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BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

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EUROPÄISCHE KOMMISSION

Brüssel, den 26.8.2020 COM(2020) 285 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Umsetzung der politischen Verpflichtungen der EU in Bezug auf Ernährungssicherheit:

Vierter zweijährlicher Bericht {SWD(2020) 85 final}

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1. EINLEITUNG

Dies ist der vierte Bericht, in dem die Fortschritte beleuchtet werden, die die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer gemeinsamen politischen Verpflichtungen im Bereich Ernährungssicherheit und gesicherte Nährstoffversorgung erzielt haben.1 Dem Bericht ist eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit weiteren Informationen zu der Analyse sowie Fallstudien beigefügt.

Im Mittelpunkt des Berichts stehen die wichtigsten politischen Entwicklungen, die finanziellen Trends bei den bereitgestellten Mitteln2 und die Bewertung der politischen Prioritäten. Ferner werden die Ergebnisse und Fortschritte hervorgehoben, die die EU und ihre Mitgliedstaaten in den beiden vom Rat im Jahr 2018 festgelegten thematischen Schwerpunktbereichen erzielt haben: i) Stärkung der Rolle der Frau im Bereich Ernährungssicherheit und Nährstoffversorgung und ii) Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum. Abschließend wird die Bedeutung von acht politischen Leitlinien hervorgehoben.

Der Bericht enthält Beispiele dafür, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen in den Bereichen Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft verstärkt haben.

2. GLOBALE UND EUROPÄISCHE STRATEGIEENTWICKLUNGEN

Nach Jahrzehnten des Rückgangs nehmen Hunger und Mangelernährung seit 2015 wieder zu.

Im Jahr 2018 waren schätzungsweise 821 Millionen Menschen unterernährt.3 Zudem leiden Schätzungen zufolge, wenn man die Zahlen für moderate und schwere Ernährungsunsicherheit aggregiert, 26,4 % der Weltbevölkerung (rund 2 Milliarden Menschen) unter Ernährungsunsicherheit und mehr als 135 Millionen Menschen in 55 Ländern unter akutem Hunger und benötigen dringend Hilfe für die Ernährungs- und Existenzsicherung.4 Dieser Anstieg ist weitgehend auf Konflikte, Naturkatastrophen und den Klimawandel zurückzuführen. Sollten sich die derzeitigen Trends fortsetzen, würde dies nicht nur die Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels 2 (Kein Hunger), sondern die Verwirklichung sämtlicher Nachhaltigkeitsziele bis 2030 gefährden.

Im Jahr 2018 äußerte der Rat der EU als Reaktion auf die bereits alarmierenden Zahlen und im Anschluss an die jüngsten Berichte über die Umsetzung der politischen Verpflichtungen der EU im Bereich der Ernährungssicherheit und die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für Ernährung seine Besorgnis über die Lage der globalen Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit.5 Der Rat forderte die Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels 2 fortzusetzen und zu intensivieren und damit die derzeitigen Trends umzukehren.

1 EU-Politikrahmen zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit, KOM(2010) 127.

2 Der finanzielle Teil dieses Berichts und die begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen decken (aus Gründen der Methodik/Vergleichbarkeit) die Lage bis einschließlich 2018 ab; die dargestellten Erfahrungen umfassen auch das Jahr 2019.

3 State of Food and Agriculture in the World (Weltzustandsbericht zu Landwirtschaft und Ernährung) (2019).

4 Quellen: Globaler Bericht über Ernährungskrisen (2020), veröffentlicht am 21.4.2020.

5 Schlussfolgerungen des Rates (14283/18) vom 26. November 2018.

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Im Berichtszeitraum leisteten die EU und ihre Mitgliedstaaten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der globalen Ernährungssicherheit durch den Umfang ihrer Finanzierung sowie durch Interessenvertretung und Förderung zentraler Governance-Fragen.

2018 konzentrierten sich die EU und ihre Mitgliedstaaten auf die Umsetzung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik von Juni 20176. Im Europäischen Konsens ist ein gemeinsames Konzept für die internationale Politik der Entwicklungszusammenarbeit festgelegt, und es wird dargelegt, wie das auswärtige Handeln der EU zur erfolgreichen Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen kann. In der Erkenntnis, dass Ernährungssicherheit und eine gesicherte Nährstoffversorgung wichtige globale Herausforderungen sind, werden nachhaltige Landwirtschaft und Fischerei als Schlüsselfaktoren für die Bekämpfung von Armut und wachsender Ungleichheit genannt.

Ferner werden die EU und ihre Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Beseitigung von Hunger und allen Formen der Mangelernährung fortzusetzen.

Auf globaler Ebene richteten die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen weiterhin auf i) die Stärkung der Governance im Bereich der Ernährungssicherheit, unter anderem durch den Welternährungsausschuss (CFS) und die Bewegung „Scaling Up Nutrition“ (SUN) und ii) den Einsatz für einen neuen globalen Koordinierungsmechanismus für die Beendigung von Ernährungskrisen. Durch ihre Unterstützung des Globalen Netzwerks gegen Ernährungskrisen nahm die EU weiterhin eine führende Rolle ein und kam ihrer Verpflichtung nach, auf multilateraler Ebene zusammenzuarbeiten, um die Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden zu stärken (Priorität 6). Dieser integrierte Krisenansatz bringt alle wichtigen Akteure zusammen und fördert aktiv die Koordinierung und Zusammenarbeit vor Ort. Der jährliche Globale Bericht über Ernährungskrisen bringt 16 führende globale und regionale Institutionen im Rahmen des Informationsnetzwerks für Ernährungssicherheit zusammen und ist inzwischen weithin als Referenz für die einvernehmliche Analyse von Ernährungskrisen anerkannt. 2018 bereitete das Globale Netzwerk die Konferenz „Ernährung und Landwirtschaft in Krisenzeiten“ vor, die Anfang 2019 in Brüssel stattfand.

Im Rahmen der weltweiten Anstrengungen zur Bekämpfung von Mangelernährung hat sich die EU aktiv für die Bekämpfung von Unterernährung eingesetzt, insbesondere für die Prävention von Wachstumsstörungen bei Kindern. Die Kommission hat zugesagt, bis 2020 3,5 Mrd. EUR bereitzustellen, um die Zahl der von Wachstumsstörungen betroffenen Kinder in den Partnerländern bis 2025 um mindestens 7 Millionen zu verringern. In seinen Schlussfolgerungen vom 26. November 2018 würdigte der Rat die Anstrengungen der Kommission, den Verpflichtungen der EU nachzukommen und alle einschlägigen Sektoren zu mobilisieren, um die Ernährungsagenda auf globaler Ebene und auf Ebene der Partnerländer voranzubringen. Im 2019 veröffentlichten vierten Fortschrittsbericht zum EU- Aktionsplan für Ernährung7 wurde bestätigt, dass die Kommission mit ihren Investitionen im Bereich Ernährung auf dem Weg ist, den politischen Verpflichtungen der EU gerecht zu werden. In 42 Partnerländern ist die Prävalenz von Wachstumsstörungen von 39,2 % im Jahr 2012 auf 34,9 % im Jahr 2019 zurückgegangen. Ausgehend von den derzeitigen Trends kann bei einer geschätzten Zahl von 4,7 Mio. Kindern in diesen Ländern eine Wachstumsstörung vermieden werden. Die Zusage, bis 2020 hierfür 3,5 Mrd. EUR bereitzustellen, wurde bereits im Jahr 2019, früher als im Zeitplan vorgesehen, erfüllt.

6 http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10108-2017-INIT/de/pdf

7 11850/19.

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Im Einklang mit dem 2. EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP II) wurde weiterhin ein transformativer Ansatz zur Verbesserung der Geschlechtergleichstellung verfolgt. Die entscheidende Rolle, die Frauen in den Wertschöpfungsketten der Agrar- und Ernährungswirtschaft bei der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Gewährleistung der Ernährungssicherheit einnehmen, wird uneingeschränkt anerkannt. Die Zahl der geschlechtergerechten Verträge stieg von 37 % im Jahr 2014 auf 57 % im Jahr 2018 an.8

Auf dem Gipfeltreffen „One Planet Summit“ im Jahr 2017 hat die EU 270 Mio. EUR zugesagt, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und landwirtschaftliche Innovationen für einen nachhaltigen Wandel im ländlichen Raum zu unterstützen. Mit finanzieller Unterstützung Frankreichs hat die Kommission die Initiative DeSIRA (Entwicklungsorientierte Innovation durch Landwirtschaftsforschung)9 ins Leben gerufen, um die Verbindung zwischen Forschung und Innovation in klimaresilienten Ernährungssystemen zu verbessern und eine Faktengrundlage zur Unterstützung der Politik in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen aufzubauen. DeSIRA unterstützt Forschungs- und Innovationsvorhaben in Afrika, Asien und Lateinamerika und stärkt die Forschungskapazitäten und Governance wichtiger nationaler, regionaler und globaler Akteure. Die Initiative konzentriert ihre Tätigkeit auf drei Säulen: 1) Forschung und Innovation in Agrar- und Ernährungssystemen; 2) innovationsfördernde Forschungsinfrastruktur und 3) Wissen und Erkenntnisse als Grundlage für die Politikgestaltung. Seit 2018 wurden mehr als 40 Projekte in über 31 Ländern angenommen, und sechs Mitgliedstaaten10 haben zusätzliche Mittel für DeSIRA bereitgestellt, um die Synergien mit ihren bilateralen und multilateralen Forschungs- und Innovationsportfolios in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zu stärken.

Die Forschungs- und Innovationspartnerschaft zwischen der EU und Afrika im Bereich Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft setzt einen zwischen der EU und der Afrikanischen Union gemeinsam vereinbarten Fahrplan um (2016-2020). Bis Ende 2020 werden Mittel in Höhe von 190 Mio. EUR aus dem Programm Horizont 2020 über das Forschungsbeihilfeprogramm der Afrikanischen Union und über ein gemeinsames Förderprogramm (LEAP-AGRI ERANet) aus 10 Mitgliedstaaten der EU und 9 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union bereitgestellt. Insgesamt werden fast 100 Projekte finanziert11.

Durch zwei Veranstaltungen wurde die Zusammenarbeit zwischen der Afrikanischen Union und der EU gestärkt. Auf der Ministertagung EU-Afrikanische Union im Jahr 2019 wurden 10 Aktionspunkte vereinbart, darunter die Einrichtung eines Panafrikanischen Netzwerks für die wirtschaftliche Analyse der Politik (PANAP), das Wissen über die Analyse der Wirkung der Maßnahmen in den Ländern südlich der Sahara austauschen soll. Ziel des hochrangigen Politikdialogs EU-Afrika zu Wissenschaft, Technologie und Innovation im Jahr 2019 ist es, die Forschungsergebnisse besser zu nutzen und sie in Produkte und Verfahren umzusetzen, die die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel mit geeigneten Betriebsmitteln steigern, das

8 Study on EU Achievements in Food and Nutrition Security and Sustainable Agriculture (Studie über die Fortschritte der EU in den Bereichen Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft) 2014-2018, S. 27.

9 Development Smart Innovation through Research in Agriculture (Entwicklungsorientierte Innovation durch Landwirtschaftsforschung).

10 Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande haben DeSIRA über ihre Außenministerien oder Entwicklungsagenturen in Form von Finanzmitteln kofinanziert; Belgien und Spanien haben über ihre Entwicklungsagenturen Kofinanzierung in Form quantifizierter Sachleistungen bereitgestellt.

11 https://library.wur.nl/WebQuery/leap4fnssa-projects?q=*

(5)

Einkommenswachstum erhöhen und die Entwicklung des ländlichen Raums in beiden Regionen fördern.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben Fortschritte bei der Stärkung der Verbindung zwischen Kleinbauern und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und bei der Ausrichtung ihrer Investitionen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten, vor allem für junge Menschen und Frauen, erzielt. 2018 wurde eine Mitteilung über die Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze12 angenommen, die darauf abzielt, Arbeitsplätze zu schaffen und die nachhaltige und inklusive Entwicklung zu fördern. Außerdem wurde eine Taskforce für das ländliche Afrika eingerichtet, um die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft und im Agrar- und Lebensmittelsektor anzukurbeln. Die wichtigsten Instrumente der EU zur Förderung von Investitionen in Afrika (auch durch die Mobilisierung anderer Finanzierungsquellen für die Entwicklung der Landwirtschaft) sind die Investitionsoffensive für Drittländer und der Treuhandfonds für Afrika.

Im Bereich der multilateralen Koordinierung setzen die Kommission und fünf Mitgliedstaaten13 ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglieder der Globalen Geberplattform für ländliche Entwicklung (GDPRD) weiter fort. Im Rahmen der GDPRD hat sich die EU in der Globalen Gebergruppe zu Landnutzungsrechten stark engagiert. Die EU und 28 Partner haben sich für eine verbesserte Koordinierung und mehr Wissensaustausch zu Programmen für die Verwaltung von Landnutzungsrechten verpflichtet, und sie unterstützen gemeinsam Lösungen für Landnutzungsfragen in politischen Prozessen. Im Jahr 2018 nahm die EU ein Programm für die Verwaltung von Landnutzungsrechten14 an, mit dem Investitionen in Flächen zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität und nachhaltigen Entwicklung gefördert werden sollen.

3. FINANZIERUNG UND FORTSCHRITT

Dieser Abschnitt bietet eine Momentaufnahme zu den von der EU und den Mitgliedstaaten für die Ernährungssicherheit bereitgestellten Mitteln und den jüngsten Fortschritten bei der Erfüllung der politischen Prioritäten.

12 COM(2018) 643 final vom 12.9.2018.

13 Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien und die Niederlande.

14 Anhang 1 des Jahresaktionsprogramms 2018, Beschluss C(2018) 8063 final der Kommission. (Nur in englischer Sprache verfügbar.)

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Bereitgestellte Mittel15

Seit 2012 ist der Betrag an öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA), den die EU und die Mitgliedstaaten für den Bereich Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit einsetzen, ständig gestiegen und erreichte im Jahr 2018 5,027 Mrd. EUR, was einer Zunahme von 19,7 % im Vergleich zu 2016 entspricht. Dies entsprach 8,1 % der Gesamtmittel, die 2018 an öffentlicher Entwicklungshilfe geflossen sind, dem höchsten Stand seit 2012.

Aus politischer Sicht machte die Unterstützung auf Länderebene, wie schon seit 2012, auch weiterhin den größten Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe aus; im Jahr 2018 belief sich ihr Anteil auf 66 %. Der Anteil der regionalen Unterstützung ist im Jahr 2018 im Vergleich zu 2016 stabil geblieben, doch hat sich ihr Volumen seit 2012 nahezu verdreifacht. Mit einem Höchststand von mehr als 1 Mrd. EUR sind die Mittel zur Unterstützung globaler Initiativen und für die Bereitstellung globaler öffentlicher Güter im Jahr 2018 gestiegen, nachdem 2014 und 2016 ein leichter Rückgang zu verzeichnen war.

Im Jahr 2018 ist Afrika südlich der Sahara die wichtigste Empfängerregion von Unterstützung für Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit geblieben; sie erhielt rund die Hälfte der einschlägigen Mittel. Der Anteil an Unterstützung für die Ernährungssicherheit, der an Nord- und Mittelamerika sowie Südamerika geflossen ist, lag im Bereich von 6 % und ist somit seit 2012 recht stabil geblieben. Obwohl die Mittel zur Unterstützung der Ernährungssicherheit in den Nachbarschaftsländern seit 2012 gestiegen sind, entfällt auf sie immer noch ein kleiner Teil der einschlägigen Gesamtmittel (im Durchschnitt 6,7 % pro Jahr).

Im Jahr 2018 wurden zahlreiche Aktivitäten unterstützt, vor allem in den Bereichen nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft, Nahrungsmittelhilfe, Entwicklung des ländlichen Raums, Grundnahrungsmittel und Agrarforschung, auf die etwa die Hälfte der Gesamtmittel entfielen16.

Tabelle 1: Geografische Verteilung der Hilfszahlungen der EU und ihrer

Mitgliedstaaten zur Förderung der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit in den Jahren 2012, 2014, 2016 und 2018 (Mio. EUR und prozentuale Anteile)17

Geografisches 2012 2012, in 2014 2014, 2016 2016, in 2018 2018, Gesamt Gesamt

15 In der EU und ihren Mitgliedstaaten werden unterschiedliche Methoden der Berichterstattung angewandt. Die hier vorgelegten Zahlen spiegeln ausschließlich die für diesen Bericht angewandte spezifische Methode wider;

Mittelströme der humanitären Hilfe sind nicht dargestellt. Die Zahlen umfassen die Mittel von EU-Institutionen und nur zehn Mitgliedstaaten, die zusammen 91,2 % der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe der EU- Institutionen und der 28 Mitgliedstaaten im Jahr 2018 ausmachen. Einzelheiten zur Methodik werden in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen im Anhang dieses Berichts zur Verfügung gestellt. Wie die vorangegangenen Berichte gibt auch dieser vierte Bericht (herausgegeben im Jahr 2020) die neusten verfügbaren offiziellen Zahlen wieder, welche das Jahr 2018 betreffen. Dieser Bericht berücksichtigt auch kleinere Projekte (unter 100 000 EUR), was zu einer Zunahme der Anzahl der erfassten Vorhaben führt. Aber auch ohne diese Änderung der Vorgehensweise ist im Jahr 2018 im Vergleich zu 2016 ein deutlicher Anstieg der Zahl der Projekte und der bereitgestellten Mittel sichtbar: nämlich von 3 462 auf 3 928. Diese kleineren Projekte beliefen sich allerdings nur auf 2,4 % der gesamten im Jahr 2018 für Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit bereitgestellten Mittel.

16 Die Sektoren sind entsprechend der Sektor-Klassifikation des Entwicklungsausschusses der OECD definiert.

17 Die Regionen beziehen sich auf die regionale Klassifikation des Entwicklungsausschusses der OECD.

„Nachbarschaft“ bezieht sich auf die Partnerländer der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und einige andere Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer. Die Zahlen der Tabellen 1 und 2 sind gerundet.

(7)

Gebiet % in % % in % , in %

Afrika südlich

der Sahara 1 440 42,8 1 650 45,1 2 242 53,4 2 463 49,0 7 795 48,0

Asiatisch- pazifischer Raum und Ozeanien

622 18,5 559 15,3 521 12,4 659 13,1 2 361 14,5

Naher Osten 12 0,3 54 1,5 40 0,9 64 1,3 169 1,0

Nachbarschaft 98 2,9 273 7,4 312 7,4 405 8,0 1 088 6,7

Nord-, Mittel-

und Südamerika 232 6,9 225 6,2 285 6,8 289 5,8 1 031 6,3

Regional und

nicht spezifiziert 962 28,6 898 24,5 800 19,1 1 148 22,8 380 23,4 Alle Regionen 3 366 100 3 659 100 4 200 100 5 027 100,0 16 251 100

Tabelle 2 gibt einen Überblick über die für Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit bereitgestellten Mittel, aufgegliedert nach den politischen Prioritäten der EU. Der größte Teil der bereitgestellten Mittel entfiel auf „die Verbesserung der Resilienz und der Existenzgrundlagen der Kleinbauern“ (politische Priorität 1). Die Unterstützung für „die Stärkung sozialer Schutzmechanismen für Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit“

(politische Priorität 4) ist im Vergleich zu 2016 leicht zurückgegangen. Dagegen haben die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für den Ausbau von Resilienz auf individueller und auf Länderebene (politische Prioritäten 1 und 6) beträchtlich ausgeweitet;

auf diese Bereiche entfiel 62 % der Nettozunahme seit 2016. Insgesamt war der erhebliche Nettoanstieg der insgesamt im Jahr 2018 für Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit bereitgestellten Mittel darauf zurückzuführen, dass mehr Programme durchgeführt wurden und die durchschnittliche Unterstützung höher ausfiel.

Die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter wurden zunehmend in die Programme zur Unterstützung der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit einbezogen. Tabelle 2 zeigt, dass dieses Ziel einen erheblichen Anteil (64 %) der gesamten einschlägigen Unterstützung im Jahr 2018 ausmachte (gegenüber 53 % im Jahr 2016). Ein ähnlicher Trend war bei den Umweltzielen festzustellen: 51 % der zur Unterstützung der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit bereitgestellten Mittel dienten der Anpassung an den Klimawandel und/oder dessen Eindämmung. Der Anteil der Mittel für die Forschung in Sektoren, die mit Ernährungssicherheit in Zusammenhang stehen, ist relativ stabil geblieben und belief sich auf 10 % im Jahr 2018 gegenüber 12 % im Jahr 2016. Darüber hinaus haben im Jahr 2018 mehr Partner von den Entwicklungsinitiativen im Bereich Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit profitiert (130 Empfängerländer).

(8)

Tabelle 2: Fortschritte bei den politischen Prioritäten18

Leistungskriterien Anzahl der Programme Erhaltene Unterstützung (Mio. EUR) Anzahl der Länder

2012 2014 2016 2018 2012 2014 2016 2018 2012 2014 2016 2018

1. Verbesserung der Resilienz und der

Existenzgrundlagen von Kleinbauern 1 560 1 822 1 863 4 471 2 022 2 137 2 120 2 377 108 103 108 126

2. Unterstützung einer wirksamen

Governance 410 588 632 1 160 395 535 698 802 84 92 87 97

3. Unterstützung regionaler Initiativen in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit

98 188 228 333 151 191 226 409

4. Stärkung sozialer Schutzmechanismen für Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit

94 102 123 124 209 133 254 238 40 40 44 48

5. Verbesserung der

Nährstoffversorgung 278 341 455 935 467 504 638 683 63 64 71 92

6. Verbesserung der Koordinierung zwischen humanitären Partnern und Entwicklungspartnern

63 148 161 423 122 159 265 517 18 37 37 70

Gesamt 2 503 3 189 3 462 7 446 3 366 3 659 4 200 5 027 114 130

Davon

Forschungsprogramme 149 154 463 1 189 (16 %) 379 300 493 491 (10 %) 69 92 (71 %)

Gleichstellungsorientierte Programme 1 879 4 251 (57 %) 2 404 3 382 (67 %) 97 114 (88 %)

Übergeordnetes Ziel 155 575 (8 %) 171 168 (3 %) 51 77 (59 %)

Wichtiges Ziel 1 724 3 676 (49 %) 2 233 3 214 (64 %) 97 113 (87 %)

Programme zur Anpassung an den

Klimawandel 1 344 2 976 (40 %) 1 826 2 407 (48 %) 95 116 (89 %)

Übergeordnetes Ziel 308 691 (9 %) 342 381 (8 %) 67 93 (72 %)

Wichtiges Ziel 1 036 2 285 (31 %) 1 484 2 026 (40 %) 91 100 (77 %)

18 Die hier erfassten Zahlen betreffen die EU und nur zehn Mitgliedstaaten. Einzelheiten zu der angewandten Methodik sind der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen im Anhang zu entnehmen.

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Programme zum Klimaschutz 598 1 315 (18 %) 693 946 (19 %) 89 108 (83 %)

Übergeordnetes Ziel 82 192 (3 %) 75 85 (2 %) 40 56 (43 %)

Wichtiges Ziel 516 1 123 (15 %) 618 861 (17 %) 86 105 (81 %)

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Fortschritte bei den politischen Prioritäten

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die Maßnahmen, die zur Unterstützung der sechs politischen Prioritäten im Bereich der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit ergriffen wurden. Detailliertere Informationen und spezifische Beispiele sind in der beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthalten.

Die politischen Prioritäten 1 und 6 „Verbesserung der Resilienz und der Existenzgrundlagen von Kleinbauern“ und „Verbesserung der Koordinierung zwischen humanitären Partnern und Entwicklungspartnern“ sind nach wie vor der wichtigste Teil des Portfolios der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

Diese Unterstützung bezieht sich zunehmend auf die nachhaltigen, widerstandsfähigen und gesunden Ernährungssystemen zugrunde liegende sozioökonomische, ökologische und sicherheitspolitische Dynamik. Die Entwicklung solcher Ernährungssysteme sollte die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums stärken und Nahrungsmittelkrisen vorbeugen.

Die EU hat ihre Unterstützung für das Globale Netzwerk gegen Ernährungskrisen verstärkt, das eine entscheidende Rolle bei der Umgestaltung der Systeme der Agrar- und Ernährungswirtschaft spielt, wobei der Schwerpunkt auf konsensgestützten Informationen, der Mobilisierung strategischer Investitionen und koordinierten und integrierten Maßnahmen zur besseren Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden liegt.

Die politischen Prioritäten 2 und 3: Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben in rund 40 Ländern in die Verwaltung von Landnutzungsrechten investiert und verantwortungsvolle Investitionen in Agrarunternehmen erheblich gesteigert‚ insbesondere durch Mischfinanzierungsinitiativen für nachhaltige Wertschöpfungsketten in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Darüber hinaus entwickelte die EU eine nachhaltige Fischerei und Aquakultur unter besonderer Berücksichtigung der handwerklichen Fischerei, da sie in der Lage ist, wirtschaftlichen und sozialen Nutzen, insbesondere für Frauen, zu generieren.

Außerdem haben die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für die allgemeine Governance und Architektur der Agrarforschung und -innovation verstärkt und die nationalen Forschungskapazitäten für Innovation im Rahmen der nationalen Wissens- und Innovationssysteme in der Landwirtschaft erheblich ausgebaut.

Politische Priorität 4: Die EU-Unterstützung für soziale Schutzmechanismen blieb mit 237 Mio. EUR im Jahr 2018 auf ähnlicher Höhe wie zuvor. Die EU hat ein Leitlinienpaket erstellt, das Leitlinien, Erkenntnisse und vielversprechende Verfahren zur Unterstützung von Sozialschutzprogrammen bei Schocks und anhaltenden Krisen enthält.19

Im Rahmen der politischen Priorität 5 ist die EU bereits 2019 (ein Jahr früher als geplant) ihrer zugesagten Verpflichtung nachgekommen, bis 2020 3,5 Mrd. EUR in den Bereich Nährstoffversorgung zu investieren, und hat ihre Bemühungen verstärkt, zu analysieren, wie ihre Hilfe dazu beiträgt, Wachstumsstörungen zu verhindern. Die EU und ihre Mitgliedstaaten stärken weiterhin die globalen Steuerungs- und Rechenschaftsmechanismen und befassen sich mit zahlreichen Formen der Mangelernährung in ihren Unterstützungsprogrammen, um das globale Ziel der Verringerung von Wachstumsstörungen bis 2025 zu erreichen

19 https://europa.eu/capacity4dev/sp-nexus/documents

(11)

Tabelle 3: Beispiele für Projekte mit bemerkenswerten Ergebnissen Politische

Priorität 1

Die Niederlande unterstützen das „Projet d’Appui à la Production Agricole au Burundi (PAPAB)“, das das PIP-Konzept (Plan Intégré Paysan) anwendet.

Auf der Grundlage eines Betriebsplans können kleine Lebensmittelerzeuger besser in die Pflege der Bodenfruchtbarkeit, die Widerstandsfähigkeit landwirtschaftlicher Systeme und damit in mehr Ernährungssicherheit investieren. Mit diesem Ansatz haben 37 400 Haushalte nachweislich ihre Produktivität und ihr Einkommen gesteigert, und 18 700 Hektar Agrarland werden nachhaltiger bewirtschaftet. Ein weiteres niederländisches Programm

„Geodata for Agriculture and Water (G4AW)“ nutzt Satellitendaten zur Verbesserung der Ernährungssicherheit. Mit 23 Projekten in 14 Ländern sollen bis 2022 4,5 Millionen Kleinbauern erreicht werden.

Im Jahr 2018 gab Irland 13 neue und verbesserte Sorten von Leguminosen, Getreide, Wurzeln und Knollen für den Anbau in Malawi frei, darunter biologisch mit Eisen und Zink angereicherte Bohnen und eine Vitamin A- reiche orangefleischige Süßkartoffel.

Politische Priorität 2

Finnland führt das Projekt „Responsible and Innovative Land Administration“ in Äthiopien durch, um ein nationales Flächeninformationssystem für den ländlichen Raum zu entwickeln, in dem alle Grundbuchdaten und Grundstückstransaktionen (Erbschaft, Scheidung, Schenkung usw.) verwaltet werden. Bis 2019 waren 14,5 Millionen Parzellen registriert.

Politische Priorität 3

Deutschland hat das Regionalprojekt „Landwirtschaftliche Berufs- und Weiterbildung für Frauen“ finanziert, mit dem die Kompetenzentwicklung von Frauen in der Landwirtschaft gefördert wird, und hat das Projekt gemeinsam mit der Entwicklungsagentur der Afrikanischen Union (AUDA- NEPAD) in sechs Ländern durchgeführt: Benin, Burkina Faso, Ghana, Kenia, Malawi und Togo.

Politische Priorität 4

Die Unterstützung der Sozialschutzsysteme durch das Vereinigte Königreich20 in 23 Entwicklungsländern hat dazu beigetragen, dass arme und schutzbedürftige Menschen produktivere und widerstandsfähigere Lebensgrundlagen aufgebaut haben. Darüber hinaus hat es den Regierungen dabei geholfen, schockabwehrfähige Systeme aufzubauen, unter anderem durch Programme, die Ländern wie Kenia und Äthiopien finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Nach extremen Wetterereignissen wie Dürren und Überschwemmungen trugen diese Programme dazu bei, dass die Menschen genügend Nahrungsmittel erwerben konnten, und verringerten somit den Hunger und die Gefahr einer Hungersnot.

Politische Priorität 5

Das Projekt Italiens „SA.NI – Food Security, Nutrition and Hygiene for Equatorial band communities in South Sudan“ bot 1550 Menschen Zugang zu Wasser, 450 Frauen erhielten Schulungen zum „Safe Water Champion“

und 5000 schwangere und/oder stillende Frauen erhielten vorgeburtliche

20 Während des Berichtszeitraums war das Vereinigte Königreich Mitglied der Europäischen Union.

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Leistungen.

Politische Priorität 6

Die EU hat das Projekt „Rapid City Profiling Towards Early Recovery in Yemen“ finanziert, um die Investitionen in humanitäre Hilfe, Wiederaufbau und Entwicklung gezielter auszurichten und zu koordinieren, und die Resilienz der Akteure und der betroffenen Bevölkerung in ausgewählten Städten angesichts des Konflikts zu stärken.

Gemeinsame Programmplanung

Bei der gemeinsamen Programmplanung der EU und ihrer Mitgliedstaaten wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Dieser Ansatz wurde in 23 Ländern angewandt, und mit der Umsetzung wurde begonnen. Zur Unterstützung dieses Prozesses hat die EU neue Leitlinien für die gemeinsame Programmplanung und Leitfäden für von Konflikten betroffene und instabile Staaten sowie für fortgeschrittenere Entwicklungsländer und Länder mit mittlerem Einkommen ausgearbeitet21. Außerdem wurden in Kambodscha und Uganda im Dezember 2018 bzw. im November 2019 zwei internationale Peer-Learning-Veranstaltungen organisiert. Beide Veranstaltungen haben ein breites Spektrum von Vertretern aus Partnerländern, der EU und aus 16 Mitgliedstaaten zusammengeführt, die praktische Schritte und Instrumente zur Formalisierung gemeinsamer Ansätze und zur Stärkung der Wirkung, der Stimme und der Sichtbarkeit der EU auf Länderebene ermittelt haben.

Kasten 1: Gemeinsame Programmplanung der EU in Bolivien

Bolivien gehörte zu den ersten Ländern, in denen eine gemeinsame Programmplanung mit der EU, acht Mitgliedstaaten und der Schweiz durchgeführt wurde. Die gemeinsame europäische Strategie 2017-2020 ist abgestimmt auf die „Patriotic Agenda 2025“ Boliviens (Patriotische Agenda 2025) und den wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsplan des Landes für den Zeitraum 2016-2020. Durch die gemeinsame Programmplanung wurde innerhalb der EU+ die Zusammenarbeit und Koordinierung in einer Reihe von Sektoren gefördert. In Bezug auf die Förderung der Ernährungssicherheit hat sich gezeigt, dass ein regelmäßiger Dialog und gemeinsame Aktivitäten wichtige Anreize dafür bieten, die EU- Partner von der gemeinsamen Programmplanung bis zur gemeinsamen Umsetzung zusammenzubringen.

21 https://europa.eu/capacity4dev/joint-programming/highlights?page=1

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Kasten 2: Gemeinsame Programmplanung der EU in Madagaskar

2018 nahmen die EU, Deutschland und Frankreich eine gemeinsame Programmplanung auf und erstellten eine gemeinsame Analyse. Im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom Januar 2019, die den ersten politischen Machtwechsel im Land markierten, arbeitete die madagassische Regierung den „Plan Emergence Madagascar“ für den Zeitraum 2019-2023 aus‚ in dem die Strategie für die für 2020 vorgesehene gemeinsame Programmplanung festgelegt werden sollte. Die EU-Partner haben zunehmend sektorübergreifende gemeinsame Programme und Projekte umgesetzt. Durch diese umfassende Zusammenarbeit hat sich die Synchronisierung und Komplementarität der Maßnahmen – auch im Hinblick auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft – verbessert. In Bezug auf die Unterstützung der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit hat die Kultur des „working better together“

(Kultur des Miteinanders) die Fortschritte bei der gemeinsamen Umsetzung deutlich beschleunigt und einen strukturierten politischen Dialog mit der Regierung in den verschiedenen Koordinierungsplattformen ermöglicht.

4. PRÄSENTATION DER ERGEBNISSE

Die Vielschichtigkeit der Fragen im Bereich der Ernährungssicherheit, die Vielfalt der Projekte, die unterschiedlichen Durchführungssysteme und -kanäle, die spezifischen Ziele der Entwicklungspolitik und die einzelnen statistischen Verfahren der Mitgliedstaaten stellen für die Meldung von standardisierten aggregierten Indikatoren, die die Auswirkungen vor Ort zeigen, eine Herausforderung dar. Doch die EU und ihre Mitgliedstaaten verstärken ihre Harmonisierungsbemühungen für die Berichterstattung an Eurostat und die Berichterstattung über die Fortschritte bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele22.

Tabelle 4 enthält quantifizierte Ergebnisse zu einigen ausgewählten Themen: Hilfe für Menschen, die unter Ernährungsunsicherheit leiden, Nährstoffversorgung, nachhaltige Bewirtschaftung in landwirtschaftlichen und weidewirtschaftlichen Ökosystemen sowie Unterstützung für Kleinbauern, damit sie ihre nachhaltige Produktion ausbauen können und besseren Zugang zu Märkten, Land und Finanzmitteln erhalten. Bei Vergleichen ist jedoch Vorsicht geboten, da die Berechnungsmethoden von Land zu Land unterschiedlich sein können und die Tabelle kein vollständiges Bild der Anstrengungen in den einzelnen Bereichen vermittelt, sondern nur darstellt, was mit den verfügbaren Instrumenten erfasst wurde.

Tabelle 4: Ergebnisse und Auswirkungen vor Ort

Österreich Im Zeitraum 2017-2018 wurden durch Maßnahmen, die von der Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit finanziert wurden, 1 327 983 Kleinbauern erreicht; die Maßnahmen zielten auf die Steigerung einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion und/oder die Verbesserung des Zugangs zu Land und anderen natürlichen Ressourcen, zu Finanzdienstleistungen und/oder Märkten ab. 399 217 dieser Kleinbauern waren von Ernährungsunsicherheit betroffen.

Europäische Kommission

Von ernährungsbezogenen Programmen profitierten 17 787 000 Frauen im gebärfähigen Alter und Kinder unter fünf Jahren; 1 381 000 davon waren

22 Eingerichtet durch die Initiative „Global Compact“ und „Global Reporting Initiative“ der Vereinten Nationen.

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(2013-2018) von Ernährungsunsicherheit betroffen (2018);

26 197 000 von Ernährungsunsicherheit betroffenen Personen erhielten EU- Unterstützung;

auf 4 152 000 Hektar wurden nachhaltige Landbewirtschaftungsverfahren eingeführt;

6 985 000 Kleinbauern wurden durch EU-geförderte Maßnahmen zur Verbesserung ihrer nachhaltigen Produktion, des Zugangs zu Märkten und/oder der Sicherung der Landnutzungsrechte unterstützt; davon waren 828 000 von Ernährungsunsicherheit betroffen (2018).

Finnland Im Zeitraum 2015-2017 wurden durch bilaterale und zivilgesellschaftliche Projekte etwa 3 106 000 Landwirte – davon 41 % Frauen – unterstützt, um ihre nachhaltige Produktion zu steigern, den Zugang zu Märkten zu verbessern und/oder ihre Landnutzungsrechte zu sichern. Durch die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor wurden mehr als 2 200 000 Landwirte unterstützt. 120 000 Familien haben ihre Landnutzungsrechte gesichert – 64 % der Bescheinigungen über Landnutzungsrechte gingen an verheiratete Paare, 19 % an Frauen. Darüber hinaus wurden 3 245 400 Hektar Wald durch bilaterale, zivilgesellschaftliche und privatwirtschaftliche Maßnahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung zugeführt.

Frankreich Im Zeitraum 2016-2018 wurden 9 086 289 landwirtschaftliche Familienbetriebe durch von der französischen Entwicklungsagentur AFD finanzierte Projekte unterstützt, die darauf abzielten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, ihre landwirtschaftlichen Verfahren an den Klimawandel anzupassen und ihren den Zugang zu Land und zu Finanzdienstleistungen zu erleichtern.

57 621 000 Hektar profitierten von Programmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, Sanierung oder zur nachhaltigen Bewirtschaftung (2016-2018). Im Zeitraum 2017-2019 wurden 5,4 Millionen von Ernährungsunsicherheit betroffene Menschen durch das Nahrungsmittelhilfeprogramm des Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten unterstützt.

Deutschland 178 600 Frauen im gebärfähigen Alter und 67 400 Kinder unter zwei Jahren, die zur Zielgruppe des internationalen Programms

„Ernährungssicherheit und verbesserte Ernährung“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Teil der deutschen Initiative „EINEWELT ohne Hunger“) gehören, haben ihre Ernährungsqualität im Jahr 2018 nachweislich verbessert. Mindestens 16 000 000 von Ernährungsunsicherheit betroffene Menschen wurden durch die Maßnahmen der deutschen Bundesregierung zur Verbesserung der Ernährungssituation23 unterstützt.

Die 20 100 000 unterernährte Menschen erhielten Unterstützung, von denen

23 Diese Zahl bezieht sich nur auf (von der GIZ durchgeführte) Projekte der technischen Zusammenarbeit.

Aufgrund von Überschneidungen zwischen den Zielgruppen wurden hier keine Wirkungsdaten anderer Projekte (finanzielle Zusammenarbeit, multilaterale Projekte) berücksichtigt.

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Niederlande (2019)

etwa 15 300 000 nachweislich von einer verbesserten Nahrungsmittelversorgung profitierten;

19 200 000 kleinbäuerliche Familienbetriebe erhielten Unterstützung, von denen 6 600 000 ihre Produktivität und/oder ihr Einkommen erhöhten und 5 600 000 (außerdem) besseren Zugang zu den Märkten erhielten;

673 000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche wurden verbessert, von denen 612 000Hektar jetzt ökoeffizienter bewirtschaftet werden und 118 000 Hektar widerstandsfähiger gegenüber Belastungen und Umweltschocks wurden; 113 000 Landwirte erhielten sichere Landnutzungsrechte.

Vereinigtes Königreich

60 300 000 Kinder unter 5 Jahren, Frauen (im gebärfähigen Alter) und heranwachsende Mädchen wurden durch ernährungsbezogene Maßnahmen erreicht (April 2015-März 2019). 2018/19 verfügte das Entwicklungsministerium DFID über 49 laufende Programme für die kommerzielle Landwirtschaft, von denen mehr als 22 Millionen Landwirte profitierten und durch die mehr als 140 000 Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen wurden.

5. THEMENSCHWERPUNKT

Wie vom Rat im Jahr 2018 gefordert, konzentriert sich dieser Bericht stärker auf zwei spezifische Themen: Stärkung der Rolle der Frau und Beschäftigung im ländlichen Raum.

Stärkung der Rolle der Frau im Bereich Ernährungssicherheit

Infolge der Verpflichtung der EU, sich für einen transformativen Gender-Ansatz einzusetzen, ist der Anteil der Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssicherheit, die Gleichstellungsaspekte beinhalten, von 37 % im Jahr 2014 auf 57 % im Jahr 2018 gestiegen.

Die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten haben den Zugang von Frauen zu produktiven Ressourcen und Beschäftigungsmöglichkeiten zunehmend verbessert, Verhaltensänderungen angeregt – wie beispielsweise das Treffen gemeinsamer Entscheidungen in ländlichen Haushalten – und Frauen Plattformen zur Einforderung ihrer Rechte an die Hand gegeben.

In Kenia, Mosambik, Malawi und Senegal unterstützt das von den Niederlanden finanzierte Programm LANDac den Zugang von Frauen zu landwirtschaftlichen Flächen, indem sie in die Datenerhebung und in die Diskussionen über die Verwaltung von Landnutzungsrechten einbezogen werden. In Malawi stärkt die EU die Systeme der Verwaltung von Landnutzungsrechten für Kleinbauern, indem sie lokale Beamte zu Fragen der Landnutzungsrechte von Frauen schult und durch ein Forum für die Landnutzungsrechte von Frauen, um die Führungskompetenzen von Frauen zu stärken. Italien hat die Beteiligung von Frauen an Wertschöpfungsketten in Mosambik erhöht und gemeindenahe Ernährungsdienste für Mütter und Kinder in Afghanistan ausgebaut. In Mali haben die EU und Deutschland Frauen den Zugang zu bewässerten Flächen erleichtert und so ihren Zugang zu einer diversifizierten und gesunden Ernährung verbessert.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzen sich im Rahmen der politischen Dialoge mit Partnerländern zunehmend für einen transformativen Geschlechteransatz ein. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben beispielsweise zu einer gemeinsamen geschlechtsspezifischen Analyse beigetragen, um sektorübergreifende Partnerschaften in Madagaskar aufzubauen,

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und die Koordinierung zwischen den EU-Partnern bei der Vermittlung geschlechtersensibler Botschaften über Gewalt gegen Frauen in Kolumbien verstärkt.

Die thematischen Kurzdarstellungen (thematic briefs) der EU, in denen ein gleichstellungsorientierter Ansatz für die Verwaltung der Landnutzungsrechte, der Ernährung und der Entwicklung der Wertschöpfungskette dargelegt wird, beinhalteten eine Ausgabe zum Thema Abbau des geschlechtsspezifischen Gefälles durch die Entwicklung der Wertschöpfungskette in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Ergänzung ihrer Methodik für die Analyse der Wertschöpfungskette im Interesse der Entwicklung (VCA4D), um die Auswirkungen einer Wertschöpfungskette auf die soziale Entwicklung, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, zu bewerten. In Kambodscha wurde mit der VCA4D- Methode die Beteiligung von Frauen an Aquakulturtätigkeiten in Systemen mit halbintensiver und Kleinkäfig-Produktion und ihre Unterrepräsentierung bei Entscheidungsfindungen in der Fischereipolitik aufgezeigt.

Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum

Im Rahmen der Mitteilung über die Allianz Afrika–Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze24 von 2018 entwickeln die EU und ihre afrikanischen Partner Beschäftigungs- und Wachstumspakte und konzentrieren ihre gemeinsamen Anstrengungen auf Wertschöpfungsketten mit dem größten Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Wo es sinnvoll ist, werden die Beschäftigungs- und Wachstumspakte mit anderen internationalen Initiativen verknüpft, wie z. B. der Initiative der G20 zur Jugendbeschäftigung im ländlichen Raum25.

Beispielsweise teilte die EU im Juli 2019 das strategische Dokument Beschäftigungs- und Wachstumspakt für Uganda26 mit der ugandischen Regierung, um die Konvergenz mit den wichtigsten Prioritäten der EU zu fördern, die mit den Mitgliedstaaten, den Finanzinstitutionen der Partner und anderen Akteuren sowie im Rahmen von Gesprächen mit der Regierung und dem Privatsektor festgelegt wurden. Ziel des Beschäftigungs- und Wachstumspakts ist es, Wertschöpfungsketten in den Bereichen Forstwirtschaft und Landwirtschaft zu unterstützen, die die Schaffung von Arbeitsplätzen, Innovation, die Beteiligung von Frauen und jungen Menschen am Produktionsprozess, den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie die Komplementarität mit anderen Programmen ermöglichen.

Zu den von der EU finanzierten Maßnahmen zur Förderung von Investitionen und Arbeitsplätzen gehört die Initiative AgriFI, mit der Investitionen in die kleinbäuerliche Landwirtschaft sowie in Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) durch Mischfinanzierung gefördert werden. Um zur Entwicklung landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten beizutragen, nutzt die EU die Möglichkeiten, die lokale, regionale und internationale Märkte bieten, und wendet die VCA4D-Methode an, um die Auswirkungen der Wertschöpfungsketten auf die Schaffung von Arbeitsplätzen z. B. in Sambia (Eier und Aquakultur), Honduras (Kaffee), Sierra Leone (Palmöl), Tansania (Kaffee), Guinea-Bissau (Mangos und Limetten), Burundi (Bananen) und Benin (Ananas) zu bewerten27.

24 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52018DC0643&from=EN

25 https://www.consilium.europa.eu/media/23551/2017-g20-rural-youth-employment-en.pdf

26 https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/68138/eu-jobs-and-growth-compact-uganda- supporting-job-creation-and-economic-growth_tk

27 Studien zur Analyse von Wertschöpfungsketten, 2016-2020: https://europa.eu/capacity4dev/value-chain- analysis-for-development-vca4d-

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Kasten 3: Schaffung von Arbeitsplätzen in Wertschöpfungsketten in Sierra Leone fördern

Deutschland unterstützt das „Beschäftigungsförderungsprogramm III“ zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den Wertschöpfungsketten für Kakao, Kaffee, Reis und Gemüse. Das Programm beinhaltet die Zusammenarbeit mit KKMU und jungen Menschen zur Verbesserung der Kompetenzen; es enthält ausgeprägte Mentoring- und Coaching-Elemente und soll selbstständige und abhängige Beschäftigung fördern. Im Zeitraum 2016-2019 wurden im Rahmen des Programms 1 200 Unternehmen unterstützt und 36 000 junge Menschen ausgebildet, wodurch mehr als 9 000 neue Arbeitsplätze und Möglichkeiten für eine selbstständige Erwerbstätigkeit geschaffen wurden. Bis 2019 hatten mehr als 250 000 Menschen davon profitiert.

Kasten 4: Zusammenarbeit mit Partnerländern, um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und Frieden, Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone zu erreichen In der Sahelzone und der Tschadseeregion wurden durch den Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) mehr als 27 500 Arbeitsplätze geschaffen, 129 000 Menschen bei der Entwicklung einkommensschaffender Tätigkeiten unterstützt und in den Jahren 2018-2019 50 000 Menschen eine berufliche Ausbildung und/oder Kompetenzentwicklung ermöglicht.

Die Unterstützung der EU ist von entscheidender Bedeutung für die Steigerung der wirtschaftlichen Beteiligung junger Menschen und trägt somit zu den Stabilisierungsbemühungen des EUTF in der Region bei. Etwa 700 000 junge Menschen profitierten von Initiativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Stellenvermittlung, Berufsausbildung und/oder Unterstützung bei der Entwicklung ihrer Kompetenzen.

Kasten 5: Steigerung des nachhaltigen landwirtschaftlichen Wachstums, der Beschäftigung und der Ernährungssicherheit in Malawi

Die EU und Deutschland unterstützen das Programm des Entwicklungsbüros KULIMA

„Mehr Einkommen und Beschäftigung im ländlichen Raum von Malawi“ (MIERA), um die Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Kleinbauern und KKMU in einer Reihe von Wertschöpfungsketten (Maniok, Erdnüsse, Sojabohnen und Sonnenblumen) zu verbessern. Seit 2017 wurden mehr als 23 000 Kleinbauern in Agrarökonomie, Agrarwirtschaft und Marketing geschult, und zwischen führenden Unternehmen und Bauernverbänden wurden 300 Marketing- und Vertragsanbauvereinbarungen geschlossen.

Die Landwirte haben ihr Einkommen um 20 % erhöht und 900 Arbeitsplätze wurden geschaffen.

6. SCHLUSSFOLGERUNG

Die EU und ihre Mitgliedstaaten verfolgen einen umfassenden Ansatz zur Unterstützung der politischen Strategien und Programme der Partnerländer. Die gemeinsamen Anstrengungen konzentrierten sich auf die Stärkung der Resilienz der durch Ernährungskrisen am stärksten gefährdeten Menschen, die Erhöhung verantwortungsvoller Investitionen in nachhaltige Ernährungssysteme, die Verbesserung der Ernährungsqualität, die Förderung von Innovationen sowie die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau.

Die in diesem Bericht und in der begleitenden Arbeitsunterlage der

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Kommissionsdienststellen dargelegten Erfahrungen zeigen, wie wichtig die folgenden Aspekte sind:

1. Umsetzung eines umfassenden Konzepts für nachhaltige und inklusive Ernährungssysteme, die sichere und nahrhafte Lebensmittel und eine gesunde Ernährung für alle ermöglichen. Dies bedeutet, dass der Schwerpunkt auf die Ernährungssysteme insgesamt gelegt werden muss, von der nachhaltigen Produktion bis zum Verbrauch, von der Verarbeitung über den Handel zur Vermarktung, und dabei Klima- und Gesundheitsfaktoren sowie ökologische, ökonomische und soziale Faktoren abgewogen werden müssen. Hierbei ist auch die Gleichstellung der Geschlechter im Einklang mit dem zweiten EU-Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter (GAPII) zu berücksichtigen. Ferner wird auch die wichtige Rolle der Fischerei und der Aquakultur für die Ernährungssicherheit anerkannt, die eine bessere Meerespolitik erfordert, in deren Rahmen die Rechtsvorschriften über den Zugang zu Fischbeständen sowie zu Land- und Wasserressourcen durchgesetzt werden;

besonderes Augenmerk ist auf die sich hieraus ergebenden Vorteile für kleine Fischer und kleine Aquakulturbetriebe zu legen.

2. Unterstützung des Globalen Netzes gegen Ernährungskrisen als entscheidender Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Ernährungssysteme im Rahmen der Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden. Diese Unterstützung durch die EU und ihre Mitgliedstaaten umfasst gemeinsame Analysen, strategische Investitionen und koordinierte Maßnahmen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten weiterhin sowohl den unmittelbaren Bedürfnissen als auch den zugrunde liegenden sozioökonomischen, ökologischen und friedensrelevanten Faktoren Rechnung tragen, um wiederkehrende Ernährungskrisen zu verhindern.

3. Priorisierung eines Multi-Stakeholder-Ansatzes in den Bereichen Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft, um die Fortschritte bei der Agenda 2030 zu beschleunigen. Dieser Ansatz umfasst insbesondere globale, regionale, nationale und lokale Steuerungsmechanismen. Die Strategie sollte eine Stärkung der Partnerschaften mit dem System der Vereinten Nationen (auch mit den Organisationen der Vereinten Nationen mit Sitz in Rom und dem Ausschuss für Welternährungssicherheit), Forschungsorganisationen, globalen Multi-Stakeholder- Plattformen, dem Privatsektor und Organisationen der Zivilgesellschaft mit dem Ziel der Entwicklung und Anwendung globaler Normen beinhalten.

4. Stärkung der landwirtschaftlichen Forschungs- und Innovationssysteme auf nationaler, regionaler und globaler Ebene zur Förderung der Klimaresilienz. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten weiterhin die institutionelle Verwaltungsstruktur und die Kapazitäten regionaler und nationaler Agrarforschungsorganisationen unterstützen und nachhaltige Innovation durch Multi-Stakeholder-Partnerschaften wie die Initiative DeSIRA (Entwicklungsorientierte Innovation durch Landwirtschaftsforschung) fördern.

5. Verstärkung verantwortungsvoller öffentlicher und privater Investitionen in nachhaltige Landwirtschaft, Fischerei und Agrarunternehmen, unter anderem durch kombinierte Fördermaßnahmen (Mischfinanzierung) zur Unterstützung von Kleinbauern in der Landwirtschaft, Kleinfischerei und KKMU. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten die positive Beeinflussung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Entwicklung weiterhin als zentrale Priorität bei der Unterstützung privater Investitionen in Agrarunternehmen verfolgen, unter anderem

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durch weitere Investitionen in gleichstellungsorientierte, nachhaltige und inklusive Wertschöpfungsketten.

6. Unterstützung der lokalen und regionalen Vermarktung und Beschleunigung des inter- und intraregionalen Agrarhandels. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten weiterhin Abkommen, wie beispielsweise das Abkommen über die Afrikanische Kontinentale Freihandelszone, unterstützen, die die regionale Integration fördern und zur Schaffung neuer Märkte und neuer menschenwürdiger Arbeitsplätze, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verringerung der Abhängigkeit von Lebensmitteleinfuhren beitragen können.

7. Förderung einer klimasensiblen Landwirtschaft, einschließlich der Agrarökologie, und Anerkennung der Bedeutung einer nachhaltigen Landwirtschaft für die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung‚ wie im Beschluss der VN-Klimakonferenz zur Landwirtschaft (Koronivia Joint Work on Agriculture)28 dargelegt und in anderen einschlägigen Verpflichtungen hervorgehoben wurde. In diesem Zusammenhang sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten den Entwicklungsländern dabei helfen, ihre auf nationaler Ebene festgelegten Beiträge zu leisten.

8. Bekämpfung jeder Form von Mangelernährung mit besonderem Schwerpunkt auf den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen. Die EU sollte weiterhin die Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf die Verringerung von Wachstumsverzögerungen bewerten und darüber Bericht erstatten und gleichzeitig gegen alle Formen der Unterernährung vorgehen, von denen gefährdete Menschen betroffen sind. Die Ernährungsprogramme sollten auch zur nachhaltigen Umgestaltung der Ernährungssysteme beitragen.

Diese Überlegungen sind auch für die Vorbereitung des Nutrition for Growth Summit (Gipfeltreffen „Ernährung für Wachstum“) und des Food Systems Summit der Vereinten Nationen (Gipfeltreffen über Ernährungssysteme) im Jahr 2021 von Bedeutung.

28 Beschluss 4/CP.23

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COVID-19 und Ernährungssicherheit

Die COVID-19-Pandemie war zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Berichts noch im Gange. Die vollständigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der von ihr ausgelösten sozioökonomischen Krise auf die Ernährungssicherheit sind in Bezug auf die Schwere der Ausgangsbeschränkungen und der Spill-over-Effekte auf die Existenzgrundlagen im ländlichen Raum nach wie vor weitgehend unabsehbar. Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass die Auswirkungen beträchtlich sein können, da möglicherweise viele Millionen Menschen ihr Einkommen verlieren, während gleichzeitig die Preise für einheimische und importierte Lebensmittel aufgrund von logistischen Problemen steigen und in einigen Fällen Ausfuhrbeschränkungen (z. B. bei Reis) erlassen werden.

Darüber hinaus war klar, dass Maßnahmen zur Bewältigung der Gesundheitskrise die gegenwärtigen Ernährungskrisen möglicherweise erheblich verschärfen würden, da die landwirtschaftliche Erzeugung in einigen Regionen von den Schwierigkeiten der Landwirte beim Zugang zu Betriebsmitteln, aber auch anderen Herausforderungen (wie Wetterextremen, Schädlingen und Krankheiten, z. B. Wüstenheuschrecken) betroffen sein könnte. In Ländern, die von mehreren Krisen betroffen sind, besteht ein besonders hohes Risiko der Nahrungsmittelunsicherheit.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten passen ihre Kooperationsportfolios an, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Die COVID-19-Pandemie hat grundsätzlich die Notwendigkeit verdeutlicht, das „Eine Gesundheit-Konzept“ zu stärken und die zugrunde liegenden Ursachen für die Zunahme von Krankheiten anzugehen, die auf Interaktionen zwischen Mensch und Tier zurückzuführen sind, einschließlich des Verlusts an biologischer Vielfalt, nicht nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken und mangelnder Sicherheit bei der Vermarktung von und dem Handel mit Lebensmitteln.

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