03. Dezember 2020 Liebe Leserinnen und Leser,
seit 2018 verhandeln die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat eine Reform der EU-Verordnung 883/2004. Diese Verordnung ist das Herzstück des Sozialen Europas, denn sie regelt den Zugang europäischer Bürge- rinnen und Bürger zu Sozialleistungen in anderen Mitgliedstaaten. Damit bildet sie die Grundlage für grenzüberschrei- tendes Leben und Arbeiten in Europa.
Die deutsche Bundesregierung hatte es sich im Rahmen ihrer Präsidentschaft im Rat der EU zum Ziel gesetzt, die Ver- handlungen zu einem guten Abschluss zu führen – dies wird angesichts des naheneden Jahresendes jedoch immer un- wahrscheinlicher. Zum Stand der Verhandlungen lesen Sie hier einen Beitrag von Robert Nazarek und Lukas Hoch- scheidt.
Eine angenehme Lektüre wünscht Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender
Soziale Rechte ohne Grenzen? Die ewige Reform der EU-Ko- ordinierung der sozialen Sicherheit
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Die EU-Verordnung zur Koordinierung der So- zialsysteme hat Reformbedarf: Sie wird den Herausforderungen eines immer mobiler wer- denden europäischen Arbeitsmarktes nicht mehr gerecht. Parlament, Kommission und Rat verhandeln dazu seit 2018 – woran scheitert ein Kompromiss noch immer?
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