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Archiv "Gesundheitspolitisches Programm Aus Grau wurde Blau" (27.05.1994)

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In gewisser Weise hat der diesiähri- ge Deutsche Ärztetag mit der Verab- schiedung des „Blauen Papiers"

auch ein Jubiläum begangen. Denn vor 20 Jahren beschlossen die dama- ligen Delegierten in Berlin erstmals

„Gesundheits- und sozialpolitische Vorstellungen der deutschen Ärzte- schaft'. Zwar hatten sich Ärztetage zuvor mit einzelnen Versorgungsbe- reichen befaßt. Ein Gesamtkonzept wurde jedoch nie entwickelt.

In einer Presseinformation der Bun- desärztekammer wird dieser Wandel analysiert: „Seit der 68er Bewegung hatte sich die Theoriediskussion über die Gesellschaft, ihre Ziele, Ideale, sie tragende Organisationen und ge- sellschaftlich relevante Gruppen so- wie kennzeichnende Strukturen ver- stärkt. Parallel dazu gab es in einigen Medien Beiträge, die vordergründig das Image der „Halbgötter in Weiß', eigentlich jedoch das bestehende Sy- stem überwinden wollten. Die Reakti- on der Ärzte war zwar überwiegend negativ, brachte aber eine breite Dis- kussion in Gang."

Dies gilt auch heute noch für die Gruppierungen innerhalb der Ärzte- schaft. Das Gesundheitspolitische Programm wäre deswegen sicher nicht ohne monatelange Vorarbeiten zu verabschieden gewesen. In Gre- mien der Bundesärztekammer, in den Landesärztekammern sowie Verbän- den wurden die Entwurfsformulierun- gen diskutiert und verändert. Das war die Grundlage dafür, daß nach weite- ren vielstündigen Debatten in Köln nun aus dem grauen Papier, nämlich der grau eingebundenen Arbeitsvor- lage, das blaue, endgültige werden kann (siehe hierzu auch Leitartikel).

Es wird in Kürze im Deutschen Ärzte- blatt dokumentiert.

POLITIK 97. DEUTSCHER ÄRZTETAG

„Antrag zur Geschäftsordnung!"

Am Donnerstag, bei Tagesordnungs- punkt II (Gesundheits- und sozialpo- litische Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft), war es soweit: Die De- legierten des Ärztetages, die das Blaue Papier berieten, wußten nicht mehr, wohin mit all den gedruckten Anträgen. Deshalb verlangte einer von ihnen, man möge doch mehr Ti- sche zur Verfügung stellen, damit al- le besser arbeiten könnten. Dr. med.

Karsten Vilmar, Präsident der Bun- desärztekammer und des Deutschen Ärztetages, versprach Abhilfe in der Mittagspause. „Die Papierkörbe als wichtigstes Arbeitsinstrument müs- sen aber bleiben", spottete er und spielte damit auf das Schicksal vieler Anträge an.

Auch eine derart gewichtige Aufgabe wie die Verabschiedung des Blauen Papiers wurde mit Scherzen und launigen Zwischenrufen über die Ärztetagsbühne gebracht. Die meiste Zeit wurde jedoch konzentriert und ernst diskutiert und abgestimmt.

Kapitel 1:

Leitsätze

Relativ rasch waren sich die De- legierten über die Präambel sowie die ersten sieben Kapitel des Blauen Papiers einig (aus insgesamt 29 wur- den wegen einer Zusammenfassung 28). Mit der Annahme der Leitsätze sprachen sie sich dafür aus, die Grundsätze des bundesdeutschen so- zialen Sicherungssystems — Eigen- verantwortung, Subsidiarität und So- lidarität — neu gegeneinander abzu- wägen. „Durch eine Rückbesinnung auf die Prinzipien Eigenverantwor- tung und Subsidiarität kann die Soli- dargemeinschaft entlastet und ge- schützt sowie für die großen Risiken erhalten werden", heißt es. Konkret bejahten die Ärzte beispielsweise

„sozial gestaltete, wirksame Selbstbe- teiligungsregelungen" (siehe Kasten auf der nächsten Seite).

Kapitel 2: Freie Arztwahl bekräftigt In Kapitel 2, das sich mit den

„Grundsätzen der Beziehung von Pa- tient und Arzt" befaßt, wurde unter anderem das Recht auf freie Arzt- wahl bekräftigt. Darin heißt es: „Die freie Arztwahl ist unverzichtbare Voraussetzung für das Entstehen der individuellen, auf gegenseitigem Ver- trauen auftauenden Patienten/Arzt- Beziehung. Das Recht des Patienten

Das Gesundheitspolitische Programm, dessen Ent- wurf jedem Delegierten (hier Dr. Ingrid Hassel- blatt-Diedrich) vor Beginn des Ärztetages zuge- schickt worden war, ist ein ansehnliches Buch von rund 90 Seiten im Format DIN A 4. Darin eingear- beitet wurden fast 200 Änderungsanträge der De- legierten.

auf freie Arztwahl muß im System der gesetzlichen Krankenversiche- rung garantiert bleiben." Damit war zugleich dem sogenannten Primär- arztsystem eine Absage erteilt. An anderer Stelle verabschiedeten die Delegierten des Deutschen Ärzteta- ges schließlich mehrheitlich noch ei- nen Antrag von Dr. med. Axel Mun- te, Landesärztekammer Bayern, wor- in der Arzt sich ausdrücklich gegen dieses System aussprach.

Gesundheitspolitisches Programm

Aus Grau wurde Blau

A-1516 (40) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 21, 27. Mai 1994

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Kapitel 7:

Beendigung einer Schwangerschaft

Zu den ersten sieben Kapiteln gehört auch der Komplex "Anfang und Ende des Lebens" (Kapitel 7).

Hier gab es noch Anmerkungen zu den Aussagen über die ärztlichen Aufgaben bei ungewollter Schwan- gerschaft. Dabei ging es vor allem um folgende Formulierung: "Die ethi- sche Verantwortung des Arztes gilt unvermindert auch in solchen Fällen in denen ein

Schwangerschaftsab~

bruch obzwar grundsätzlich rechtswidrig - straffrei bleibt. Auch der Entschluß der Schwangeren zum Abbruch im Rahmen der gesetzli- chen Beratung ändert nichts an der ärztlichen Verantwortung."

Dr. med. Rainer M. Holzborn Delegierter der Ärztekammer

Nord~

rhein, hatte den Antrag gestellt, den Einschub "obzwar grundsätzlich rechtswidrig" zu streichen. Er be- schreibe ledigli~h die derzeitige Rechtslage. Die Arzteschaft solle bei ihrem Grundsatzprogramm aber von

~estschreibungen tagespolitischer Uberlegungen Abstand nehmen.

Die Mehrheit der anwesenden Ärzte mochte sich diesem Vorschlag nicht anschließen. Einige traten im Gegenteil für schärfere Formulierun- gen in diesem Kapitel ein. Dr. med.

Ulrike Wahl, Delegierte der Landes- ärztekammer Baden-Württemberg, beantragte schließlich Schluß der Debatte: Das Kapitel sei im Blauen Papier "ordentlich gelöst", und dabei solle man es bewenden lassen.

Kapitel 15:

Krankenversicherung Als weniger ordentlich gelöst empfanden viele Delegierte offenbar Kapitel 15, das sich mit den Vorstel- lungen der Ärzteschaft zu Grundsät- zen der Krankenversicherung befaßt.

Darin wird darauf hingewiesen, daß die für 1995 vorgesehene dritte Stufe der Reform des Gesundheitswesens eine Neuorientierung erforderlich mache. Unter anderem heißt es:

"Der Leistungskatalog der gesetzli-

chen Krankenversicherung hat einen

... .,

97. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Wortmeldungen

Das ist ein ganz kleiner Auszug aus der Redner- liste zum "Blauen Papier".

Umfang angenommen, welcher in Teilbereichen über das medizinisch notwendige Maß hinausgeht. Außer- dem wird das Solidarprinzip durch die ausufernde und zum Teil miß- bräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen gefährdet." Durch eine Rückbesinnung auf die Prinzipien Eigenverantwortung und Subsidiari- tät müsse die Solidargemeinschaft fi- nanziell entlastet werden. Anstelle

stärkerer Reglementierungen müß- ten Anreize entwickelt werden.

KonkretseibeidenGrundzügen einer Reform (Unterpunkt 15.4) un- ter anderem an eine individuelle Vertragsgestaltung nach Maßgabe des wirtschaftlichen Leistungsvermö- gens zu denken. Außerdem wurde angeregt, verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Beitragsgerechtig- keit sowie den Kreis der gesetzlich Pflichtversicherten zu überprüfen.

Propagiert wurde auch die Stärkung von Wettbewerbselementen in der GKV durch Wahltarife, die Differen- zierung in Sachleistung und Kosten- erstattung und die Erprobung neuer Versorgungsmodelle.

Die Debatte um dieses Kapitel er- öffnete Dr. med. Hermann Schulte- Sasse, Delegierter der Ärztekammer Bayern. Er warnte vor polemischen Formulierungen wie "mißbräuchli- che Inanspruchnahme": Wenn man schon von Freibiermentalität rede solle man auch bedenken, daß imme;

jemand am Zapfhahn stehe. Man müsse dann nicht nur den Patienten mit seinen Ansprüchen sehen, son- dern auch den Arzt, der sie erfülle.

J?r. med. Ellis Huber, Präsident der Arztekammer Berlin, sah das ähn- lich: Wenn man dem Gesundheitsmi- nister Paroli bieten wolle, verbiete

Anforderungen an eine patientengerechte Gesundheitsreform

Folgende Grundsätze sollen bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beachtet werden:

... "Ausrichtung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung auf das medizinisch Notwendige, Zweckmäßige und Ausreichende;

... Nutzung der ab 1996 garantierten Wahlfreiheit der Versicherten unter allen Krankenkassen·

. . ... Schaffung von Wahlmöglichkeiten im Leistungsangebot der Krankenkassen entsprechend

de~

in-

dividuellen Versorgungsnotwendigkeiten;

... Beachtung der bewährten Grundsätze "Eigenverantwortung", "Subsidiarität" und "Solidarität" in dieser Reihenfolge unter Berücksichtigung gewandelter Lebensbedingungen und gesellschaftlicher Veränderun- gen;

... Stärkung der Eigenverantwortung des Versicherten im Sinne der Selbstbestimmung eines mündi-

gen Bürgers;

... Schaffung von Anreizen für alle Beteiligten im System der Krankenversicherung zu wirtschaftlicher Verhaltensweise;

... Entscheidung des Gesetzgebers auf der Grundloge sachgerechter Orientierungsdaten;

... Anpassung der Leistungsfähigkeit des Systems an den medizinisch-wissenschaftlichen und techni-

schen Fortschritt;

... Flexibilisierung des Versicherungsumfangs durch Stärkung der Rechte der Selbstverwaltung;

... Vermeidung bewußt herbeigeführter individueller Risiken im Interesse der Solidarität der Risikoge-

meinschaft;

... Beschränkung des Staates als Versorgungsträger auf die Verantwortung beim Schließen verblei- bender Versorgungslücken."

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 21, 27. Mai 1994 (41) A-1517

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POLITIK

sich die Patientenbeschimpfung. Er- bost über manche Ansicht zu finan- ziellen Ressourcen äußerte sich Dr.

med. Erwin Hirschmann, Landesärz- tekammer Bayern: Viele Menschen in der Bundesrepublik verdienten nicht mehr als 3 000 bis 4 000 DM pro Mo- nat. Da könne man doch nicht sagen, sie könnten im Krankheitsfall alles mögliche selbst bezahlen.

Anders argumentierte Dr. med.

Gerda Enderer-Steinfort, Ärztekam- mer Nordrhein: Man solle doch nicht so tun, als ob 90 Prozent der Bevölke- rung unmündige Bürger wären. Ein Kollege pflichtete ihr bei: Die Leute könnten durchaus manche Kosten übernehmen und seien zu zusätzli- chen Aufwendungen bereit. Das sehe man doch an der Nachfrage zum Bei- spiel nach Einzelzimmern im Kran- kenhaus. Außerdem sei es positiv, wenn bestimmte Kreise mehr zahl- ten, denn so könnten andere mitfi- nanziert werden.

Wieder anderer Auffassung war Dr. med. David Klemperer, Ärzte- kammer Bremen: Man solle den Lei- stungskatalog der GKV beibehalten, aber dafür sorgen, „daß die Erbrin- gung von Leistungen durch Ärzte auf sinnvolle Weise geschieht, und hier gibt es sicher Defizite".

97. DEUTSCHER ARZTETAG

Als die Diskussion am nächsten Tag vor der Abstimmung über dieses Kapitel noch einmal aufflammte, ging es im wesentlichen nur noch um einen Antrag von Dr. med. Elisabeth Hauenstein, Delegierte der Landes- ärztekammer Baden-Württemberg.

Sie hatte eine Alternativformulie- rung für Unterpunkt 15.4 vorgeschla- gen, der wesentliche Grundzüge ei- ner Reform der Krankenversiche- rung enthält. Darin griff sie auch An- sätze aus den „Eckpunkten" der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung auf (vgl. hierzu auch die Berichterstat- tung in Heft 20). Die vorgelegte Fas- sung im Blauen Papier, so Dr. Hau- enstein, führe „zu einer nicht akzep- tablen Belastung des Arzt-Patienten- Verhältnisses".

Ihr Vorschlag wurde mehrheit- lich angenommen, wird jedoch auf Wunsch der Delegierten um zwei Passagen des Ursprungstextes er- gänzt. Damit sprach sich der Ärzte- tag dafür aus, daß zwar jedem Bürger ein sozial tragbarer Versicherungs- schutz für den Krankheitsfall ge- währt werden soll. Allerdings soll der Leistungskatalog der GKV neu defi- niert werden, woran die Ärzteschaft grundsätzlich mitwirken will (siehe Kasten unten).

Kapitel 18:

Ärztlicher Beruf

Zu den Abschnitten ohne weite- ren Diskussionsbedarf zählte Kapitel 18 („Ärztlicher Beruf"). Zustimmung fand ein Antrag von Dr. med. Ingrid Hasselblatt-Diedrich, in dem aus- drücklich gefordert wird, alle For- men der Zulassungssperren und der Altersbegrenzung aufzuheben. Die freie Niederlassung des Arztes müsse wieder gewährleistet sein.

Kapitel 20:

Ausbildung

Angenommen wurde ein weite- rer Antrag von Vorstandsmitglied Hasselblatt-Diedrich zum Kapitel 20 („Ausbildung zum Arzt"). Die Mehr- heit der Delegierten schloß sich ihrer Forderung an, daß die Phase „Arzt im Praktikum" (AiP) bei einer Novel- lierung der Approbationsordnung und der Bundesärzteordnung entfal- len müsse.

Dr. Hasselblatt-Diedrich hatte ihren Antrag so begründet: Ziel der Bildungspolitik der Ärzte müsse sein, daß am Ende des Studiums die Ap- probation stehe. Durch die Ände- rung der Zulassungsordnung für Vertragsärzte mit der Pflicht, eine abgeschlossene Weiterbildung nach- zuweisen, erübrige sich die Phase AiP.

Vor der Beschlußfassung war es noch zu einiger Verwirrung gekom- men. Das lag offenbar auch an einem Antrag von Dr. phil. Martina Schmitz-Weiss, Ärztekammer Nord- rhein. Sie hatte gefordert, das Blaue Papier im Kapitel „Ausbildung" um folgende Formulierung zu ergänzen:

„Die Träger der Öffentlichen Ge- sundheitsversorgung, Krankenhaus- träger und betriebliche Dienststellen werden gehalten, in möglichst großer Anzahl Ärztinnen und Ärzten ohne ausdrückliche Spezialisierung dauer- hafte Arbeitsmöglichkeiten zu bie- ten." Begründet hatte Schmitz-Weiss den Antrag damit, daß es möglich sein müsse, mit der Approbation und ohne fachärztliche Weiterbildung auf Dauer ärztlich tätig zu sein.

Aufgrund der Debatte über die- sen Antrag und über die Vollappro-

Krankenversicherung Grundzüge einer Reform (Auszug)

1)„Das Versicherungssystem in der Bundesrepublik Deutschland muß darauf ausgerichtet sein, jedem Bürger einen für ihn sozial tragbaren Versicherungsschutz gegen das Risiko einer Erkrankung zu gewährleisten.

2) Eine Neudefinierung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung ist erforderlich ...

3)Aus dem derzeitigen Leistungskatalog sind versicherungsfremde Leistungen konsequent auszugliedern.

4)Der derzeitige Katalog der GKV ist im Hinblick auf die Kostenübernahme durch die Krankenversiche- rung insbesondere anhand folgender Kriterien zu prüfen:

— medizinische Notwendigkeit

— medizinische Wirksamkeit,

— Wirtschaftlichkeit,

— Bezug zur Krankenversicherung,

— soziale Zumutbarkeit,

— Kompetenz der Versicherten.

Die Ärzteschaft ist bereit, auf der Grundlage derartiger Kriterien an einer Neufassung des Leistungska- taloges der gesetzlichen Krankenversicherung mitzuwirken. Die Entscheidung über den Inhalt des Leistungska- taloges hat die Politik in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen zu treffen.

5) Eine dem medizinischen Bedarf an qualifizierter Prävention, Krankenbehandlung und Rehabilitation entsprechende Grundversorgung muß ebenso als Leistung der GKV beibehalten werden wie die Hochleistungs- medizin. Aus ärztlicher Sicht gibt es keine „Bagatellerkrankungen", deren Behandlung aus der G10/ ausge- grenzt werden könnte.

6)Eine Selbstbeteiligung des Versicherten an den Krankheitskosten wird nur dann befürwortet, wenn sie nachweislich zu einer medizinisch sinnvollen Steuerung des Inanspruchnahmeverhaltens führt und sozialverträg- lich ist."

A-1518 (42) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 21, 27. Mai 1994

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bation befürchteten einige Delegier- te, daß mit Aussagen über den Wert der Approbation indirekt auch Aus- sagen über die Bedeutung der Wei- terbildung und über ein Primärarzt- system verknüpft seien. Das wurde vor allem an den Äußerungen von Dr. med. Klaus-Dieter Kossow deut- lich, Delegierter der Ärztekammer Niedersachen.

Kossow, der auch Vorsitzender des Berufsverbandes der Praktischen Ärzte und Ärzte für Allgemeinmedi- zin Deutschlands (BP A) ist, sprach sich ebenfalls gegen das Primärarzt- system aus. Er warnte jedoch, daß bestimmte Aussagen zu den ärztli- chen Fähigkeiten nach der Approba- tion etwas mit Festlegungen zu Frei- beruflichkeit oder Primärarztsystem zu tun hätten.

Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Vizepräsident der Bundesärztekam- mer, schaltete sich schließlich in die Diskussion ein. Er warb für den Wortlaut des Blauen Papiers, der ei- ne Kompromißformulierung sei.

Darin heißt es: "Die ärztliche Ausbil- dung muß ... gewährleisten, daß die Ärztinnen und Ärzte nach ihrer Ap- probation befähigt sind, eigenverant- wortlich und in Zusammenarbeit mit berufserfahrenen Äntinnen und Ämen in wachsender Selbständigkeit ärztlich tätig zu werden." Dieser Text wurde schließlich auch von der Mehrheit der Delegierten akzeptiert.

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97. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Dr. Elisabeth Hauenstein brachte einen Antrag zur Reform der Krankenversicherung ein, der viel dis- kutiert und anschließend übernommen wurde.

Kapitel 8:

Verzahnung der Versorgungsbereiche Um neue Formen der Verzahn- ung von ambulanter und stationärer Versorgung wird seit langem gerun- gen. Der diesjährige Ärztetag machte deutlich, daß innerärztlich einiges in Bewegung geraten ist. Das war schon an Formalem zu erkennen: So wur- den die ursprünglich getrennten Ka- pitel ambulante ärztliche Versorgung

Ambulante ärztliche Versorgung und ärztliche Versorgung im Krankenhaus(Auszug}

... )ur Orientierung und Koordinierung der frei zugänglichen haus-und fachärztlichen Versorgung sind Kooperationsformen innerhalb der niedergelassenen Ärzte und im Verhältnis zu stationären Behandlungs- einrichtungen zu entwickeln und auszuschöpfen ...

... Die Qualität ambulanter spezialärztlicher Tätigkeit wird durch Mitwirkung in stationär arbeitenden Teams gefördert ...

... Der Standard spezialärztlicher Versorgung an den Kliniken der Grund- und Regelversorgung kann durch angestellte Ärzte oder freiberuflich tätige Spezialärzte (Kooperatives Belegarztsystem, Praxiskliniken) gewährleistet bleiben. Können die heute als Angestellte in Krankenhäusern arbeitenden Ärzte künftig auch als Selbständige arbeiten und dann sowohl stationär wie ambulant tätig sein - so können die heute niederge- lassenen Ärzte die Möglichkeit erholten, stationär zu arbeiten.

... Die spezialärztliche Versorgung im Krankenhaus ist in Teamarbeit zu organisieren. Teamärzte sind freiberuflich tätige Ärzte im Sinne der Bundesärzteordnung mit Gebietsbezeichnungen und Ärzte mit besonde- ren Kenntnissen und Erfahrungen. Anstelle hierarchischer Gliederung tritt orbeitsteilige Tätigkeit im Team.

Ambulanttätige Spezialärzte, die an der stationären Versorgung teilnehmen, gehören zur Gruppe der Team- ärzte ...

... Für Hochleistungsmedizin bleibt klinische Versorgung in Schwerpunktkrankenhäusern den statio- när im Kollegialsystem tätigen Spezialisten vorbehalten."

A-1520 (44) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 21, 27. Mai 1994

(Kapitel 8) und ärztliche Versorgung im Krankenhaus (Kapitel 9) als Ein- heit beraten. Am Ende fand ein An- trag breite Zustimmung, die Aussa- gen der Ärzteschaft darüber auch in ein gemeinsames KapitelS im Blauen Papier aufzunehmen (siehe Kasten unten).

Die Diskussion dazu eröffnete ein exponierter Vertreter der Kran- kenhausärzte, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery (Hamburg), der auch einen Alternatiworschlag einbrach- te. Montgomery, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsit- zender des Marburger Bundes, kriti- sierte einzelne Passagen im Blauen Papier zur Verzahnung. Hier seien Formulierungen der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung fast wort- wörtlich übernommen worden.

Besonders bemängelte er einen Absatz in dem Unterkapitel "Ambu- lante und stationäre Versorgung stär- ker verbinden". Dort hieß es im Ent- wurf: "Statt der hergebrachten Tren- nung in ambulante und stationäre Versorgung wird eine neue Aufga- benteilung eingeführt: Die häusliche Krankenpflege, die hausärztliche und spezialärztliche Betreuung sowie die stationäre Krankenversorgung.

Sie erlaubt sowohl auf der ärztlichen als auch auf der pflegerischen Seite die Betreuung möglichst durch die- selbe Person - sowohl zu Hause wie in krankenpflegerischen Einrichtun- gen oder Krankenhäusern.

Die spezialärztliche Versorgung durch freiberuflich tätige Fachärzte wird Standard an den bisherigen Ein- richtungen der Grund- und Regel- versorgung (Kooperatives Belegarzt- system, Praxiskliniken). Die heute als Angestellte in Krankenhäusern ar- beitenden Ärzte können künftig auch als Selbständige arbeiten und dann sowohl stationär wie ambulant tätig sein - ebenso wie im Gegenzug die heute niedergelassenen Ärzte die Möglichkeit erhalten, stationär zu ar- beiten ... "

Der zweite Abschnitt, der die freiberufliche Tätigkeit aller Fachärz- te festschreiben sollte, wurde von Montgomery abgelehnt: Dies könne so nicht stehenbleiben. Die Kranken- hausärzte hätten Sorge, daß dies Auswirkungen auf ihre Arbeit habe.

Was die neue Aufgabeneinteilung

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Einvernehmen zwischen alten und neuen Län- dern: Dr. Hermann Schulte-Sasse (früher Bremen, heute, nach- dem er Gesundheits- referent der Baye- rischen Landeshaupt- stadt wurde, München) und Dr. Eggert Belei- tes, der Präsident der Landesärztekammer Thüringen, aus Jena.

POLITIK

betreffe, so dürfe es nicht dazu kom- men, daß aus den Krankenhäusern quasi nur Intensivstationen würden.

Dr. med. Rolf Bialas, Präsident der Ärztekammer Hamburg, stimmte ihm zu: Die Bedeutung der Kranken- häuser dürfe nicht unter den Tisch fallen. Krankenhäuser seien unver- zichtbar für die Versorgung und be- dürften angestellter, „hauptamtli- cher" Ärzte.

Da offenbar die Mehrheit der Anwesenden die sachlichen Argu- mente für ausgetauscht hielt, ging es in den folgenden Redebeiträgen nur noch darum, für bestimmte Anträge zu werben. Mit großer Mehrheit an- genommen wurde schließlich ein An- trag der Delegierten Dr. med. Gerd Pommer, Dr. med. Hartmut Lum- mert und Dr. med. Jörg Zimmer- mann, alle drei Ärztekammer Nie- dersachsen. Dieser faßt die Kapitel 8 und 9 insgesamt neu. Mehrheitsfähig war dieser Vorschlag vermutlich des- halb, weil in ihm zwar die zukunfts- weisenden Vorstellungen zur enge- ren Verzahnung aufgegriffen wer- den. Gleichzeitig werden sie eher als Optionen denn als Muß-Bestimmun- gen formuliert.

Kapitel 22:

Fortbildung

Zu Kapitel 21 („Weiterbildung") gab es überhaupt keine Wortmeldun- gen, worüber sich Dr. med. Karsten Vilmar erfreut zeigte: „Man muß ja auch nicht zu allem was sagen." An- ders war es jedoch bei Kapitel 22 („Fortbildung").

Im Blauen Papier wird betont, daß Fortbildung eine Berufspflicht des Arztes sei. Heftig diskutiert wur- de folgende Formulierung: Es emp- fehle sich, „den von der Berufsord- nung geforderten Fortbildungsnach- weis dadurch zu ermöglichen, daß die Ärztekammern ihre Mitglieder regelmäßig über Umfang und Art der durchgeführten Fortbildung befra- gen".

Doz. Dr. med. habil. Heinrich Geidel, Delegierter der Landesärzte- kammer Sachsen, war erzürnt: „Wir wollen keine Pflichtfortbildung", rief er in den Saal. Ähnlich ablehnend äußerte sich Dr. med. Margita Bert,

97. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Delegierte der Landesärztekammer Hessen: „Ich bin gegen jegliche Kon- trolle in dieser Form." Schon jetzt ge- be es eine „überbordende Bürokra- tie". Dr. med. Hans-Werner Mollen- hauer, Delegierter der Ärztekammer Rheinland-Pfalz, stimmte zu: Die Ärztekammern hätten genug zu tun.

Sollten sie etwa noch jeden Kollegen fragen, was er im letzten Jahr für sei- ne Fortbildung getan habe?

Die Befürworter der vorgeschla- genen Formulierung argumentierten anders. So vertrat ein Delegierter die

Auffassung: „Wenn die Ärztekam- mer nicht kontrolliert, dann jemand anders: der Staat." Dann werde es si- cher irgendwann strenger zugehen.

Könne man denn guten Gewissens behaupten, daß die Ärzte sich ausrei- chend fortbildeten, fragte Dr. med.

Alfred Möhrle, Präsident der Lan- desärztekammer Hessen. Den Kolle- gen, die dies täten, werde man nicht schaden. Die anderen, so meinte er es wohl, könne man schon sanft drük- ken. Ergebnis der Abstimmung: Zwei Stellen im Text wurden präzisiert be- ziehungsweise ergänzt. Im Grundsatz fand er jedoch die Zustimmung der Mehrheit.

Kapitel 10:

Arzneimittel

Nach stundenlangen Debatten und teilweise komplizierten Abstim- mungen kam es auch in diesem Jahr dazu, daß manche Delegierte irgend- wann die Übersicht verloren. In sol-

chen Fällen beantragt einer oder ei- ne eine zweite Lesung. Das heißt:

über Anträge oder ganze Kapitel wird neu abgestimmt, sofern zwei Drittel der Abstimmungsberechtig- ten einverstanden sind. Damit soll si- chergestellt werden, daß Mehrheiten auch bewußt und nicht eher aus Ver- sehen zustande kommen.

Auf dem diesjährigen Ärztetag genehmigten die Delegierten ledig- lich eine zweite Lesung. Sie betraf Kapitel 10 („Arzneimittelversor- gung") und einen Antrag von Prof.

Dr. Dr. med. Dieter Adam, Landes- ärztekammer Bayern. Adam hatte zahlreiche Alternativen zu den For- mulierungen im Blauen Papier vorge- schlagen. Die Delegierten folgten un- ter anderem seinem Vorschlag, im Unterkapitel „Unabhängige Arznei- mittelinformation" eine Streichung vorzunehmen — eine Entscheidung, die später zur zweiten Lesung führte.

In diesem Abschnitt der Rohfas- sung des Blauen Papiers ging es um Informationen zu neuen Arzneimit- teln. Festgestellt wurde im Entwurf, daß der größte Teil dieser Informa- tionen über pharmazeutische Unter- nehmer bereitgestellt wird, und zwar oft als Bestandteil von Marketing- Konzepten. Gestrichen wurde zu- nächst folgender Passus: „Damit ist eine subjektive Informationsweiter- gabe unvermeidbar. Wenn dann noch zu wirkstoffgleichen oder in medizi- nischen Indikationsgebieten ähnlich wirkenden Medikamenten von ver- schiedenen pharmazeutischen Unter- nehmern differierendes Informati- Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 21, 27. Mai 1994 (45) A-1521

(6)

POLITIK

onsmaterial angeboten wird, wächst die Verunsicherung. Durch die Zu- lassung von wenigen innovativen, aber vielen pseudo-innovativen neu- en Arzneimitteln muß immer wieder die herkömmlich bekannte Therapie bewertet werden. Auch hier steht der Arzt im Spannungsfeld der verschie- denen Interpretationen von pharma- zeutischen Unternehmern, die ent- weder innovative oder pseudo-inno- vative Medikamente oder Generika anbieten."

Die Streichung dieser Sätze war für Dr. med. Hermann Schulte-Sasse

Anlaß, seinen Ärztekammer-Kolle- gen Prof. Adam zu attackieren und eine Neuabstimmung zu fordern. Mit derartigen Streichungen bleibe die Ärzteschaft hinter bisherigen Be- schlüssen zurück. Mit der zweiten Abstimmung wurde die ursprüngli- che Passage wieder eingefügt.

Dispensierrecht für Ärzte abgelehhnt

Längere Debatten wurden im Anschluß aber noch um einen weite- ren Aspekt des Kapitels „Arzneimit- telversorgung" geführt. Dr. med.

Gerhard Dieter von der Landesärzte- kammer Baden-Württemberg hatte nämlich den Antrag eingebracht, neue Formen der Arzneimittelabga- be durch den behandelnden Arzt zu fördern. Im Klartext: Der Ärztetag sollte sich, wie zuvor die KBV, für ein Dispensierrecht der Ärzte ausspre- chen.

97. DEUTSCHER ARZTETAG

Dr. med. Joachim Koch von der Landesärztekammer Baden-Würt- temberg schloß sich an: „Es wird al- lerhöchste Zeit, daß wir das Dispen- sierrecht fordern." Die Apotheker machten doch auch schon längst Blutdruckmessungen, Blutzuckerbe- stimmungen und was sonst nicht al- les. Das Dispensierrecht gehöre ins Blaue Papier — „vielleicht werden dann die Flügel der Apotheker etwas gestutzt".

Doch andere Ärzte warnten vor einem solchen Schritt. Man solle nicht „kurzsichtigen Interessen " fol-

Abschnitt für Abschnitt, Antrag für Antrag, Ka- pitel für Kapitel wurde über das Gesundheits- politische Programm abgestimmt.

gen, so Dr. Bialas. Sonst dürfe man sich nicht wundern, wenn die Apo- theker auch das Therapierrecht ha- ben wollten. Die Forderung sei eine Entscheidung „aus dem hohlen Bauch heraus", kritisierte auch Dr.

Ingrid Hasselblatt-Diedrich. „Wel- che Lasten, liebe Kollegen, wollen Sie sich aufbürden?" Schließlich müsse man dann Vorschriften zur Vorratshaltung, Lagerung und zum Haftungsrecht beachten. Und Dr.

Mahn mahnte, man solle doch lieber den ärztlichen Bereich zurücker- obern, statt Arbeitsbereiche der Apotheker einzufordern. Die Mehr- heit der Ärzte hatte Bedenken: Der Antrag von Dr. Dieter wurde abge- lehnt.

Kein Kölner Manifest

Nach der kapitelweisen Abstim- mung zum Blauen Papier und der Annahme des gesamten Gesund-

heitspolitischen Programms wurde noch mehrmals über das sogenannte Kölner Manifest debattiert. Dabei handelt es sich um eine Kurzfassung der grundsätzlichen Aussagen im Blauen Papier. Schon zu Beginn des Ärztetages war debattiert worden, ob man zuerst das Kölner Manifest oder das Blaue Papier beraten solle. Die Mehrheit sprach sich für das Blaue Papier aus. Danach wurde erneut über das Manifest gestritten.

Antrag auf

Nichtbefassung

Dr. med. Ellis Huber wünschte eine Abstimmung: Das Manifest sei wichtig für die Darstellung nach au- ßen; es sei eine „Bekräftigung und Verstärkung der Einigkeit des Deut- schen Ärztetages". Der war sich in diesem Punkt auch am Ende des Ärz- tetages zunächst noch uneinig. Etli- che Delegierte verlangten eine Ab- stimmung und monierten, daß das Papier bewußt und vorsätzlich zu- rückgehalten worden sei, so Dr. med.

Ernst Girth, Landesärztekammer Hessen. „Diese Geheimnistuerei und Hinters-Licht-Führerei ist unwürdig für einen Ärztetag", schimpfte er.

Andere Delegierte waren der Meinung, man solle es lieber dem Vorstand überlassen, eine Kurzfas- sung des nun beschlossenen Blauen Papiers zu verfassen. Man könne doch nicht mit zweien leben, einer Kurzfassung des Blauen Papiers und dem Kölner Manifest. „Wir brauchen kein Kölner Manifest", rief auch Prof. Dr. med. Detlef Kunze, Lan- desärztekammer Bayern, als gegen Ende des Ärztetages die Debatte darüber noch einmal aufflammte.

Mit Zurufen, Geklatsche und Gejoh- le wurde der Antrag von Dr. med.

Heino Ital, Ärztekammer Baden- Württemberg, bedacht, der zu die- sem Punkt Nichtbefassung beantrag- te. Das Präsidium, allen voran Dr.

Vilmar, nahm es gelassen und freute sich vielleicht insgeheim über Dele- gierte, die auch am Samstag noch en- gagiert stritten: „Jetzt kommt Stim- mung auf." Ein Manifest kam nicht mehr auf: Dem Antrag auf Nichtbe- fassung wurde stattgegeben.

Sabine Dauth A-1522 (46) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 21, 27. Mai 1994

Referenzen

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