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Aktenstück Nr. 22

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Academic year: 2022

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AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 22

B e r i c h t

des Finanzausschusses

betr. Steuerliche Absetzbarkeit von ehrenamtlicher Tätigkeit

Deutsch Evern, 5. November 2008

I.

Die 24. Landessynode hatte während ihrer I. Tagung in der 3. Sitzung am 22. Februar 2008 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Tätigkeitsbericht des Landessyn- odalausschusses (Aktenstück Nr. 3, Ziff. 8) auf Antrag des Synodalen Sundermann fol- genden Beschluss gefasst:

"Der Finanzausschuss wird gebeten, die Thematik weiter zu beraten und nach Möglichkeiten der politischen Einflussnahme zu suchen mit dem Ziel, eine steuerliche Absetzbarkeit von ehrenamtlicher Tätigkeit zu erreichen."

(Beschlusssammlung der I. Tagung Nr. 2.6)

Im Aktenstück Nr. 3, Ziff. 8 hatte der Landessynodalausschuss über die damalig beab- sichtigte gesetzliche Entwicklung berichtet.

II.

Der Finanzausschuss hat die Thematik in seiner Sitzung am 18. September 2008 beraten und sich auch vom Landeskirchenamt hierzu berichten lassen.

Eine steuerliche Absetzbarkeit von ehrenamtlicher Tätigkeit war im Zuge einer Gesetzes- vorlage des Bundestages im Jahr 2007, insbesondere mit Blick auf den in der Urfassung genannten Betrag von bis zu 500 Euro und damit einhergehenden Pressemeldungen, in den Fokus der Öffentlichkeit und damit auch kirchlicher Institutionen gerückt. Das im Herbst vergangenen Jahres beschlossene Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaft- lichen Engagements hingegen sieht den o.g. Betrag nicht mehr vor.

Die inzwischen vorliegende Rundverfügung G 4/2008 des Landeskirchenamtes vom 10. April 2008 gibt die beschlossene gesetzliche Regelung wieder; der Text (ohne Anlagen) ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.

(2)

AKTENSTÜCK NR. 22 SEITE 2

Da es sich hier um Bundesrecht handelt, ist die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) der richtige kirchliche Ansprechpartner. Der Bevollmächtigte der EKD hat nach Ausfüh- rungen des Landeskirchenamtes die Thematik Ehrenamt auf seiner Agenda, um eine Ausweitung der Unterstützung des Ehrenamtes zu erreichen. Derzeit sei aber keine wei- tere Änderung der gesetzlichen Bestimmungen absehbar.

Der Finanzausschuss hat diese Sachlage zustimmend zur Kenntnis genommen und be- grüßt die Aktivitäten des Bevollmächtigten der EKD mit Blick auf die weitere Stärkung des Ehrenamtes. Er sieht aber auf der Ebene der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers keine weiteren Möglichkeiten, tätig zu werden.

III.

Der Finanzausschuss stellt daher folgenden Antrag:

Die Landessynode wolle beschließen:

Die Landessynode nimmt den Bericht des Finanzausschusses betr. Steuerliche Absetzbarkeit von ehrenamtlicher Tätigkeit (Aktenstück Nr. 22) zustimmend zur Kenntnis.

Tödter Vorsitzender

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