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Archiv "Approbationsentzug: Apothekerin bekam Recht" (13.08.2004)

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in rückläufiges Ergebnis vermeldet die börsenno- tierte Eifelhöhen-Klinik AG. Der Jahresüberschuss der AG verringerte sich um 11,3 Prozent auf 454 000 Euro. Die Erlöse aus der Patientenbe- handlung gingen wegen der geringeren Fallzahlen und der rückläufigen Belegung um 6,4 auf 13,94 Millionen im Jahr 2003 zurück. Der Konzernum- satz fiel um 1,8 Millionen Euro auf 39,37 Millionen Euro. Aus- schlaggebend dafür war die ge- ringere Auslastung im Stamm- haus in Nettersheim-Marma- gen, einer Rehabilitationskli- nik mit drei Indikationsgebie- ten. In der vor zwei Jahren neu erworbenen Aatalklinik in Bad Wünnenberg wurden ebenfalls rückläufige Zahlen registriert. Die Neurologie im Rehabilitationsbereich trägt im Konzern mit mehr als 50 Prozent zu den Umsatzerlö- sen aus der stationären Be- handlung bei.

Im vergangenen Jahr zählte der Konzern 208 865 Pflegeta- ge; die Gesamtfallzahl betrug 7 097 (Vorjahr: 223 711 bezie- hungsweise 7 627 Fälle). Be- schäftigt wurden im Jahres- durchschnitt 609 Vollkräfte (2002: 629). Die Pro-Kopf- Leistung lag im Jahresdurch- schnitt bei 67 388 Euro im Jahr 2003 (2002: 68 599 Euro).

Je Aktie werden 6 Cent aus- geschüttet, wie die Hauptver- sammlung am 28. Juli in Bonn Bad Godesberg beschloss.

Planmäßig verlaufen die Fusions- und Übernahmever- handlungen mit dem Klinik- konzern Neue Pergamon Krankenhaus Management GmbH, Hamm/Westfalen. Die Neue Pergamon verfügt über rund 2 500, der Konzern EHK AG über insgesamt 800 Kli- nikbetten. Mit der Fusion zu Jahresanfang 2005 soll der Ge- samtkonzern neu aufgestellt und eng mit der Neuen Perga- mon-Tochter DGH, Deutsche Gesellschaft für Humanplas- ma, kooperiert werden. Dies würde eine kontrollierte Ex- pansion „ohne Betten“ er- möglichen, so der Vorstands- vorsitzende der Eifelhöhen- Klinik, Arno Kuge (52). Vor- aussetzung sei allerdings, dass

zum Fusionszeitpunkt „trag- fähige Lösungskonzepte für die bisher Verlust bringenden Unternehmen des Konzerns erarbeitet worden sind“. Die EHK AG strebt auch einen do- sierten Einstieg in neue Ge- schäftsfelder, wie beispielswei- se die Altenpflege, an und will die bisherige Abhängigkeit von der medizinischen Reha- bilitation dadurch verringern.

Drei Krankenhauskonzer- ne meldeten für das Ge- schäftsjahr 2003 unterschied- liche Entwicklungen: Bei der SRH-Kliniken AG, der Heli- os Kliniken GmbH und der Eifelhöhen-Klinik AG (EHK AG) gibt es sowohl Wachs- tumsschübe als auch eine rückläufige Geschäftsentwick- lung. Ein Schlaglicht.

Bei der SRH Kliniken AG, einer nicht börsennotierten Krankenhaus-AG, gibt es zum Teil bemerkenswerte positive Entwicklungen. Die SRH-Kli- niken weisen mit 241,2 Mil- lionen Euro einen gegenüber

dem Vorjahr um 20 Prozent er- höhten Umsatz auf. Die Zahl der Patienten erhöhte sich 2003 von 95 900 auf 117 000.

Davon wurden 64 000 ambu- lant versorgt. Zum Wachs- tumsaufschwung trug vor al- lem die Akquisition des SRH- Waldklinikums Gera zum 1. Oktober 2003 bei. Die AG verfügt inzwischen über 2 900 Betten, davon 2 300 im Be- reich Akutversorgung und 300 im Sektor medizinische Reha- bilitation. Die Investitionen umfassten 32,1 Millionen Euro – ohne Berücksichtigung der Akquisitionen im Jahr 2003.

Schwerpunkt lag beim Bau- projekt Suhl in Thüringen.

SRH beschäftigte im vergan- genen Jahr durchschnittlich 5 230 Mitarbeiter (Vollkräfte).

Allerdings fiel ein Schat- ten auf die Entwicklung des Konzerns mit der beabsichtig- ten Akquisition der Sanitas- Gruppe, eines Klinikverbun- des mit elf Rehabilitationskli- niken. Dieses Unterfangen

habe sich als ein Flop erwie- sen, konstatierte der Vor- standsvorsitzende der SRH- Holding und Konzernchef der SRH Kliniken AG, Prof.

Klaus Hekking. Ursächlich war ein Vorgang, in dem der frühere Vorstandsvorsitzende der SRG Kliniken AG, Jo- chen R. Lang (44), involviert war. Gegen diesen wie gegen die Veräußerer laufen staats- anwaltschaftliche Ermittlun- gen, weil bei den Kaufver- handlungen Korruption und aktive ebenso wie passive Be- stechung (§§ 229 ff. StGB) im Spiel waren.

Die Helios Kliniken GmbH schloss das Geschäftsjahr 2003 mit einem „sehr zufrieden stel- lenden Ergebnis“ ab, so die Geschäftsleitung. Der konsoli- dierte Umsatz stieg um 27,1 Prozent auf 904,7 Millionen Euro. Das Konzernergebnis betrug 107,7 Millionen Euro.

Das Wachstumsziel für 2004 überschreitet Helios mit er- warteten 1,08 Milliarden Euro durch den Erwerb der Kliniken Schwerin. Die Marktführer- schaft bei der Privatisierung von Großkrankenhäusern wur- de weiter ausgebaut. Zurzeit gehören zum Konzern 24 Kran- kenhäuser, darunter vier Kran- kenhäuser der Maximalversor- gung. Dr. rer. pol. Harald Clade V A R I A

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 3313. August 2004 AA2269

Klinikkonzerne

Konjunkturen und Krisen

Wirtschaft

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat das Grundrecht der Be- rufsfreiheit zugunsten von Ärzten und Apothekern gestärkt. Es gab damit der Verfassungsbeschwerde einer Pharmazeutin statt. Sie war wegen Betrugs, Urkundenfäl- schung und Steuerhinterziehung rechtskräftig zu einer Freiheitsstra- fe auf Bewährung und einer Geld- strafe verurteilt worden. Daraufhin widerrief die zuständige Behörde die Approbation mit sofortiger Wir- kung und zog die Urkunde ein, wo- gegen die Apothekerin klagte (Az.:

1 BvR 1594/03).

Das BVG stellte klar, dass der sofortige Entzug der Approbation

ein vorläufiges Berufsverbot dar- stelle. Dies habe ähnlich folgen- schwere und irreparable Wirkun- gen wie der endgültige Aus- schluss. Ein solcher Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit schon vor einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache sei nur gerechtfertigt, wenn er präventiv zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich sei. Denn nur ausnahmsweise sei es zulässig, den Rechtsschutzan- spruch des Bürgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschieb- bare Maßnahmen im Interesse des Allgemeinwohls rechtzeitig in die

Wege zu leiten. Grundsätzlich müssten dabei alle Umstände des Einzelfalls gewürdigt werden.

Auch sei abzuwägen, ob das vor- läufige Berufsverbot tatsächlich das einzige Mittel sei, mit dem den Gefahren begegnet werden kön- ne, die von einem Arzt oder Apo- theker ausgehen mögen. In der Praxis bedeutet dies, dass im Fall eines Approbationswiderrufs häu- fig erfolgreich gegen ein vorläu- figes Berufsverbot vorgegangen werden kann. Ärzte und Apothe- ker könnten dann weiter tätig sein, bis in der Hauptsache über ihren Approbationsentzug ent- schieden ist. Bis derartige Verfah- ren vor den Verwaltungsgerichten abgeschlossen sind, vergehen in der Regel ein bis drei Jahre.

RA Dr. Henrik Schroeder,München

Approbationsentzug

Apothekerin bekam Recht

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