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Archiv "DDR: Tatsächlich bewährt" (16.07.1990)

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Bei Durchfall

Weil Schnelligkeit entscheidet

Imodium -

Verschreibungsinformationen: Imodium*/

Imodium* N Zusammensetzung: Imodium:

1 Kapsel enth.: 2 mg Loperamidhydrochlorid. Imo- dium N: 1 ml Lsg. enth. 0,2 mg Loperamidhydro- chlorid; Methy1-4-hydroxybenzoat u. Propy1-4- hydrobenzoat (Parabene) als KonseNmittel.

Anwendungsgebiete: Symptomatische Be- hdlg. akuter u. chronischer Diarrhoen unter- schiedlicher Genese, sofern keine kausale Thera- ie zur Verfügung steht: A. Infolge entzündlicher Darmerkrankungen (z. B. Ileitis regionalis, Colitis ulcerosa u.a. Kolitiden). B. Diarrhoen infolge Ver- dauungsstörungen (z.B. b. Achylie, funktioneller Pankreasinsuffizienz, chronischer Pankreatitis), nach Operationen (z. B. Magenresektion, Dünn- u.

Dickdarmresektionen). C. Diarrhoe infolge Darm- motilitätsstörungen verschiedener Ursachen.

Gegenanzeigen: Ileus, Subileus u. Obstipation.

Kinder unter 2 Jahren. Colitis ulcerosa. Pseudo- membranöse Kolitis in Verbindung mit Breitspek- trum-Antibiotika. Schwangerschaft u. Stillzeit.

Hinweise: Nicht anwenden, wenn Peristaltikhem- mung zu vermeiden ist. Bei Obstipation, Subileus, aufgetriebenem Bauch Imodium/-N sofortabset- zen. B. schweren Lebererkrankungen kann der Abbau des Medikamentes verzögert werden. Bei akuter Dysenterie mit hohem Fieber u. blutigen Stühlen Imodium/-N nichtals alleiniges Therapeu- tikum einsetzen. Verabreichung an Kinder nur nach ärztlicher Anweisung. Nebenwirkungen:

Überempfindlichkeitsreaktionen (einschließlich Hautrötung), Bauchschmerzen, Meteorismus, Unbehagen, Übelkeit, Erbrechen, Obstipation, Benommenheit, Schwindel, Mundtrockenheit.

Durch die peristaltikhemmende Wirkung kann b. einzelnen, bes. disponierten Pat. - insbes.

b. Kleinkdrn. - das Auftreten ileusähnlicher Symptome nicht völlig ausgeschlossen werden.

Imodium N: Aufgrund des Paraben-Gehaltes b.

entsprechend veranlagten Pat. in Einzelfällen Überempfindlichkeitsreaktionen möglich. Hin- weise: Obstipation ist erstes Zeichen relativer Überdosierung. Bei Diarrhoe, bes. b. Kdrn., kann es zu Flüssigkeits- und Elektrolytverlust kommen. In diesen Fällen ist Flüssigkeits-u. Elektrolytsubstitu- tion notwendig. Bei längerer Behandlung emp- fiehlt sich Elektrolytkontrolle. Wenn bei akuter Diarrhoe unter Imodium/-N innerhalb von 48 Stunden keine klinische Besserung eintritt, Präpa- rat absetzen und Arzt aufsuchen.

Handelsformen und Preise: AVP incl. USt.

(Stand 7/90) OP 10 Kps. DM 11,95; 50 Kps. DM 49,35;

100 Kps. DM 91,70; AP.100 ml Lsg. DM 15,50; AP. Art und Dauer der Anwendung: Zum Einnehmen mit etwas Flüssigkeit. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Imodium/-N kann mit ande- ren Arzneimitteln (Tranquilizern, Antibiotika, anti- parasitär wirksamen Arzneimitteln, Kortikosteroi- den usw.) kombiniert werden.

JANSSEN GMBH,

4040 Neuss 21 *Trade Mark 3

JANSSEN

lohnabhängigen Beruf über- tragbar. Nur instrumentelles Handeln ist mit berufsethi- schen Normen belegbar und damit einforderbar und be- zahlbar. Es ist also berufliche Kompetenz, die bezahlt wer- den muß, und nicht die Tu- genden, mit denen Personen ausgestattet sind. Was die Krankenpflege braucht, ist ei- ne angemessene eigene Be- rufsethik, Theorienbildung, Pflegeforschung und eine ein- heitliche berufsständische Or- ganisation, die Kontrollfunk- tionen übernehmen und Sank- tionen aussprechen kann.

Barbara Rakow, Kranken- schwester, Josef-Pon schab- Str. 12, 8070 Ingolstadt

DDR

Zu dem Leserbrief „Unkompli- zierter und billiger" von Norbert Andersch in Heft 23/1990, der sich auf den „Seite eins"-Beitrag „Ein- heitskasse" in Heft 18/1990 bezog:

Tatsächlich bewährt

Sie haben den Nagel be- treffs Vorzüge der „Einheits- kasse" auf den Kopf getrof- fen! Zwar kann man tatsäch- lich pauschal sagen — und da weiß ich als Ostdeutscher, wovon ich rede: es gibt ei- gentlich nichts, was aus dem sogenannten Sozialismus übernehmenswert ist — aber die Einheitskasse hat sich tat- sächlich bewährt.

Sie legen die logischen Be- weise dafür (Bürokratie- Überbau multipliziert usw.) auf den Tisch. Auch fiele vor Ort das Konkurrenzgerangel um den Patienten weg, wobei im einzelnen Zusagen ge- macht werden, deren Inhalte man uns, falls wir sie verord- nen, dann um die Ohren haut. Die Kasse könnte ge- rechter für alle sein und wäre vor Ort nicht erpreßbar.

Allein ein einziger, ethisch nicht sonderlich qualifizierter strategischer Faktor spricht dagegen: sie, die Kasse wäre dann noch stärker und könnte (und würde) uns noch stärker gängeln als bisher.

Dr. Volker Püschel, Tho- mastraße 5, 8768 Bürgstadt

KONGRESS AKTUELL Berufspolitische Seminare:

Kassenarzt — ein Berufsziel?

Probleme bei

der Niederlassung?

„Kassenarzt — ein Berufs- ziel?" Unter dieser Fragestel- lung wird sich Dr. med.

Klaus-Dieter Kossow, Vor- standsmitglied der Kassen- ärztlichen Bundesvereini- gung, auf einem berufspoliti- schen Seminar im Rahmen der „Medica" in Baden-Baden mit den aktuellen und zu- künftigen Rahmenbedingun- gen der kassenärztlichen Tä- tigkeit auseinandersetzen.

as Seminar findet am Mitt- woch, dem 25. Juli 1990, von 20 bis 22.30 Uhr im Kurhaus statt.

Vor dem Hintergrund ver- mehrter bürokratischer Nor- men und zunehmender Re- glementierungen durch Fi- nanzierungsprobleme der ge- setzlichen Krankenversiche- rung stellt Dr. Kossow das Spannungsfeld dar, in dem sich der Kassenarzt heute be- wegt. Ein wesentlicher Aspekt dabei sind die nach wie vor steigenden Arztzah- len, die bei einem noch weit- gehend pauschalierten Hono- rarvolumen nicht nur zu sin- kenden Einkommen führen müssen, sondern auch einen sich verschärfenden Investi- tionswettbewerb unter den Kassenärzten zur Folge ha- ben. Eine größere Arztdichte macht die Niederlassung als Kassenarzt daher zu einem wirtschaftlich risikoreichen Unterfangen.

Diese vielschichtigen Zu- sammenhänge sind auch Ge- genstand einer zweiten Semi- narveranstaltung mit Dr.

Klaus-Dieter Kossow, die am Mittwoch, dem 1. August 1990, ebenfalls in der Zeit von 20 bis 22.30 Uhr im Kur- haus stattfindet. Das Thema dieses Seminars im Rahmen der „Medica" Baden-Baden lautet: „Probleme bei der Niederlassung als Kassen- arzt?" KBV A-2202 (14) Dt. Ärztebl. 87, Heft 28/29, 16. Juli 1990

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