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OPUS 4 | In 12 Jahren zum Abitur

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In 12 Jahren zum Abitur

Eine Information für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern

M i n i s t e r i u m f ü r B i l d u n g , J u g e n d u n d S p o r t

Für Gymnasien, Gesamtschulen und berufliche Gymnasien gelten diesel- ben Rahmenlehrpläne und Kerncurricula. Auch in der Abiturprüfung wer- den alle drei Schulformen gleich behandelt. Dafür sorgen unter anderem auch die sogenannten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abi- turprüfung (EPA), die es für jedes Fach der gymnasialen Oberstufe gibt und die die Kultusministerkonferenz verabschiedet hat, um bundesweit vergleichbare Prüfungsstandards zu sichern.

Über diese Gemeinsamkeiten hinaus bieten berufliche Gymnasien zu- sätzlich sogenannte berufsorientierte Fächer an, die es an Gymnasien und Gesamtschulen in der Regel nicht gibt.

Als Latinum wird der Nachweis von Lateinkenntnissen auf einem be- stimmten Niveau bezeichnet.

Für einige Studiengänge wird nach wie vor noch von den Universitäten das Latinum verlangt. Wer sich in den ersten Semestern nicht zusätzlich belasten will, kann das Latinum bereits während der Schulzeit erwerben, wenn die Schule das Fach Latein anbietet.

Dazu müssen vier Jahre aufsteigender Lateinunterricht absolviert und auf dem Zeugnis des letzten dieser vier Jahre muss mindestens die Note

„ausreichend“ (in der gymnasialen Oberstufe mindestens fünf Punkte) er- reicht werden.

Soll das Latinum bereits nach drei Jahren aufsteigendem Lateinunterricht erworben werden, ist dazu das Bestehen einer gesonderten Prüfung (La- tinumpüfung) erforderlich. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamt- note aus schriftlicher und mündlicher Prüfung mindestens ausreichend (5 Punkte) lautet. Sofern Latein als in der Einführungsphase neu einset- zende Fremdsprache belegt wurde, kann das Latinum auch durch eine schriftliche oder mündliche Abiturprüfung im Fach Latein erworden wer- den.

Je nach Beginn des Lateinunterrichts (z.B. ab Jahrgangsstufe 7) kann das Latinum also bereits vor Beginn der Qualifikationsphase erworben

werden. Die Schülerin oder der Schüler erhält eine Bescheinigung über den Erwerb des Latinums am Ende des Schuljahres, in dem das Latinum erworben wurde. Bislang wird der Erwerb des Latinums erst mit dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife bestätigt.

bildungsserver.berlin-brandenburg.de

www.kmk.org (zu den Einheitlichen Prüfungsanforderungen)

www.lisum.berlin-brandenburg.de (zu Rahmenlehrplänen, Kerncurricula, Zentralabitur)

Impressum

Auflage: 4.000 Exemplare, März 2009

Herausgeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (v.i.S.d.P.)

Tel.: 0331/ 866 35 21 Fax: 0331/ 866 35 24

E-Mail: poststelle@mbjs.brandenburg.de Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Internet: www.mbjs.brandenburg.de

Bildungsserver: bildungsserver.berlin-brandenburg.de Druck/Gestaltung: TASTOMAT Druck GmbH

Wer braucht das Latinum?

Weitere Informationen im Internet unter:

Welche Unterschiede bestehen zwischen den gymnasialen Oberstufen

der verschiedenen Schulformen?

0371_MfB_Flyer.qxd 06.03.2009 14:14 Uhr Seite 1

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Welche Vorteile bringt das Abitur nach 12 Jahren?

Was erwartet die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium?

Welche Änderungen gibt es an den Gesamt- schulen mit gymnasialer Oberstufe bzw. an den beruflichen Gymnasien?

Gilt für alle Schülerinnen und Schüler das Abitur nach 12 Jahren?

Sind die Anforderungen für die Schülerinnen und Schüler zu hoch?

Welche strukturellen und inhaltlichen Veränderungen sind notwendig?

Die Schul- und Studienzeiten in Deutschland sind im internationalen Ver- gleich zu lang und die Berufsanfänger damit relativ alt. Der frühere Bundespräsident Roman Herzog formulierte es so: „Wie kommt es, dass die leistungsfähigsten Nationen in der Welt es schaffen, ihre Kinder die Schule mit 17 und die Hochschule mit 24 abschließen zu lassen?“

Die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) erwähnt in ihren jährlichen Berichten die überdurchschnittlich langen Schul- und Studienzeiten in Deutschland und warnt vor einer möglichen Schlechterstellung der deutschen Jugendlichen im europäischen Wettbe- werb. Mit dem Abitur nach 12 Jahren soll dem entgegengewirkt werden.

An allen Gymnasien im Land Brandenburg wird künftig das Abitur nach 12 Jahren erworben. Mit Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Ju- gend und Sport können auch einzelne Gesamtschulen diesen zwölfjähri- gen Bildungsgang anbieten.

An Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und an beruflichen Gym- nasien besteht nach wie vor die Möglichkeit, das Abitur nach 13 Jahren zu erwerben.

Die gymnasiale Oberstufe besteht künftig – wie auch bisher schon – aus einer einjährigen Einführungs- und einer zweijährigen Qualifikationspha- se. Neu ist an Gymnasien, dass die Einführungsphase, die bislang in der Jahrgangsstufe 11 lag, nun schon in der Jahrgangsstufe 10 liegt. Damit hat die Jahrgangsstufe 10 eine Doppelfunktion: Sie ist das letzte Jahr der Sekundarstufe I und gleichzeitig das erste der gymnasialen Oberstufe. In dieser Jahrgangsstufe 10 müssen bereits alle Fächer belegt werden, die später in der Qualifikationsphase als Pflichtfach zu belegen sind oder als Abiturprüfungsfach gewählt werden sollen.

Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler bereits ein Jahr früher

als bisher entscheiden, welche Fächer sie in den folgenden Schuljahren bis zum Abitur belegen müssen. Die Beratung und die Information der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern werden also bereits in der Jahrgangsstufe 9 durch die Schulen erfolgen.

Die Jahrgangsstufen 11 und 12 stellen am Gymnasium künftig die Quali- fikationsphase dar, an deren Ende die Abiturprüfung stattfindet.

An den Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und an den beruf- lichen Gymnasien ändert sich die Struktur der gymnasialen Oberstufe im Grundsatz auch künftig nicht: Die Jahrgangsstufe 11 umfasst die Einfüh- rungsphase und die Jahrgangsstufen 12 und 13 sind die Qualifikations- phase.

Über diese Frage wird in der Öffentlichkeit diskutiert. In anderen Bundes- ländern ist es zu Beschwerden gekommen, weil Eltern sowie Schülerin- nen und Schüler darüber klagten, dass durch die hohe Unterrichtsbelas- tung kaum Freizeit bleibt.

Das Land Brandenburg hat in der Vergangenheit gute Erfahrungen ge- macht mit dem Abitur nach 12 Jahren. Das neue Modell sieht die folgen- de Stundenverteilung vor:

Jahrgangs- Jahrgangs- Jahrgangs- Jahrgangs-

stufe 5 stufe 6 stufe 7 stufe 8

31 Wochen- 31 Wochen- 32 Wochen- 32 Wochen-

stunden stunden stunden stunden

Jahrgangs- Jahrgangs- Jahrgangs- Jahrgangs-

stufe 9 stufe 10 stufe 11 stufe 12

34 Wochen- 35 Wochen- 34 Wochen- 34 Wochen-

stunden stunden stunden stunden

Selbst wenn dies im Einzelfall als hoch angesehen wird, so zeigt der internationale Vergleich, dass wir uns damit anderen Ländern angleichen.

Außerdem wird im Land Brandenburg der Unterrichtsstoff des „einge- sparten“ Schuljahres nicht einfach auf den Rest verteilt und damit ein ho- her Leistungsdruck erzeugt, sondern es wurde kritisch geprüft, wie die

Rahmenlehrpläne modernisiert und „standardisiert“ werden können. Da- mit erreichen wir, dass die Zeit sinnvoll genutzt wird.

Für die gymnasiale Oberstufe liegen die neuen Pläne bereits vor (sog.

Kerncurricula). Sie sind so aufgebaut, dass nur 60 Prozent der Unter- richtszeit in ihrem Inhalt vorgegeben und 40 Prozent für die eigene Schwerpunktbildung in der Schule zu nutzen sind. Die Rahmenlehrpläne für die Sekundarstufe I werden in diesem Frühjahr fertiggestellt sein.

Für die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium beginnt der Weg zum Abitur bereits in der Jahrgangsstufe 10. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 werden sie bei Vorliegen der entsprechenden Leistungen in die Qualifika- tionsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt.

Der Unterricht in der Qualifikationsphase erfolgt in Grund- und Leistungs- kursen. Die Belegverpflichtung umfasst zwei Leistungskurse und mindes- tens acht Grundkurse. Als Fächer müssen mindestens belegt werden:

Deutsch, zwei Fremdsprachen, Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel, Geschichte und ein weiteres gesellschaftswissenschaftliches Fach, Mathematik, ein naturwissenschaftliches Fach sowie ein weiteres Fach dieses mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfel- des.

Neu ist, dass am Ende eine Abiturprüfung in vier Fächern schriftlich und in einem Fach mündlich stattfindet (gegenwärtig in drei schriftlichen Fä- chern). Ebenso ist neu, dass unter den vier schriftlichen Fächern sich die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache befinden müssen.

An den Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe bzw. beruflichen Gym- nasien setzt der Unterricht in Kursen in der Einführungsphase (Jahr- gangsstufe 11) ein. Die Belegverpflichtungen und die Kursarten sind die- selben wie am Gymnasium. Damit wird auch klar, dass die Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen und an beruflichen Gymnasien kein Abi- tur „2. Klasse“ erwerben!

0371_MfB_Flyer.qxd 06.03.2009 14:14 Uhr Seite 2

Referenzen

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