• Keine Ergebnisse gefunden

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (dtv 53066)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (dtv 53066)"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

mit Gerichtskostengesetz

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen und Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz,

Textausgabe mit ausführlichem Sachregister und einer Einführung

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Hans-Jochem Mayer

14. Auflage

Stand: 1. Januar 2021

(2)

www.dtv.de www.beck.de Sonderausgabe

dtv Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Tumblingerstraße 21, 80337 München

#2021. Redaktionelle Verantwortung: Verlag C. H. BECK oHG Gesamtherstellung: Druckerei C. H. BECK, Nördlingen (Adresse der Druckerei: Wilhelmstraße 9, 80801 München)

Umschlagtypographie auf der Grundlage der Gestaltung von Celestino Piatti

ISBN 978-3-423-53066-8 (dtv) ISBN 978-3-406-76473-8 (C. H. BECK)

(3)

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis ... VII Einführungvon Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer ... IX

1. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)... 1

2. Gerichtskostengesetz (GKG) ... 83

2a. Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) ... 183

3. Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ... 223

Anhang: Gebührentabellen... 253

Sachverzeichnis ... 265

V

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und

Soweit durch die Multiplikation mit dem Gebührensatz rechnerisch mehr als zwei Stellen hinter dem Komma (dh also Bruchteile im Centbereich) entstehen, sieht § 2 Abs. 2 vor, dass auf

Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und

1.2 Vertretung des Auftraggebers 56 1.3 Vertretung mehrerer Auftraggeber 58 1.4 Vertretung mit Einigung oder Aussöhnung 60 1.5 Vertretung mit Entgegennahme von Geld

nen Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen dem Grunde oder der Höhe nach geltend gemacht oder abgewehrt werden, ist der dreifache Jah- resbetrag der wiederkehrenden

Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen,

Gerichtliches Verfahren im ersten Rechtszug Vorbemerkung 5.1.3 VV (Hartung). Verfahren über die

Wird in einer Strafsache gegen einen oder mehrere Angeschul- digte auch eine Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung festgesetzt, ist eine Gebühr auch