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I 029/2002 POM 1. Mai 2002 46C Interpellation

1524 Aellen, Tavannes (PSA)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 28.01.2002

Diskriminierung bei der Behandlung von Einbürgerungsgesuchen aus welschen Gemeinden

Einer künftigen Bürgerin, die sich aus Sorge um die Langsamkeit und die Länge ihres Ein- bürgerungsgesuchs an einen Kantonsangestellten wandte, wurde geantwortet, dass zuerst die Gesuche aus den deutschsprachigen Gemeinden und erst dann die Gesuche aus den welschen Gemeinden behandelt würden. Die Frau, deren Gesuch vom Parlament im vergangenen November gutgeheissen wurde, hat so bis heute keine Informationen in Bezug auf ihr Gesuch erhalten. Auch die Gemeindeverwaltung wurde bisher nicht informiert.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Entsprechen die Aussagen dieses Kantonsangestellten der Wahrheit?

2. Warum werden Gesuche aus dem deutschsprachigen Kantonsteil vor den Gesuchen aus dem französischsprachigen Kantonsteil behandelt?

3. Ist das gesetzlich vorgeschrieben oder handelt es sich dabei nur um eine Praxis der Verwaltung?

Kann die Regierung dieses Vorgehen rechtfertigen?

4. Werden mit diesem Vorgehen nicht die Verfahren in die Länge gezogen und die künftigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im französischsprachigen Kantonsteil leben, diskriminiert?

Antwort des Regierungsrates

Wie aus dem beigelegten Ablaufdiagramm über das mehrstufige Einbürgerungsverfahren ersichtlich wird, ist die Dauer des Einbürgerungsverfahrens unterschiedlich und von zahlreichen Faktoren abhängig, die zum Teil nicht im direkten Einflussbereich der Kantonsverwaltung liegen.

Mit Sicherheit kann jedoch festgehalten werden, dass die Verfahrensdauer nicht davon beeinflusst wird, in welcher Sprache ein Gesuch abgefasst ist oder von welcher Gemeinde das Bürgerrecht zugesichert wurde. Weder auf Regierungs- noch auf Verwaltungsebene wurde je eine Weisung erlassen, aus sprachlichen Gründen gewisse Gemeinden, Zivilstandsämter oder Privatpersonen, in irgend einer Phase des Einbürgerungsverfahrens, prioritär zu behandeln. In der Praxis konnten auch nie derartige Privilegierungen beobachtet werden. Hingegen kann die Häufung der in einer bestimmten Etappe hängigen Gesuche beim Bund oder beim Kanton zu einem Pendenzenstau führen, wobei nach ständiger Praxis objektiv begründete Einzelfälle nach Möglichkeit beschleunigt behandelt werden (Militärdienst, berufliche Gründe wie Prüfungen an der Universität usw.).

(2)

2 1. Auf Nachfrage beim Interpellanten konnte festgestellt werden, welcher Mitarbeitende offenbar fälschlicherweise eine derartige Auskunft gegeben haben soll. Die Aussage dieses Mitarbeitenden, wonach die deutschsprachigen Gemeinden generell oder in einer bestimmten Phase zuerst bedient würden, ist für keinen der anderen Mitarbeitenden im Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Amtes für Migration und Personenstand nachvollziehbar und widerspricht den jahrelang ein- gespielten Abläufen.

2./3./4. Weder beim Kanton noch beim Bund ist die Sprache des Gesuches ein Kriterium für die etappierte und kontinuierliche Weiterbehandlung durch die zuständigen Organisationseinheiten.

Eine systematische Trennung der Einbürgerungsverfahren nach Sprachen hätte einzig unbegründete organisatorische Hemmnisse zur Folge.

In der letzten November-Session des Grossen Rates wurde überdurchschnittlich vielen Personen das Schweizer Bürgerrecht erteilt. Der Abschluss des Einbürgerungsverfahrens bei den Zivilstandsämtern (Beurkundung der Einbürgerung) und den Gemeinden (Aushändigung der Einbürgerungsurkunden) zog sich deshalb aus Kapazitätsgründen ausnahmsweise vom Dezember über die Festtage bis in den Januar hinein.

An den Grossen Rat

(3)

3

Prozessablauf Minimale

Dauer

Max. Dauer Faktoren

Gesuchseingang Gemeinde

formelle Prüfung und materielle Prüfung

Vorentscheid ZBD formelle und materielle Nachprüfung

Entscheid Zusicherung Bürgerrecht

Einholung Einbürgerungsbewilligung bei

BFA

Abbruch bei Negativentscheid

Antrag an RR nach erfolgter Zahlung

mangelhafte Gesuchsunterlagen

Vorbereitung Regierungssitzung durch STA

Verarbeitung (Eröffnung Gemeinde und Eintrag Familienregister) nach positivem GR-Beschluss durch ZBD

Antrag RR auf Erteilung Bürgerrecht an GR

Beschluss GR

Übergabe Einbürgerungs- urkunde durch Gemeinde

Letzte Prüfung durch KAPO

Negativbefund Antrag JUKO JUKO

RRB vorbereiten und Gebühr festlegen

Inkasso Gebühr

12 Mte 32 Mte

Eignungsprüfung

- Umfang (bspw. seit Jugend bekannt, spez.

Umstände) - Rückstellung

Zuständigkeit - Gemeinderat - Parlament - G’versammlung

Qualität Dossier - fehlende Doku- mente (Beschaf- fung bei Be- troffenen) - unklare Perso- nendaten

BFA

- Abhängigkeit Arbeitslast

Einbürgerungsgebühr - unterschiedliche Zahlungsmoral

Politische Entscheide:

- Bearbeitungs- fristen (Traktan- den RR und JUKO)

- ungünstiger Fri- stenlauf für Trak- tandierung RR (Ferien)

Formalitäten - Registrierung - Heimatschein - Reisepass - Identitätskarte

1 -2 M te 1 M te 2 -3 M te 2 M te 1 -2 M te 1 -2 M te 9 -1 2 M te 3 -6 M te 3 M te 4 -6 M te 4 M te 1 -2 M te

Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst

Gemeinde Bundesamt für Ausländer STA, RR, GR

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