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In welchen Zeitungen wurde die Stellenausschreibung publiziert? 3

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# 229194

I 092/2005 BVE 25. Mai 2005 49C

Interpellation

1769 Blanchard, Malleray (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 19.04.2005

Stelleninserat: Strasseninspektor für den Berner Jura

Bei der Ausschreibung der eingangs erwähnten Stelle wurde kein einziges Inserat in den wichtigsten Tageszeitungen der Region publiziert, d.h. weder im Journal du Jura, noch im Le Quotidien, noch im L’Impartial.

Andererseits sind die Gemeinden gemäss kantonaler Gesetzgebung verpflichtet, innerhalb der Amtsbezirke einen Amtsanzeiger zu finanzieren und diesen kostenlos an alle Haushalte abzugeben. Im Amtsbezirk Moutier erschien das besagte Inserat aber auch nicht im Amtsanzeiger.

Fragen:

1. Warum wird der in alle Haushalte verteilte und kostenlose Amtsanzeiger für diese für den Berner Jura wichtige Art der Stellenausschreibung nicht berücksichtigt?

2. In welchen Zeitungen wurde die Stellenausschreibung publiziert?

3. Enthält das Stelleninserat eine Bewerbungsfrist?

4. Wenn nein, warum nicht?

5. Ist das Tiefbauamt der Ansicht, dass diese Stelle durch eine französischsprachige Person besetzt werden muss, sofern sie die Stellenanforderungen erfüllt?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 21.04.2005

Antwort des Regierungsrates:

Zu Frage 1:

Die Veröffentlichung des Inserats im Amtsanzeiger des Bezirks Moutier verzögerte sich aufgrund eines Versehens. Fälschlicherweise wurde die Publikation statt an die Druckerei Chervet in Malleray in der Karwoche an die Redaktion der Gazette geschickt, welche den Amtsanzeiger des Bezirks Moutier herausgibt. Da die Redaktion bis am 31. März geschlossen blieb, wurde der Irrtum nicht sogleich erkannt. Mit Verspätung wurde die zuständige Druckerei anschliessend beauftragt, den Text, im Amtsanzeiger des Bezirks Moutier vom Donnerstag, 21. April 2005, erscheinen zu lassen.

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Zu Frage 2:

Laut kantonalen Weisungen müssen solche Stellenanzeigen aus Spargründen im Internet (Stellenmarkt des Kantons Bern) sowie in den jeweiligen Amtsanzeigern der betroffenen Amtsbezirke veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Stellenanzeige im Zusammenhang mit dem Strasseninspektor für den Berner Jura wurde in folgenden amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht:

- Amtsblatt des Berner Juras (Feuille officielle du Jura bernois) - Amtsanzeiger Courtelary

- Amtsanzeiger Neuenstadt - Amtsanzeiger Biel

- Amtsanzeiger Moutier

Eine Veröffentlichung in den Tageszeitungen (Journal du Jura, Quotidien jurassien, Impartial, Express usw.) soll erst dann erfolgen, wenn die erste Runde der Stellenausschreibung zu keinen konkreten Bewerbungen geführt hat.

Zu Fragen 3 und 4:

Nein, es wurde keine Bewerbungsfrist festgelegt. Dies ist heute bei der Ausschreibung öf- fentlicher Stellen mehrheitlich so üblich.

Zu Frage 5

Ja. Die Stellenausschreibung erfolgte in diesem Sinne, da die gesuchte Person zwingend französischer Muttersprache sein muss.

An den Grossen Rat

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