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Auch Passivraucher sind gefährdet

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82 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Dezember 2017 | www.diepta.de

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eit die erste elektrische Zigarette im Jahr 2003 in China auf den Markt kam, gibt es immer mehr Marken und Geschmacksrich- tungen. Die E-Zigarette trifft den Nerv der Zeit. Im Jahr 2014 pro- bierte schon jeder fünfte Rau- cher eine elektrische Zigarette, das ergab eine Umfrage des Deut- schen Krebsforschungszentrums.

Auch der Umsatz steigt rasant, allein zwischen 2010 und 2014 von 5 Millionen Euro auf über 150 Millionen Euro im Jahr. Elek- trische Zigaretten funktionieren mit Strom. Ein Heizelement ver- dampft das Liquid, eine aromage- tränkte Flüssigkeit, die mit oder ohne Nikotin zu haben ist. Der Verdampfungsprozess wird durch Knopfdruck aktiviert oder durch einen Zug aus dem Mundstück.

Äußerlich hat die E-Zigarette rein gar nichts mehr mit der Filterziga- rette gemein. Sie erinnert vielmehr an Kugelschreiber, Lippenstifte, Parfümflakons, ja sogar an Asth- masprays. Bei manchen Model- len sitzt an der Spitze ein kleines Lämpchen, das beim Dampfen aufleuchtet und die Glut nachah- men soll. Rund 100 Aromen ste- hen zur Wahl: Von Cappucino, Cognac, Früchten und Gummi- bärchen bis zu Käsekuchen. Ein Fläschchen Liquid mit Nikotin

© fergregory / iStock / Thinkstock

Auch Passivraucher sind gefährdet

PRAXIS E-ZIGARETTEN

Was gibt es Neues zur E-Zigarette? „Dampfen“ ist nicht wesentlich gesünder als Rauchen

und die Entwöhnung gelingt nicht unbedingt besser. Da sie als farbenfrohe Lifestyle-Produkte

vermarktet werden, ist der Verkauf an Jugendliche mittlerweile untersagt.

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entspricht ungefähr 60 Zigaretten, ist aber deutlich billiger. Für manche Raucher ein Anreiz, auf die E-Ziga- rette umzusteigen.

Dampfen ist nicht gesünder Stu- dien, die die Stift ung Warentest im Jahr 2015 ausgewertet hat, deuten darauf hin, dass Dampfen etwas we- niger schadet als Rauchen. Harm- los ist die E-Zigarette deswegen aber nicht. Es fehlt vor allem an Langzeit- untersuchungen, die das Dampfen mit dem Rauchen vergleichen. Beim Zigarettenrauchen inhaliert man mit dem Qualm neben dem süchtig machenden Nikotin vor allem gif- tige und krebserregende Substanzen.

Da eine E-Zigarette nicht verbrennt, sondern verdampft, nimmt man meist weniger Schadstoff e auf. Es kommt jedoch auf die Betriebstem- peratur an: Bei der üblichen Span- nung von 3,5 Volt ist der Dampf rela- tiv ungefährlich. Benutzt man jedoch Modelle mit wählbarer Spannung und verdampft bei 5 Volt, enthält der Dampf viel Formaldehyd. Der Stoff , der die Atemwege reizen kann, ent- steht aus Propylenglykol, einem zu- gelassenen Lebensmittelinhaltsstoff und Hauptbestandteil der Liquids.

Die Flüssigkeiten enthalten außer- dem Nikotin, Glyzerin und Aroma- stoff e. Die Aromen stammen aus der Lebensmittelindustrie und sind un- schädlich, wenn sie geschluckt wer- den. Wie sie sich verhalten, wenn sie erhitzt und eingeatmet werden, ist allerdings noch unklar. Jedenfalls können Aromastoff e als Kontaktal- lergene wirken. Dass E-Zigaretten schon bei einer kurzzeitigen Anwen- dung sofortige unerwünschte Eff ekte verursachen, ist belegt. Das fünfmi- nütige, elektrische Dampfen beein- flusste bei 30 Studienteilnehmern die Lungenfunktion und die Entzün- dungen in den Atemwegen, ähnlich wie das Tabakrauchen. Bis vor kur- zem nahm man an, dass E-Zigaret- ten die Umgebung weniger belasten.

Aktuelle Untersuchungen des Baye- rischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zeigen jedoch das Gegenteil: Nachdem zwei

Stunden lang E-Zigaretten geraucht worden waren, wies man in der Raumluft Formaldehyd, Benzylalko- hol und Propylenglykol nach. For- maldehyd kann krebserregend wir- ken, Benzylakohol löst Allergien aus und Polyethylenglykol reizt Augen und Atemwege. Wie man mit E-Zi- garetten im öff entlichen Raum um- gehen soll und wie ernst man damit den Nichtraucherschutz nimmt, ist bisher nicht einheitlich geregelt.

Leichter zum Nichtraucher? Die Cochrane Collaboration untersuchte zwei Studien zur Rauchentwöhnung, einmal mit Nikotinpfl astern, im an- deren Fall mit E-Zigaretten. Beide Verfahren waren ähnlich wirksam, wiesen jedoch niedrige Erfolgsraten auf. Denn nicht einmal zehn Prozent der Teilnehmer schafft en es, ein hal- bes Jahr lang rauchfrei zu bleiben, ob mit Nikotinpfl aster oder E-Zigarette.

Unabhängig von den Ergebnissen ist es umstritten, ob man sich durch den Umstieg auf die E-Zigarette das Rau- chen abgewöhnen kann. Experten geben zu bedenken, dass auch beim Dampfen ähnliche Verhaltensmus- ter wirken: Es werden Liquids nach- gekauft , Akkus geladen und Geräte bei sich getragen. Und ebenso wie beim Rauchen muss das Verlangen immer wieder gestillt werden. Be- sonders attraktiv sind elektrische Zigaretten und Shishas für Jugend- liche. Dabei spielt die äußere Form eine große Rolle, sehen doch E-Shi- shas aus wie bunte Stift e. Vermark- tet wird beides als Lifestyle-Produkt.

Nach Angaben der Bundeszent- rale für gesundheit liche Aufk lärung hatte im Jahr 2014 etwa jeder fünft e (21,4 Prozent) Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren schon einmal eine E-Shisha und jeder siebte (14,8 Pro- zent) eine E-Zigarette gedampft.

Bei den jungen Erwachsenen (18–

25 Jahre) hatten 28,2 Prozent eine E-Zigarette und 14,4 Prozent eine E-Shisha ausprobiert. In diesem Zu- sammenhang weist das Bundesfa- milienministerium darauf hin, dass der Gebrauch von aromatischen E-Zigaretten Jugendliche dazu ver-

leiten könnte, auf nikotinhaltige E-Zigaretten oder auf Filterzigaret- ten umzusteigen. Wird der Einstieg aber im Jugendalter verhindert, be- ginnt man im späteren Leben we- niger wahrscheinlich mit dem Rau- chen, das betont die Bundeszentrale.

Kein Verkauf an Jugendliche Mitte 2016 bestätigte der europä- ische Gerichtshof die EU-Tabak- richtlinie von 2014. Neben Warnhin- weisen auf Zigarettenschachteln und dem Verbot von Menthol und an- deren Aromen in Zigaretten wurde auch die Sonderregelung für elek- tronische Zigaretten bekräft igt: Die Behältnisse dürfen maximal 20 Mil- ligramm Nikotin pro Milliliter ent- halten. E-Zigaretten und Nachfüll- behälter dürfen nicht im Fernsehen, Radio oder anderen Medien bewor- ben werden. Seit Anfang 2016 dürfen E-Zigaretten und E-Shishas nicht mehr an Jugendliche verkauft wer- den, auch nicht im Versandhandel.

Das Verkaufsverbot betrifft auch ni- kotinfreie Liquids. Der Antrag, niko- tinhaltige E-Zigaretten nach einem Zulassungsverfahren ausschließlich in Apotheken zu verkaufen, wie es für Arzneimittel üblich ist, scheiterte allerdings vor Gericht. ■

Dr. Christine Reinecke, Diplom-Biologin

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DIE PTA IN DER APOTHEKE | Dezember 2017 | www.diepta.de

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