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Aus der Arbeit des Deutschen Vereins

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März 2018 NDV

Aus der Arbeit des Deutschen Vereins

Arbeitskreis „Hilfen für Per- sonen in besonderen sozia- len Schwierigkeiten“

–ak– Die Arbeit des Arbeitskreises „Hil- fen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten“ war in den Jahren 2017 bis Beginn 2018 durch eine außer- ordentliche Vielfalt der Themen geprägt.

Intensiv befasste sich der Arbeitskreis mit der Unterstützung von jungen Men- schen, die im Übergang in das Erwachse- nenalter in prekäre Lebenssituationen geraten, ohne dass sie von den beste- henden Institutionen oder Hilfeangebo- ten aufgefangen werden. Geschätzt 640.000 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren befinden sich in Deutschland weder in Schule oder Aus- bildung noch in Beschäftigung. Der Kon- takt zum Elternhaus ist oft abgebrochen.

Hier besteht ein hoher Handlungsbedarf, um eine dauerhafte soziale Ausgrenzung zu vermeiden.

Ausgehend von der Initiative des Arbeits- kreises wurde deshalb eine Arbeitsgrup- pe eingerichtet, die sich gleichrangig aus Vertreter/innen der Kinder- und Jugend- hilfe, der Sozialämter und Wohnungslo- senhilfe sowie der Jobcenter und Bun- desagentur für Arbeit zusammensetzte.

Als Ergebnis dieses Gremienprozesses verabschiedete das Präsidium des Deut- schen Vereins im März 2017 die Empfeh- lungen zur Hilfe für junge Erwachsene in besonderen Problemlagen.1

In den Empfehlungen wurde aufgezeigt, dass die Jobcenter und Agenturen für Arbeit ihr Bestes tun, damit auch junge Menschen in schwierigen Lebenslagen einen Schulabschluss und eine berufliche Ausbildung erreichen. Zuweilen fehlen ihnen aber die passenden Hilfeinstru- mente. Wenn Überschuldung, Woh- nungslosigkeit, schwerwiegende familiä- re Konflikte oder Suchtprobleme drohen, müssen Jugendämter und Sozialämter mit ins Boot genommen werden und weitergehende Hilfen anbieten. Der Deutsche Verein empfiehlt den Verwal- tungen und freien Trägern in den Kom- munen, verbindliche Unterstützungs- netzwerke zu bilden, die für junge Men- schen in sozialen Krisensituationen offen sind. Diese jungen Menschen orientier- ten sich bei ihrer Suche nach Hilfe wenig an behördlichen oder rechtlichen Zustän- digkeiten. Wichtiger sind persönliches Vertrauen, Erreichbarkeit und die Aus- sicht auf rasche Unterstützung. Wo im- mer ein junger Erwachsener vorspricht oder ein entsprechender Notfall bekannt wird, soll deshalb Unterstützung ange- boten werden. Reicht das nicht aus,

1) Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Hilfe für junge Erwachsende in besonderen Problemlagen, in:

NDV 5/2017, S. 195–203, NDV 6/2017, S. 241–247.

2) Siehe hierzu die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzli- che Rentenversicherung, in: NDV 7/2016, S. 289–292.

sollte der junge Mensch zu dem Dienst persönlich begleitet werden, der die pas- sende Hilfe anbietet. Wichtig ist es, indi- viduelle Lösungen gemeinsam mit dem jungen Menschen zu erarbeiten und ihm eine Ansprechperson zur Seite zu stellen, die den jungen Menschen verlässlich be- gleitet.

Die Gestaltung des Übergangsmanage- ments im Strafvollzug bildete einen wei- teren Themenschwerpunkt des Arbeits- kreises. Ronny Stengel vom Ministerium der Justiz und für Europa des Landes Baden-Württemberg berichtete über ei- ne Initiative des Landes Baden-Württem- berg, das Übergangsmanagement weiter zu verbessern. Resozialisierung ist ein wichtiger Auftrag des Strafvollzugs. Für das Gelingen sind die ersten Monate nach der Haftentlassung entscheidend.

Hierzu muss eine Vielzahl von Akteuren zusammenwirken. Das Land Baden- Württemberg, die kommunalen Spitzen- verbände, die Freie Wohlfahrtspflege und Vertreter der Straffälligenhilfe haben sich deshalb in einer Kooperationsverein- barung darauf verständigt, bei jedem Haftentlassenen auf eine verzahnte und rechtskreisübergreifende Entlassungsvor- bereitung hinzuwirken. Insbesondere sollen zum Zeitpunkt der Entlassung die anschließende Unterkunft gesichert, eine Anlaufstelle zur beruflichen Integration bestimmt und die Frage etwaiger An- sprüche auf Sozialleistungen geklärt sein. Ziel ist die Entlassung in gesicherte Rahmenbedingungen.

Regelmäßig begleitete der Arbeitskreis in den vergangenen Monaten die Anstren- gungen, Strafgefangene und Siche- rungsverwahrte, die in ihrer Haft arbei- ten, zukünftig in die gesetzliche Renten- versicherung einzubeziehen.2 Horst Fi- scher vom Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Lan- des Brandenburg informierte im Arbeits- kreis über den Stand der Beratungen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder zu diesem lan- ge vernachlässigten Thema. Demnach hat der Strafvollzugsausschuss der Län- der Grundlagen und Auswirkungen einer Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung in einem Bericht ge- prüft. Der Bericht sieht sich dem Wieder- eingliederungsauftrag als gesamtgesell- schaftlicher Aufgabe verpflichtet. Es wer- den vier Modelle einer möglichen Einbe- ziehung von Strafgefangenen und Siche- rungsverwahrten in die gesetzliche Ren- tenversicherung beschrieben und hin- sichtlich ihrer Auswirkungen unter ren- tenversicherungsrechtlichen und voll zug- lichen Aspekten sowie hinsichtlich ihrer Kosten für die Justizhaushalte der Länder

untersucht. Die Arbeiten werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Finanz- ministerkonferenz (FMK) und der Ar- beits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) fortgesetzt.

Am 28. Dezember 2016 trat das Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländi- scher Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe in Kraft. Michael Braun, der Vorsitzende des Arbeitskreises, berichtete über erste Erfahrungen mit der Anwendung dieses Gesetzes in der Praxis. Das Gesetz sieht vor, dass bestimmten Gruppen von mit- tellosen nichtdeutschen Unionsbürgerin- nen und Unionsbürgern, die zum Zwecke der Arbeitsuche nach Deutschland einrei- sen, Überbrückungsleistungen bis zu ih- rer Ausreise für längstens einen Monat innerhalb von zwei Jahren zu gewähren ist. Zur Umsetzung des Gesetzes liegt mittlerweile erste Rechtsprechung durch Sozialgerichte und Landessozialgerichte vor. Allerdings fallen die Urteile hinsicht- lich der Bewilligung von Leistungen un- terschiedlich aus. Dies zeigt, dass die Anwendung und Auslegung der neuen Vorschriften angesichts der Vielfalt der Bedarfslagen Schwierigkeiten bereitet.

Auch der Wahlkampf sowie die Bundes- tagswahlen des Jahres 2017 waren The- ma in dem Arbeitskreis. Frau Prof. Dr.

Susanne Gerull, Professorin an der Alice Salomon Hochschule Berlin und Mitglied im Arbeitskreis, stellte die Aktion „Wir kommen wählen!“ der Landesar- mutskonferenz Berlin vor. Im Rahmen dieser Aktion luden von Armut betroffe- ne Menschen Politiker/innen zu gemein- samen Veranstaltungen und Gesprächen ein. Mit den Aktionen ist es gelungen, dem Anliegen von armen Menschen mehr Gehör zu verschaffen und die De- mokratie lebendiger zu gestalten.

Für die kommende Zeit wird sich der Ar- beitskreis mit dem Thema „Mitwirkung in der Hilfe nach §§ 67 ff. SGB XII“ be- fassen. Die Hilfe nach §§ 67 ff. SGB XII stellt eine soziale Dienstleistung in der Sozialhilfe dar, die sich gezielt an Men- schen in besonderen sozialen Notlagen wendet. In der Praxis kommt es immer wieder zu vorzeitigen Abbrüchen von Hilfen. Die Empfehlungen für die Praxis sollen dazu beitragen, dass die Hilfe ge- meinsam mit den Leistungsberechtigten wirksamer umgesetzt wird.

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