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6. Satzung zur Außerkraftsetzung von Prüfungsordnungen und Studienordnungen - 2020

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Hochschule Anhalt

Sechste

S ATZUNG

zur

Außerkraftsetzung von

P RÜFUNGS - UND

S TUDIENORDNUNGEN

vom 24. Februar 2020

Für die folgenden Studien- und Prüfungsordnungen wird die nachfolgende Satzung erlassen:

Artikel I

Am Fachbereich Architektur, Facility Management und Geoinformation (FB 3) tritt mit Wirkung zum 31.03.2020 die folgende Ordnung und alle dazu erlassenen Änderungs- und Ergänzungssatzungen außer Kraft.

Die Prüfungs- und Studienordnung für den

- Master-Fernstudiengang Membrane Structures vom 26.06.2013, veröffentlicht in „Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt“ Nr. 61/2013 vom 27.06.2013.

Artikel II

Am Fachbereich Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen (FB 6) tritt mit Wirkung zum 31.03.2020 die folgende Ergänzungssatzung außer Kraft.

Die Ergänzungssatzung zur Prüfungs- und Studienordnung für den

- Master-Studiengang Elektro- und Informationstechnik über die Einrichtung eines Double-Degree- Programms „Communication and Embedded Sys- tems“ vom 26.11.2014, veröffentlicht in „Amtliches Mit- teilungsblatt der Hochschule Anhalt“ Nr. 70/2015 vom 29.04.2015.

Artikel III

(1) Diese Satzung tritt nach ihrer Genehmigung durch den Präsidenten der Hochschule Anhalt in Kraft.

(2) Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse

‐ des Fachbereichsrates Architektur, Facility Manage- ment und Geoinformation vom 23.10.2019,

‐ des Fachbereichsrates Fachbereich Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen vom 23.10.2019,

‐ sowie der Genehmigung des Präsidenten der Hoch- schule Anhalt vom 24.02.2020.

(3) Veröffentlicht in „Amtliches Mitteilungsblatt der Hoch- schule Anhalt“ Nr. 82/2020.

Köthen, den 24.02.2020

Prof. Dr.-Ing. Jörg Bagdahn Präsident der Hochschule Anhalt

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