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Archiv "Sterbebegleitung: Unumstößliches Entscheidungsrecht" (10.04.1998)

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A-850 (6) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 15, 10. April 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Sterbebegleitung

Zu dem Beitrag „Bundesärztekammer will Richtlinie nachbessern“ von Gisela Klinkhammer in Heft 5/1998:

In Würde sterben

. . . In Würde sterben zu dürfen ist es, was Menschen in der Auseinandersetzung mit dem bevorstehenden En- de wünschen.

Dies bedeutet: Wenn ein- deutig feststeht, daß ein be- wußtes, selbstbestimmtes Le- ben nicht mehr möglich ist, wollen diese abgeklärten Menschen keine Infusion, keine Magensonde, keine Antibiotika! Ohne derartige Eingriffe sind sie nämlich in wenigen Tagen, ohne Qualen zu erleiden, im Koma ent- schlafen. In solcher Situation sie gegen ihren erklärten Wil- len per Infusion oder Sonde zu ernähren würde ihr Ster- ben um ein Mehrfaches ver- längern. Und es erfüllt mei- nes Erachtens den Tatbe- stand der Körperverletzung.

Auf welchen Grundkon- sens der Kollege Ullmer sich beruft, ist mir schleierhaft, in der (Hausarzt-)Praxis fürch- ten die Patienten im Ge- spräch über den Tod vor al- lem diese Ärzte, die mit allen Mitteln das Leben bezie- hungsweise Sterben verlän- gern wollen.

Reinhard Lehmann, Johan- niswall 11, 27283 Verden

Unumstößliches Entscheidungsrecht

In 30 Jahren Sterbeweg- begleitung, Angehörigenbe- ratung und medizinischer Pflege von Sterbenden und chronisch kranken Patienten habe ich zu 98 Prozent chro- nisch kranke, alte und hoch- betagte Menschen kennen- gelernt, die es als „unabding- bares Grundrecht“ ihres ei- genen individuellen Lebens und Willens ansehen, durch Nahrungsverweigerung ihrem Leiden und Leben ein Ende setzen zu können und es mei- stens durch medizinische oder familiäre Fremdbestim-

mung nicht durften oder es auch heute noch nicht aus- führen können. Ich, als ein- zelner Mensch, also ein emo- tionales Unikat, kann die so- genannten erwähnten Grund- rechte (eine über den Kopf jedes einzelnen Menschen hinweg festgesetzte verallge- meinerte Behauptung einzel- ner sogenannter Fachleute) für mich und mein Leben per- sönlich annehmen und ableh- nen.

Egal, wie alt der Mensch ist, sobald er 24stündlich kör- perlich und psychisch leiden muß, hat er das unumstößli- che Recht, für sich zu ent- scheiden: leben, ja oder nein, Nahrungsaufnahme, ja oder nein.

Es wird Zeit, daß wir als Mitmenschen nicht unser eigenes, gesellschaftlich ein- gepredigtes introvertiertes schlechtes Gewissen als Mei- nung anderer ansehen, son- dern die Meinung und den persönlichen Wunsch leiden- der Menschen akzeptieren.

Was den mutmaßlichen Willen bei Neugeborenen (welch eine Anmaßung) be- trifft, sollten doch einmal alle auf das zurückkommen, wie Hippokrates seine Heilme- thoden verstanden hat. Nicht lebenserhaltende Maßnah- men, egal um welchen Preis, sondern ein Hören und Sehen auf die durch die psychische Natur des menschlichen Le- bens gesandten Signale der Seele, die psychosomatischen Äußerungen des Körpers.

Das sollte übrigens bei jedem Menschen so gehandhabt werden.

Ich habe außerdem noch keinen Appaliker so ange- troffen, daß er in akutem Zu- stand seinen geistigen offe- nen Willen erklären konnte.

Sieht das Ganze, wie bis- her immer, nicht schon wie- der nach Augenwischerei aus! Ich, der Arzt, weiß, was für dich, lieber Patient, am besten ist, basta! Körper, Geist und Seele sind eins!

Nicht: Patientenkörper und Arztwille!

Ursula Krüger, Pflege-Thera- peutin, An Steinhaus 1 A, 52146 Würselen

(2)

Mehr als strittig

. . . Das Thema Sterbehil- fe hat eine neue Qualität an- genommen; wo zuvor noch grundsätzliche Ablehnung und nur Sterbebegleitung ein erlaubter Terminus war, soll plötzlich Menschen das Ster- ben erlaubt werden, die mög- licherweise noch Jahre oder Jahrzehnte Leben vor sich haben. Nach Jahrzehnten Stillstand in der deutschen Ärzteschaft plötzlich ein Sprung ins neue Jahrtausend.

Und da soll man nicht auf die Idee kommen, das habe mit ökonomischen Gesichts- punkten nichts zu tun?

Eine kritische Würdigung des Begriffes von der mut- maßlichen Einwilligung des Patienten fand sich nicht in dem genannten Bericht, aber gerade der ist dann strittig, wenn allgemeine Wertvor-

stellungen als Hinweis für den mutmaßlichen Willen von Menschen herhalten müssen, die sich zum Thema Sterbehilfe auch nie im ent- ferntesten geäußert haben.

Hier darf dann die Gesell- schaft in ihrer Einschätzung von lebenswertem Leben ein- setzen und solches vernich- ten, das ihr zur Last fällt.

Ich bin absolut sicher, daß, wenn es eine ökonomische Krise der Gesundheits- und sozialen Systeme nicht gäbe, sich die „deutsche Ärzte- schaft“ dem Thema Sterbe- hilfe bei Nicht-Sterbenden weiterhin verweigern würde.

. . . Fazit: Ein bißchen Au- genwischerei hilft, Richtlini- en zu etablieren, die in der

„deutschen Ärzteschaft“ sehr wohl mehr als strittig sind.

Barbara Hoffmann, Pfalz- burger Straße 33 a, 10717 Berlin

Abtreibungsrecht

Zu den Leserbriefen „Besser recher- chieren“ von Prof. Dr. med. Mühlen- stedt und „Fehlinformation“ von Dr.

G. Bender et al. von der Oldenburger Frauenklinik in Heft 7/1998:

Erosion bei ethischer Kompetenz

Wie Prof. Mühlenstedt mit seiner Stellungnahme als verantwortlicher Arzt der Ol- denburger Frauenklinik den Spieß umzudrehen versucht, um das Schicksal des abge- triebenen lebensfähigen Kin- des und seine zumindest for- melle Mitwirkung zu beschö- nigen, ist bedenklich. Die in- haltliche Gewichtung seiner Ausführungen zeigt deutlich sein Rechtfertigungsbedürf- nis für etwas, was nach dem Rechtsverständnis vieler

Bürger und dem ärztlichen Selbstverständnis in keiner Weise zu entschuldigen ist.

Ob dem Kind, das versehent- lich die Abtreibung überlebt hat, tatsächlich eine rechtzei- tige und adäquate Versor- gung zuteil wurde und ob es ihm wirklich so gut geht, wie von Prof. Mühlenstedt ge- schildert, sei dahingestellt.

Nachdem der CDU-Bundes- tagspolitiker Hüppe wegen vermutlich mehrerer strafba- rer Tatbestände Strafanzeige erstattet hat, wird sich dieses klären. Aber viel brisanter ist meines Erachtens die Frage, ob „die schwierige Abwä- gung zwischen unbestreitba- rem Lebensrecht des Unge- borenen und Respekt vor den Anliegen seiner Eltern“ mit den richtigen Gewichten er- folgte. Wenn das Lebensrecht eines behinderten Kindes in der Praxis weniger wiegt als

A-851 Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 15, 10. April 1998 (7)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

(3)

A-852 (8) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 15, 10. April 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

die „Anliegen“ der Eltern, dann muß man leider feststel- len, daß die Singerschen Ka- tegorien zumindest unbewußt eine Erosion bei der ethi- schen Kompetenz der betei- ligten Ärzte und ihres Chefs verursacht haben. Da es zum Thema Abtreibung innerhalb der Ärzteschaft wie auch in der Gesellschaft schon lange keinen Konsens mehr für ei- nen uneingeschränkten Le- bensschutz gibt, möge man diese Tatsache den Kollegen zugute halten. Nur, was nützt es den vielen abgetriebenen Kindern, was dem Ansehen der deutschen Ärzteschaft in den Augen derer, die einmal anklagend Bilanz ziehen wer- den?

Auf die selbstverständli- che postpartale Versorgung des Kindes unter diesen trau- rigen Umständen auch noch mit einem stolzen Ton hinzu- weisen erscheint mir völlig deplaziert. Außerdem: An- griff ist nicht immer die beste Verteidigung.

Andreas Kuhlmann, Königs- dorfer Straße 5, 50933 Köln

Naturheilkunde

Zu dem Kommentar „Über Naturheil- kunde und das ,Ganze‘ in der Medi- zin“ von Prof. Dr. med. Malte Bühring in Heft 8/1998:

Denkansätze durchforschen

Chemie, Technik, Mikro- biologie und Mikroelektronik brachten der Medizin den grundlegenden Fortschritt, so daß adjuvante Bereiche am Rande des medizinischen Ge- schehens stehen. Die fünf klassischen Naturheilverfah- ren sind integraler Bestandteil

der Hochschulmedizin. Bei ei- nem guten Arzt steht der ra- tionale gleichberechtigt neben seinem emotionalen (oder metaphysischen) Therapiean- satz, denn: „Gesundheit ist die Einheit von körperlichem, seelischem und sozialen Wohl- befinden“ (WHO). In jeder Therapie eines engagierten Arztes sind Empirie, etwas Mystik, „Magie“ und „Glau- ben“ vorhanden, so daß sich das Glaubensbekenntnis des Arztes als Placeboeffekt auf seinen Patienten überträgt.

Zahlreiche auf spekulativen Denkmodellen beruhende pa- ramedizinische Verfahren schmücken sich mit dem Mar- ketingbegriff „Naturheilver- fahren“, da er Gewinn garan- tiert. Von der Suggestibilität und emotionalen Manipulier- barkeit der Menschen leben Werbung, Paramedizin und Politik gleichermaßen. Ein kluger Arzt wird die außer- halb seines Schulwissens lie- genden Denkansätze nicht ab- lehnen, sondern sie nach gu- ten Denkansätzen und Inhal- ten für seine Patienten durch- forschen.

Dr. med. Jürgen Fege, Haupt- straße 8, 09618 Brand-Erbis- dorf

Harmonie nach Streit

. . . Herr Bühring ist ein durch und durch freundlicher Mensch. Das ist auch sein Credo: im Grunde müßten Naturheilkunde und Schul- medizin nur etwas freundli- cher miteinander umgehen, und alles wäre gut. Genau da liegt das Problem: gerade die- ses kumpelhafte Auf-die- Schulter-Klopfen, mit dem sich die Naturheilkundler ge- gegenseitig bestätigen, ange-

nehme Menschen und folg- lich wohl auch gute Fachleute zu sein, macht eine fruchtbare Diskussion so schwierig. Es ist ein Mißverständnis, „Phi- losophie“ mit „Harmonie“

gleichzusetzen. Um, wie Herr Bühring, Heraklit zu zitieren (denn der Satz „Man kann nicht zweimal in denselben Fluß steigen“ stammt von die- sem und nicht aus dem West- Östlichen Diwan): „Das Ent- gegengesetzte paßt zusam- men, aus dem Verschiedenen ergibt sich die schönste Har- monie, und alles entsteht auf dem Wege des Streitens.“

So ist es. Harmonie, schön und gut – aber nicht aus Freundschaft und Sympathie, sondern erst nach der Klärung durch einen guten Streit . . .

Von der Naturheilkunde (die chinesische Medizin ein- geschlossen) ist dasselbe zu verlangen wie von der Schul- medizin: zuallererst die Be- reitschaft, alle ihre Inhalte prinzipiell in Frage zu stellen – selbst dann, wenn sie durch noch so ehrwürdige Tradition und „Erfahrung“ geheiligt zu sein scheinen. Der wirkliche Widerspruch ist nicht der zwi- schen Schulmedizin und Na- turheilkunde, sondern zwi- schen vernünftig fundierter und unvernünftiger Medi- zin . . .

Hans-Joachim Lehmann, Ar- beitskreis Kritische Aku- punktur, Geiserichstraße 7, 12105 Berlin

Machtfragen

Ich stimme dem Autor in der – vor allem differenzier- ten – Betrachtungsweise der Notwendigkeit der Rückkehr zu einem „Ganzen“ in der Medizin zu; ich glaube auch Herrn Bühring so zu verste- hen, daß es in diesem Zusam- menhang – also der Rückbe- sinnung auf rund 2 000 Jahre Heilbehandlung vor dem Sie- geszug des Rationalismus und der „Geburt der Klinik“

(Foucault) – nicht darum ge- hen kann, die Uhren zurück- zudrehen und falsche Front- stellungen, zum Beispiel zwi-

schen einem technisch-funk- tionalistischen und organisch- metaphysischen Weltbild, auf- zubauen. Wie sollte das auch gehen? Es kommt darauf an, den technischen Fortschritt, der weitergehen wird, in Übereinstimmung zu bringen mit einer nicht bloß als „res extensa“ verstandenen Natur.

Hier kommen verantwor- tungsethische Fragen ins Spiel, Fragen der Rechen- schaftspflicht, nicht zuletzt Machtfragen; und Machtfra- gen sind bekanntlich immer Geldfragen. Wird man mit der

„philosophia naturalis“ die Profitmaximierungsinteressen der Pharma-Industrie aus- bremsen können? Im Zeichen einer neoliberalen Gesund- heitspolitik wohl kaum . . .

Dr. Bernhard Tucker, Schön- austraße 30, 40625 Düssel- dorf

Von großer Bedeutung:

Chinesische Medizin

Ein Erklärungsmodell, welches die Naturheilkunde aus einer umfassenden Welt- sicht heraus erklären möchte, das hieße zwingend, die ge- samte Medizin neu erklären zu wollen. Und dies bedeutete nicht weniger, als daß der auf- geklärte Arzt mit den Mitteln der Rationalität die Bedin- gungen der vorcartesiani- schen Zeit wieder salonfähig machte. Das aber ist völlig un- möglich, weil das Bezugssy- stem der Offenen Systeme ei- nen ständigen neuen Er- kenntniszufluß geradezu for- dert und daher niemals eine geschlossene Weltsicht, die Kosmisches, Soziales, Politi- sches, Naturwissenschaftli- ches, Sprachliches in sich ver- einte, ermöglicht. Einzig und allein die Traditionelle Chine- sische Medizin (TCM) ist hierzu in der Lage, weil der Konfuzianismus bruchlos die Wertkonvention dieses Sy- stems über Jahrhunderte si- cherte. Sie könnte tatsächlich in einer modernen Fassung auch für uns naturwissen- schaftlich denkende Men- schen von großer Bedeutung sein. Da aber nicht in unserem

Zu Leserbriefen

Leserbriefe werden von der Redaktion sehr beachtet.

Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentli- chungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redakti- on bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist um so größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muß sich zudem eine – selbstverständlich sinn- wahrende–Kürzung vorbehalten. DÄ

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A-853 Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 15, 10. April 1998 (9)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Kulturkreis gewachsen, wird sie sich nie als medizinisches Massenphänomen etablieren.

Dr. med. Christoph Kunkel, Zentrum für TCM, Markt- straße 24, 36037 Fulda

Haftpflicht

Zu dem Leserbrief „Unverständlich“

von Prof. Dr. med. Martin Vogel in Heft 8/1998:

Hausaufgaben machen

. . . Wir haben sehr viele Klienten, die uns nur deshalb aufsuchen, weil Ärzte schwei- gen und es nicht für not- wendig erachten, bei unver- meidlichen Komplikationen und unvermeidlichen uner- wünschten Ergebnissen von Eingriffen Akzeptanz beim Patienten zu suchen, indem

man ihm erklärt, was vorge- fallen ist. Ein Beispiel aus der Praxis:

In der Kieferchirurgie bricht nach abgeschlossener Operation eine Fixierungs- platte, mit der der Gelenk- kopf des Oberkiefers befe- stigt wurde. Die Klinik, die das verspätet erkennt und die Plattenteile entfernt, geht nicht auf die Eltern zu, um diese Komplikation zu er- klären. Die Eltern bekom- men nur ungefähr mit, daß ei- ne Komplikation vorlag, und möchten Auskunft, was ge- brochen sei, was das für Aus- wirkungen habe usw. Zahlrei- che Versuche, verantwortli- che Ärzte ans Telefon zu be- kommen, scheitern. Die ge- nervten Eltern verlangen nun den OP-Bericht. Der OP- Bericht, wie auch weitere Behandlungsunterlagen, wer-

den vom Personal verweigert:

„Das steht Ihnen nicht zu!“

Die Eltern gingen daraufhin stante pede zum Rechtsan- walt, und wir recherchieren anhand der Behandlungsun- terlagen, die wir uns beschaf- fen. Ergebnis: kein Schuld- vorwurf, vielmehr eine intel- ligente Operationstechnik, auch eine gute Prognose. Wir vermitteln dieses Ergebnis den Eltern, diese sind ein- sichtig, daß kein Arzt versagt hatte. Wir standen also nicht am Krankenbett, sondern wir haben wieder einmal die Hausaufgaben gemacht, die eigentlich die Ärzte hätten machen müssen. Unsere langjährige Erfahrung ist nicht, daß die Ärzte zu viel re- den und der Patient akribisch aufpaßt, ob er nicht Schaden- ersatz verlangen könnte, viel- mehr werden Patienten zum

einen zu wenig, zu ungenau oder verharmlosend aufge- klärt, zum anderen werden diese über Komplikationen so unzureichend informiert, daß sie sich nicht ernst ge- nommen fühlen und die An- wälte gar nicht in erster Linie aufgesucht werden, um Scha- denersatz zu fordern, son- dern jemanden zu finden, der sich die Mühe macht, einen komplizierten medizinischen Sachverhalt so rüberzubrin- gen, daß er verstanden wird.

Ein nicht unwesentlicher Teil unserer Arbeit besteht darin, den Patienten verständlich zu machen, daß eben kein Behandlungsfehler vorliegt, zum Beispiel weil Infektionen und auch Nervenläsionen un- vermeidlich sind.

Dr. jur. Klaus von Schirach, Rechtsanwalt, Leopold- straße 48, 80802 München

Referenzen

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