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Reform beruflicher BildungLeserInnenumfrage GewerkschaftlicheBildungspolitikI/2004

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Gewerkschaftliche Bildungspolitik

I/2004

Reform beruflicher Bildung

LeserInnenumfrage

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die anstehende Novellierung des Berufsbildungsgesetzes und die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zur Ausbildungsabgabe beherrschen weiter die berufsbildungspolitische Debatte. Der DGB hat dazu jeweils frühzeitig die Initiative ergriffen und mehr als nur Anstöße gegeben. Wir haben die diesbezüglichen Beschlüsse des DGB-Bundesvorstandes in den Ausgaben 09-10/ und 11-12/2003 dieser Zeitschrift dokumentiert.

Die Bundesregierung hat nun im Februar 2004 ihre Eckpunkte für die Novellierung des BBiG vorgelegt, im Mai ist mit der Vorlage eines Referen- tenentwurfes zu rechnen. Wir bewerten die Eckpunkte und vergleichen sie mit unseren eigenen Positionen und mit denen der Arbeitgeberseite. So können sich die Leserinnen und Leser ihre Meinung dazu bilden.

Zur Meinungsbildung gehört auch, dass wir über die unterschiedlichen Einschätzungen des Modellversuches „Kraftfahrzeugservicemechaniker/in in Nordrhein-Westfalen“ berichten. Offen und klar darzulegen, wo es unter- schiedliche Auffassungen gibt, gehört schließlich zur gewerkschaftlichen Streitkultur.

Weiterbildung - insbesondere Weiterbildungsberatung - ist ein weiterer Schwerpunkt dieser Ausgabe der „Gewerkschaftlichen Bildungspolitik“.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auch Arbeitslose brauchen ausreichende Beratung, wenn sie sich informieren sollen. Denn erst Bera- tung schafft Transparenz, die ermöglicht die Angebote sinnvoll zu verglei- chen und gute Entscheidungen zu treffen.

In eigener Sache:

Die Mitgliederentwicklung in den Gewerkschaften des DGB führt zu Kon- sequenzen auch für den Haushalt des DGB. Wenn gespart werden muss, kann auch diese Zeitschrift nicht ausgenommen werden.

Als erste Konsequenz führt dies dazu, dass wir in diesem Jahr uns mit fünf Ausgaben bescheiden. Die Ausgabe I/2004 deckt somit das erste Quartal ab, die folgenden Ausgaben werden Mai, August, Oktober und Dezember 2004 erscheinen.

Gleichzeitig wollen wir aber unser Produkt verbessern. In der Heftmitte findet sich daher ein Fragebogen, in dem wir unsere Leserinnen und Leser um ihre Meinung zur Zeitschrift bitten. Was finden sie gut an der Zeitschrift, was könnte/sollte verbessert werden, stoßen andere Vertriebsformen auf ihre Zustimmung. Die Rechte der Betriebsräte in Fragen der beruflichen Bildung und der beruflichen Weiterbildung sind in den letzten Jahren deut- lich gestärkt worden, aber auch die Personalräte sind in diesem Bereich gefordert. deshalb wendet sich ein Teil der Fragen speziell an sie. Wir möchten von ihnen wissen, welchen Stellenwert diese Zeitschrift für sie derzeit hat oder ob sie stärker auf ihre Bedarfe ausgerichtet werden soll.

Wir bitten darum den Fragebogen bis zum 30. April zurück zu senden an:

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildung und Qualifizierung Joachim Koch-Bantz

Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Fax: 030/24060-410

Die AbsenderInnen der ersten 100 Fragebögen erhalten als Dankeschön von uns eines der ausgewählten Bücher, die im Fragebogen anzukreuzen wären.

3

BMBF: Eckwerte Reform berufliche Bildung

8

BMBF - Eckwerte Reform berufliche Bildung – Eine erste Bewertung

Hermann Nehls

9

Synoptische Darstellung wichtiger Positionen zur Reform der beruflichen Bildung

17

Neue Berufe für Jugendliche mit schlechten Startchancen?

Ingrid Sehrbrock

20

Kfz-Mechatroniker – Ein neuer Beruf für besonders benachteiligte Jugendliche

Haidy Damm

24

3. Entwurf der Ausbildungsordnung

Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker/in

25

Anschluss statt Ausschluss – Zweijährige Berufe helfen benachteiligten Jugendlichen nicht

Michael Ehrke, Klaus Heimann und Erwin Vitt

29

Kooperation und Vernetzung als Elemente einer kohärenten Strategie zur Verwirklichung lebens- begleitenden Lernens für alle

Klaus Luther

33

LeA: Wie leben und arbeiten ? Schlaglichter aus der Projektarbeit Ingrid Sehrbrock

37

Lebenslanges Lernen, Netzwerke und Nachhaltigkeit Jörg Jurkeit

40

Projekttag Demokratie und Mitbestimmung Barbara Wildberger

42

Felix Kempf wurde 80 Jahre alt Horst Kowalak

Impressum

Gewerkschaftliche Bildungspolitik I/2004

Herausgeber: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abteilung Bildung Henriette-Herz-Platz 2, D-10178 Berlin

Postfach 110372, D-10833 Berlin

(Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten) Verantwortlich

für den Inhalt: Ingrid Sehrbrock Redaktion: Joachim Koch-Bantz

Büro: Tel. (0 30) 2 40 60-288, Fax (0 30) 2 40 60-410 e-mail: Joachim.Koch-Bantz@Bundesvorstand.dgb.de

Kommentare und namentlich gekennzeichnete Artikel müssen nicht der Meinung des Herausgebers und der Redaktion entsprechen. Nachdruck und Vervielfältigungen von Beiträgen mit Quellenangaben gestattet.

Gestaltung: Design+Konzept Annette Joswig, Gelsenkirchen

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Einleitung:

Bildung, Wissenschaft und Forschung zu stärken – das ist unsere Antwort auf die Herausforderun- gen des 21. Jahrhunderts. Die Bundesregierung hat daher seit 1998 Bildung und Qualifizierung ins Zentrum ihrer Politik gerückt. Wir setzen auch in der 15. Legislaturperiode diesen Weg konse- quent fort.

Eine entscheidende Weichenstellung für den ein- zelnen, aber auch für Wirtschaft und Gesellschaft ist, ob es gelingt, jungen Menschen beim Ein- stieg in die Berufswelt die Qualifikation zu ver- mitteln, die sie befähigen, den sich in stetigem Wandel befindlichen Anforderungen der Arbeits- welt gerecht zu werden und damit den Grund- stein für ein selbst bestimmtes Leben zu legen.

Es gilt deshalb, die berufliche Bildung in Deutsch- land auf veränderte Realitäten einzustellen und damit langfristig ihren wichtigen Beitrag im Bildungssystem zu festigen. Eine enge Rückkopp- lung mit dem Beschäftigungsmarkt ist hierbei unabdingbar.

Die Wirksamkeit der Reformprozesse in der beruflichen Bildung ist dabei in vielfacher Weise von der notwendigen Modernisierung in anderen Bildungsbereichen abhängig. So ist es z.B. für die berufliche Bildung von großer Bedeutung, mit welchen Kompetenzen die Schüler und Schüle- rinnen die allgemeinbildenden Schulen verlassen und ob es gelingt, möglichst allen Jugendlichen die für eine erfolgreiche duale Berufsausbildung notwendige Ausbildungsreife zu vermitteln.

Die nachfolgenden Punkte verdeutlichen den Reformbereich innerhalb des Systems der dualen beruflichen Bildung. Sie setzen einen Schwer- punkt bei den Themen, die durch die Änderung des Berufsbildungsgesetzes vorangetrieben wer- den sollen.

Diese Eckpunkte orientieren sich an den folgen- den Leitlinien:

■ Ausbildung für alle

Ein Bildungssystem, das nicht für alle Jugend- lichen und jungen Erwachsenen, die dies kön-

nen und wollen, eine berufliche Erstausbil- dung ermöglicht, entzieht sich selbst seine Existenzgrundlage. Die Konjunkturabhängig- keit des dualen Berufsbildungssystems muss deshalb verringert und Ausbildungshemm- nisse müssen abgebaut werden.

■ Regionale Verantwortung fördern

Ausbildungsstellen sind regionale Märkte. Die Akteure der beruflichen Bildung vor Ort sollen deshalb einen größeren Entscheidungs- und Verantwortungsspielraum erhalten, um die Bedürfnisse und Wünsche von Wirtschaft und Auszubildenden zusammenzuführen und mit den Potentialen der Bildungsangebote auf regionaler Ebene abzustimmen.

■ Internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern Die Globalisierung macht es zukünftig erfor- derlich, die Internationalität der Ausbildung auszubauen, ihre Kompatibilität mit anderen nationalen Bildungssystemen sicher zu stellen und die internationale Anrechnungsfähigkeit nationaler Bildungsgänge zu erhöhen.

■ Kooperation stärken

Betriebliche Ausbildung und berufsbildende Schulen bilden weiterhin die beiden wesent- lichen Säulen des dualen Berufsbildungs- systems. Beide Säulen sind unverzichtbar und müssen noch enger – sei es national oder regional – miteinander kooperieren.

■ Qualität und Verlässlichkeit erhalten Die Akzeptanz der beruflichen Bildung lebt von ihrer Qualität und Transparenz. Die erfolgreiche Abschussprüfung muss deshalb weiterhin Testat der beruflichen Handlungs- fähigkeit und der Kompetenz für lebenslanges Lernen bleiben. Die Qualitätssicherungs- systeme – wie die Überwachung durch die Kammern und ihre Berufsbildungsausschüsse sowie durch externe Evaluierungen – sollen optimiert werden.

■ Flexibilität ausbauen

Das Berufsbildungsrecht hat sich in seinem wesentlichen Kern in den letzten 30 Jahren bewährt. Das Berufsbildungsgesetz bietet fle- xible Lösungen, die in der Praxis oft noch zu

selten genutzt werden. Diese Flexibilität wol- len wir erhalten und erhöhen. Vorgegebene gesetzliche Spielräume müssen deshalb auch in Zukunft genutzt werden, um das duale System weiterzuentwickeln.

A. Duales Miteinander

Qualität im Sinne der Verknüpfung von Theorie und Praxis ist – wie auch der internationale Vergleich zeigt – das tragende Prinzip eines modernen Berufsbildungs-systems. Lernen in Schule und Betrieb ist dabei eine attraktive Ausprägung dieses Prinzips.

Um diese Attraktivität zu erhalten, müssen die Lernorte optimal miteinander kooperieren. Diese Kooperation setzt voraus, dass die Bedeutung des jeweils anderen Lernortes respektiert und auf seine spezifischen Notwendigkeiten Rücksicht genommen wird. Die Kompetenzverteilung unse- rer Verfassung zwischen Bund und Ländern darf hierbei nicht zum Hemmschuh werden, sondern muss in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwi- schen Bund und Ländern als Chance begriffen werden.

Die durch die Pisa-Studie angeregte Diskussion über nationale Bildungsstandards an allgemein- bildenden Schulen muss deshalb auch im Bereich der Berufsbildung geführt werden. Die Definition von Kompetenzstandards kann dabei die Um- steuerung weg von einem input- hin zu einem output-orientierten beruflichen Bildungssystem unterstützen.

Gemeinsam mit den Ländern müssen wir die Möglichkeiten erweitern, für beruflich Qualifi- zierte den Zugang zum Hochschulsystem zu ver- breitern und möglichst zu vereinheitlichen. Bereits während der beruflichen Erstausbildung erwor- bene Qualifikationen müssen auf entsprechende Studiengänge angerechnet werden können.

Das gemeinsame Ergebnisprotokoll aus dem Jahre 1972, das die Abstimmungsverfahren zwi- schen Bund und Ländern bei der Erarbeitung von Ausbildungsordnungen näher regelt, soll den heutigen Bedürfnissen angepasst werden.

BMBF: Eckwerte Reform berufliche Bildung

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Eine fehlende oder mangelhafte berufliche Erst- ausbildung bedeutet für jeden Betroffenen den Weg in die Perspektivlosigkeit, für die Gesell- schaft zunehmende soziale und finanzielle Lasten und für die Wirtschaft den fehlenden Facharbeiternachwuchs von morgen. Wir dürfen es deshalb nicht zulassen, dass mangelnde Bil- dung zum sozialen und wirtschaftlichen Problem des 21. Jahrhunderts wird. Darum muss sich das deutsche Berufsbildungssystem daran messen lassen, ob unabhängig von konjunkturellen Schwankungen und von persönlichen und sozia- len Voraussetzungen jeder junge Mensch beim Eintritt in das Berufsleben eine fundierte und zukunftsfähige Ausbildung erhält.

1. Sicherung eines ausreichenden Ausbildungsstellenangebotes Der anerkannte Vorteil der beruflichen Bildung, nämlich ihre enge Kopplung an betriebliche Wirklichkeit, ist in Zeiten schwacher Konjunktur zugleich eine Achillesferse für das Berufsbil- dungssystem: Viele Betriebe vergessen, dass Ausbildung eine Investition in den eigenen Fach- arbeiternachwuchs von morgen ist und verzich- ten deshalb in konjunkturell angespannten Zeiten auf Ausbildung. Sie verkennen dabei, dass sich Ausbildung auch unter Kostenaspekten oftmals lohnt. Gleichwohl sind die Tarifvertragsparteien aufgefordert, ihren Handlungsspielraum zu nut- zen, um Ausbildungshemmnisse abzubauen und Ausbildung zu erleichtern.

Betriebe, die nicht in der Lage sind, alle Teile einer Ausbildung alleine durchzuführen, haben die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Ausbil- dungsverbünde zu schaffen. Der Bund kann hier fördernd unterstützen, Initiative und Organisation müssen jedoch in der Region erfolgen (siehe D.

Mitsprache und Mitverantwortung).

In Zeiten konjunktureller Schwäche verstärkt sich die negative Auswirkung der Tatsache, dass lediglich ca. 30 % aller Betriebe in Deutschland überhaupt ausbilden. Zur Verbesserung der Ausbildungsbeteiligung der Betriebe hat die Bundesregierung mit einem Bündel von Maß- nahmen reagiert:

Ausbildungsverbünden, Ausbildungsnetzwerken und einem externen Ausbildungsmanagement (STARregio) sowie Ausbildungsplatzentwickler.

➜Sie hat die besonderen Anforderungen der Ausbildereignungsverordnung für fünf Jahre aus- gesetzt.

➜Mit Wirkung vom 1. August 2003 wurde die Geringverdienergrenze, bis zu deren Höhe der Arbeitgeber die Sozialbeiträge für Auszubildende allein zu tragen hat, von 400 €auf 325 €abge- senkt.

➜Die Bundesregierung hat im Jahr 2003 das Ausbildungsplatzprogramm Ost mit der Förde- rung von 14.000 Ausbildungsstellen auf Vorjah- resniveau fortgeführt.

➜Das Sofortprogramm der Bundesregierung gegen Jugendarbeitslosigkeit „Jump Plus“ sieht verschiedene Maßnahmen zur Qualifizierung und Wiedereingliederung von jugendlichen Arbeits- losen in den Arbeitsmarkt vor. Außerdem sollen Jugendliche, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden bzw. eine Ausbildung abgebrochen haben, in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden.

Ziele der BBiG-Reform:

Ausbildung für alle

Es ist nicht hinnehmbar, dass Jugend- liche am Anfang ihres Berufslebens auf ein Wiederanspringen der Konjunktur oder in „Warteschleifen“ vertröstet werden. Wenn die Wirtschaft nicht in der Lage ist, ein hinreichendes Ausbil- dungsstellenangebot für jeden Jahr- gang sicherzustellen, muss den Jugend- lichen und jungen Erwachsenen eine verlässliche Alternative angeboten werden:

• Die Bundesregierung wird deshalb die Regelungen für die Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer Berufs- bildungsgänge zur Kammerabschluss- prüfung ändern. Soweit die zuständige Landesbehörde bestätigt, dass ein voll- zeitschulischer Ausbildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkann- ten Ausbildungsberuf entspricht, erhält der Schulabgänger einen Rechtsan- spruch für die Zulassung zur Kammer-

inhaltet gleichzeitig das Angebot an die Länder, ihre schulischen Berufsbil- dungsgänge von Anfang an auch auf das Ziel einer Kammerabschlussprüfung auszurichten. Die Länder sind zugleich aufgefordert, ihre vollzeitschulischen Berufsbildungsangebote – so noch nicht geschehen – mit weiterführen- den Schulabschlüssen zu verknüpfen.

• Die Zulassungsregelungen zur Abschlussprüfung für Personen mit sonstigen einschlägigen Vorerfahrun- gen werden modifiziert. U.a. soll die Anschlussfähigkeit zweijähriger Berufe durch einen erleichterten Zugang der Absolventinnen und Absolventen zur Abschlussprüfung in verwandten drei- jährigen Berufen verbessert werden.

• Ebenso wird die Verwertbarkeit von Teilqualifikationen, die z.B. in beruf- lichen Schulen erworben werden, auf eine sich anschließende betriebliche Ausbildung verbessert. Auch hier soll den Ländern ein größerer Spielraum gegeben werden, ihre schulischen An- gebote anrechnungsfähig zu machen.

2. Benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene

Jugendliche, die aufgrund ihrer persönlichen oder sozialen Voraussetzungen noch nicht in der Lage sind, eine berufliche Erstausbildung zu beginnen, dürfen nicht in die Sozialhilfe oder in ständig von Arbeitslosigkeit bedrohte Anlerntätigkeiten abge- schoben werden. Gerade für diesen Personen- kreis stehen alle gesellschaftlichen Gruppen in der Pflicht:

➜das Elternhaus, das den Wert von Bildung vermitteln muss,

➜die allgemeinbildenden Schulen, deren Quali- tät sich entscheidend daran messen lassen muss, ob sie in der Lage sind, alle Kinder und Jugend- lichen zu den selbst formulierten Bildungszielen zu führen,

➜der Gesellschaft, die – sei es mit Mitteln der Arbeitsförderung, sei es mit staatlichen Mitteln – den besonderen Förderbedarf finanziell absichern muss.

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Neue Chancen für Benachteiligte Bereits seit Anfang 2003 ist die Berufs- ausbildungsvorbereitung in das Berufs- bildungsgesetz integriert. Betrieben wird damit ermöglicht, benachteiligten Jugendlichen erste Grundlagen beruf- licher Handlungsfähigkeit durch Qualifi- zierungsbausteine zu vermitteln. Eine Rechtsverordnung, die die nähere Ausgestaltung dieser Qualifizierungs- bausteine regelt, ist im August 2003 in Kraft getreten.

• Um es Betrieben zu erleichtern, die für die besondere Personengruppe erforderliche sozialpädagogische Betreuung sicherzustellen, wurde Anfang Januar 2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eine entsprechende Fördermöglichkeit im SGB III verankert.

• Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitmarkt wur- de das BBiG dahingehend geändert, dass Betriebe, die Berufsausbildungs- vorbereitungsmaßnahmen anbieten, dieses der zuständigen Stelle anzeigen.

Hiermit wird ermöglicht, dass die zuständigen Stellen die ihnen obliegen- den Aufsichts- und Beratungspflichten effektiv wahrnehmen können. Die Änderung wird zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

• Um eine Evaluierung der so geschaf- fenen neuen Berufsausbildungsvorbe- reitungsmaßnahmen in den kommen- den Jahren vorzubereiten, wurde ebenfalls durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeits- markt das Berufsbildungsförderungs- gesetz mit dem Ziel geändert, statisti- sche Angaben über die Berufsausbil- dungsvorbereitungsmaßnahmen zu erhalten.

Flankiert werden diese Maßnahmen durch das BMBF-Programm „Kompetenzen fördern“ (BQF- Programm), in dessen Rahmen das BMBF Modell- projekte unterstützt, die die konkrete Entwick- lung von Qualifizierungsbausteinen zum Inhalt haben. Das Bundesinstitut für Berufsbildung

dokumentieren und zu verbreiten. Die Bundes- agentur für Arbeit bereitet die flächendeckende Einführung der BQF-Förderstruktur im Rahmen der berufsvorbereitenden Maßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) vor.

Begonnen werden soll für alle Zielgruppen, die Hilfe beim Einstieg in Berufsausbildung und Beschäftigung benötigen, mit einer Grundstufe, deren wichtigste Inhalte sind: Kompetenzfest- stellung, Berufswahlhilfen und Berufsorientierung,

„Schnupperpraktika“, Aufstellung eines individu- ellen Förderplans, Bewerbungstraining und eine Grundlagenqualifizierung insb. von Medienkom- petenz. Nach drei Monaten sind die Möglich- keiten des Übergangs in Ausbildung oder weite- re Fördermaßnahmen zu prüfen. Die Grundstufe kann maximal 6 Monate dauern. In einer ggf.

sich anschließenden Förderstufe werden Qualifi- zierungsbausteine als zentrales Element der Kompetenzvermittlung eingesetzt.

C. Antworten auf die Globalisierung

Unsere Berufsausbildung hat einen international anerkannten hohen Standard. In einem sich öff- nenden europäischen Bildungsraum und Arbeits- markt darf sich das deutsche Berufsbildungs- system jedoch nicht auf die nationale Sicht ver- engen. Der europäische Binnenmarkt, zunehmen- der internationaler Wettbewerb und die steigen- de Mobilität der europäischen Bürger erfordern eine stärkere europäische und internationale Orientierung der nationalen Bildungssysteme.

Das BMBF unterstützt den Brügge-Kopenhagen- Prozess der EU, durch den – parallel zum sog.

„Bologna-Prozess“ für die Hochschulen – bis zum Jahre 2010 verstärkt das Ziel eines europäischen Bildungsraumes im Berufsbildungsbereich verfolgt werden soll.

Ein wesentlicher Schritt in diesem Prozess ist zum einen die verbesserte Transparenz erworbener Qualifikationen durch Zusammenführung der vor- handenen und bisher getrennt entwickelten Instrumente EUROPASS, Europäischer Lebenslauf und Diploma Supplement zu einem einzigen Transparenzinstrument. Darüber hinaus wird angestrebt, Elemente des für den Hochschulbe- reich entwickelten ECTS (European Credit Trans- fer System) an die Erfordernisse der beruflichen Bildung anzupassen, um unter Beibehaltung des nationalen Berufskonzeptes eine bessere Ver-

qualifikationen auf nationale Berufsbildungsgän- ge zu erreichen.

Internationalität ist keine Einbahnstraße: Das BMBF wird deshalb auch in Zukunft deutsche Anbieter auf dem weltweiten Aus- und Weiter- bildungsmarkt unterstützen.

Ziele der BBiG-Reform:

Internationale Wettbewerbs- fähigkeit sichern

• Die Möglichkeit, mit Zustimmung des Ausbildenden Teile der Ausbildung im Ausland durchzuführen, wird rechtlich abgesichert. Dabei soll ein Auslandsab- schnitt nicht – wie in manchen ande- ren europäischen Staaten – ein auf die Ausbildung anrechenbarer Tatbestand sein, sondern integraler Bestandteil der Ausbildung. Das bedeutet auch, dass das Vertragsverhältnis zwischen Aus- zubildendem und Ausbildenden fortbe- steht und beide Vertragsparteien ihren Verpflichtungen nachkommen müssen.

• Gleichzeitig wird durch flexible Rege- lungen gewährleistet, dass die zustän- digen Stellen ihren Überwachungs- pflichten in geeigneter Weise nach- kommen können.

Bei der Schaffung und Neuordnung von Ausbil- dungsberufen wird jeweils zu prüfen sein, in- wiefern die Vermittlung „europäischer Inhalte“

(z. Bsp. Fremdsprachen) erforderlich ist; darüber hinaus ist zu prüfen, ob Auslandsaufenthalte Wahlbausteine der Ausbildungsordnungen in den Ausbildungsberufen sein können.

D. Mitsprache und Mitverantwortung

Das System der beruflichen Bildung lebt von einem konstruktiven Miteinander aller Akteure.

Gerade funktionierende regionale Bündnisse für Ausbildung zeigen, welches Potential zur Erschlie- ßung von Ausbildungsplätzen und zur Qualitäts- sicherung in den Regionen vorhanden ist. Der Erfolg solcher Bündnisse kann nicht gesetzgebe- risch verordnet werden, sondern hängt in erster Linie von der Kooperationsbereitschaft der Beteiligten, ihrem Engagement und ihrer Innova- tionsfreude ab. Auf die dies unterstützenden

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zur Förderung von Ausbildungsverbünden wurde bereits hingewiesen (siehe Seite 5 f.).

Ziele der BBiG-Reform:

Regionale Verantwortung und Kooperation fördern

• Das Gesetz kann jedoch unterstützen- de Strukturen für dieses Zusammen- wirken anbieten. Die Berufsbildungs- ausschüsse sollen zu einer zentralen Kommunikationsplattform für Berufs- bildung in den Regionen ausgebaut werden. Diesem „gemeinsamen Berufsbildungsausschuss“ wird die regionale Berufsbildungsplanung als neue Aufgabe zugewiesen. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis über die erforderlichen Maßnahmen herbeizu- führen, die zur Stärkung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes in der Region erforderlich sind.

• Deshalb sollen auch weitere regionale Akteure wie z.B. die Arbeitsverwaltung, die Kommunen, die Schulen und die Träger an den Beratungen des ge- meinsamen Berufsbildungsausschusses teilnehmen und gehört werden.

• Es bietet sich an, den gemeinsamen Berufsbildungsausschuss bei einem in der Region bestehenden, insoweit federführenden Berufsbildungsaus- schuss anzusiedeln.

• Eine bundesgesetzliche Vorgabe hin- sichtlich der Definition einer „Region“

empfiehlt sich nicht. Es ist deshalb beabsichtigt, den Landesausschüssen für Berufsbildung eine entsprechende Aufgabe zuzuweisen.

• Die Aufgaben der weiterhin bei den zuständigen Stellen eingerichteten Berufsbildungsausschüsse im übrigen sollen in Form von Regelbeispielen klarer gefasst werden.

• Der Bedeutung der beruflichen Schu- len für die berufliche Ausbildung und Ausbildungsplatzsicherung entspre- chend sollen die Berufsschullehrer dort ein Stimmrecht erhalten.

• Beim Bundesministerium für Bildung und Forschung wird ein nationaler Berufsbildungsrat eingerichtet, der die gesellschaftlichen Anstrengungen zur Sicherung eines ausreichenden Ausbil- dungsplatzangebotes bündelt und die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung berät.

E. Modernisierung der beruf- lichen Aus- und Weiterbildung Die Bundesregierung bekennt sich zum Berufs- konzept. Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz müssen deshalb die Gewähr dafür bieten, dass die Absolventen auf dem Arbeitsmarkt – unabhängig von regionalen und betrieblichen Besonderheiten – breit einsetzbar sind. Es reicht deshalb nicht aus, unter dem

„Gütesiegel“ der Berufsausbildung lediglich ein- zelne Teilqualifikationen zu vermitteln. Dabei überlässt das geltende Berufsbildungsgesetz den Ausbildungsordnungen einen breiten Spielraum

hinsichtlich des Inhalts, der zeitlichen Dauer und - ggf. – der Stufung der Ausbildung. Festzustellen ist jedoch, dass in den letzten Jahren insbeson- dere der zeitliche Rahmen des Berufsbildungs- gesetzes zunehmend nach oben hin ausge- schöpft wurde. Soweit hierfür nachhaltige Beschäftigungs- und Entwicklungschancen auf dem Arbeitsmarkt bestehen, sollen deshalb in Zukunft auch weniger komplexe, darunter zwei- jährige und gestufte Ausbildungen geordnet werden.

Bei dieser Neuordnung von Ausbildungsberufen darf der im Grundsatz bewährte Sozialpartner- konsens nicht dazu führen, dass einzelne reali- sierbare Vorschläge zur Neuordnung oder Schaffung von Ausbildungsberufen allein am Widerstand eines der Beteiligten scheitern. Die Bundesregierung fordert deshalb die Sozialpart- ner auf, sich auf geeignete Schlichtungsverfahren zu einigen. Sie wird aber auch ohne allgemeine Zustimmung handeln, wenn es ihre gesellschaft- liche Verantwortung gebietet.

(7)

und Verlässlichkeit erhalten

• Durch eine Erweiterung der Ermächti- gungsgrundlage für Erprobungsver- ordnungen soll die Flexibilität zur Entwicklung und Erprobung neuer Ausbildungsformen und Ausbildungs- berufe ausgedehnt werden.

• Die Möglichkeit, Teile der Abschluss- prüfung bereits während der Aus- bildung abzulegen („gestreckte Abschlussprüfung“) soll als alternative Prüfungsmethode gesetzlich verankert werden.

• Für den Prüfungsausschuss soll die Möglichkeit geschaffen werden, für einzelne Prüfungsgegenstände gutach- terliche Stellungnahmen Dritter einzu- holen. Damit wird z.B. den Berufs- schulen die Möglichkeit eröffnet, die dort erbrachten Leistungen mit in die Bewertung durch den Prüfungsaus- schuss einzubringen.

• Es wird klargestellt, dass sich der Prüfungsausschuss zentral erstellter Prüfungsaufgaben bedienen kann, sofern diese von einem paritätisch zusammengesetzten Gremium beschlossen wurden.

• Die in immer schnellerem Wandel begriffene berufliche Wirklichkeit for- dert auch vom Staat, zügig und flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Neu- entwicklungen müssen noch rascher erkannt, aufgegriffen und in staatliches Handeln umgesetzt werden. Deshalb sollen die bestehenden Gremienstruk- turen beim Bundesinstitut für berufliche Bildung verschlankt werden (insbeson- dere durch Abschaffung des Länder- ausschusses, der Fachausschüsse sowie eine Vereinigung von Ständigem Ausschuss und Hauptausschuss).

➜Die Musterprüfungsordnung soll überarbeitet werden mit dem Ziel, neue Entwicklungen im Prüfungswesen aufzunehmen.

vom Bund geregelte Fortbildungsabschlüsse ste- hen im Bereich der Weiterbildung folgende Aspekte im Mittelpunkt:

➜Verknüpfung von Aus- und Fortbildung, wie z.B. Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erst- ausbildung als erster Schritt zum Fortbildungs- abschluss, arbeitsmarktgängige Weiterbildungs- abschlüsse mit Anrechnungsmöglichkeiten auf den Fortbildungsabschluss,

➜Nutzung der beruflichen Fortbildung für den Erwerb von Spitzenqualifikationen (Abschlüsse oberhalb der Meister- und Fachwirte-Ebene), Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte und Anrechnung von beruflichen Qualifikationen auf Studienleistungen,

➜Evaluierung der zuständigen Stellen im Hinblick auf die ihnen zugewiesenen Aufgaben,

➜Erweiterung der Möglichkeiten für die Anrechnung von anderweitig erworbenen Qualifikationen auf Fortbildungsprüfungen,

➜Öffnung des Zugangs zu Teilen von geregel- ten Fortbildungen für Absolventen anderer Fortbildungen,

➜Anerkennung von Fortbildungsabschlüssen als gleichwertige Studien- und Prüfungsleis- tungen durch Vergabe von Leistungspunkten.

F. Spielräume nutzen

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen veren- gen den Reformprozess nicht auf „Königswege“.

Ziel ist vielmehr die Sicherung und der Ausbau der schon bisher im BBiG angelegten Flexibilität des Berufsbildungssystems. Diese Flexibilität gilt es in Zukunft - auch unterhalb der gesetzlichen Regelungsebene - verstärkt zu nutzen. Beispiele sind nach den Vorstellungen der Bundesregierung:

➜Länderübergreifende Definition von Kompe- tenzstandards im Bereich der berufsbildenden Schulen.

➜Verbreiterung und Vereinheitlichung des Zugangs beruflich Qualifizierter zu Hochschulen, etwa auf der Grundlage einer KMK-Vereinbarung.

Auch Fragen der Anrechnung von beruflichen Qualifikationen sollen hierbei miteinbezogen werden.

Abstimmungsverfahren bei der Schaffung und Neuordnung von Ausbildungsberufen,

- durch die Überarbeitung und Anpassung des Gemeinsamen Ergebnisprotokolls von 1972

- durch Vereinbarung von Entscheidungs- fristen und Vermeidung von Doppelbefas- sungen

- aktive Wahrnehmung der Letztentschei- dungskompetenz des Bundes zur Auflösung von Blockadesituationen.

➜Verbesserung der Eingliederungschancen benachteiligter Jugendlicher durch Orientierung der durch die Bundesagentur für Arbeit geförder- ten Berufsvorbereitung an der Berufsausbildungs- vorbereitung des BBiG („neue Förderstruktur“).

➜Einführung der auf europäischer Ebene ent- wickelten Instrumente wie EUROPASS, europäi- scher Lebenslauf und Diploma Supplement sowie eines Credit-Transfer-Systems auch im Bereich der beruflichen Bildung.

➜Schaffung moderner Strukturen in Ausbil- dungsordnungen durch Implementation von Wahlbausteinen und Wahlpflichtbausteinen;

Ausrichtung der Ausbildungsordnungen am arbeitsprozess-orientierten Lernen.

➜Aktive Beteiligung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) durch die Entwicklung und Fortschreibung von Empfeh- lungen – zur Definition von Regeltatbeständen zur Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 29 Abs. 2 BBiG

- zur Regelung von Teilzeit-Ausbildungs- modellen

- zu Fragen der Anrechenbarkeit von Qualifizierungsbausteinen auf eine sich anschließende Berufsausbildung - zu Rahmenvorgaben für die Erstellung

(zentraler) Prüfungsausgaben - zu Fragen der Ausbildung behinderter

Menschen.

➜Stärkung von Ausbildungsverbünden und -partnerschaften auf Basis existierender Koope- rationsbeziehungen in Wirtschaft und Handwerk;

Ausbau des externen Ausbildungsmanagements.

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Das BMBF hat – mit einiger Verzögerung –

„Eckwerte Reform berufliche Bildung“ vorgelegt, die als Grundlage für einen Referentenentwurf zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes die- nen sollen. Die Eckwerte orientieren sich an den Leitlinien: Ausbildung für alle; Regionale Verant- wortung fördern; Internationale Wettbewerbs- fähigkeit sichern; Kooperation stärken (zwischen Betrieb und Berufsschule); Qualität und Verläss- lichkeit erhalten und Flexibilität ausbauen. Auch wenn einige Formulierungen anders gewählt wurden: Das Papier lässt erkennen, dass die Vorstellungen des DGB zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes als Grundlage gedient haben. Es unterscheidet sich aber erheblich in den Vorschlägen zur Umsetzung.

A. Duales Miteinander

Sehr richtig weist das Eckpunktepapier darauf hin, dass Qualität „im Sinne der Verknüpfung von Theorie und Praxis“ ein tragendes Prinzip eines modernen Berufsbildungssystems ist. Dafür sollen die Lernorte besser miteinander kooperieren. Der Zugang zum Hochschulsystem soll verbreitert und vereinheitlicht werden.

Nicht eindeutig ist die Forderung des BMBF, dass auch im Bereich der Berufsbildung eine Diskus- sion über Bildungskompetenzen geführt werden soll. Es ist nicht klar, was das BMBF damit will.

Aus Sicht des DGB ist eine Diskussion über Bildungskompetenzen im Bereich der Berufs- bildung sinnvoll, wenn es um Qualitätsfragen geht. Abzulehnen ist sie, wenn – wie die Arbeit- geber es wollen – Zugangsberechtigungen damit gemeint sind.

B. Anschluss statt Ausschluss Das BMBF fordert die „Sicherung eines ausrei- chenden Ausbildungsstellenangebots“. Dafür soll die Verbundausbildung gestärkt und schulisch Ausgebildete zu Kammerprüfungen zugelassen werden.

Die betriebliche Ausbildung ist eine der beiden Säulen der dualen Ausbildung. Es wird immer wieder bescheinigt, dass dieses Prinzip der Berufsausbildung den besten Übergang zum Arbeitsmarkt sichert. Schulische Ausbildungen erfordern aufwendige Einarbeitungen. Deshalb muss die duale Ausbildung gesichert werden.

Schulische Ausbildungsgänge müssen zu einer vollwertigen Berufsausbildung führen. Dies darf aber nicht die Betriebe aus ihrer Verantwortung entlassen, genügend Ausbildungsplätze bereit zu stellen.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollzieh- bar, warum das Thema „gerechte Finanzierung der Berufsausbildung/Ausbildungsumlage“ nicht einmal erwähnt wird. Völlig unverständlich ist auch der Hinweis auf die Aussetzung der Ausbil- dereignungsverordnung als Mittel zur Schaffung von Ausbildungsplätzen. Dagegen fehlen Aus- sagen zur Qualifizierung der Ausbilder völlig.

Zum Thema Qualifizierungsbausteine fordert der DGB, die Berufsbildungsausschüsse bei der Beurteilung der Bausteine zu beteiligen. In der ersten Fassung der Rechtsverordnung, zu den Qualifizierungsbausteinen war dies enthalten.

Hier sollte ein neues BBIG nachbessern.

C. Antworten auf Globalisierung Die hier entwickelten Vorstellungen entsprechen weitgehend dem Forderungspapier des DGB.

Worauf aber hingewiesen werden muss ist , dass das BMBF die Mittel für Auslandsaufenthalte von Jugendlichen in der dualen Ausbildung im Rah- men des Leonardo-Programms von 5 Mio €in 2003 auf 1 Mio €im Jahr 2004 gekürzt hat.

Wenn die Förderung des EU-Prozesses nicht Makulatur sein soll, müssen die Mittel wieder aufgestockt werden.

D. Mitsprache und Verantwortung Die Berufsbildungsausschüsse sollen zu „zentra- len Kommunikationsplattformen für Berufsbil- dung in den Regionen“ ausgebaut werden. Neu mitarbeiten sollen Arbeitsverwaltung, Kommu- nen, Schulen und Träger der Berufsbildung. Um den regionalen Bedarf im Hinblick auf Berufsbil- dung zu ermitteln, ist es sicher sinnvoll, alle Akteure der Berufsbildung zu vernetzen. Es ist aber nicht klar, welche Kompetenzen dieser Plattform zugewiesen werden. Es besteht die Gefahr, regionale Quatschbuden einzurichten, die nichts bewirken können.

Die Berufsbildungsausschüsse sind bisher bei den Kammern angesiedelt. Ihre Rechte sind unzurei- chend geregelt. Deswegen fordert der DGB, ihre Kompetenzen auszuweiten. Das BMBF geht auf diesen Punkt nicht ein und fordert eher allge- mein, regionale Verantwortung und Koopera- tion zu fördern. Hier sollte das BMBF deutlich machen, was darunter zu verstehen ist.

E. Modernisierung der Aus- und Weiterbildung

Dass die Bundesregierung sich zum Berufskon- zept bekennt, begrüssen wir. In den weiteren Ausführungen wird deutlich, was das BMBF zukünftig darunter versteht. Der breite Spielraum hinsichtlich Dauer, Stufung der Ausbildung und Inhalten lässt eine weitere Ausdifferenzierung erwarten. „In Zukunft sollen weniger komplexe, darunter zweijährige und gestufte Ausbildungen geordnet werden.“ Neu soll ein Schlichterspruch bei Nichteinigung bzw. Entscheidung bei der Neuordnung von Ausbildung sein. Auch bisher konnte die Bundesregierung ein Letztentschei- dungsrecht ausüben. In der Öffentlichkeit wird dies als Aufhebung des Konsensprinzips wahrge- nommen wird. Ist das beabsichtigt?

Eine Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage für Erprobungsverordnungen lässt ein Durch-

DGB-Bundesvorstand Abt. Bildung und Qualifizierung :

BMBF - Eckwerte Reform berufliche Bildung – Eine erste Bewertung

Von Hermann Nehls

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die Gewerkschaften erwarten. Dieses Kapitel bedient ein in der Öffentlichkeit herrschendes Klischee: Schneller Wandel in der Industriegesell- schaft erfordert schnellen Wandel in der Neu- ordnung von Berufen. Das BMBF sollte erklären, warum es eine solche Eile sieht und auf die Fach- kompetenz der Arbeitnehmerseite verzichten will.

Prüfungsausschüsse sollen sich zentral erstellter Prüfungsaufgaben bedienen können, sofern diese von einem paritätisch zusammengesetzten Gremium beschlossen wurden. Den Prüfungs- ausschüssen wird hier eine Wahlmöglichkeit eröffnet.

Gremien beim Bundesinstitut für Berufsbildung sollen zusammengelegt oder abgeschafft wer- den. Abgesehen davon, dass wichtige Mitbe- stimmungsmöglichkeiten beschnitten werden, muss über die Gremien vom BiBB in der Tat nachgedacht werden, zum Beispiel muss der Hauptausschuss im BiBB aufgewertet werden.

Forderungen des DGB auf, wie die Verknüpfung von Aus- und Weiterbildung, leichtere Durch- lässigkeit zur Hochschule für beruflich Qualifi- zierte und Anerkennung von Fortbildungsab- schlüssen als gleichwertige Studien- und Prü- fungsleistungen. Unterstützenswert ist auch der Hinweis auf eine „Evaluierung der zuständigen Stellen im Hinblick auf die ihnen zugewiesenen Aufgaben“. Der DGB fordert, die Aufgaben der zuständigen Stellen langfristig einer neutralen Institution zu übertragen, die sich nicht als Interessenvertretung der Arbeitgeber versteht.

Dieser Gedanke hat offensichtlich an dieser Stelle in einer sehr abgespeckten Form Berücksichti- gung gefunden.

Was im Vergleich zum Positionspapier des DGB BBIG-Papiers völlig fehlt, sind folgende Punkte:

➜ Sozial- und Gesundheitsberufe in den Geltungsbereich des BBiG

Ausbildungsstätten analog der Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes

➜ Forderung nach einer gerechten Finanzierung der Berufsausbildung, Forderung nach einer Aus- bildungsumlage, Rechtsanspruch auf Ausbildung

➜ Regelungen zur Berufsschulpflicht

➜ Förderung von Jugendlichen mit Migrations- hintergrund

➜ Qualifizierung von Ausbildern

➜ Stärkere Integration des Systems der Prüfungsaufgabenerstellung in das BBiG

➜ Statistik und Forschung

➜ Menschen mit Behinderungen

Hermann Nehls, Abteilung Bildung und Qualifizierung des DGB Bundesvorstandes

Im Hinblick auf die anstehende Novellierung des Berufsbildungsgesetzes gibt es zwischenzeitlich eine ganze Reihe von Stellungnahmen und Positionspapieren. In der nachfolgenden Synopse haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Papiere gegenübergestellt.

Wir haben uns dabei orientiert an dem vom DGB erarbeiteten Positions- papier zur Reform der beruflichen Bildung. Die Anordnung der Papiere spie- gelt den Entwicklungsgang der Debatte wider: Das DGB Papier lag bereits im Mai 2003 als Diskussionspapier vor und wurde am 07. Okt. 2003 vom DGB-Bundesvorstand beschlossen ( abgedruckt in: Gewerkschaftliche Bildungspolitik 9/10 2003).

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag legte im Juni 2003 sein Positionspapier vor, das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufs- bildung (KWB), dem Arbeitgeberverbände einschließlich dem DIHK angehö- ren, veröffentliche seine Positionen im November 2003.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat seine Eckwerte zur Reform erst jetzt im Februar 2004 der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Mit einem Gesetzesentwurf des BMBF ist nach dem jetzigen Stand erst im Mai 2004 zu rechnen.

Wir möchten allen interessierten Leserinnen und Lesern die Gelegenheit geben, sich einen Überblick über die unterschiedlichen Vorstellungen zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zu verschaffen. Wir haben uns bemüht, alle wesentlichen Inhalte sinnvoll zusammen zu stellen. Die voll- ständigen Papiere sind über das Internet einzusehen auf den Seiten : www.bbig-reform.de

www.dihk.de

www.kwb-berufsbildung.de www.bmbf.de

Synoptische Darstellung wichtiger Positionen

zur Reform der beruflichen Bildung

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ORGANISATION UND NEUORDNUNG DER AUSBILDUNG

- Vorrang von breit qualifizierenden vor spezialisierten Ausbildungsberufen.

- Neue Bildungswege in Verbindung mit Fachhochschulen und Hochschulen.

- Recht auf eine vollständige Ausbildung in einem Beruf.

- Reformen der beruflichen Bildung lassen sich auch jenseits von Gesetzesänderungen erreichen.

- Kürzung der Ausbildungsdauer.

- Beschränkung auf zwei bis drei Jahre Ausbildungszeit.

- Ausbildung unternehmensbezogener, flexibler und kostengünstiger.

- Flexible, differenzierte, aktuelle Ausbildungsprofile, je nach Qualifikationsbedarf weitgehende Integration der Ausbildung in die Arbeitsprozesse.

- Neue flexible Berufe schaffen – Ausbildungsordnungen müssen sich auf Mindestanforderungen konzentrieren, praxisnah gestaltet werden und bundeseinheitliche Leistungsstandards sichern.

- Neue Berufe mit weniger komplexen Anforderungen und kürzerer Ausbildungsdauer.

- Ausbildung muss sich auf die beruflichen Grundlagen und fachlichen Kompetenzen für die erste Berufsphase konzentrieren.

- sowie fachübergreifende Qualifikationen und Lernfähigkeit vermitteln.

- Bundeszuständigkeit in der beruflichen Bildung muss gestärkt und ausgebaut werden.

- Vorrang von betrieblicher vor außerbetrieblicher Ausbildung in den Ausbildungsordnungen.

- Verschlankung und Beschleunigung der Abstimmungsverfahren bei der Schaffung und Neuordnung von Ausbildungsberufen.

- Soweit nachhaltiger Bedarf besteht, sollen in Zukunft mehr zweijährige und gestufte Ausbildungen entstehen.

Gremien/ Kammern/ Berufsbildungsausschuss

- Kammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts ‚zuständige Stelle‘ im Sinne des BBiG. Gleichzeitig verstehen sie sich als Interessenvertreter der Arbeitgeber. Diese Doppelfunktion hat sich nicht bewährt. Beratung- und Überwachungs- funktion soll daher langfristig von einer neutralen Institution übernommen werden.

- Beschleunigte Ordnungsverfahren bei der Schaffung neuer Berufe bzw. Modernisierung von Ausbildungsordnungen.

- Keine Ausweitung der Mitwirkung der Gewerkschaften in den Gremien der beruflichen Bildung.

- Abschaffung des BIBB- Hauptausschusses, dafür Ausbau des Ständigen Ausschusses.

- Abschaffung der BIBB-Fachausschüsse und Einrichtung von Projektgremien.

- Abschaffung der Mitwirkung von Beauftragten der obersten Landesbehörden in den Ausschüssen für berufliche Bildung.

- Stärkung der Regelungs- und Gestaltungskompetenz der IHK’s: Mitbestimmungsrecht bei der Entscheidung über Einführung neuer Berufe, Beschlüsse zum Erlass von Rechtsvorschriften nicht über die Berufsbildungausschüsse, sondern über die Voll- versammlungen der IHK’s, Zuerkennung und Aberkennung der fachlichen Eignung von Ausbildern bzw. der Ausbildungsstätte allein durch die IHKs.

- Berufsbildungsausschüsse der zuständigen Stelle verkleinern, Berufung vereinfachen und Aufgaben klarstellen.

- Alleinentscheidungsbefugnis der zuständigen Stelle bei nicht fristgerechten Vorschlägen für den Berufsbildungsausschuss.

- Berufung des Berufsbildungsausschusses unmittelbar durch die zuständige Stelle (und nicht durch die nach Landesrecht zuständige Behörde).

- Ausschluss der Beschlussfassung über Finanz- und Personalverwaltungsfragen der zuständigen Stelle (§ 58).

- Hauptausschuss auf 8 Vertreter je Arbeitgeber-, Arbeitnehmer und Länderbank sowie auf 3 Vertreter des Bundes beschränken (§ 8 BerBiFG).

- Länderausschuss abschaffen.

Handlungsfeld

DGB

DIHK

KWB

BMBF

DGB

DIHK

KWB

Vergleich der Positionen des DGB (Qualifizierte Ausbildung für alle),

des DIHK (Berufliche Bildung stärken – Zukunft sichern. Positionen und Forderungen zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes des DIHK),

des KWB, Kuratorium der Deutschen Wirtschaft –Berufsbildung und des BMBF (Eckwerte Reform berufliche Bildung).

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- Berufsbildungsausschüsse sollen zur zentralen Kommunikationsplattform für Berufsbildung in den Regionen ausgebaut werden.

- Aktive Beteiligung des Hauptausschusses des BIBB durch die Entwicklung und Fortschreibung von Empfehlungen zur Regelung von Teilzeit-Ausbildungsmodellen; zu Fragen der Anrechenbarkeit von Qualifizierungsbausteinen auf eine sich anschließende Berufsausbildung; zu Rahmenvorgaben für die Erstellung (zentraler) Prüfungsaufgaben; zu Fragen der Ausbildung behinderter Menschen.

- Berufsschullehrer sollen im Berufsbildungsausschuss Stimmrecht erhalten.

- Verschlankung der Greminestruktur beim BiBB: Abschaffung des Länderausschusses, der Fachausschüsse sowie eine Vereinigung von Ständigem Ausschuss und Hauptausschuss.

Mitbestimmung / Rechte

Jugend- und Auszubildendenvertretungen sollen auch in der außerbetrieblichen Ausbildung verankert werden.

Abschaffung der Übernahmeverpflichtung für Auszubildendenvertreter.

Jede Übernahmeverpflichtung ist ausbildungshemmend.

- Einmonatiges Widerspruchsrecht des Arbeitgebers gegen Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Weiterarbeit nach Ende des Berufsausbildungsverhältnisses einführen.

- Sonderrechte von Jugend- und Auszubildendenvertretern bei der Übernahme im Betriebsverfassungsgesetz streichen.

- Es muss der Grundsatz gelten: Ausbildung geht vor Übernahme.

- Probezeit auf max. 6 Monate verlängern.

- Erweiterung der Kündigungsmöglichkeiten bei Vertragspflichtverletzungen durch den Auszubildenden.

- Anwendung der allgemeinen Kündigungsvorschriften des BGB auch auf die Ausbildungsverhältnisse.

- Interessenvertretungen in sonstigen Berufsbildungseinrichtungen streichen.

–––––––––––––

Anerkennung von Ausbildungsabschnitten

- Recht auf Ausbildungsabschluss in vollem Umfang im BBiG verankern.

- Rechtsanspruch auf Bescheinigung von erworbenen Qualifikationen bei Abbruch oder Wechsel zwischen den Lernorten.

Der Berufsbildungspass kann hier ein gutes Instrument sein.

- Das Gesetz muss noch mehr Möglichkeiten zu Differenzierungen, modulare „Pflicht- und Wahlbausteine“ und Zusatz- qualifikationen sowie Stufungen bei jedem Beruf ermöglichen.

- Anerkennung von Leistungen von Abbrechern einer beruflichen Ausbildung und Anrechnung auf eine Folgeausbildung.

–––––––––––––

- Verwertbarkeit von Teilqualifikationen, z.B. aus der Berufsschule für eine betriebliche Ausbildung soll verbessert werden.

- Rechtsanspruch auf Abschlussprüfung auch bei vollschulischen Berufsausbildungen.

Zugang

- Zugang zur Hochschule erleichtern: Generelle Anrechnung von Meisterqualifikationen.

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Gleichwertigkeit mit der allgemeinen Bildung realisieren

- Durchlässigkeit innerhalb des Berufsbildungssystems und zum Hochschulbereich verbessern z. B. durch flexible Anrechnungssysteme.

- Für beruflich Qualifizierte muss der Zugang zur Hochschule verbreitert und vereinheitlicht werden. Erworbene Qualifikationen aus dem Beruf müssen in entsprechenden Studiengängen anerkannt werden.

BMBF

DGB DIHK KWB

BMBF

DGB

DIHK

KWB BMBF

DGB DIHK KWB

BMBF

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Finanzierung

- Alle Betriebe (auch ausländische Betriebe) und Verwaltungen müssen sich an der Finanzierung der Ausbildung beteiligen, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Aus diesen Mitteln sollen betriebliche, schulische und außerbetriebliche Ausbildung bezahlt werden.

- Ausbildung muss für die Auszubildenden und deren Familien kostenfrei sein.

- Keine Ausbildungsplatzabgabe.

- Betriebliche Ausbildung muss preiswerter, weniger reguliert und unternehmensbezogener werden.

- Streichung des Begriffs der „angemessenen“ Vergütung, eine bundesweit gültige Basisvergütung soll an den SGB III-Satz bei öffentlich-geförderten Ausbildungen angelehnt werden; keine tarifrechtliche Festlegung dieser Basisvergütung.

- Verzicht auf Ausbildungsabgabe.

- Ausbildungsvergütungen einfrieren.

- Öffnungsklauseln in Tarifverträgen, die Senkung der Ausbildungsvergütung im Einzelfall ermöglichen.

- Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten für Ausbildungsvergütungen erweitern.

- Verringerung von Verwaltungs- und Prüfungsaufwand.

- Betriebe, die nicht in der Lage sind, allein auszubilden, können Ausbildungsverbünde schaffen.

- Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet: Förderung von Ausbildungsverbünden und Netz- werken, Ausbildungsprogramm Ost, Sofortprogramm „Jump Plus“, Geringverdienergrenze von 400 auf 325 Euro abgesenkt.

FÖRDERUNG BENACHTEILIGTER JUGENDLICHER - Recht auf vollständige Ausbildung in einem Beruf.

- Rechtsanspruch auf Bescheinigung bisher erreichter Qualifikationen bei Abbruch der Lehre. Keine Abschlüsse mehr nach

§ 48 BBiG. Die Ausbildung soll auch bei behinderten Menschen nach § 25 BBiG geregelt werden.

- Förderung junger Menschen mit Migrationshintergrund durch Anerkennung kultureller Kompetenzen:

- Aufnahme des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in die allgemeinen Vorschriften des BBiG.

- Erleichterung des Übergangs von Schule in Ausbildung durch Vernetzung aller Akteure, einschließlich der Betriebsräte und Eltern und durch verstärkte Information und Beratung.

- Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen.

- Berücksichtigung beson-derer Fähigkeiten und Kompetenzen im Auswahlverfahren.

- Ausbildungsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen für Jugendliche mit schlechten Deutschkenntnissen.

- Ausweitung des Ausbildungsplatzangebotes für Jugendliche mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst.

- Erlaubnis zur beruflichen Ausbildung im Betrieb, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

- Förderung des interkulturellen Lernens in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

- Nutzung betrieblicher Gleichbehandlungs- und Integrationsmöglichkeiten.

- Jugendliche, die nicht in reguläre Ausbildung vermittelt werden können, bekommen durch schulische Grundbildung einen Einstieg. Diese darf nicht auf eine spätere Ausbildung angerechnet werden.

- Schlanke Berufe für praktisch Begabte.

- Modularisierung und zielgruppenspezifische Differenzierung der einzelnen Bausteine; in einem ersten Schritt verstärkte Nutzung der Stufenausbildung.

- Verbesserung der Ausbildungsberufe der Bewerber.

- Qualitätssteigerung an allgemeinbildenden Schulen.

- Integration der Berufsausbildungsvorbereitung ins BBiG.

- Einführung von Qualifizierungsbausteinen, die benachteiligten Jugendlichen erste Grundlagen beruflicher Handlungs- fähigkeit vermitteln.

- Fördermöglichkeit im dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen für sozialpädagogische Betreuung im Betrieb.

- Betriebe, die vorbereitende Maßnahmen zur Berufsausbildung anbieten, zeigen das der zuständigen Stelle an.

Mehr Transparenz ermöglicht bessere Beratung.

DGB

DIHK

KWB

BMBF

DGB

DIHK

KWB

BMBF

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ZUKUNFT DER BERUFSSCHULE

- Berufsschule muss durch Zuordnung zum BBiG als gleichwertiger Lernort anerkannt werden.

- Berufsschulpflicht muss unabhängig vom Alter sein.

- Berufsschulzeiten sind analog zum Jugendarbeitsschutzgesetz zu verankern.

- Für die Freistellung für Berufsschule und Prüfungen darf die Ausbildungsvergütung nicht verringert werden. Das gilt auch, wenn Ausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte stattfindet.

- Bundeseinheitliche Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit für Berufsschulen verankern.

- Berufsschulen in die Verantwortung der Wirtschaftsminister der Länder.

- Keine Verankerung vollzeitschulischer Ausbildung in BBiG.

- Bundesweit gültige Qualitätsstandards und Qualitätsmanagement mit Kennziffern und externer Evaluierung einführen.

- Differenzierung der Berufsschulcurricula nach Alter und Vorbildung der Auszubildenden.

- Mitbestimmung der Wirtschaft bei Profilbildung und Organisation der Berufsschulen.

- Verzicht auf Vollzeitschulen zu Gunsten der berufsbegleitenden Berufsschulen.

- Der Ausbau von Berufsschulen zu „regionalen Kompetenzzentren“ durch die Länder führt zu Verstaatlichungstendenzen.

- Leistungsfähigkeit der Berufsschulen durch bundesweit geltende Qualitätsstandards flächendeckend verbessern.

- Berufsschulen zu leistungsstarken, modernen Partnern der Betriebe entwickeln, die autonom und flexibel auf die regionalen Anforderungen reagieren können.

- Länderübergreifende Definition von Kompetenzstandards im Bereich der berufsbildenden Schulen.

Prüfungen

- Integrierte Prüfungsmodelle entsprechen den Anforderungen am Besten.

- Gestreckte Abschlussprüfung ist der punktuellen vorzuziehen.

- Ehrenamt im BBiG aufwerten: Freistellung für die Prüfungsabnahme und Qualifizierung der Prüferinnen und Prüfer sicherstellen.

- Prüfungsaufgabenerstellung muss im BBiG geregelt werden.

- Feststellung und Dokumentation der Leistungen an den Lernorten muss auf eine neue Basis gestellt werden.

- Anpassung der öffentlich-rechtlichen Prüfungen an die differenzierten Aus- und Weiterbildungsformen.

- Abschaffung der bisherigen Zwischenprüfung und Einführung der gestreckten Prüfung.

- Erhalt des Charakters externer, bundesweiter Prüfungen; keine einzelbetrieblichen Prüfungen oder privatwirtschaftliche Leistungsfeststellungen.

- Ehrenamt wäre bei einer Zwangsabgabe in Frage gestellt.

- Keine Anrechnung von Berufsschulleistungen auf die Abschlusszeugnisse der zuständigen Stellen. Dafür Anerkennung der Leistungen in der Berufsschule durch Dokumentation auf dem Abschlusszeugnis.

- Betriebliche Elemente in Prüfungen ermöglichen sowie § 28 in Richtung neue Entwicklungen im Prüfungswesen öffnen.

- Gestreckte Prüfung als Option in das Gesetz aufnehmen.

- Verpflichtung der zuständigen Stelle zur Übermittlung der Durchschrift der Prüfungszeugnisse an den Betrieb festschreiben (§ 34).

- Prüfungsgegenstand auf den für die Berufsausbildung zu vermittelnden (statt „vermittelten“) Lehrstoff in der Berufschule erweitern (§35).

- Möglichkeit zur Delegation der Bewertung von Prüfungsleistungen auf einzeln Prüfungsausschussmitglieder im BBiG festschreiben (§ 40).

- Rechtsanspruch auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung bei einvernehmlicher Antragstellung der Vertragsparteien, wenn Leistungen dies rechtfertigen (§ 40).

- Abschaffung der Richtlinienkompetenz des BIBB-Hauptausschusses für die Prüfungsordnungen der zuständigen Stelle (§ 41).

Stattdessen Richtlinienerlass durch zuständigen Fachminister im Einvernehmen mit Dachorganisation der zuständigen Stelle.

Gestreckte Abschlussprüfungen bieten die Möglichkeit, Teile der Prüfung bereits während der Ausbildung abzulegen.

- Der Prüfungsausschuss kann sich zentral erstellter Prüfungsaufgaben bedienen, sofern diese von einem paritätisch zusammengesetzten Gremium beschlossen wurden.

- Durch Gutachten Dritter sollen auch Leistungen z.B. aus der Berufsschule anerkannt werden.

- Musterprüfungsordnung muss überarbeitet werden.

DGB

DIHK

KWB

BMBF

DGB

DIHK

KWB

BMBF

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DGB

DIHK KWB BMBF

DGB DIHK KWB BMBF

DGB

DIHK KWB

BMBF

DGB

DIHK

KWB

BMBF

Qualitätssicherung an den Lernorten

BBiG muss Mindeststandards für Ausbildungsbetriebe, außerbetriebliche Einrichtungen und berufsbildende Schulen festlegen.

Dazu gehören ein internes Qualitätsmanagement und die Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Lernorten.

In den Berufsschulen müssen Qualitätsstandards und deren Evaluierung eingeführt werden.

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Qualifizierung der Ausbilderinnen und Ausbilder

Ausbilder (ob haupt- oder ehrenamtlich) müssen sich regelmäßig weiterbilden können.

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AEVO muss für Belange der Klein- und Mittelbetriebe überarbeitet werden.

Bundesregierung setzt besondere Anforderungen der Ausbildereignungsverordnung für fünf Jahre außer Kraft, um die Bereitschaft der Betriebe zu mehr Ausbildung zu steigern.

FORSCHUNG DER BERUFSBILDUNG

- Grundsätze der Berufsbildungsforschung verbessern: interdisziplinärer Ansatz, Evaluation und Wirkungsanalyse.

- BIBB verstärkt an Forschungsvorhaben beteiligen.

- Aufgabe und Gestaltung des Berufsbildungsberichtes neu festlegen.

- Grundlagen zur statistischen Erhebung der regionalen und sektoralen Entwicklung des Aus- und Weiterbildungsmarktes erweitern.

–––––––––––––

- Verschiebung des Stichtages für die Ausbildungsstatistik auf den 31.12.

- Synchronisation der Datenerhebung des BiBB und des Stat. Bundesamtes.

- Berufsbildungsförderungsgesetz wird so geändert, dass es bessere Möglichkeiten zur Evaluation der geschaffenen Berufsbildungsvorbereitungsmaßnahmen gibt.

WEITERBILDUNG Allgemein

DGB fordert ein Bundesgesetz zur beruflichen Weiterbildung – Ausbau der Weiterbildungsstatistik und der Forschung.

Verzahnung von Aus- und Weiterbildung fördern.

Stärkere Reglementierung der Weiterbildung würde den Erfordernissen der Flexibilität, Aktualität und der raschen Reaktion auf wirtschaftliche Erfordernisse zuwider laufen. Daher wird ein Bundesrahmengesetz zur Weiterbildung strikt abgelehnt.

Keine Aufnahme privatwirtschaftlicher Zertifikate ins BBiG.

Aus- und Weiterbildungskonzepte verstärkt auf lebenslanges Lernen ausrichten.

Weiterbildung muss flexibel gestaltet werden und zunehmend informelles Lernen berücksichtigen.

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DGB

DIHK KWB BMBF

DGB

DIHK

KWB BMBF

DGB

DIHK

KWB BMBF

DGB

DIHK

Finanzierung der Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung ist grundsätzlich durch die Betriebe und Verwaltungen zu finanzieren - hierfür müssen Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge weiter ausgebaut werden.

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Individuelle Verantwortung für lebenslanges Lernen muss gestärkt werden.

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Abschlüsse der Weiterbildung

Der Anteil bundesweit geregelter Abschlüsse nach § 46,2 BBiG muss erhöht werden. Bessere Verzahnung mit Zertifikatsqualifizierungen.

Herstellen der gegenseitigen Durchlässigkeit der beruflichen Bildungsabschlüsse mit dem Hochschulsektor muss sich nieder- schlagen bei Zulassung zu Prüfungen, Anrechnung von Prüfungsleistungen, Zertifikaten, Zugang zu Hochschulen und umgekehrt;

Anerkennung der Leistungen von Studienabbrechern in der beruflichen Bildung.

Differenzierung der Weiterbildungsprüfungen durch Modularisierung der Prüfungsvorschriften, Ausbau der 3. Weiterbildungs- ebene (bisher Technische Betriebswirte, Betriebswirte IHK).

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Aus- und Fortbildung muss verknüpft werden, wie z.B. Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung als erster Schritt zum Fortbildungsabschluss, arbeitsmarktgängige Weiterbildungsabschlüsse mit Anrechnungsmöglichkeiten auf den Fortbildungsabschluss.

Nutzung der beruflichen Weiterbildung für den Erwerb von Spitzenqualifikationen (Abschlüsse oberhalb der Meister- und Fachwirte-Ebene), Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte und Anrechnung von beruflichen Qualifikationen auf Studienleistungen.

Öffnung des Zugangs zu Teilen von geregelten Fortbildungen für Absolventen anderer Fortbildungen, Anerkennung von Fortbildungsabschlüssen als gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen durch Vergabe von Leistungspunkten.

Träger von Weiterbildung

Zulassungsverfahren für Weiterbildungskurse und -träger dürfen auch nach dem neuen Gesetz nicht einseitig auf das Kriterium der Eingliederung reduziert werden.

Privatwirtschaftliche Angebote haben die Stärke, auf die Bedarfe der Unternehmen schnell zu reagieren. Das muss auch für die öffentlich geförderte Weiterbildung gelten. Ein guter Weg ist die Einführung von Bildungsgutscheinen.

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INTERNATIONALE VERGLEICHBARKEIT VON ABSCHLÜSSEN Qualifikationen verbessern

Zur Verbesserung der Qualifikation helfen bessere Regelangebote: Fremdsprachen an den Berufsschulen, internationaler Austausch von Auszubildenden, Anrechnung von Anteilen einer im Ausland erworbenen Ausbildung.

Freiwillige Auslandsaufenthalte sollten im neuen BBiG ermöglicht werden.

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KWB

BMBF

DGB

DIHK

KWB

BMBF

DGB

DIHK

KWB BMBF

Zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte als Bestandteil der Ausbildung ermöglichen, ohne dass es einer individuellen Anrechnung der Auslandszeiten auf die Ausbildung im Inland bedarf.

Befreiung von der Schulpflicht bis zu 12 Monate, um Auslandsaufenthalte zu ermöglichen (Änderung der Schulgesetze erforderlich).

Ein Auslandsaufenthalt soll zum integralen Bestand der Ausbildung werden. (Wahlbausteine in der Ausbildungsordnung?) Gleichzeitig soll die Überwachung der Ausbildung bei den zuständigen Stellen beibehalten werden.

Bei der Neuordnung von Ausbildungsberufen wird geprüft, inwieweit die Vermittlung „europäischer Inhalte“ (wie Fremd- sprachen) notwendig ist.

Anerkennung von internationalen Abschlüssen

European Credit Transfer System (ECTS) verbessert Vergleichbarkeit von beruflichen Lern-, Kompetenz- und Prüfleistungen.

Europass als Grundstock für ein Gesamtsystem, zur Verbesserung der Transparenz von Qualifikationen geht in die richtige Richtung. So können auch spätere Qualifikationen berücksichtigt werden. Die Transparenz und Kontinuität des individuellen Lernweges wird gesichert.

Im BBiG soll die Möglichkeit verankert werden, dass deutsche Unternehmen auch in anderen Staaten nach deutschem Recht ausgebildet und geprüft werden können.

Ausländische Berufserfahrungen und Prüfungsleistungen müssen verstärkt bei der Zulassung zu IHK-Prüfungen berücksichtigt werden. Die Anrechnung ausländischer staatlicher Prüfungen für die IHK-Prüfung muss prinzipiell möglich sein. Das gilt auch für Weiterbildungsprüfungen. Ein Credit-Point-System ist vorzubereiten, sofern ein Bundesgesetz realisierbar ist.

Angemessene Einordnung der deutschen Berufsbildungsabschlüsse im europäischen und internationalem Ranking.

Verbesserung der Voraussetzungen zur Anrechnung von im Ausland erworbenen Qualifikationen.

Europass verbessert die Transparenz erworbener Qualifikationen.

Elemente des European Credit Transfer System (ECTS) sollen der beruflichen Bildung angepasst werden

GELTUNGSBEREICH

Gesundheits- und Pflegeberufe

Für die Gesundheits- und Pflegeberufe muss durch die Zuordnung zum BBiG ein gemeinsamer ordnungspolitischer Rahmen geschaffen werden,

Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes sollte auf die Gesundheits- und Pflegeberufe ausgeweitet werden. Der tertiäre Bereich (Berufsakademien und Fachhochschulen) sollten weiterhin ausgeschlossen bleiben.

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Seit Jahren versuchen Arbeitgeber und inzwischen auch die rot-grüne Bundesregierung, theorie- geminderte zweijährige Berufe für „praktisch Begabte“ einzuführen. Arbeitgeber führen sie mit dem Hinweis auf mögliche Ausbildungsplätze ins Feld und einem angeblichen Bedarf in verschie- denen Branchen. DGB und Gewerkschaften haben zu Zeiten CDU-geführter Bundesregie- rungen dieses Ansinnen verhindern können. Auch im Bundeswirtschaftsministerium blieben solche Initiativen aus, wie sie jetzt von Minister Clement (SPD) auf die Schiene gesetzt werden: Berufe, die in zwei Jahren zu einer Qualifikation führen sollen, deren Nutzen von vielen Seiten bezweifelt wird.

Die Gewerkschaften haben sich bisher mit guten Argumenten gegen das Ansinnen von Arbeit- gebern, Kammern (100 Berufe der Handels- kammer Hamburg) oder des BMWA zur Wehr gesetzt, Berufe für Benachteiligte nach der Methode „nach Schema F“ zu schaffen, ganz gleich was die Problemlagen der Betroffenen sind.

Die Zielgruppe ist heterogen: junge Frauen gehören dazu, gerade wenn sie Kinder haben, Migranten, junge Leute ohne Schulabschluss und sog. Marktbenachteiligte. Dazu kommen oft Verhaltensauffälligkeiten, Lernschwierigkeiten, Demotivation, familiäre Probleme. Verkürzte Ausbildung für alle kann deshalb nicht die Lösung sein. Vielmehr müssen ganz individuelle Konzepte entwickelt werden. Wichtig sind solche Angebote, die Jugendlichen helfen, wieder Selbstbewusstsein zu entwickeln.

Ausbildungswege, wie Start bei der BASF, Aus- stiegsmodelle, die nach zwei Jahren eine Zertifi- zierung der bis dann erbrachten Leistungen ermöglichen, aber auch spätere Anschlüsse erlauben, noch besser garantieren, oder modula- re Qualifizierung, also Ausbildung in überschau- baren Portionen, die dennoch zu einer vollständi- gen Berufsausbildung führen, sind dazu geeignet.

Das Konsensprinzip zwischen Sozialpartnern hat sich bewährt ! In Deutschland gibt es derzeit rund 350 Ausbil- dungsberufe, ein relativ breites Angebot. Eine Differenzierung ist einerseits wichtig, um dem Qualifikationsbedarf gerecht zu werden. Anderer- seits muss auch eine zu große Ausdifferenzierung vermieden werden, nicht nur deshalb, weil es praktische Probleme gibt. Berufsschulleiter in dünn besiedelten Gebieten verweisen regelmäßig darauf, dass es bei zu großer Differenzierung schwierig wird, Unterricht sicherzustellen. Wie sollen vier oder fünf Schüler in einem Landkreis und 12 in einem Nachbarkreis unterrichtet wer- den? Das geht dann nur im Blockunterricht, evtl.

mit Internatsunterbringung. Und es stellt sich auch die Frage, wer das dann bezahlt, der Betrieb oder der Schulträger?

Es hat sich bewährt, dass sich Fachverbände und Gewerkschaften jeweils auf neue Berufe verstän- digt haben, wenn Bedarf erkennbar war: beste Beispiele die IKT-Berufe und die Neuordnung der Laborberufe, die in die Jahre gekommen waren oder die Verkehrsberufe. Die Akzeptanz war durch das Konsensprinzip vergleichsweise hoch, wenn man berücksichtigt, wie etwa in anderen Ländern der EU Berufe entwickelt werden. Ist etwa der Staat der bessere Ratgeber, wenn es um die Frage geht, welchen Qualifikationsbedarf es in den Branchen gibt? Sicher nicht. Vorschläge sollten aus den Branchen selbst kommen, aber nicht einseitig auf Empfehlung der Arbeitgeber, und nicht aus der Amtsstube des Ministeriums.

Zwar hat es auch in Deutschland gelegentlich

„Flops“ gegeben, die nicht angenommen wur- den ( beispielsweise der Kaufmann für Verkehrsservice), im großen und ganzen lagen die Initiatoren aber richtig.

Aus- und Weiterbildung verzahnen

Ob die Strategie, immer neue Berufe für jeden Sonderbedarf zu entwickeln, richtig ist, darf des- halb getrost bezweifelt werden. Brauchen wir wirklich den Schifffahrtskaufmann, den Luftver- kehrskaufmann, den Kaufmann im Eisenbahn-

und Straßenverkehr, oder würde es nicht genü- gen, den Logistikkaufmann auszubilden und Spezialkenntnisse in Wahlbausteinen dazu?

Und wenn es richtig ist, dass sich die Anforde- rungen immer schneller wandeln, der einmal erlernte Beruf also so gut wie passé ist, Schlüs- selqualifikationen (soziale Kompetenz, kommuni- kative Kompetenz, Kenntnisse in der IKT) immer wichtiger werden, dann wird klar, dass Ausdiffe- renzierung in der Erstausbildung nicht die Antwort sein kann. Breite Basisqualifikationen sind gefragt und lebensbegleitendes Lernen.

In Zukunft wird es wohl eher weniger Berufe geben als heute. Menschen werden eine breite Grundbildung im Rahmen von Berufsbildern erwerben, es wird aber auch wichtig sein, dass sie das Lernen lernen, um sich immer wieder wei- ter zu qualifizieren. Der einmal erlernte Beruf wird seine Funktion nicht verlieren, das System der Berufsbildung wird allerdings durchlässiger sein müssen als bisher. Breitere Qualifikation in der ursprünglichen Ausbildung, Umstiege, Nach- qualifikation und Durchstiege nach oben müssen im System der Berufsbildung zur selbstverständ- lichen Möglichkeit werden. Entscheidungen für einen Beruf sind zwar auch heute - mit Ausnah- men - keine Zementierungen der beruflichen Chancen, dennoch müssen Übergänge in allen Bereichen systematisch geschaffen werden.

Wichtig - Entscheidungskriterien entwickeln, sich nicht in die Ecke drängen lassen.

Mit der Initiative aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, eine ganze Reihe von zweijährigen Ausbildungsberufen zu schaffen und dies nötigenfalls auch gegen die Gewerk- schaften, soll das Konsensprinzip ausgehebelt werden, das bisher weithin akzeptiert wurde. Es garantierte, dass nicht jede neue Idee für einen Beruf in die Tat umgesetzt wurde. Voraussetzung war immer, eine plausible Prüfung des Bedarfs, der Arbeitsmarktverwertbarkeit etc. entspre- chend den Kriterien, die der Hauptausschuss des BIBB festgelegt hatte. Neu ist, dass zwar ein Anhörungsverfahren formell stattfindet, aber -

Neue Berufe für Jugendliche mit schlechten Startchancen?

Von Ingrid Sehrbrock

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