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(nur bei Über- lassung ohne gleichzeitige Bewirtung) 25,00 EUR 1.4 Dekorationen, Proben, Aufbauzeiten etc

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Academic year: 2022

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Anlage 1 zur BuE Saalbau Mietpreistarife (zzgl. MwSt.)

1. Raummieten

1.1 Saal

1.1.1 Grundbetrag *1) 460,00 EUR

1.1.2 angefangene Verlängerungsstunde 115,00 EUR

1.2 Foyer

1.2.1 Grundbetrag *1)/*2) 250,00 EUR

1.2.2 angefangene Verlängerungsstunde *2) 45,00 EUR

1.3 Casino (nur bei zeitgleicher Anmietung des großen Saales und/oder Foyers)

1.3.1 zusammen mit großem Saal entgeltfrei

1.3.2 zusammen mit Foyer pro Std. (nur bei Über-

lassung ohne gleichzeitige Bewirtung) 25,00 EUR

1.4 Dekorationen, Proben, Aufbauzeiten etc.

1.4.1 angefangene Stunde Saal

montags - samstags von 06.00 - 21.00 Uhr 46,00 EUR sonstige Zeiten und an Feiertagen in NRW 63,00 EUR 1.4.2 angefangene Stunde Foyer *2)

montags - samstags von 06.00 - 21.00 Uhr 38,00 EUR sonstige Zeiten und an Feiertagen in NRW 48,00 EUR 1.5 Pauschalmiete für Sitzungszimmer

202, 203, 217 (nur bei zeitgleicher Anmietung

des großen Saales oder Foyers) je Zimmer und Tag 35,00 EUR 1.6 Verdoppelung der Raummieten

Werden auf einer Veranstaltung Waren oder Dienstleis- tungen angeboten (Verkaufsveranstaltungen), so ver- doppelt sich das zu zahlende Entgelt nach den Ziffern 1.1 - 1.3.

1.7 Mehrere Veranstaltungen innerhalb eines Jahres

Führt derselbe Veranstalter mehr als 3 Verkaufsveranstaltungen innerhalb eines Kalenderjahres durch, vermindert sich das Nut- zungsentgelt nach diesem Mietpreistarif pauschal für jede weitere Veranstaltung im selben Jahr um 25 %.

1.8 Mehrtägige Veranstaltungen im großen Saal

Bei mehrtägigen Veranstaltungen im großen Saal kann eine Pauschalmiete vereinbart werden. Diese darf nicht weniger als 75 % der Summe

betragen, die sich bei Anwendung der Tarife nach Ziffer 1 und 2 ergeben würde.

1.9 Längere Nutzungszeiten

Für Nutzungen über die im Antrag auf Überlassung des Saalbaus verein- barten Zeiten hinaus, wird im Wege einer Nachberechnung ein Aufschlag in Höhe von 30 % des Nutzungsentgeltes nach dieser Benutzungs- und Entgeltordnung erhoben.

(2)

Die Gestellung eines Hausverwalters ist in der Raummiete enthalten. Über die Notwendigkeit und den Zeitraum des Einsatzes entscheidet die Vermieterin.

2. Ausstattung/Sonderleistungen

2.1 Bestuhlung

2.1.1 Saal

2.1.1.1 bis 700 Plätze 230,00 EUR

2.1.1.2 701 bis 950 Plätze 290,00 EUR

2.1.1.3 ab 951 Plätze 350,00 EUR

2.1.1.4 Tische aus Seitenrängen entfernen zusätzlich 350,00 EUR

2.1.2 Foyer

2.1.2.1 bis 50 Sitzplätze 30,00 EUR

bis 50 Tischplätze 65,00 EUR

2.1.2.2 ab 51 Sitzplätze 65,00 EUR

ab 51 Tischplätze 125,00 EUR

2.1.2.3 bei Märkten pp. pro Tisch *3) 3,70 EUR

2.1.3 Casino

2.1.3.1 Umstuhlung 55,00 EUR

2.1.4 Stehtische im Foyer (pro Tisch und Tag) 5,00 EUR

2.2 Bühnenelemente Stück 7,00 EUR

2.3 Parkplatzsperrung (Tag) 130,00 EUR

2.4 Ausfallentschädigung für Parkgebühren 20,00 EUR

je Std. zu gebührenpflichtigen Zeiten 2.5 kostenpflichtige Tagungstechnik

2.5.1 Overheadprojektor pro Veranstaltungstag 10,00 EUR

2.5.2 Beamer ohne Laptop pro Veranstaltungstag

Saal 85,00 EUR

sonstige Räume 45,00 EUR

2.5.3 Beamer mit Laptop pro Veranstaltungstag

Saal 105,00 EUR

sonstige Räume 65,00 EUR

2.5.4 Funkmikrofone pro Stück und Tag 15,00 EUR

2.5.5 Akkulautsprecher incl. Funkmikrofone pro Stück und Tag 30,00 EUR

2.6 Molton(-vorhänge) pro Meter und Veranstaltung 5,00 EUR

2.7 Sonstige Sonderleistungen nach Vereinbarung

3. Personal

Für zusätzlichen Personaleinsatz wird berechnet:

3.1 Hausverwalter/-techniker pro Std.

montags - samstags von 06.00 - 21.00 Uhr 40,00 EUR sonstige Zeiten und an Feiertagen in NRW 50,00 EUR 3.2 Hilfskräfte pro Std.

montags - samstags von 06.00 - 21.00 Uhr 35,00 EUR sonstige Zeiten und an Feiertagen in NRW 45,00 EUR

(3)

3.3 externe Bühnenfachkraft pro Std.

montags - samstags von 06.00 - 21.00 Uhr 50,00 EUR sonstige Zeiten und an Feiertagen in NRW 60,00 EUR Über die Notwendigkeit des zusätzlichen Personaleinsatzes entscheidet die

Vermieterin nach Absprache mit dem Mieter.

Erläuterungen:

*1) Mietbetrag schließt 3 Stunden Nutzung ein

*2) Mietbetrag wird nicht erhoben, soweit zeitgleiche Saalanmietung

*3) Werden die Tische erst am Veranstaltungstage geordert, sind an den Hausverwalter pro Tisch 4,50 EURO (inkl. MwSt.) zu entrichten.

Referenzen

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