Für Ihre Karriere in der Immobilienwirtschaft Berufsbegleitendes Studium
Diplom-Immobilienökonom/in (ADI)
▶ Renommierte Akademie mit besten Referenzen
▶ Höchste Ansprüche an die Studienqualität
▶ Akkreditierung durch die RICS
▶ Zertifizierung durch die FIBAA
▶ Staatlich verliehener Abschluss mit hoher Akzeptanz im Markt
Auch mit Doppelabschluss MBA Management & Real Estate
Seit über 15 Jahren Qualität in Studium und Weiterbildung
Termine
2017
Diplom-Studiengang Immobilienökonomie
Berufsbegleitend, anerkannt, praxisorientiert
Die Studieninhalte
▶ Immobilienwirtschaftliche und rechtliche Grundlagen (12 Studientage / 9 ECTS-Punkte)
▶ Raumökonomie und Technik (12 Studientage / 9 ECTS-Punkte)
▶ Projektentwicklung, Immobilienbewertung und -finan- zierung
(14 Studientage / 11 ECTS-Punkte)
▶ Immobilienmanagement und Immobilienrecht (14 Studientage / 11 ECTS-Punkte)
Markt und Führung
(7 Studientage / 4 ECTS-Punkte + 6 ECTS-Projektarbeit- Punkte)
▶ Prüfungsleistungen
5 Modulprüfungen, Projektarbeit Projektentwicklung &
Kolloquium
Studiendauer 15 Monate (59 Präsenztage) in Wochenenden und Blockwochen Abschluss Staatlich verliehenes Diplom Akkreditierung RICS akkreditiert
Zertifizierung FIBAA-zertifiziert (50 ECTS-Punkte) Studienorte/-beginn Hamburg
München Frankfurt a.M.
Stuttgart Düsseldorf Berlin Leipzig
27.02.2017 03.04.2017 24.04.2017 17.07.2017 23.10.2017 13.11.2017 13.11.2017 Studiengebühren 13.500,— € zzgl. MwSt.
Abschluss Diplom-Immobilienökonom/in (ADI)
Das Konzept des Studiengangs
Die Inhalte des Studiums der Immobilienökonomie orientie- ren sich am Lebenszyklus einer Immobilie. Durch den inter- disziplinären Ansatz vermitteln wir ein umfassendes und zusammenhängendes immobilienwirtschaftliches Wissen, das Sie unmittelbar in Ihrer Berufspraxis umsetzen können.
Damit ist das Studium für den Akademiker genau so attrak- tiv wie für den qualifizierten Praktiker.
Die FIBAA als europäische, international aus- gerichtete Agentur für Qualitätssicherung und -entwicklung in der wissenschaftlichen Bildung hat unsere hohe Studienqualität bestätigt und das Studium unmittelbar mit 50 ECTS zertifiziert.
Ebenso ist der Studiengang an sechs Stand orten durch die RICS akkreditiert.
Sowohl die Zertifizierung als auch die Akkreditierung eröff- nen Ihnen weitere Möglichkeiten zu akademischen und be- rufsqualifizierenden Studienabschlüssen.
ADI-flex – Flexibler Studieneinstieg
Sie möchten direkt studieren und nicht auf den nächsten Termin für den Studienstart warten? Sofern der Einstieg in einen laufenden Jahrgang sinnvolles Studieren zulässt, können wir Ihnen Flexibilität anbieten. Lassen Sie sich beraten!
Zwei Stipendien im Wert von je 16.065€
In Kooperation mit der Royal Institution of Chartered Sur- veyors (RICS) und dem Verband Immobilienwirtschaft e.V.
(IWS)wird 2017 je ein Stipendium für ein berufsbegleitendes Kontaktstudium Immobilienökonomie vergeben. Bewerben Sie sich jetzt! Voraussetzungen und Termine unter
www.adi-akademie.de NEU
Übrigens: Die Studiengebühren werden teilweise von Arbeit- gebern übernommen – fragen Sie doch nach!
Alle Ausgaben für das Studium können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden.
MBA Management & Real Estate
Der Doppelabschluss für Ihre Immobilienkarriere
Ihre Vorteile
▶ Akademischer Doppelabschluss mit 90 ECTS, die dann zusammen mit den im Vorstudium erzielten 300 ECTS die Promotion und den Zugang zum höheren Dienst ermög- lichen
▶ Verbindung eines akademischen und eines anwendungs- bezogenen Studiums
▶ Individuell studierbar
▶ Zeitliche Flexibilität durch Baukastensystem (MBA Step by Step & ADI Flex Module)
▶ Internationale Ausrichtung
▶ Integriert: Fallstudien, Planspiele und internationale Seminare (Harvard, China, USA,...)
▶ Ausweitung des eigenen Netzwerkes
▶ Kostenersparnis durch Doppelbuchung
Im 4-tägigen Seminar „Zertifizierte Immobilienassistenz“
erhalten Sie einen kompakten Überblick über die Themen und Akteure der professionellen Immobilienwirtschaft.
Die Schulung ist besonders geeignet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Assistenz, Sekretariat, Personal, Marketing sowie für alle Neueinsteiger von Immobilien-, Bau- und Architekturunternehmen.
Seminarpreis: 2.150,— € zzgl. MwSt.
Termine/Orte: Hamburg 24.03., 25.03., 21.04., 22.04.
Frankfurt a.M. 09.06., 10.06., 23.06., 24.06.
München 17.11., 18.11., 24.11., 25.11.
Weitere Informationen unter www.adi-akademie.de
In Kooperation zum Doppelabschluss
Gemeinsam mit dem Campus of Finance (CoF), der Weiter- bildungsakademie an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), bieten wir einen Doppelabschluss „MBA Management & Real Estate“ und
„Diplom-Immobilienökonom/in (ADI)“ an.
INSTITUT FÜR FINANZEN, IMMOBILIEN UND MANAGEMENT AN DER HOCHSCHULE FÜR WIRTSCHAFT UND UMWELT
NÜRTINGEN-GEISLINGEN
„Zertifizierte Immobilienassistenz“
Immobilienwirtschaftliche Kenntnisse ausbauen und vertiefen
NEU
Studienorte (ADI) Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, Mün- chen und Stuttgart
Studienorte (CoF) Nürtingen,
einzelne Termine auch in Stuttgart und Köln Studienstart Jährlich im Oktober am CoF,
an den ADI-Standorten zum jeweiligen Studienstart, aber auch flexibler Einstieg möglich
Studiengebühren Einzelbuchung:
– CoF 22.950,— € inkl. MwSt.
– ADI 13.500,— € zzgl. MwSt.
Ihr Preisvorteil Sparen Sie über 8.500,— € bei Doppelbuchung!
MBA Management and Real Estate (HfWU) plus Kontaktstudium Immobilienökonomie (ADI) für 27.823,— € zzgl. MwSt. bzw. 29.500,— € inkl. MwSt.
Stimmen zum Studium an der ADI
„Die Immobilienwirtschaft entwickelt sich in einem rasanten Tempo. Die ADI stellt das Rüstzeug für einen herausfordernden Berufsweg zur Verfügung.“
Martin Eberhardt FRICS, Sprecher der Geschäftsführung, Bouwfonds Real Estate Investment Management Deutschland GmbH
„… so profitierte ich bereits nach kurzer Zeit sowohl von der Reputation des Studiums in der Branche als auch fachlich durch ein zeitgemäßes Curriculum.“
Rick Mädel, Geschäftsführung Hagedorn Unternehmensgruppe
Studieren in bester Lage.
Die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft ist eine kooperative Einrichtung mit der Duale Hochschule Baden- Württemberg (DHBW) Stuttgart. Mit über 34.000 Studie- renden ist sie eine der größten staatlichen Hochschulen in Deutschland und ist von der ZeVA systemakkreditiert.
Ge meinsam mit der DHBW Stuttgart verleiht die ADI den Abschluss „Diplom-Immo bilienökonom/in (ADI)“.
Die ADI hat 56 Studiengänge mit über 1.700 Absolventen er- folgreich abgeschlossen. Die Standorte der ADI liegen zentral in den Innenstädten und bieten eine optimale Anbindung an die städtische Infrastruktur.
Unter www.adi-akademie.de können Sie das umfassende Leistungsangebot der ADI abrufen. Dort finden Sie u.a.
▶ das detaillierte Studienkonzept und die Studieninhalte,
▶ eine Übersicht der Dozenten an der ADI,
▶ Informationen zu Terminen und Studiengebühren.
Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail. Wir freuen uns über Ihr Interesse und lassen Ihnen gerne weitere Informationen zukommen.
ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH Postfach 720171, 70577 Stuttgart
Telefon 0711 3000506 E-Mail info@adi-akademie.de
Wir freuen uns auf Sie!
E-Mail info @ adi-akademie.de oder Telefon 0711 3000506
Leipzig Berlin Hamburg
München Stuttgart Frankfurt Düsseldorf
Simone Ulmer, Geschäftsführerin ADI, und
Prof. Dr. Hanspeter Gondring FRICS, Wissenschaftlicher Leiter und Geschäftsführer
„Durch die Anbindung an eine der größten Hochschulen Deutschlands, der DHBW , erhalten unsere Absolventen ein
staatlich verliehenes Diplom. Das bietet nur die ADI !“
Änderungen vorbehalten!
Stand: 20.01.2017
Terminplan – vorläufig!!
16. Studienjahrgang Hamburg – Kontaktstudium Immobilienökonomie
1. Modul
Montag 27.02.2017
Dienstag 28.02.2017
Mittwoch 01.03.2017
Donnerstag 02.03.2017
Montag 20.03.2017
Dienstag 21.03.2017
Mittwoch 22.03.2017
Donnerstag 23.03.2017
Freitag 24.03.2017
Samstag 25.03.2017
Freitag 31.03.2017
Samstag 01.04.2017
3. Modul
Montag 17.07.2017
Dienstag 18.07.2017
Mittwoch 19.07.2017
Donnerstag 20.07.2017
Freitag 21.07.2017
Montag 04.09.2017
Dienstag 05.09.2017
Mittwoch 06.09.2017
Donnerstag 07.09.2017
Freitag 08.09.2017
Freitag 22.09.2017
Samstag 23.09.2017
Freitag 13.10.2017
Samstag 14.10.2017
Vorlesungszeiten i. d. R. von 9:00 bis 17:00 Uhr
2. Modul
Freitag 28.04.2017
Samstag 29.04.2017
Freitag 05.05.2017
Samstag 06.05.2017
Freitag 12.05.2017
Samstag 13.05.2017
Freitag 09.06.2017
Samstag 10.06.2017
Freitag 16.06.2017
Samstag 17.06.2017
Freitag 23.06.2017
Samstag 24.06.2017
4. Modul
Freitag 03.11.2017
Samstag 04.11.2017
Freitag 10.11.2017
Samstag 11.11.2017
Donnerstag 23.11.2017
Freitag 24.11.2017
Samstag 25.11.2017
Freitag 01.12.2017
Samstag 02.12.2017
Samstag 09.12.2017
Freitag 15.12.2017
Samstag 16.12.2017
Freitag 12.01.2018
Samstag 13.01.2018
5. Modul
Freitag 02.02.2018
Samstag 03.02.2018
Freitag 09.02.2018
Samstag 10.02.2018
Freitag 16.02.2018
Samstag 17.02.2018
Samstag 03.03.2018
Prüfungen
Abschlussklausur 1. Modul 28.04.2017 Abschlussklausur 2. Modul 17.07.2017 Abschlussklausur 3. Modul 03.11.2017 Abschlussklausur 4. Modul 02.02.2018 Abschlussklausur 5. Modul 03.03.2018
Bekanntgabe Projektarbeit Im 4. Modul Abgabe Projektarbeit 4 Mte. nach Ausgabe
Kolloquium 25./26.05.2018
BBCC – BERLINER BOGEN CONFERENCE CENTER Anckelmannsplatz 1, EG im Kern C 20537 Hamburg Tel.: 040 – 23 60 84 00 Fax: 040 – 23 60 85 00
A N F A R T S B E S C H R E I B U N G
Mit dem Auto:
Von der Autobahn A1 aus Richtung Süden:
Über die Elbbrücken Richtung Hamburg Stadtzentrum. Dem B75 Heidenkampsweg folgen. Kurz darauf befindet sich der Berliner Bogen auf der rechten Seite Heidenkampsweg/Ecke
Anckelmannsplatz.
Von der A1 aus Richtung Norden bzw. aus Richtung Osten von der A24:
Sie fahren auf die A24 und nehmen den Abzweig Jenfeld bis zum Horner Kreisel. Über den Kreisverkehr auf die Sievekingallee in Richtung Hamburg Stadtzentrum. Dem Straßenverlauf auf die B75 Bürgerweide folgen. An der Kreuzung Bürgerweide/Spaldingstraße nach links in die Anckelmannsplatz einbiegen. Auf der linken Seite befindet sich der Berliner Bogen.
Von der Autobahn A7:
Ausfahrt Hamburg-Bahrenfeld, B431 Stresemannstraße Richtung Stadtzentrum
(Beeinträchtigungen durch Stau möglich). Dem Straßenverlauf Budapester Straße, Ludwig- Ehrhardt-Straße und Willy-Brandt-Straße (ehemals Ost-West-Straße) folgen. Geradeaus auf die Nordkanalstraße Richtung Hamburg-Horn. Der Berliner Bogen befindet sich auf der rechten Seite Anckelmannsplatz/Ecke Heidenkampsweg.
Mit dem Flugzeug:
Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel
Taxi vom Flughafen: ca. 30 Minuten (Beeinträchtigungen durch Stau möglich)
Airport Express mit Bus Richtung Hauptbahnhof/Kirchenallee, danach mit dem Taxi, S- oder U- Bah ei e Statio a h „Berli er Tor“. Fußweg o h a. 5 Mi ute .
Mit der Fernbahn:
Statio „Ha urg - Haupt ah hof“, da a h it der S - oder U- Bah ei e Statio a h „Berli er Tor“.
Mit der Schnellbahn:
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HBC B
Hamburger Business Cenfi
Hier finden Sie die ADI Hamburg!
Vis à vis das Hotel Ambassador
Einführung in die ABWL (14 Stunden)
Betriebliche Wertschöpfungsprozesse
Unternehmens- und Betriebsfunktionen
Externes vs. internes Rechnungswesen
Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung
(Vollkosten-, Teilkostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung, Kostenverläufe, Preiskalkulation, kostentheoretische Grundlagen, Break-Even-Analyse)
Betriebliche Investitions- und Finanzwirtschaft
(Methoden der statischen und dynamischen Investitionsrechnung, Innen- und Außenfinanzierung, Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung, Kapitalerhöhung, Rücklagenfinanzierung, Kreditwürdigkeit/Kreditfähigkeit, Kreditsicherheiten, kurz-,mittel-und langfristige Fremdfinanzierung, Mezzanine Finanzierung, Bildung von Rückstellungen, Kreditsubstitute
Corporate Governance/Wirtschaftsethik/Berufsethik der RICS (4 Stunden)
Ethische Grundlagen des wirtschaftlichen Handelns
(integrativer Ansatz, karitativer Ansatz, korrektiver Ansatz, republikanischer Ansatz)
Wirtschaftsethik inkl. RICS
One-/Two-Tier-Ansatz bzw. Monoismus, Dualismus
Code of Conduct (Commen Sence, SOX, kontinentaleuropäische Version)
Corporate Governance (Monoistisches System, Dualismus, DCGK, ZIA)
Compliance (Rechtsgrundlagen, ISO 26.000)
Corporate Social Responsibility (Drei-Säulen-Aufbau: ökonomische, ökologische, soziale Verantwortung)
Good Corporate Citizenship (Giving, Spending, Volunteering, cause related Marketing, Foundation, Commissioning)
Berufsethik der RICS Finanzmathematik (8 Stunden)
Zinseszinsrechnung
Finanzmathematische Faktoren
Kapitalwertmethode, IRR, Annuitätenmethode
Sensitivitätsrechnung
DCF-Rechnung
Einführung Immobilienwirtschaft (8 Stunden)
Klassifizierungen (Wohnen, Gewerbe, Sonderimmobilie)
Marktteilnehmer
Besonderheiten des Wirtschaftsgutes Immobilie
Art und Maß der baulichen Nutzung Jahresabschluss/Bilanzierung (12 Stunden)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung
(u.a. Belegprinzip, Grundsatz der Klarheit und Wahrheit, Realitäts- und Imparitäts- prinzip, Vorsichtsprinzip, Grundsatz der Einzelbewertung, Going-concern-Prinzip)
Bilanzbewertung nach HGB, EStG
Internationale Accounting Standards/IFRS
Aufstellung der Bilanz und GuV
Erstellung des Anhang und Lageberichts
Publizitätspflichten
Curriculum ADI (Stand 15.08.2016) – Seite 2
Grundbuch und Grundstückskaufvertragsrecht (16 Stunden)
Grundstück, Grundbuch, Kataster, Lasten und Beschränkungen, sachen-
rechtliche und schuldrechtliche Teile des Grundstückserwerbs, Grundstückskaufvertrag, Auflassung, Vormerkung
Schuldrechtlicher Vertrag, Sach- und Rechtsmangel, Gewährleistung Gefahrenübergang, Garantie
Gesellschaftsrecht (8 Stunden)
Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Mischformen Immobilienbesteuerung (12 Stunden)
Immobilien im Privatvermögen (Herstellungs- und Erhaltungsaufwand, Werbungskosten, verbilligte Überlassung von Wohnungen, Verkauf von Immobilien, Liebhaberei,
Schenkungen in der Ertragsteuer, Erbschaft)
Immobilien im Betriebsvermögen (Gewinnermittlung Personen-/Kapitalgesellschaft, Herstellungs- und Erhaltungsaufwand, Übertragung stiller Reserven bei
Grundstücksveräußerungen, Abbruchkosten, Zinsschranke, gewerblicher Grundstückshandel
Umsatzsteuer in Verbindung mit Immobilien, Steuersatz und Steuerfreiheit, Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung, Reverse Charge, Rechnungsinhalte, Rechnungsaufbewahrung
Versicherung von Immobilien (4 Stunden)
Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung, Feuerrohbauversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Gewässerschadenhaftpflicht,
Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung Volkswirtschaftslehre/Wirtschaftspolitik (8 Stunden)
Stabilitätsgesetz (wirtschaftspolitische Ziele)
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Einkommensentstehungs- und Verwendungs- rechnung, Bruttosozialprodukt, Bruttoinlandsprodukt, Volkseinkommen)
Quantitätsgleichung (Real- und geldwirtschaftliches Gleichgewicht)
Geldpolitik (Bundesbank, EZB, geldpolitisches Instrumentarium, Giralgeldschöpfung, Kreditschöpfungsmultiplikator, Geldverfassung, Messung der Produktions-
kapazitätsauslastung zur Messung des Wirtschaftswachstums)
Modell der Sozialen Marktwirtschaft und andere Wirtschaftsverfassungsmodelle
Stabilitätspolitik
Vorstellung RICS (4 Stunden)
Bautechnik und Baukonstruktion (8 Stunden)
Holzbausysteme, Wandsysteme, Dachsysteme, Bodensysteme, Stabilität, Verformung, Tragwerksanalyse
Materialkunde, Verbindungstechniken,
Brandschutz/Schallschutz/Holzschutz Gebäudetechnik (TGA) (8 Stunden)
Haustechnische Systeme
Installationsführung in Gebäuden
Grundlagen der Sanitärtechnik, Schmutz- und Regenwassernutzung
Heizungs- und Lüftungstechnik
Warmwasserversorgung
Elektroinstallationen
Solartechnik
Normen, Vorschriften und Gesetze Bauphysik und Bauschäden (16 Stunden)
Bauschadenslehre und Ursachen von Bauschäden
(Alter und Größe des Gebäude, Schadensarten, Oberflächenveränderungen, Abnutzung, Korrosion, Verformung, Risse, Bauteilschwächung, Bauteilversagen, Rissbilder und Putzplatzungen bei Mauerwerksbauten)
Messverfahren
(berührende und berühungslose Messverfahren, Messung der Feuchtigkeit,, elektrische Widerstandsmessung, Mikrowellen-Reflexion u.a.)
Sanierung von Bauschäden Nachhaltiges Bauen (8 Stunden)
Nachhaltiges Gebäudemanagement und Lebenszyklus
Life-Cycle-Cost-Analyse
Ressourcenschonendes Bauen
Barrierefreies Bauen
Sustainable Building
Wohnraumlüftung: schadensfrei und wirtschaftlich im Neubau/Bestand
Zertifizierungssysteme im internationalen Vergleich
EnEV
Curriculum ADI (Stand 15.08.2016) – Seite 4
Öffentliches Baurecht (16 Stunden)
Übersicht über die Rechtsgrundlagen
Bebauungsplan
Zulässigkeit von Vorhaben
Instrumente des Bauordnungsrechts
Nachbarschaftsrecht im öffentlichen Baurecht Privates Baurecht (8 Stunden)
Einführung in das Bauvertragsrecht
Einheitspreis- und Pauschalverträge
Gestaltung der Vertragsbestandteile
Vertragssicherheiten
Nachträge (geänderte und zusätzliche Leistungen)
Rechnungsprüfung
Termine und Koordination des Bauablaufs
Gefahrtragung und Versicherungen
Umgang mit Meinungsverschiedenheiten
Abnahme
Mängelhaftung
Grundzüge des Architektenrechts Raum- und Stadtökonomie (16 Stunden)
Grundlagen der theoretischen Raumökonomie
Exkurs: Architektur verschiedener Bauepochen und Entwicklung von Städten
Städtebauliche Leitbilder (Gartenstadtmodell, Charta von Athen, aufgelockerte und gegliederte Stadt, Urbanität durch Dichte, Autogerechte Stadt, behutsame
Stadterneuerung, Soziale Stadt, Europäische Stadt)
Stadt- und Raumforschung (Sozioökologie der Chicagoer Schule, Neoklassische Modell, Soziografie, Nachbarschaftsforschung, Postfordismus, post-strukturalistische Ansätze) Standort und Marktanalyse (8 Stunden)
Standorttheorien (Thünen, Weber, Behrends, Hoyt, Christaller, Burgess, Harris/Ullmann)
Wirkungsgefüge im Immobilienmarkt
Immobilienresearch
Mikro-/Makrostandortlehre
Auswirkung des gesellschaftlichen Wandels auf die Immobilienmärkte
Projekttag (4 Stunden)
Impulsvortrag
Exkursion: Baubesichtigung o.ä.
Feedbackgespräch Projektentwicklung (16 Stunden)
Projektidee, Projektinitiierung
Projektsteuerung
Feasibility-Studie
Projektkonzeption: Projektskizze, Baukostenermittlung, Frontdoor-/Backdoor-Approach, Wirtschafts- /Risikoanalyse, Projektfinanzierungskonzept, Vermarktungskonzept
Projektrealisierung
Grundlagen Immobilienfinanzierung (12 Stunden)
Institutionelle Anlegertypen, Immobilienanlagemarkt (Überblick)
Rechtliche Rahmenbedingungen (KWG, Basel II//III, Solvency II)
Direkte Anlage in Immobilien (Ablauf eines Investitionsprozesses)
Kreditmärkte, Kreditwesen, Kreditprüfung, Kreditsicherheiten
Klassische Kreditformen: KK-Kredit, Annuitätendarlehen, endfälliges Darlehen, Tilgungsdarlehen
Geldmarktnahe Finanzierung: z.B. Geldmarktdarlehen, Plain Vanilla-Swap
Hybride Finanzierungsformen
Refinanzierung der Immobilienfinanzierer (Refinanzierung der Banken, Pfandbriefrefinanzierung)
Club Deals, Family Office
Bauträgerfinanzierungen
Baufinanzierung von gewerblichen Objekten Nationale Immobilienbewertung (20 Stunden)
Verkehrswert, Gutachterausschuss, Bodenwert, Wertbestimmende Faktoren (Erbbaurecht); ImmoWertV2010, Bodenwertermittlung
Sachwertverfahren
Ertragswertverfahren
Vergleichswertverfahren
Kreditwirtschaftliche Wertermittlung (8 Stunden)
Pfandbriefgesetz
Beleihungswertverordnung (Grundsatz und Verfahren der Beleihungswertermittlung), Gutachter und Gutachten, Grundlagen der Ertragswertermittlung
Internationale Immobilienbewertung (16 Stunden)
Red Book, Blue Book, White Book
Investment Method (Term and Reversion / Hard Core Top Slice)
Comparative Method
Profit Method
Depreciated Replacement Cost Approach
Residuum/Development Method
Curriculum ADI (Stand 15.08.2016) – Seite 6
Direkte und indirekte Immobilienanlagen (8 Stunden)
Direkte Investitionen in Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien insbesondere Büro, Handel
Indirekte Investitionen in Immobilien wie Fonds, Immobilien-Aktien Real Estate Investment Banking (REIB) (16 Stunden)
Marktteilnehmer
Derivate (Payer Swaps, Receiver Swaps, Caps, Floor, Collar)
Risikostruktur und Cash-Flow-Modellierung
Strukturierung von Immobilienfinanzierungen (Risikoprofile, Risikopräferenzen,
Risikobepreisung, Tranchenbildung, Covenants, security package, intercreditor agreement, non-recourse/recourse-finance, cash-flow-related finance u.a.)
Verbriefung von Immobilienforderungen (verschiedene Verbriefungsformen insbesondere CDO, CDO square)
True Sale vs. Synthetic Sale Bewertungsworkshop (8 Stunden)
Projekttag (4 Stunden)
Impulsvortrag
Exkursion: Baubesichtigung o.ä.
Feedbackgespräch
Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Managementsysteme (8 Stunden)
Balanced Score Card (BSC)
Kapitalmarkttheoretische Instrumente (Entscheidungsverhalten bei Risiko, Portfolio Selection-Theory/Asset Allocation, Tobin-Separationstheorem, Sharpe-Model, Capital Asset Pricing, Model, Arbitrage-Pricing- Model, Behavioral Finance)
Kapitalstruktur und Verschuldungsgrad (Modigliani-Miller-Theorem, Solomon-Theorem)
Sensitivitätsanalyse und Tornadodiagramm
Grundlagen der Stochastik
SWOT-Analyse
Asset-, Portfolio-Management (8 Stunden)
Asset Management (Risiko, Risikomanagement, Diversifikationsstrategien, Portfolio Selection)
Portfolio Management (Lebenszyklusmodell, Erstellung und Auswertung der BCG-Matrix, Ableitung der Normstrategien)
DCF/Performancemessung (8 Stunden)
Grundlage der Investitionsrechnung
Cash-Flow-Modellierung im DCF
Performancemaße
Performance-/Risikocontrolling Due Diligence (8 Stunden)
Planung der DD
Durchführung und Auswertung der kaufmännischen DD
Durchführung und Auswertung der technischen DD
Durchführung und Auswertung der rechtlichen DD (insbesondere der Verträge, Baurecht usw.)
Durchführung und Auswertung der Mietverhältnisse
Sonstige DD…
Facility Management (kaufmännisch/technisch) (16 Stunden)
Facility Management (kaufmännisch: Mietermanagement, Umzugsmanagement, Flächenmanagement, Energiecontracting, Immobiliencontrolling; Hausmeisterdienste;
infrastrukturell: Reinigungs-, Empfangs-, Postverteilungs- und Sicherheitsdienst, Pflege der Außenanlage, Catering/Kantine)
Gebäudetechnik - Wartungsverträge (Leistungsbereiche des technischen FM: Betreiben, Instandhaltung (Instandhaltung nach DIN / Abgrenzung von Modernisierung, Sanierung, Umbau, Abbruch / Abnutzungsvorrat eines Gebäudes / Instandhaltungsstrategien zzgl.
Umlagemöglichkeiten und steuerliche Konsequenzen / Instandhaltungskosten nach AMEV), Dokumentation, Energiemanagement)
CREM/FM (8 Stunden)
Make- or Buy-Entscheidung
Leistungsumfang/Outsourcing
Vergütung von Managementleistungen
Curriculum ADI (Stand 15.08.2016) – Seite 8
WEG-Recht / WEG-Verwaltung (16 Stunden)
Gesetz über Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht
Aufgaben und Pflichten des WEG-Verwalters
Zusammenarbeit mit dem WEG-Beirat
Vorbereitung und Durchführung einer Eigentümerversammlung (Einberufung,
Einberufungsfrist, Organisation der Eigentümerversammlung, Vorsitz und Leitung der Eigentümerversammlung, Protokollerstellung und Nachbereitung, Umsetzung der Beschlüsse)
Wohnmietvertragsrecht (8 Stunden)
Gegenstand des Mietvertrags (Wohnräume, Wohnflächenberechnung usw.)
Form und Inhalt des Mietvertrages
Pflichten und Rechte des Mieters/Vermieters
Mängel an der Mietsache, Mietmängel
Mietobjekt, Kündigungsfristen, Mietzins, Schönheits- und Kleinreparaturen
Kaution
Untervermietung
Änderungen des Mietvertrages
Haushaltsplan, Nebenkostenabrechnung Gewerbemietvertragsrecht (8 Stunden)
Gesetzliche Grundlagen und Abgrenzung
Letter of Intent / Mietvorvertrag / Option / Vormietrecht
Abschluss des Mietvertrages (Parteien, Gegenstand, Dauer)
Miete und Änderung der Miete, Nebenkosten
Fälligkeit und Zahlungsweise der Miete / der Nebenkosten
Instandhaltung, Instandsetzung und Schönheitsreparaturen
Sicherheitsleistung und Vermieterpfandrecht
Mängelansprüche / Schadensersatz
Beendigung des Mietverhältnisses
AGB-Klauseln / §§ 305 ff. BGB
Insolvenz des Vermieters / Mieters Maklerrecht (8 Stunden)
Maklervertrag
Begründung des Provisionsanspruchs, Provisionshöhe, Verwirkung des Provisionsanspruchs
Schadenersatz, Aufwendungsersatz
Alleinauftrag, Reservierungsvereinbarung
Gemeinschaftsgeschäfte
Vergabe Projektarbeit (4 Stunden) und wissenschaftliches Arbeiten (4 Stunden)
Projekttag (4 Stunden)
Impulsvortrag
Exkursion: Baubesichtigung o.ä.
Feedbackgespräch Immobilienmärkte (8 Stunden)
Wohnimmobilienmarkt (Übersicht, demografischer Wandel, moderne Wohnformen, Wohnen im Alter)
Büroimmobilienmarkt (Büroformen, Büroraumnachfrage, Bürostandorte)
Einzelhandelsimmobilienmarkt (Shopping Center, innerstädtischer Einzelhandel, (Malls, Einkaufsgalerien, Einzelhandelsaggolomeration)
Sozialimmobilienmarkt (Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kliniken)
Spezialimmobilienmärkte (Logistik, Parkhäuser, Freizeit, Hotels, Gewerbeparks) Internationale Immobilienmärkte (8 Stunden)
Europäischer, Nordamerikanischer Immobilienmarkt
New Markets
Vermarktung von Gewerbe- und Wohnimmobilien (8 Stunden)
Marketing vs. Werbung (Grundlagen der Marktforschung, Preispolitik, Konditionen- politik, Distributionspolitik(Werbung) , Produktpolitik,
Imagepolitik (Image des Unternehmens durch CSR, CC; Image der Immobilie)
Werbeinstrumente (Bauschild, Printmedien, elektronisch, öffentliche Medien, Internet)
Absatzkanal Social Media/web 2.0
Aufbau und Gestaltung des Verkaufsprospekts/Verkaufsgespräch Unternehmens-/ Mitarbeiterführung (8 Stunden)
Personalmanagement (Grundlagen des Arbeitsrechts, Personalrecruiting, Personalentwicklung)
Soft Skills (Persönlichkeit und soziale Kompetenz, Führungsstil, Mitarbeiterführung, Konfliktbewältigung, Zeitmanagement, Work-Life-Balance)
Präsentationstechnik (8 Stunden)
Grundlagen der Rhetorik
Körpersprache
Optimaler Einsatz von Medien Vorbereitung Kolloquium (4 Stunden)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH
1. Allgemeines
1.1 Die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft bietet ein berufsbegleitendes Kontaktstudium
Immobilienökonomie (nachfolgend: Kontaktstudium) an, das in den folgenden Studienarten absolviert werden kann:
1. ADI-Kompakt:
Das Kontaktstudium ADI-Kompakt beginnt mit dem 1. Modul und wird in numerischer Modulfolge bis zum 5. Modul studiert.
2. ADI-Flex:
Das Kontaktstudium ADI-Flex bietet die Möglichkeit, entsprechend der zeitlichen Präferenz des Teilnehmers, in jedes Modul eines laufenden Studienjahrganges einzusteigen und die fehlenden Module im darauffolgenden Studienjahrgang zu belegen. Das Kontaktstudium muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.
Ein Kontaktstudium umfasst die Module 1. bis 5.
1.2 Wer sich zu dem Kontaktstudium der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH anmeldet, erkennt diese AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte als verbindlich an.
1.3 Diese AGB gelten für alle Lehrveranstaltungen der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH im Rahmen des Kontaktstudiums.
1.4 Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen oder Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (z.B. Telefax oder Email).
2. Bewerbung und Zulassung (Vertragsschluss)
2.1 Die Ankündigung des Kontaktstudiums durch die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH erfolgt stets freibleibend.
2.2. Zum Kontaktstudium ADI-Kompakt kann grundsätzlich zugelassen werden, wer eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt:
abgeschlossenes Hochschulstudium sowie Berufserfahrung in der Immobilien- oder Baubranche, oder
eine abgeschlossene Ausbildung im immobilienwirtschaftlichen Bereich und mehrjährige Berufserfahrung in der Immobilien- oder Baubranche.
Vergleichbare ausländische Abschlüsse oder Berufsqualifikationen werden ebenfalls anerkannt.
2.3. Zum Kontaktstudium ADI-Flex kann grundsätzlich zugelassen werden, wer eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt:
ein mindestens mit einem Bachelor-Grad abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium, insbesondere in den Vertiefungen Finanzwirtschaft, Steuern und Wirtschaftsprüfung oder Finanzmathematik sowie
mindestens zwei (2) Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft, oder
eine abgeschlossene Ausbildung zum Immobilienfachwirt (IHK) oder vergleichbarer Abschluss und mindestens sechs (6) Jahre Berufserfahrung, oder
Absolvierung einer Aufnahmeprüfung an der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH. Die Aufnahmeprüfung dauert mindestens sechzig (60) Minuten. Inhalte sind Betriebswirtschaftslehre, Grundlagen der Immobilienwirtschaft und Finanzmathematik.
2.4 Der Antrag eines Bewerbers auf Zulassung zum Kontaktstudium ist ein Vertragsangebot im Sinne des BGB und ist schriftlich an den wissenschaftlichen Leiter der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH zu richten.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Tabellarischer Lebenslauf einschließlich des Ausbildungsweges und des beruflichen Werdeganges;
beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse und Diplom-/Bachelor-/Masterurkunden;
Kopien von Teilnahmebescheinigungen an Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen;
eine unterzeichnete und mit Datum versehene Erklärung des Bewerbers, aus der sich ergibt, dass er die Geschäftsbedingungen, insbesondere die Studiengebühren und Zahlungsbedingungen, sowie die Prüfungsordnung (Anlage 1) der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH kennt und als Vertragsbestandteil anerkennen will; eine entsprechende Mustererklärung ist diesen AGB als Anlage 2 beigefügt.
2.5 Über die Zulassung des Bewerbers zum Kontaktstudium entscheidet der wissenschaftliche Leiter der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Bewerber und der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH kommt ausschließlich mit dem Zugang eines schriftlichen Zulassungsbescheides der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH zustande.
2.6 Ein Anspruch eines Bewerbers auf Zulassung zum Kontaktstudium besteht nicht.
3. Durchführung des Kontaktstudiums / Organisatorische Änderungen
3.1 Die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH legt die Lehrveranstaltungs- und Prüfungstermine für das Kontaktstudium fest und informiert den Teilnehmer hierüber nach erfolgter Festlegung schriftlich. Die Prüfungsmodalitäten des Kontaktstudiums sind in der Prüfungsordnung (Anlage 1) geregelt. Die bei Studienbeginn vorliegende Prüfungsordnung bleibt während des gesamten Kontaktstudiums gültig.
3.2 Die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH kann aus sachlichem Grund den Ort, den Zeitpunkt und/oder den Dozenten einer bestimmten Lehrveranstaltung des Kontaktstudiums ändern, soweit dies den Teilnehmern im Einzelfall unter Berücksichtigung der Interessen der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH zumutbar ist.
3.3 Sollten Dozenten ihre Teilnahme absagen, wird die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH die Teilnehmer umgehend hierüber informieren und sich um einen geeigneten Ersatzreferenten bemühen. Muss eine bestimmte Lehrveranstaltung des Kontaktstudiums teilweise oder vollständig ausfallen (bspw. infolge einer
Allgemeine Geschäftsbedingungen ADI Stand: Dezember 2015 – Seite 3 von 16
kurzfristigen Erkrankung eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch des Teilnehmers auf einen bestimmten Ersatztermin besteht jedoch nicht.
3.4 Schadensersatzansprüche sowie ein Minderungsrecht des Teilnehmers aufgrund ausgefallener
Lehrveranstaltungen oder wegen Terminänderungen sind ausgeschlossen, soweit die Veranstaltung innerhalb des verbleibenden Studienzeitraumes nachgeholt worden ist.
4. Studiengebühren, Zahlungsbedingungen und Zusatzleistungen
4.1 Die Studiengebühr für das Kontaktstudium beträgt 13.500 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. (= 16.065,00) und wird mit Vertragsschluss fällig. Dem Teilnehmer wird jedoch gestattet, die Studiengebühr in den Studienarten ADI- Kompakt und ADI-Flex wie folgt in zwei Teilraten zu erbringen:
Kontaktstudium ADI-Kompakt:
in Höhe von 6.000 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. (= 7.140,00) spätestens zwei (2) Wochen vor dem dem Teilnehmer mitgeteilten Beginn des 1. Moduls (= Beginn des Kontaktstudiums) sowie
in Höhe von 7.500 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. (= 8.925,00) spätestens zwei (2) Wochen vor dem dem Teilnehmer mitgeteilten Beginn des 3. Moduls.
Kontaktstudium ADI-Flex:
in Höhe von 6.000 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. (= 7.140,00) spätestens zwei (2) Wochen vor Studienbeginn des Teilnehmers sowie
in Höhe von 7.500 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. (= 8.925,00) spätestens zwei (2) Wochen vor dem dem Teilnehmer mitgeteilten Beginn des insgesamt 3. Moduls seines Kontaktstudiums.
4.2. Die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH wird dem Teilnehmer eine Rechnung über die jeweilige Teilrate stellen. Änderungen von Rechnungsanschrift und sonstigen Angaben zum Rechnungsempfänger sind der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH vom Teilnehmer unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Kommt ein Teilnehmer seiner Zahlungspflicht nach Ziff. 4.1 S. 2 vollständig oder teilweise nicht nach, ist die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH berechtigt, den gesamten im Zeitpunkt des Zahlungsverzuges noch offenen Restbetrag der Studiengebühr sofort fällig zu stellen.
4.4 Das Nichtbestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung entbindet den Teilnehmer nicht von seiner Pflicht zur Zahlung der gesamten Studiengebühr. Hat der Teilnehmer eine Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden, ist eine im Zeitpunkt des endgültigen Nichtbestehens noch nicht bezahlte Teilrate spätestens vierzehn (14) Tage nach dem endgültigen Nichtbestehen zur Zahlung fällig.
4.5 Ziff. 4.4 gilt entsprechend, wenn der Teilnehmer trotz der Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung nicht mehr zu einer Zwischenprüfung antritt. In diesem Fall wird eine noch nicht bezahlte Teilrate spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Nichtantreten der Wiederholungsprüfung durch den Teilnehmer zur Zahlung fällig.
5. Haftung
5.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
5.2 Auf Schadens- oder Aufwendungsersatz haftet die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
5.3 Die sich aus Ziff. 5.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH eine Garantie übernommen hat.
6. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zugang des schriftlichen Zulassungsbescheides der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH bei dem Teilnehmer (vgl. Ziff. 2.5) und endet mit dem Bestehen des Kolloquiums oder bei endgültigen Nichtbestehen von einzelnen Prüfungsleistungen durch den Teilnehmer gemäß der Prüfungsordnung (Anlage 1).
7. Vorzeitige Beendigung des Vertrages
7.1 Jeder Vertragspartner hat das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt
a) für beide Vertragspartner insbesondere dann vor, wenn
einer der Vertragspartner trotz vorhergehender schriftlicher Abmahnung des anderen Vertragspartners fortgesetzt gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verstößt;
b) für die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH insbesondere dann vor, wenn aa) zwei (2) Wochen vor dem geplanten Beginn des Kontaktstudiums die erforderliche
Mindestteilnehmerzahl von fünfzehn (15) Teilnehmern nicht erreicht ist; der ADI steht es jedoch frei mit einer geringeren Teilnehmerzahl den Studiengang zu beginnen;
bb) der Teilnehmer trotz schriftlicher Aufforderung durch die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH und dem Ablauf einer dem Teilnehmer gesetzten Nachfrist von zwei (2) Wochen einer
vertraglichen vereinbarten Zahlungspflicht trotz Fälligkeit ganz oder teilweise nicht nachgekommen ist;
hiervon unberührt bleibt das Recht des Teilnehmers, von seinen ihm zustehenden gesetzlichen und/oder vertraglichen Zurückbehaltungsrechten und/oder Einreden Gebrauch zu machen;
cc) der Teilnehmer im Rahmen von Prüfungsverfahren des Kontaktstudiums eine arglistige Täuschungshandlung vornimmt.
7.2 Kündigt die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH den Vertrag aufgrund des Nichterreichens der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl (vgl. vorstehende Ziff. 7.1 b) aa)), wird der Teilnehmer über das
Nichtstattfinden des Kontaktstudiums unverzüglich durch die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen ADI Stand: Dezember 2015 – Seite 5 von 16
informiert; zudem werden dem Teilnehmer etwaige an die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH bereits geleistete Zahlungen in entsprechender Höhe unverzüglich zurückerstattet.
7.3 Führt ein schuldhaftes Verhalten der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages, werden dem Teilnehmer die an die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH bereits geleisteten Zahlungen in entsprechender Höhe unverzüglich zurückerstattet. Die Geltendmachung von weitergehenden Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Teilnehmer nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen bleibt unberührt.
7.4 Führt ein schuldhaftes Verhalten des Teilnehmers zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen durch die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH. Die Geltendmachung von weitergehenden Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen durch die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen bleibt unberührt.
7.5 Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, werden dem Teilnehmer die bereits gezahlten Studiengebühren anteilig im Verhältnis der im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages in seiner Person noch nicht absolvierten oder begonnenen Module zu der Regelstudienzeit von fünf (5) Modulen durch die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH zurückerstattet.
7.6 Eine Kündigung des Teilnehmers aufgrund nicht bestandener Studienleistungen trotz der Möglichkeit von Wiederholungsprüfungen nach Maßgabe der Prüfungsordnung (Anlage 1) ist ausgeschlossen.
7.7 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Teilnehmers aus diesem Vertrag ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH möglich.
8.2 Für die Rechtsbeziehungen des Teilnehmers zur ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Teilnehmers und der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH ist - soweit sich aus dem Vertrag oder aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt - der Sitz der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH.
9. Unsere Identität
ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH Postanschrift: Postfach 720171, 70577 Stuttgart Geschäftsführung:Dipl.-Kfm. Marcus Hübner und Tel.: 0711 / 3000506
Simone Ulmer MSc E-Mail: stuttgart@adi-akademie.de
Zuckerrübenweg 17 Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 20003
70599 Stuttgart Umsatzsteuer-Identnummer: DE 200391827
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH, Postfach 720171, 70577 Stuttgart, Tel: 0711/3000506; E-Mail: stuttgart@adi-akademie.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 Satz 1 BGB bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen dann, wenn die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ADI Stand: Dezember 2015 – Seite 7 von 16
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH Postfach 720171
70577 Stuttgart
Telefon: 0711 / 3000506
E-Mail: stuttgart@adi-akademie.de.
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen _____________________________________
Bestellt am _____________
erhalten am_____________
Name des/der Verbraucher(s)___________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)__________________________
_____________________________
Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum
Anlage 1
Prüfungsordnung
Kontaktstudium Immobilienökonomie
ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH
§ 1 Prüfungszweck
Die einzelnen Prüfungsleistungen des Kontaktstudiums Immobilienökonomie dienen dem Nachweis, dass der Studierende in den jeweiligen Modulen des Studienprogramms an der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH das interdisziplinäre theoretische Wissen und die Methoden erworben hat, die erforderlich sind, um in der Berufspraxis die fachlichen Zusammenhänge zu erkennen, übergreifende Probleme zu lösen und dabei
wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden anzuwenden.
§ 2 Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen werden bewertet. Sie werden erbracht als:
jeweils eine Abschlussklausur nach jedem Modul, wobei die schriftliche Prüfung der Module 1 bis 4 jeweils 180 Minuten und die Abschlussklausur im 5. Modul 90 Minuten beträgt.
Abfassung einer schriftlichen Projektarbeit als Gruppenarbeit, im Ausnahmefall kann diese auch mit Genehmigung des wissenschaftlichen Leiters als Einzelarbeit angefertigt werden.
Kolloquium.
Soweit Prüfungsleistungen als Gruppenarbeit erbracht werden, muss der Leistungsbeitrag des einzelnen Gruppenmitglieds erkennbar sein.
§ 3 Zulassung zu den Prüfungen
Zu den Prüfungen kann nur zugelassen werden, wer das Kontaktstudium ordnungsgemäß durchlaufen hat. Zum Kolloquium kann nur zugelassen werden, wer die vorangehenden Prüfungsleistungen bestanden hat.
§ 4 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen im gleichen Studiengang an einer Hochschule, sofern der Studiengang RICS-akkreditiert ist, können ganz oder teilweise angerechnet werden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem wissenschaftlichen Leiter.
§ 5 Bewertung von Prüfungsleistungen
(1) Die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern oder dem Prüfungsausschuss bewertet.
(2) Modulabschlussklausuren haben eine Dauer von 180 Minuten bzw. 90 Minuten. Für die Bewertung der Klausur wird die folgende Punkte-/Notenverteilung verwendet. Bei der 90 minütigen Klausur werden die erreichten Punkte um den Faktor 2 multipliziert. Die Bewertung dieser Klausur wird dann ebenfalls an Hand der folgenden Punkte-/Notenverteilung vorgenommen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ADI Stand: Dezember 2015 – Seite 9 von 16
Punkte Note Punkte Note
180 1,0 134– 132 2,6
179 - 177 1,1 131– 129 2,7
176 - 174 1,2 128 – 126 2,8
173 - 171 1,3 125 – 123 2,9
170- 168 1,4 122 – 120 3,0
167 – 165 1,5 119 – 117 3,1 3,1
164 - 162 1,6 116– 114 3,2
161 - 159 1,7 113 - 111 3,3
158 – 156 1,8 110 – 108 3,4
155 - 153 1,9 107 – 105 3,5
152 - 150 2,0 104 – 102 3,6
149 – 147 2,1 101– 99 3,7
146 – 144 2,2 98 – 96 3,8
143 – 141 2,3 95 – 93 3,9
140 – 138 2,4 92 - 90 4,0
137 – 135 2,5 < 90 5,0
§ 6 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
a) Eine Prüfungsleistung gilt als mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) bewertet, wenn der Studierende zu dem Termin ohne wichtigen Grund nicht erscheint oder wenn er nach Beginn der Prüfung ohne wichtigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Soweit für eine selbständig und ohne Aufsicht zu erstellende Prüfungsleistung ein Abgabetermin festgelegt ist, gilt die Prüfungsleistung als mit der Note "nicht ausreichend" bewertet, wenn der Studierende die Prüfungsleistung ohne wichtigen Grund nicht bis zum Abgabetermin erbringt. Der für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachte wichtige Grund muss der wissenschaftlichen Leitung oder dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Studierenden kann ein ärztliches Attest verlangt werden. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt.
b) Versucht ein Studierender das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht
zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, so gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit der Note "nicht ausreichend"
bewertet. Ein Studierender, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtführenden von der Fortsetzung der Prüfungsleistung vorläufig ausgeschlossen werden. Wird der Ausschluss von der wissenschaftlichen Leitung oder dem Prüfungsausschuss bestätigt, so gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit der Note "nicht ausreichend" bewertet.
c) Entscheidungen der wissenschaftlichen Leitung oder des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 1 bis 2 sind dem Studierenden unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dem Studierenden ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
§ 7 Prüfungsergebnis und Wiederholung der Prüfung
(1) Der jeweilige Prüfungsteil ist bestanden, wenn er nicht schlechter als "ausreichend" (4,0) bewertet worden ist.
(2) Das Gesamtstudium ist bestanden wenn die aus den einzelnen Prüfungsteilen zu ermittelnde Gesamtnote nicht schlechter als "ausreichend" (4,0) bewertet worden ist.
(3) Nicht bestandene Abschlussklausuren können einmal wiederholt werden. Wird auch diese schriftliche Wiederholungsklausur nicht bestanden, so besteht noch die Möglichkeit einer mündlichen Modulprüfung. Diese mündliche Modulprüfung bezieht sich dann auf die gesamten Studieninhalte eines Moduls und kann nur bewertet werden mit der Note "ausreichend" (4,0) oder "nicht ausreichend" (5,0).
Das Kolloquium nach dem 5. Modul kann einmal wiederholt werden.
Die Projektarbeit kann nur als Gesamtheit bestanden bzw. nicht bestanden werden. Im Falle des Nichtbestehens kann die Gruppe die Projektarbeit noch einmal wiederholen. Wird diese Projektarbeit im Wiederholungsfall mit „nicht bestanden“ bewertet, so ist das gesamte Studium nicht bestanden. Gleiches gilt auch für die Bewertung und Wiederholung der Einzelarbeit.
Der Kandidat kann gemäß Rechtsmittelbelehrung innerhalb einer Frist von vier Wochen Widerspruch gegen die Bewertung eines Prüfungsteils beim wissenschaftlichen Leiter einlegen. Dieses führt zu einer Überprüfung der
Entscheidung durch den Prüfungsausschuss, die dem Kandidaten mit erneuter Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wird.
§ 8 Bildung der Gesamtnoten
(1) Die Gesamtnote der schriftlichen Prüfungsleistungen (Modulprüfungen) wird aus dem Durchschnitt der gewichteten Ergebnisse der schriftlichen Einzelleistungen ermittelt. Modulprüfungen mit einer Prüfungsdauer von 180 Minuten werden mit dem Faktor 2, Modulprüfungen mit einer Dauer von 90 Minuten mit dem Faktor 1 gewichtet.
(2) Die Gesamtnote aller Prüfungsleistungen wird wie folgt ermittelt:
Note schriftliche Prüfungen: 60 %
Note Projektarbeit: 20 %
Note Kolloquium: 20 %
§ 9 Zeugnis und Abschlussbezeichnung
(1) Mit der Erbringung aller Prüfungsleistungen ist das Kontaktstudium erfolgreich abgeschlossen. Über die
Ergebnisse wird ein Zeugnis ausgestellt. In dem Zeugnis sind die Ergebnisse der Prüfungsteile getrennt auszuweisen.
Das Zeugnis wird von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses unterzeichnet.
(2) Mit dem Zeugnis wird dem Studierenden ein Zertifikat über die Verleihung der Abschlussbezeichnung ausgehändigt. Die Urkunde wird vom Rektor der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart und dem wissenschaftlichen Leiter der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH unterzeichnet.
(3) Auf Grund des erfolgreich abgeschlossenen Kontaktstudiums verleihen die ADI Akademie der
Immobilienwirtschaft GmbH und die Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart die Abschlussbezeichnung
"Diplom-Immobilienökonom/in (ADI)". Der Zusatz (ADI) muss zwingend im Zusammenhang mit der
Abschlussbezeichnung „Diplom-Immobilienökonom/in“ geführt werden. Im anderen Fall kann die DHBW die Abschlussbezeichnung aberkennen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ADI Stand: Dezember 2015 – Seite 11 von 16
§ 10 Nichtbestehen der Prüfung
Bei Nichtbestehen einer der unter § 2 aufgeführten Prüfungsleistungen ist das Kontaktstudium nicht erfolgreich abgeschlossen. Dem Studierenden wird in diesem Fall ein Zeugnis über die erreichten Prüfungsleistungen ausgestellt.
Mit dem Zeugnis wird dem Studierenden eine Teilnahmebestätigung am Kontaktstudium an der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH ausgehändigt.
§ 11 Prüfungsausschuss und Prüfer
(1) Zur Organisation der Prüfungen wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Ihm gehören an:
- ein hauptamtlicher Professor der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart (oder sein Vertreter) - und bis zu vier weiteren Dozenten, die vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses benannt werden.
(2) Der Prüfungsausschuss wird vom hauptamtlichen Professor der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart oder von seinem Vertreter bzw. Vertreterin geleitet.
(3) Zu Prüfern können die Dozenten der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH bestellt werden. In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auch externe Prüfer berufen.
§ 12 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Die Prüfungsordnung in der vorliegenden Fassung tritt zum 1. Juli 2015 in Kraft.
Prof. Dr. J. Weber Prof. Dr. H. Gondring FRICS
Rektor Wissenschaftlicher Leiter
Duale Hochschule Baden-Württemberg ADI Akademie der
Stuttgart Immobilienwirtschaft GmbH
Anlage zur Prüfungsordnung
Kontaktstudium Immobilienökonomie
ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH
1. Prüfungsmodus Modulabschlussklausuren
1.1. Prüfungsleistungen und Prüfungsgebiete der Modulabschlussklausur
Jedes Modul schließt mit einer Abschlussklausur ab. Diese wird – mit Ausnahme der letzten Klausur für das 5. Modul – jeweils am ersten Studientag des Folgemoduls geschrieben. Lediglich die letzte Klausur wird am letzten Studientag des Moduls geschrieben.
Grundsätzlich sind alle Vorlesungen eines Moduls – nachfolgend Themen genannt – klausurrelevant. Die Modulabschlussklausur ist eine sog. „Sandwichklausur“ – sie setzt sich aus verschiedenen Themen des jeweiligen Moduls zusammen. Diese Themen werden durch den wissenschaftlichen Leiter ausgewählt. Die Anzahl der zu bearbeitenden Aufgaben innerhalb der Themen ist unterschiedlich. Maßgebend dabei ist, dass die Aufgaben so zusammengestellt sind, dass die vorgegebene Bearbeitungszeit pro Thema ausreicht.
1.2 Dauer und Umfang der Modulabschlussklausur
a) Die Bearbeitungszeit für die Klausuren in den Modulen 1 bis 4 beträgt 180 Minuten; die Bearbeitungszeit für die Klausur im 5. Modul beträgt 90 Minuten.
b) Die Einlesezeit beträgt 15 Minuten.
c) Die Bearbeitungszeit eines Themas beträgt 30 Minuten mit einer maximal zu erreichenden Punktezahl von 30.
1.3 Wahl- bzw. Abwahlmöglichkeiten und Bearbeitung der Modulabschlussklausur
a) Die Abschlussklausuren der Module 1 bis 4 bestehen aus 7 Themen, von denen 6 zu bearbeiten sind. Die Abschlussklausur des 5. Moduls besteht aus 4 Themen, von denen 3 Themen zu bearbeiten sind. Themen können nur vollständig abgewählt werden.
b) Das abgewählte Thema ist auf dem Klausurdeckblatt durch Streichen der Nummer kenntlich zu machen. Das abgewählte Thema ist in dem jeweiligen Klausurbogen ebenfalls deutlich durchzustreichen.
c) Das abgewählte Thema muss mit der Klausur abgegeben werden. Unterbleibt die Rückgabe der abgewählten Themen, so wird dies als Täuschungsversuch im Sinne von § 6, Absatz 2 der Prüfungsordnung gewertet.
d) Alle Klausurbögen – auch die der abgewählten Themen – sind mit dem Namen des Prüflings zu versehen.
e) Die Bearbeitung der Aufgaben erfolgt ausschließlich auf den Klausurbögen, deren Rückseiten und ggf. den an die Prüflinge ausgehändigten Klausur-Zusatzblättern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ADI Stand: Dezember 2015 – Seite 13 von 16
1.4 Bewertung der Modulabschlussklausur
Im Rahmen der Bewertung werden nur Punkte pro Thema vergeben. Die Note der Klausur wird aus der
Gesamtpunktzahl der bewerteten Themen ermittelt. Die hierbei verwendete Punkte-/Notenverteilung ist § 5, Absatz 2 der Prüfungsordnung zu entnehmen.
Bei der Bildung von Durchschnittsnoten wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
1.5 Prüfungsergebnis, Wiederholung und Einsichtnahme der Modulabschlussklausur
a) Das Modul ist bestanden (Note 4,0), wenn mindestens die Hälfte der maximal zu erreichenden Gesamtpunktzahl der bewerteten Themen erreicht wurde.
b) Beträgt die Gesamtpunktzahl weniger als die Hälfte der maximal zu erreichenden Punkte bzw. liegt ein Täuschungsversuch im Sinne von § 6, Absatz 2 der Prüfungsordnung vor, ist das Modul nicht bestanden und wird mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet.
c) Nicht bestandene Klausuren können einmal wiederholt werden. Hierbei müssen die Themen wiederholt werden, die mit „nicht ausreichend“ bewertet wurden. Das jeweilige Thema ist bestanden, wenn es nicht schlechter als
„ausreichend“ (4,0) bewertet worden ist. Die Note „ausreichend“ entspricht einer Punktezahl von 15.
d) Bereits bestandene Themen können nicht mehr wiederholt werden. Die hier erreichten Punkte bleiben im Wiederholungsfall bestehen.
e) Im Rahmen der Wiederholung von nicht bestandenen Themen können diese maximal mit der Note „ausreichend“
bewertet werden. Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt 15.
f) Die Modulabschlussklausur ist bestanden, wenn die Gesamtpunktzahl der bereits bestandenen und der wiederholten Themen mindestens 90 Punkte erreicht.
g) Die Einsichtnahme in die Klausur/Klausuren hat innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Noten zu erfolgen.
1.6 Nichtbestehen der Wiederholungsklausur (Härtefallregelung)
a) Beträgt die Gesamtpunktzahl im Wiederholungsfall weniger als die Hälfte der maximal zu erreichenden Punkte, ist das Modul nicht bestanden und wird mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet.
b) Auf ausführlich begründeten schriftlichen Antrag kann die wissenschaftliche Leitung in diesem Fall eine weitere mündliche Prüfung zulassen. Die mündliche Prüfung entscheidet nur noch über die Note "ausreichend" (4,0) oder
"nicht ausreichend" (5,0).
1.7 Zugelassene und unerlaubte Hilfsmittel, Täuschung und Ordnungsverstoß
a) Zugelassene Hilfsmittel werden auf dem Klausurdeckblatt vermerkt und den Studierenden bekannt gegeben.
b) Zu jeder Klausur sind Taschenrechner und unkommentierte Gesetzestexte immer zugelassen. Bei Gesetzestexten dürfen außer Querverweise auf andere Paragraphen keine weiteren Hilfsmittel wie Notizen oder persönliche Erläuterungen usw. in den Gesetzestexten vorhanden sein. Notizen, persönliche Anmerkungen, Kommentierungen, oder andere persönliche Notierungen sind immer unzulässig und werden als Täuschungsversuch gewertet.
c) Zugelassene Hilfsmittel und Gesetzestexte werden durch die Klausuraufsicht kontrolliert.
d) Die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel und/oder Gesetzestexte wird im Sinne von § 6, Absatz 2 der Prüfungsordnung als Täuschungsversuch gewertet. In diesem Fall sind die unerlaubten Hilfsmittel und/oder Gesetzestexte durch die Klausuraufsicht einzuziehen und der wissenschaftlichen Leitung bzw. dem Prüfungsausschuss zur Begutachtung vorzulegen. Der Prüfling kann dessen ungeachtet weiter an der Klausur teilnehmen. Wird der Täuschungsversuch nach Prüfung des Sachverhaltes durch die wissenschaftliche Leitung bzw. den Prüfungsausschuss bestätigt, wird die Klausur mit „nicht ausreichend“ bewertet und ist i. S. von Punkt 5, Absatz c nicht bestanden. In diesem Fall muss die Klausur vollständig – d. h. alle sechs gewählten Themen – wiederholt werden. Gemäß Punkt 5, Absatz e können je Thema maximal 15 Punkte erreicht und damit die Klausur nur noch mit der Note „ausreichend“ (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden.
2. Projektarbeit
Die Projektarbeit wird in der Regel als Gruppenarbeit vergeben. Die Gruppe besteht regelmäßig aus vier Mitgliedern (in Ausnahmefällen bedarf es der Genehmigung des wissenschaftlichen Leiters). Die Bearbeitungszeit der
Projektarbeit beträgt vier Monate. Auf Antrag kann ein Studierender in Abstimmung mit dem wissenschaftlichen Leiter eine Einzelarbeit anfertigen.
Bei der Gruppenarbeit muss deutlich ersichtlich sein, welches Gruppenmitglied welchen Projektteil bearbeitet hat. Die Prüfer können sowohl eine gemeinsame Note für die Projektarbeit als auch bei erkennbaren Leistungsunterschieden Einzelnoten vergeben.
Die Projektarbeit kann nur als Gesamtheit bestanden bzw. nicht bestanden werden. Im Falle des Nichtbestehens kann die Gruppe die Projektarbeit noch einmal wiederholen. Wird diese Projektarbeit im Wiederholungsfall mit „nicht bestanden“ bewertet, so ist das gesamte Studium nicht bestanden. Gleiches gilt auch für die Bewertung und Wiederholung der Einzelarbeit.
3. Kolloquium
Das Kolloquium ist eine wissenschaftliche Verteidigung einer Arbeit oder Studieninhalte in der Form eines Fachgesprächs. Im Kolloquium hat die Projektgruppe ihre Projektarbeit zu verteidigen, wobei auch allgemein theoretische Inhalte Gegenstand des Prüfungsgesprächs sind. Der wissenschaftliche Leiter hat den Vorsitz. Weitere Prüfungsmitglieder sind der Projektbetreuer/in sowie mindestens ein/eine Fachdozent/in.
Die Verteidigung der Projektarbeit beträgt 30 Minuten. Die anschließende Befragung jeweils 10 Minuten pro Prüfling.
Jedes Mitglied der Projektgruppe verteidigt seine Projektleistung im Rahmen der gesamten Projektarbeit.
Das Kolloquium kann einmal wiederholt werden.
Die Prüfungskommission ermittelt die Note für den Prüfling aus der Teilnote für die Verteidigung der Projektarbeit und dem Fachgespräch.
Gleiches gilt für die Einzelarbeit.
Die Anlage zur Prüfungsordnung in der vorliegenden Fassung tritt zum 1. Juli 2015 in Kraft.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ADI Stand: Dezember 2015 – Seite 15 von 16
Anlage 2
Erklärung des Antragstellers auf Zulassung zum Kontaktstudium Immobilienökonomie an der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg – Staatliche Studienakademie
Name
Geburtsdatum
Geburtsort
Straße
PLZ und Ort
Ich erkläre hiermit, dass ich die Geschäftsbedingungen sowie die Studiengebühren und Zahlungsbedingungen der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH kenne.
Ich erkenne die Geschäftsbedingungen sowie die Studiengebühren und Zahlungsbedingungen der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH als Vertragsbestandteil an.
Ort und Datum
Unterschrift
Beitrittserklärung zum ADI-Alumni
Persönliche Daten Vor- und Zuname Geburtsname Adresse privat Straße
PLZ, Ort Tel. / Handy E-Mail
Adresse geschäftlich Firma
Abteilung Straße / Postfach PLZ und Ort Tel. / Handy Fax
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Mitgliedsbeitrag: derzeit 90 EUR/ Jahr (einschl. 19% MwSt. 14,37 EUR).
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Die Mitgliedschaft gilt immer pro Kalenderjahr (unabhängig vom Beginn) und kann jederzeit für das folgende Kalenderjahr gekündigt werden.