Ärz- te in den neuen Bundesländern in den Einigungsvertrag tief enttäuscht worden sei, wurde von der Versamm- lung mit großem Beifall quittiert.

Der Staatssekretär im Ministeri- um für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Branden- burg, Detlef Affelt, ging in seinem Grußwort auf die aktuellen Konflikte von KV und AOK ein. Er betonte ei- nerseits, die Landesregierung wolle sich in die laufenden Vertragsver- handlungen nicht einmischen. Ande- rerseits habe der Staat nicht nur eine Nachtwächterfunktion. Für die Lan- desregierung habe die Forderung nach Beitragssatzstabilität absoluten Vorrang. Eine Vereinbarung zwi- schen KV und AOK, die dies nicht berücksichtige und von statistischen Höchstwerten ausgehe, könne von der Landesregierung nicht geneh- migt werden.

Am Nachmittag des 1. Kassen- ärztetages standen spezielle Aspekte der ambulanten ärztlichen Versor- gung im Vordergrund der Erörterun- gen. Diskussionsthemen waren: Si- cherstellung und Qualitätssicherung, hausärztliche und fachärztliche Ver- sorgung, Verzahnung zwischen am- bulanter und stationärer Versorgung sowie berufsrechtliche Fragen. JK A-1788 (24) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 25/26, 27. Juni 1994

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