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! Über die Forderung, daß jeder zuständigen Ethik- kommission mindestens eine Person als Mitglied an- gehören sollte, die die Inter- essen der nicht-einwilligungs- fähigen Probanden vertritt, mag in der Tat nachgedacht werden. Allerdings sind die Probleme der Repräsentanz und Legitimation derartiger lnteressenvertreter noch weithin ungelöst. Am ehesten wäre an Mitglieder von An- gehörigenverbänden oder an erfahrene Betreuer zu den- ken, zu deren Zielsetzungen und Aufgaben die Interessen- vertretung von Betreuten oh- nehin gehört. Im übrigen ist aber darauf hinzuweisen, daß ja im konkreten Einzelfall der gesetzliche Vertreter jedes einzelnen Betroffenen betei- ligt ist, indem er seine Einwil- ligung in die Einbeziehung des von ihm vertretenen Nicht-Einwilligungsfähigen erklären muß. Damit kann nicht davon gesprochen wer- den, daß die Interessen der nicht-einwilligungsfähigen Probanden vor Durch- führung der Forschungsmaß- nahme nicht ausreichend zur Geltung kämen.
Prof. Dr. med. Dr. med. dent.
Heinz Pichlmaier, Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzge- bieten, Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Straße 1, 50931 Köln
Krankenhaus
Zu dem Beitrag „Bettenabbau nach flexiblen Kriterien“ von Dr. Harald Clade in Heft 34–35/1997:
Krankheit:
Planwirtschaft
Der Artikel läßt, wie so viele andere, den Leser erah- nen, warum unser „Gesund- heitssystem“ den Bach run- tergeht. Es wurde von einer gefährlichen Krankheit infi- ziert, die sich schleichend aber unaufhaltsam ausbrei- tet. Als Arzneimittel ver- packt, wird sie von Herren im feinen Nadelstreif übertra- gen.
Sie nennt sich: Planwirt- schaft. Und die hat schon an- derswo nicht funktioniert, sondern sogar ehemals blühende und reiche Natio- nen in den Ruin getrieben.
Nico Prümmer, Prämien- straße 52, 52076 Aachen
Venenerkrankung
Zu dem Medizinreport „Kompression und Ödemprotektion: Therapie der Venopathien steht ,auf zwei Beinen‘“
von Karl B. Filip in Heft 34–35/1997:
Kontroverse Publika- tionen werden negiert
. . . Eine gleiche Gewich- tung von Kompressionsbe- handlung und Ödemprotek- tion (falls die klinische Wirk- samkeit wirklich unbestrit- ten sein sollte) ist mit Sicher- heit nicht korrekt, und die Therapie der Venopathien (welche Art venöser Erkran- kungen damit auch immer gemeint sei) steht niemals auf zwei, sondern auf vielen Beinen, so der Gewichtsab- nahme, der aktiven Bewe- gungstherapie, der Hydro- therapie, der Vermeidung von Tätigkeiten, die mit ei- ner Erhöhung eines hy- drostatischen Druckes und einer Überwärmung der un- teren Extremitäten einher- gehen, und vieler anderer mehr . . . Entscheidend ist nicht primär die Verhinde- rung von Ödemen . . ., son- dern die Verbesserung der hämodynamischen Situation, insbesondere die Verbesse- rung des venösen Rücktrans- portes. Dieser wird eben mit physikalischen Maßnahmen, unter anderem mit Kompres- sionstherapie, nicht aber mit der Gabe von Ödemprotek- tiva erreicht. Daß seit neue- stem eine oder zwei prospek- tive Studien zu diesem The- ma vorgelegt wurden, besagt nicht, daß nun die Wirksam- keit „einschlägiger Medika- mente“ gesichert ist; die nächsten Doppelblindstudi- en könnten nach leidlichen Erfahrungen der letzten Jah- re genau gegenteilige Resul- tate erbringen, insbesondere
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pathien (von den Besenrei- sern bis zum Ulcus cruris) müßten mit Ödemprotektiva behandelt werden, um eine optimale Behandlung zu ge- währleisten . . .
Prof. Dr. med. A. M. Ehrly, Schwerpunkt Angiologie der Medizinischen Klinik I der Jo- hann Wolfgang Goethe-Uni- versität, Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main
Kostenerstattung
Zu dem Beitrag „Fortschritte bei der Krebsregistrierung“ von Dr. rer. phy- siol. Joachim Schüz und Dipl.-Soz.
Wolf-Ulrich Batzler, erschienen in Heft 38/1997:
Bitte vornehm bezahlen
Ich bin unterdessen ein gebranntes Kind. Wenn ich so nette, nichtssagende Allge-
meinplätze lese wie: „die Meldeverfahren für den Arzt so praktikabel wie möglich zu gestalten“, dann werde ich hellhörig, dann will jemand was von Dir, billig natürlich, sage ich mir.
Und tatsächlich: Da will uns eine „Arbeitsgemein- schaft bevölkerungsbezoge- ner Krebsregister in Deutsch- land“ mit ihrem Geschwätz einlullen, damit wir nicht merken, daß seitenlange, schwierigste Meldebögen auszufüllen Pflicht wird für sage und schreibe acht DM (in Schleswig-Holstein). Das bedeutet: Erneut werden die Ärzte ausgebeutet von Leu- ten, im vorliegenden Fall ein
„Dipl.-Soz.“ und ein „Dr. rer.
physiol.“, die damit schöne Datenhaufen für Dissertatio- nen, Habilitationen und gut bezahlte Vorträge geliefert bekommen.
Sie selbst müssen die Ar- beit für diese sagenhaften acht Mark niemals neben ih- rer eigentlichen Aufgabe lei- sten. Mindestens fünfund- vierzig Minuten Arbeit für acht Mark! Wie immer: Die hochdotierten Funktionäre schweigen.
Sage mir niemand, das sei eine vornehme Aufgabe, dem Krebs zu Leibe zu rücken.
Denn das ist es sicher. Aber wo steht geschrieben, eine vornehme Aufgabe dürfe nicht auch vornehm bezahlt werden? Und nicht auf der- maßen unanständige Art und Weise?
Und: Auch der Leichen- bestatter hat eine vornehme, pietätvolle Aufgabe. Den- noch wird er für sein Tun reichlich entlohnt!
Dr. med. Hans-Joachim Zie- linski, Kirchenweg 22, 25980 Westerland/Sylt
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dann, wenn unabhängige Studien beispielsweise in den USA durchgeführt werden.
Wenn der Autor meint, daß es sich bei den Ödemprotek- tiva „keineswegs um umstrit- tene Arzneimittel“ handelt, so negiert er schlichtweg die vielen kontroversen Publika- tionen, Diskussionsbeiträge auf phlebologischen Kon- gressen und die Meinung vie- ler erfahrener Phlebologen.
Wenn dann außerdem noch geschrieben wird, daß die Mikrozirkulation „aktiviert“
würde und Ödemprotektiva dem Ulcus cruris venosum vorbeugen würden, sind sol- che Behauptungen unter der Rubrik Spekulationen einzu- ordnen.
Gerade angesichts der Kostendiskussion im Ge- sundheitswesen wäre es fatal, wenn der Eindruck erweckt werden sollte, alle Veno-