DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
BRIEFE AN DIE REDAKTION
zu den Ärzten gleicher Ge- bietsbezeichnung (Gruppe oder Untergruppe) erhal- ten. Die Leistungsstatisti- ken lassen erkennen, wel- che besonderen ärztlichen Verrichtungen durchge- führt werden. Weitere Un- terlagen geben Auskunft über besondere Aus- und Weiterbildungsgänge, und aus dem übrigen statisti- schen Material lassen sich viele Hinweise gewinnen, die Überschreitungen von Vergleichswerten begrün- den können. Überschrei- tungsprozentsätze sind nicht nur ein mögliches In- diz für eine unwirtschaft- liche Behandlungs- oder Verordnungsweise, son- dern können auch durch Praxisbesonderheiten her- vorgerufen werden, die — wenn in wirtschaftlicher Weise erbracht — nicht zu Maßnahmen gegen den Arzt führen dürfen. Es wä- re völlig widersinnig, Ärzte, die sich in wirtschaftlicher Weise darum bemühen, nach der Devise „soviel ambulant wie möglich, so- viel stationär wie nötig" zu handeln, mit Monita der Prüfgremien zu konfrontie- ren. Ganz im Gegenteil ha- ben in diesen Fällen die Prüfärzte die Aufgabe, den Vertretern der Kranken- kassen plausibel darzule- gen, warum in den ent- sprechenden Fällen völlig berechtigte, wenn auch die Vergleichswerte der Fachgruppe zum Teil er- heblich übersteigende Ho- noraranforderungen oder Verordnungskosten ent- stehen. Die Verpflichtung zur Berücksichtigung der
„Gesamtwirtschaftlich- keit" verlangt die Abwä- gung kompensationsfähi- ger Behandlungs- und Ver- ordnungskosten. So beste- hen zum Beispiel Relatio- nen zwischen ambulanten Operationen und Kranken- hauseinweisungen, qualifi- zierten diagnostischen Maßnahmen und Überwei- sungen oder kurzdauern- den stationären Aufenthal- ten (zum Beispiel Endo- skopie und anderes mehr),
teils auch zwischen qualifi- zierter Arzneitherapie und Arbeitsunfähigkeitsfällen beziehungsweise -tagen und zwischen intensi- ver medizinisch-physikali- scher Behandlung und Arzneimittelkosten.
Die Erbringung qualifizier- ter und aus der Diagnose erforderlicher Leistungen darf nicht zu Honorarkür- zungen führen, selbst wenn die Kosten irgend- welche Durchschnitte übersteigen. Sollte — was sicher nicht auszuschlie- ßen ist — ein Prüfgremium irren, besteht im Wider- spruchsfalle vor dem glei- chen Gremium und bei der Weiterverfolgung vor dem Beschwerdegremium und dem Sozialgericht die Möglichkeit, die speziellen Leistungen, Erfordernisse und Gegebenheiten der Praxis darzustellen, um eventuelle Fehleinschät- zungen der Erstinstanz zu korrigieren.
Dr. med. Manfred Moewes
SÄULEN
Zu dem Foto der Harvard Me- dical School, mit dem die Re- portage „Auch Amerika will das Medizinstudium reformie- ren", von Dr. med. Silvia Schattenfroh, in Heft 8/1984, aufgemacht war:
Ionisch
Verzeihen Sie mir gütigst, wenn ich Sie auf eine klei- ne irrtümliche Bezeich- nung der schönen Säulen aufmerksam mache: bei den sogenannten Deck- platten (Abacus oder Plin- thos) handelt es sich nicht um dorische, sondern um ionische Deckplatten. Die dorische Form ist die ur- sprünglich klassische. Ein berühmtes Beispiel ist der Poseidontempel in Pästum (Unteritalien). ...
Dr. med. Karl van de Loo Herner Straße 100 4630 Bochum 1
BEHINDERTE
Zu dem Editorial „Mutprobe"
in Heft 8/1984, das sich mit dem Schwerbehindertenge- setz beschäftigte:
Rücksichts- losigkeit?
Über diesen unsachlichen Artikel kann ich nur meine Verwunderung zum Aus- druck bringen. Als Behin- derungen nach dem Schwerbehindertengesetz werden Gesundheitstörun- gen anerkannt, die über das altersübliche Maß hin- ausgehen. Von einer Aner- kennung altersbedingter
Gesundheitsstörungen kann also keine Rede sein.
Im Rahmen der Haushalts- begleitgesetze 1984 wur- den die erheblich Gehbe- hinderten und in geringe- rem Umfang sogar die au- ßergewöhlich Gehbehin- derten in die Sparmaßnah- men des Bundes einbezo- gen (u. a. Eigenbeteiligung bei der unentgeltlichen Beförderung im öffent- lichen Nahverkehr. Um- wandlung der Kraftfahr- zeugsteuerbefreiung in ei- ne 50prozentige Ermäßi- gung für die erheblich Gehbehinderten). Eine Ta- buisierung des Schwerbe- hindertengesetzes ist da- her nicht zu erkennen.
Bei einem Wegfall der För- derungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte mit ei- ner MdE unter 80 Prozent käme es zu einer weitge- henden Ausgliederung dieses Personenkreises aus dem Erwerbsleben.
Nicht Mut, sondern Rück- sichtslosigkeit gehören da- zu, derart drastische For- derungen auf Kosten die- ser ohnehin benachteilig- ten Gruppe unserer Ge- sellschaft zu erheben. Eine Mutprobe wäre hingegen eine deutliche Abgabener- höhung für diejenigen Ar- beitgeber, die ihrer gesetz- lichen Verpflichtung zur
Beschäftigung von min- destens sechs Prozent Schwerbehinderten nicht nachkommen. Dies würde zu einer erheblichen Ver- besserung der Eingliede- rungschancen für Schwer- behinderte führen.
Dirk Petersen Debberoder Straße 8 3000 Hannover 72
Komplizierte Struktur
... Dieses Gesetz [Schwer- behindertengesetz, d. Red.]
stellt eine recht kompli- zierte Struktur dar. Ände- rungen oder Vorschläge hierzu bedürfen sicherlich der reiflichen Erörterung und der Erfahrung auf die- sem Bereich. Das Gesetz hat von Anfang an unter dem Mangel einer recht unscharfen Begriffsbe- stimmung des „Behinder- ten" gelitten. Ein weite- rer, möglicherweise noch schwerwiegenderer Man- gel bestand in der Aner- kennung ohne ärztliche Untersuchung. Jetzt wur- den die Bescheide wieder- um ohne Untersuchung geändert. Gerade das letz- tere stößt, soweit ich se- hen kann, auf erhebliches Unverständnis bei den Be- troffenen .. .
Reg.-Med.-Dir. a. D.
Dr. med. H. E. Schader Karlsplatz 2
7060 Schorndorf
—BLÜTENLESE
Iran oderPolen?
„Die goldene Zeit der Geistlichkeit fiel im- mer in die der Ge- fangenschaft des menschlichen Gei- stes."
Schiller in „Abfall der Niederlande"
1240 (16) Heft 16 vom 20. April 1984 81. Jahrgang Ausgabe A