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Beschäftigung, Bildung und Teilhabe vor Ort ein Sonderprogramm in den Programmgebieten der Sozialen Stadt

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Academic year: 2022

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1 Einleitung

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im November 2006 in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozia- les (BMAS) das Sonderprogramm „Beschäf- tigung, Bildung und Teilhabe vor Ort“ im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt. Das Programm läuft bis Ende September 2008, und es stehen insge- samt Fördermittel in Höhe bis zu 37 Mio. € zur Verfügung. Die Mittel verteilen sich auf das Programm des BMAS „XENOS – Leben und Arbeiten in Vielfalt“ mit 20 Mio. € und auf das Bund-Länder-Programm „Stadt- teile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt“ des BMVBS mit bis zu 17 Mio. €. Hiervon werden 4,9 Mio. € als Bundesmittel aus dem Programm der Sozia- len Stadt bereitgestellt.

Mit dem Sonderprogramm „Beschäftigung, Bildung und Teilhabe vor Ort“ wird der inte- grative Ansatz der Sozialen Stadt um einen wichtigen Baustein erweitert. Wurden wäh- rend der Programmlaufzeit 1999 bis 2006 mit rund 1,8 Mrd. € von Bund und Ländern vor allem investive Maßnahmen in rd. 280 Kommunen auf Quartiersebene gefördert, geht es jetzt ausschließlich um die Förde- rung arbeitsmarktbezogener Maßnahmen.

Diese müssen einen Bezug zum integrierten Handlungskonzept und zu investiven Maß- nahmen im Programmgebiet haben. Diese Fokussierung des Sonderprogramms ent- spricht dem integrativen Handlungsansatz der Sozialen Stadt, der städtebauliche Inves- titionen und ergänzende soziale Maßnah- men zu einer ganzheitlichen Entwicklung der Quartiere vor Ort zusammenführen soll.

Die Erfahrungen mit dem Förderprogramm

„LOS – Lokales Kapital für soziale Zwecke“

vom Bundesministerium für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)1 haben zudem gezeigt, dass mit Kleinvorhaben bis 10 000 € nicht alle Zielgruppen erreicht werden können.

Die Vorhaben im Rahmen des neuen Pro- gramms sollen in Abstimmung mit dem

lokalen Quartiersmanager und – sofern vor Ort vorhanden – unter Einbeziehung der LOS-Koordinierungsstelle entwickelt werden. Im Einzelnen geht es um folgende Ziele:

• Stärkung der lokalen – auch ethnischen – Ökonomie

• Integration von Arbeitslosen und Jugend- lichen – insbesondere auch mit Migra- tionshintergrund – in Arbeit und Bil- dung

• Stärkung des Gemeinwesens und zivil- gesellschaftlicher Strukturen.

Die Förderkonditionen und Höhe der Ei- genanteile des Maßnahmenträgers sind in den Ziel-1- und Ziel-3-Fördergebieten unterschiedlich. Für Vorhaben im Ziel 1, wozu die Neuen Länder zählen, sind Bun- desmittel aus dem Programm der Sozia- len Stadt in Höhe bis zu 18 % der förder- fähigen Gesamtaufwendungen möglich.

Die auf den ESF entfallende Förderung kann bis zu 75 % betragen. Der Eigenanteil des Maßnahmenträgers liegt bei mindes- tens 7 %. Im Ziel 3, zu dem die alten Länder einschließlich Berlin zählen, kann die För- derung aus Bundesmitteln bis zu 38 % und aus dem ESF bis zu 50 % betragen. In diesen Regionen soll der Maßnahmenträger einen Eigenanteil von mindestens 12 % leisten.

2 Regionale Inanspruchnahme des Sonderprogramms

Die Frist für die Einreichung der Interes- senbekundungen war der 15. Januar 2007.

Dabei konnten nur Vorhaben gemeldet werden, die auf ein oder auch mehrere Ge- biete aus dem Bundesprogramm der Sozia- len Stadt (Stand 2005) ausgerichtet waren.

Bis zum Ablauf der Frist gingen 363 Interes- senbekundungen ein, die die formalen Kri- terien erfüllten. Diese wurden bis Anfang März hinsichtlich ihrer Förderwürdigkeit einem sehr differenzierten Bewertungs- system unterzogen.

Eine erste Analyse zur Struktur der einge- gangenen Interessenbekundungen ergab,

Steffen Maretzke Michael Zarth

Dr. Steffen Maretzke Michael Zarth

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Deichmanns Aue 31–37 53179 Bonn

E-Mail:

Steffen.Maretzke@bbr.bund.de Michael.Zarth@bbr.bund.de

„Beschäftigung, Bildung und Teilhabe

vor Ort“ – ein Sonderprogramm in den

Programmgebieten der Sozialen Stadt

(2)

dass sich die überwiegende Mehrheit (285) auf ein Programmgebiet bezieht. Etwa ein Viertel der eingereichten Interessenbekun- dungen (78) ist demgegenüber auf zwei oder mehr Programmgebiete ausgerichtet.

Für 228 der insgesamt 387 Programmge- biete 2 der Sozialen Stadt liegt mindestens eine Interessenbekundung vor. Die Betei- ligungsquote, gemessen als Anteil der Ge- biete mit einer Interessenbekundung an allen Programmgebieten, liegt somit bei fast 60 %. Das durchschnittliche Finanz- volumen je Interessenbekundung beträgt 250 000 €. Die Spanne reicht von 8 100 € bis zu 2,1 Mio. €. Der Variationskoeffizient – als Maß der Streuung – hat einen Wert von fast 81 % und dokumentiert die große Spannbreite, die die eingereichten Interes-

senbekundungen hinsichtlich ihrer förder- fähigen Gesamtaufwendungen aufweisen.

118 Interessenbekundungen entfallen auf Ziel 1 und 249 auf Ziel 3. Einige dieser Inte- ressenbekundungen sehen demnach Aktivi- täten sowohl in Ziel 1 als auch in Ziel-3-Ge- bieten vor. Im Durchschnitt von Ziel 1 liegt das Finanzvolumen je Interessenbekun- dung bei 240 000 €. Die Spannweite reicht von 55 900 € bis zu 1,1 Mio. €. Im Ziel 3 fällt das durchschnittliche Finanzvolumen je Interessenbekundung, bedingt durch ein- zelne Großvorhaben, mit 251 000 € etwas höher aus (Minimum: 8 100 €; Maximum 2,1 Mio. €).

Die Resonanz auf das Sonderprogramm fiel in den einzelnen Ländern sehr unter- schiedlich aus (vgl. Abb. 1, Tab. 1). Die ost- deutschen Länder haben sich insgesamt überdurchschnittlich an dem Programm beteiligt. Eindeutiger Spitzenreiter ist Ber- lin, wo für alle Programmgebiete eine Inte- ressenbekundung vorliegt. Es folgen Bran- denburg (92,3 %), Sachsen (81,0 %) und Mecklenburg-Vorpommern (80,0 %). Sach- sen-Anhalt und Thüringen erreichen immer- hin noch eine Quote von über 60 %. In den westdeutschen Ländern war das Interesse zum Teil deutlich geringer. Niedersachsen ereichte mit rund 73 % die höchste Betei- ligungsquote, gefolgt vom Saarland, wo für zwei Drittel aller Gebiete mindestens eine Interessenbekundung vorliegt. Am anderen Ende stehen Baden-Württemberg (43,9 %), Bayern (41,7 %) und schließlich Rheinland- Pfalz, wo nur für jedes dritte Programmge- biet eine Interessenbekundung eingereicht wurde.

Die regionale Verteilung der Interessen- bekundungen nach siedlungsstrukturellen Regions- und Kreistypen dokumentiert Ta- belle 2. Die Verteilung wird wesentlich be- stimmt durch die Verortung der Programm- gebiete der Sozialen Stadt, die vor allem in größeren Städten und Agglomerationen anzutreffen sind. So entfällt mehr als die Hälfte der Interessenbekundungen auf die Agglomerationsräume, wobei der eindeu- tige Schwerpunkt auf den Kernstädten liegt, und fast ein Drittel auf die verstädterten Regionen. Den ländlichen Räumen sind gut 12 % aller Interessenbekundungen zu- zuordnen. Diese regionale Struktur findet ihren Niederschlag in den Anteilen der Re- gions- und Kreistypen an den förderfähigen Gesamtaufwendungen.

Abbildung 1: Verteilung der Interessenbekundungen

Ulm Bonn

Kiel

Köln

Mainz Liège

Essen

Praha Erfurt

Berlin

Kassel Bremen

Zürich

Potsdam Rostock

Cottbus

Dresden Leipzig

Hamburg

München Mannheim

Schwerin

Halle/S.

Hannover

Chemnitz

Nürnberg

Szczecin

Innsbruck Magdeburg Amsterdam

Bielefeld

Wiesbaden

Stuttgart Düsseldorf

Strasbourg Luxembourg

Saarbrücken

Freiburg i.Br.

Dortmund

Frankfurt/M.

© BBR Bonn 2007

100 km

Gebietsgrenzen Stand 31.12.2004 Datenbasis: Städtebauförderungs- datenbank des BBR

Siedlungsstruktureller Regionstyp

Ländlicher Raum Verstädterter Raum Agglomerationsraum Anzahl der Interessenbekundungen

je Stadt/Gemeinde

10 bis 15 5 bis 9 1 bis 2 3 bis 4 keine

mehr als 16

(3)

Beteiligungsquote: Anteil der Programmgebiete mit mindestens einer Interessenbekundung in % aller Programmgebiete Quelle: BBR-Datenbank der Interessenbekundungen, eigene Berechnungen

Tabelle 1

Beteiligungsquote und Anteil am Gesamtfinanz- volumen nach Ländern Bundesland

Interessen- bekundungen

(IB)

Finanzvolumen

(in Mio. €) Zahl der

Programmgebiete 2005 Beteili- gungs- quote

abs. abs. in % insg. darunter

mit IB in %

Baden-Württemberg 26 abs. 5,7 41 18 43,9

Bayern 40 5,1 9,1 52 25 48,1

Berlin 44 8,2 15,5 17 17 100,0

Brandenburg 24 14,1 6,1 13 12 92,3

Bremen 12 5,6 3,4 14 7 50,0

Hamburg 6 3,0 1,4 9 6 66,7

Hessen 27 1,3 6,8 36 17 47,2

Mecklenburg-Vorpommern 15 6,2 2,7 10 8 80,0

Niedersachsen 24 2,4 7,2 33 24 72,7

Nordrhein-Westfalen 46 6,5 14,0 53 30 56,6

Rheinland-Pfalz 11 12,7 2,5 30 10 33,3

Saarland 11 2,2 4,5 14 10 71,4

Sachsen 34 4,1 9,0 21 17 81,0

Sachsen-Anhalt 16 8,1 5,2 11 7 63,6

Schleswig-Holstein 9 4,7 2,1 15 8 53,3

Thüringen 18 1,9 4,8 18 12 66,7

Alte Länder 212 4,3 56,7 297 155 52,2

Neue Länder inkl. Berlin 151 51,3 43,3 90 73 81,1

Deutschland 363 39,2 100,0 387 228 58,9

Tabelle 2

Interessenbekundungen und Beteiligungsquote nach Regions- und Kreistypen Regions-/Kreistypen

Interessen- bekundungen

(IB)

Finanzvolumen

(in Mio. €) Zahl der Programm-

gebiete 2005 Beteili- gungs- quote

abs. in % abs. in % Insg. darunter

mit IB in %

Agglomerationsräume 202 55,6 53,8 59,7 192 117 60,9

Kernstädte 163 44,9 43,2 47,9 117 80 68,4

Hochverdichtete Kreise 22 6,1 6,9 7,7 41 21 51,2

Verdichtete Kreise 8 2,2 1,7 1,9 25 9 36,0

Ländliche Kreise 9 2,5 2,0 2,2 9 7 77,8

Verstädterte Räume 116 32,0 27,7 30,7 140 78 55,7

Kernstädte 58 16,0 13,8 15,3 47 32 68,1

Verdichtete Kreise 48 13,2 11,8 13,1 67 38 56,7

Ländliche Kreise 10 2,8 2,1 2,3 26 8 30,8

Ländliche Räume 45 12,4 8,9 9,8 55 33 60,0

Ländliche Kreise Ländliche Kreise

höherer Dichte 26 7,2 5,0 5,5 36 19 52,8

Ländliche Kreise

geringerer Dichte 19 5,2 3,9 4,3 19 14 73,7

Deutschland 363 100,0 90,2 100,0 387 228 58,9

Quelle: BBR-Datenbank der Interessenbekundungen, eigene Berechnungen

(4)

derprogramm hingegen nur eine schwache Resonanz. Hier liegt nur für etwa jedes drit- te der insgesamt 51 Programmgebiete eine Interessenbekundung vor.

3 Finanzvolumen und Größenstruk- tur der Interessenbekundungen

Trotz der regionalen Unterschiede in der Inanspruchnahme ist das Sonderprogramm fast sechsfach überzeichnet. Die vorlie- genden Interessenbekundungen repräsen- tieren ein Volumen an förderfähigen Ge- samtaufwendungen von rund 90 Mio. €. Um alle vorliegenden Interessenbekun- dungen zu fördern, wären allein aus dem Programmansatz der Sozialen Stadt rund 29 Mio. € notwendig. Zur Verfügung stehen aber nur 4,9 Mio. € Bundesmittel.

Bedingt durch die Vorgaben der Förder- richtlinie wurden nur wenige Interessen- bekundungen (11) eingereicht, deren fi- nanzieller Gesamtaufwand unter 100 000 € liegt. Rund 30 % der Interessenbekun- dungen haben ein Finanzvolumen bis zu 150 000 €, ein Drittel bewegt sich in der Größenklasse 150 000 bis 250 000 €, gut ein Viertel deckt immerhin ein Finanzvolumen bis zu einer halben Million Euro ab und rund 6 % überschreiten mit ihrem finan- ziellen Gesamtaufwand das Volumen von einer halben Million Euro. In der Tendenz sind die Interessenbekundungen aus den ostdeutschen Programmgebieten von ih- rem Finanzvolumen her größer als die aus den alten Ländern (vgl. Abb. 2).

Differenziert nach Ländern bestehen eini- ge interessante Unterschiede in der Grö- ßenstruktur der Projektvorhaben: Aus den Programmgebieten in Mecklenburg-Vor- pommern, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Hessen kamen vorwiegend Interessenbekundungen mit einem kleineren Finanzvolumen, d. h. mit förderfähigen Gesamtaufwendungen bis unter 250 000 €. Demgegenüber binden die eingereichten Vorhaben für die Pro- grammgebiete aus Berlin, Sachsen-Anhalt und dem Saarland tendenziell ein größe- res Finanzvolumen (d. h. mit 250 000 und mehr Euro). Mit Blick auf die Größenklasse 500 000 bis unter 1 Mio. € trifft dies auch für die Gebiete der Sozialen Stadt aus Nord- rhein-Westfalen, Bremen und Brandenburg zu (vgl. Abb. 3).

Neben diesen Unterschieden lassen sich aber noch andere siedlungsstrukturspezi- fische Besonderheiten beobachten. So ha- ben sich die Programmgebiete aus den länd- lichen Kreisen der Agglomerationsräume relativ stärker als die Kernstädte aus diesem Regionstyp an dem Programm beteiligt. Für gut drei Viertel aller Programmgebiete dort (7 von 9) konnte mindestens eine Interes- senbekundung registriert werden. Dies gilt auch für die ländlichen Räume geringerer Dichte innerhalb der ländlichen Räume. In den verdichteten Kreisen der großen Agglo- merationen und in den ländlichen Kreisen der verstädterten Regionen fand das Son-

Abbildung 2

Finanzvolumen der Interessenbekundungen

Ulm Bonn

Kiel

Köln

Mainz Liège

Essen

Praha Erfurt

Berlin

Kassel Bremen

Zürich

Potsdam Rostock

Cottbus

Dresden Leipzig

Hamburg

München Mannheim

Schwerin

Halle/S.

Hannover

Chemnitz

Nürnberg

Szczecin

Innsbruck Magdeburg Amsterdam

Bielefeld

Wiesbaden

Stuttgart Düsseldorf

Strasbourg Luxembourg

Saarbrücken

Freiburg i.Br.

Dortmund

Frankfurt/M.

© BBR Bonn 2007

100 km

Gebietsgrenzen Stand 31.12.2004 Datenbasis: Städtebauförderungs- datenbank des BBR

Siedlungsstruktureller Regionstyp

Ländlicher Raum Verstädterter Raum Agglomerationsraum Finanzvolumen der Interessenbekundungen

je Stadt/Gemeinde (in €) keine Interessenbekundung

bis unter 250.000 250.000 bis unter 500.000 500.000 bis unter 1.000.000

1.000.000 bis unter 4.000.000

mehr als 4.000.000

(5)

4 Inhaltliche Zielsetzungen und Schwerpunkte der Vorhaben

Eine erste Sichtung der Interessenbekun- dungen nach ihren inhaltlichen Schwer- punkten zeigt, dass die Mehrzahl der Vor- haben die Integration Arbeitsloser und Jugendlicher – häufig auch mit Migrations- hintergrund – zum Ziel hat. Recht viele Vor- haben dienen der Förderung von Integra- tion sowie der Stärkung der Zivilgesellschaft und des Gemeinwesens. Viele Interessen- bekundungen verfolgen beide Ziele.

Demgegenüber haben nur wenige Interes- senbekundungen die Stärkung der Lokalen Ökonomie unmittelbar zum Ziel, wobei le- diglich in Ausnahmen eine Einbeziehung der ethnischen Ökonomie vorgesehen ist.

Dieses Ergebnis lässt sich aus mehreren Gründen nachvollziehen. So ist die ökono- mische Struktur vieler Programmgebiete der Sozialen Stadt schwach entwickelt; manche von ihnen sind sogar reine Wohngebiete.

Oftmals bestehen auch Zugangsbarrieren zu den Betrieben im Quartier. Dies dürfte insbesondere für Betriebe der ethnischen

Ökonomie gelten, zumal diese oft inner- halb ausländischer Familienstrukturen ge- führt werden und ihre Kundschaft vorwie- gend in der Gruppe der Migranten haben.

Diese Problematik wird in einigen Inte- ressenbekundungen explizit thematisiert, wobei dort durch spezifische Maßnahmen versucht wird, die ethnische Ökonomie z. B.

für Praktika usw. zu öffnen. Die in diesen Projekten gemachten Erfahrungen sollten auf alle Fälle dokumentiert werden, um eine Übertragung der Ansätze auf andere Gebiete der Sozialen Stadt zu ermöglichen.

Viele Vorhaben besitzen einen engen Zu- sammenhang mit dem integrierten Hand- lungskonzept oder mit investiven Maß- nahmen und fördern deren nachhaltige Nutzung im Programmgebiet. Einzelne Vor- haben basieren auf den Erfahrungen von LOS-Projekten und führen diese in einem größeren Rahmen fort. Allerdings verfolgen nur wenige Vorhaben einen ganzheitlichen Ansatz oder versuchen das Gebiet der So- zialen Stadt mit anderen Stadtteilen zu ver- netzen.

Abbildung 3

Verteilung der Interessenbekundungen nach Größenklassen

Quelle: BBR-Datenbank der Interessenbekundungen, eigene Berechnungen

0 20 40 60 80 100 %

Thüringen Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Sachsen Saarland Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern Baden-Württemberg

bis unter 100 000 % 150 000 % bis unter 250 000 %

500 000 % bis unter 1 Mio. %

100 000 % bis unter 150 000 % 250 000 % bis unter 500 000 % mehr als 1 Mio. %

(6)

In der Gesamtschau zeigt sich, dass in den inhaltlichen Zielsetzungen und der Struktur der eingereichten Interessenbekundungen große Übereinstimmungen bestehen. Dies ist nicht überraschend, sondern hängt mit der Situation der Programmgebiete der Sozialen Stadt zusammen, wo weitenteils identische Probleme und Herausforde- rungen bestehen. Diese resultieren aus der Kombination typischer Merkmale. Hierzu zählen hohe Arbeitslosigkeit und schwache ökonomische Strukturen, ein hoher Anteil von Jugendlichen mit Schulabbruch und fehlenden Qualifikationen, ein hoher Anteil von Migranten bis hin zur Ausprägung be- stimmter sozialer Problemlagen.

5 Ausblick

Das im November 2006 aufgelegte Sonder- programm „Beschäftigung, Bildung und Teilhabe vor Ort“ ist mehrfach überzeich- net. Dies dokumentiert eindrucksvoll, dass in den Programmgebieten der Sozialen Stadt eine große Nachfrage nach Förder- möglichkeiten für nichtinvestive Maßnah- men besteht. Insofern ist die Politik ge- fragt, die finanziellen und förderrechtlichen Voraussetzungen für eine Fortführung des Sonderprogramms in der neuen Förderpe- riode 2007–2013 der Europäischen Struk- turpolitik zu schaffen. Die Ergebnisse der das Programm begleitenden Evaluierung können wichtige Hinweise für dessen künf- tige Ausrichtung und Programmsteuerung geben.

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