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Archiv "Nordrhein: Unterschiedliche Interpretationen über Öffentlichkeitsarbeit der Zahnärzte" (08.02.1979)

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

BERLIN

Wahlen

zum Kammervorstand unterbrochen

Nach dem Auszug der oppositio- nellen Delegierten der Liste 4 war die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin, die zur Wahl des neuen Kammervorstandes ein- berufen worden war, am späten Abend des 25. Januars beschlu ß- unfähig: Die mit 28 Delegierten stärkste Fraktion der „Gemeinsa- men Liste Krankenhaus und Pra- xis" hatte durchsetzen wollen, daß sich jeder Kandidat für eines der insgesamt acht Beisitzerämter vorstellen und Rede und Antwort stehen sollte (s. Bilder unten).

Zuvor hatte die Versammlung be- reits Professor Dr: Wilhelm Heim mit 48 von 78 möglichen Stimmen wieder zum Präsidenten gewählt;

sein Gegenkandidat, Dr. Karl Friedrich Masuhr, erhielt 24 Stim- men. Auch der bisherige Vizeprä- sident Dr. Dr. Mariantonius Hof- mann wurde mit 50 Stimmen ge- genüber 22 für seinen Gegenkan- didaten Dr. Friedrich Kater wieder- gewählt. Beide machten jedoch, ebenso wie die ersten bis zum Auszug der Opposition bereits ge- wählten Beisitzer Professor Dr.

Meta Alexander und Dr. Joachim

Basset, die Annahme ihrer Wahl von der Wahl des gesamten Vor- standes abhängig.

Nach Redaktionsschluß wird mit- geteilt, daß die Delegiertenver- sammlung für den 1. Februar zur Fortsetzung der Wahlen einberu- fen wurde. Dann ist die Anwesen- heit einer einfachen Mehrheit der Delegierten für die Beschlußfähig- keit der Versammlung ausrei- chend (Bericht über den Fortgang in einer der nächsten Ausga- ben). ees

NORDRHEIN

Unterschiedliche Interpretationen

über Öffentlichkeitsarbeit der Zahnärzte

Die mündliche Begründung des Urteils des Landessozialgerichts Essen im Streit um die Öffentlich- keitsarbeit zwischen der Kassen- ärztlichen Vereinigung (KZV) Nordrhein und dem nordrhein- westfälischen Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales liegt bis- lang noch nicht vor. Nicht zuletzt darauf dürfte es zurückzuführen sein, daß Pressemeldungen über dieses Urteil sehr unterschiedliche Interpretationen enthalten — je nachdem, ob darin die Auslegung

des Ministeriums oder die der Zahnärzte übernommen wurde.

Nach Auffassung des Sozialmini- steriums hat das Landessozialge- richt genau im Sinne des Ministe- riums entschieden, indem es der KZV untersagte, allgemeinpoliti- sche Erklärungen abzugeben und die KZV zu dem Maß an Sachlich- keit aufforderte, das für die Kör- perschaft des öffentlichen Rechts geboten sei. Die KZV Nordrhein hingegen verweist darauf, daß das Gericht ihr ausdrücklich zugestan- den habe, Öffentlichkeitsarbeit in Fragen der Gesundheitserzie- hung, der Sozial-, Gesundheits- und Standespolitik zu betreiben.

Wenn, so ist bei der KZV zu hören, das Gericht ihr eine allgemeinpoli- tische Öffentlichkeitsarbeit unter- sagt habe, so habe es etwas „ver- boten, was wir gar nicht getan haben".

Was unter der erlaubten Öffent- lichkeitsarbeit zu verstehen ist und inwieweit die Form der bisher betriebenen Öffentlichkeitsarbeit von dem Urteil getroffen ist, kann somit erst-annähernd exakt beur- teilt werden, wenn die schriftliche Begründung vorliegt. Spekulatio- nen, die Öffentlichkeitsarbeit einer Körperschaft sei gegenüber der Öffentlichkeitsarbeit von Verbän- den durch das Urteil nachhaltig beeinträchtigt, sind einstweilen müßig. NJ

Zwei Szenenbilder der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin. Tagesordnung: Neuwahl des Vorstandes. Nach sachlichem Beginn: Auszug der Oppositionellen (Kurzbericht auf dieser Seite) Foto: Stark-Otto

332 Heft 6 vom 8. Februar 1979 DEUTSCHES ARZTEBL ATT

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