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Den Sozialen Arbeitsmarkt als Erfolgs-modell für Teilhabe entwickeln PRESSEMITTEILUNG

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PRESSEMITTEILUNG

Pressekontakt: Beate Maria Hagen Leiterin Vereins- und

Mitgliederwesen,

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 030 629 80-614 Fax: 030 629 80-150

E-Mail: presse@deutscher-verein.de

25. Juni 2020

Den Sozialen Arbeitsmarkt als Erfolgs- modell für Teilhabe entwickeln

Seit 2019 ist die neue Regelförderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in Kraft.

Damit können die Jobcenter Menschen, die kein reguläres Arbeitsverhältnis begründen konnten, gezielt finanziell unterstützen und sozial begleiten.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zieht insgesamt eine positive Zwischenbilanz und zeigt auf, wie ein Sozialer Arbeitsmarkt erfolgreich entwickelt werden kann.

„Die neue Förderung ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ hatte einen guten Start“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Fast eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelförderung für einen Sozialen Arbeitsmarkt seien rund 35.000 Menschen in einem geförderten Arbeitsverhältnis, die anderweitig kaum noch Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Dennoch gebe es noch viel zu tun.

In einem neuen Positionspapier zeigt der Deutsche Verein fünf Handlungsansätze auf, die nach seiner Einschätzung maßgebliche Stellschrauben für einen erfolgreichen Sozialen Arbeitsmarkt bilden. „Der Erfolgsmaßstab ist dabei nicht, möglichst viele ‚Förderfälle‘ zu erzeugen“, sagt Löher weiter.

„Vielmehr geht es darum, diejenigen zu erreichen, die die Förderung wirklich brauchen, deren soziale Teilhabe zu verbessern und sie langfristig in Beschäftigung zu integrieren. Der Schlüssel hierzu liegt in der passgenauen Umsetzung vor Ort und in einer guten Zusammenarbeit von Jobcentern und freien Trägern. Dies gilt auch in den schweren Zeiten der Corona-Pandemie.“

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Damit der Einstieg in Beschäftigung gelingt, müssten die Menschen, die oft den Kontakt zum Arbeitsmarkt verloren haben, individuell und kontinuierlich von geschulten Coaches persönlich begleitet werden. Alleinerziehende sowie Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen schafften es nach Ansicht des Deutschen Vereins bisher nicht in ausreichendem Maß in den Sozialen Arbeitsmarkt zu gelangen. Für sie müssten deshalb individuelle Lösungen, wie flexible Arbeitszeiten oder gesundheitliche Förderung entwickelt und umgesetzt werden. Arbeitsplätze für einen Sozialen Arbeitsmarkt sollten bei einem möglichst großen Spektrum an Arbeitgebern erschlossen werden. Das erhöhe die Chancen, langfristig stabile Arbeitsverhältnisse zu begründen, die zu den Menschen passen und diese nicht überfordern.

„Dabei können die Jobcenter auch von den Integrationsämtern lernen. Sie haben gute Erfahrungen gesammelt, gemeinsam mit Arbeitgebern, Arbeitsplätze für Menschen zu schaffen, die eine gezielte Förderung brauchen, um ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln“, so Löher. Gelinge es gute Arbeitsverhältnisse zu begründen, kann dies auch den Kommunen zugutekommen. Sie tragen den größten Anteil der Unterkunftskosten von Menschen in der Grundsicherung. Der Deutsche Verein appelliert an die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kosten die durch geförderte Beschäftigung reduziert werden können, wieder in den Sozialen Arbeitsmarkt zu investieren. Damit sollten neue und chancenreiche Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitsmarktferne Personen geschaffen werden.

Die Empfehlungen sind abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen- stellungnahmen/2020/dv-26-19_16i-sgb-ii-teilhabe-arbeitsmarkt.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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