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Interne Verrechnung zwischen der Finanzverwaltung und dem TBA für die Beiträge aus dem Investitionsspitzenfonds

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Academic year: 2022

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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll Canton de Berne j e s Regierungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

6. Juni 2012 BVE

Kantonsstrasse Nr. 23 Kirchberg - Burgdorf - Ramsei - Huttwil

Gemeinden: Burgdorf, Hasle bei Burgdorf, Lyssach, Oberburg, Rüti bei Lyssach 0 8 1 9 10273/Autobahnzubringer Emmental; Vorprojekt

Mehrjähriger Verpflichtungskredit

1 GEGENSTAND

Die Verkelirssituation im Raum Burgdorf ist seit vielen Jaliren unbefriedigend. Eine gene- relle Beurteilung der Verträglichkeit zwischen Verkehr und Siedlung zeigt, dass mit der vorhandenen hohen Verkehrsbelastung auf den Hauptachsen die Grenzen der Belastbar- e s ^ keit erreicht respektive überschritten sind. Die ungenügende Verkehrserschliessung er-

schwert die nachhaltige Entwicklung der Agglomeration Burgdorf und der Region Emmen- tal. Die Lösung liegt in der Umsetzung eines verkehrsträgerübergreifenden Massnah- menpakets. Ohne den neuen Autobahnzubringer Emmental, der ein wichtiges Element dieses Massnahmenpakets darstellt, können die Verkehrsprobleme nicht gelöst werden.

Mit dem beantragten mehrjährigen Verpflichtungskredit von Fr. 3"600 000.~ (Gesamtkos- ten von Fr. 4'500 000.~ abzüglich bereits bewilligte Ausgaben von Fr. 900 000.--) sollen basierend auf der Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) die nötigen Leistungen zum Vor- projekt inklusive Vervollständigung der Grundlagen durchgeführt werden.

2 RECHTSGRUNDLAGEN

- Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 38, 39,49, und 95 in Ver- bindung mit dem Gesetz vom 2. Februar 1964 über Bau und Unterhalt der Strassen (SBG), Art. 31a-d und 36

- Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1 ), Art. 17 ff.

Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG, BSG 620.0), Art. 42 ff.

- Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistun- gen (FLV, BSG 621.1), Art. 136 ff.

Gesetz vom 2. September 2009 über den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen (Investitionsfondsgesetz, InvFG, BSG 621.2), Art. 1 Abs. 2 Bst. b

- Strassenplan; Planungszone gemäss Art. 62 BauG vom 16. Dezember 2011 - Strassenbauprogramm 2011 - 2013, Tätigkeitsliste Seite 3, Nr. 10273 - RGSK Emmental, Bearbeitungsstand März 2012

- Agglomerationsprogramm Burgdorf (2. Generation), Bearbeitungsstand März 2012

152 13-OS 10

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Seite 2

3 KOSTEN; NEUE AUSGABEN

Preisbasis 1. Januar 2012; Produktionskostenindex (PK!) des Schweizerischen Baumeis- terverbandes -Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung

Gesamtkosten Fr. 4"500"000.00 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kredit- Fr. 4*500 000.00 summe gemäss Art. 143 FLV

abzüglich

bereits bewilligte Ausgaben für vorbereitende Arbeiten - F r . QOO'OOO.OO

zu bewilligender Kredit Fr. 3'600'000.00 Weil der Bundesrat den Autobahnzubringer Emmental in seiner Botschaft vom 18. Januar 2012 nicht in das Nationalstrassennetz aufgenommen hat, ist derzeit ungewiss, ob ein Bundesbeitrag geleistet wird. Aufgrund des ausstehenden Netzbeschlusses wird vorerst auf die Beantragung von Bundesbeiträgen über das Agglomerationsprogramm Burgdorf (Infrastrukturfonds Bund) verzichtet. Deshalb können einstweilen keine Beiträge Dritter für die Finanzierung berücksichtigt werden.

Der Kanton und die betroffene Region werden sich dezidiert dafür einsetzen, dass der Entscheid des Bundesrates von den Eidgenössischen Räten korrigiert wird.

Es handelt sich um einmalige und neue Ausgaben gemäss Art. 46 und Art. 48 Abs. 2 Bst. a FLG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 54 Abs. 3 FLG und Art. 151 FLV).

4 KREDITART / KONTO / RECHNUNGSJAHR

a) Produktgruppe BVE: Kantonsstrassen (Nr. 09.09.9110)

Mehrjähriger Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 Abs. 3 FLG. Voraussichtliche Ablösung rrrtfrfolgenderrZatilungen, die"rrrrVaranschtagnrTci Firranzplan^thalterrsrntf:

Konto Budgetrubrik Rechnungsjahr Betrag 1579 501000 Tiefbauamt, Bau von Kantons-

strassen

bisher Fr. 44"000

2012 Fr. 300 000

2013 Fr. 3200 000

2014 Fr. 956 000

Total Fr. 4-500 000

10273 Autobaihnzubringer Emmental Proj.Trasseesicherung DOCP-#258022-va'GRB_Autobahn2ubringer_Emmental.DOC

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Seite 3

b) Finanzierung über den Investitionsspitzenfonds

Interne Verrechnung zwischen der Finanzverwaltung und dem TBA für die Beiträge aus dem Investitionsspitzenfonds

Konto Rechnungs- Betrag

jahr

1374 399100 Finanzverwaltung 2012 Fr. 300000

Entnahme aus Fonds zur 2013 Fr. 3-200 000 Deckung von Investitionsspitzen 2014 Fr. 956-000

1579 499100 Tiefbauamt 2012 Fr. 300000

Fondsleistung von Finanz- 2013 Fr. 3200 000

verwaltung 2014 Fr. 956 000

5 FINANZREFERENDUM

Das Geschäft unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kan- tons Bern zu veröffentlichen.

An den Grossen Rat

10273 Autobahnzubringer Emmental Proj.Trasseesicherung DOCP-#258022-v3-GRB_Autobahnzubringer_Emmental DOC

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