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Richtlinien zur Verleihung eines SKP-RR 475

Schülerkulturpreises der Stadt Ratingen

März 2006 1

Richtlinien zur Verleihung eines

Schülerkulturpreises der Stadt Ratingen (

SKP-RR

)

vom 14. März 2006

Richtlinie Datum In Kraft getreten

vom 14.03.2006 15.03.2006

1. Die Stadt Ratingen vergibt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, jährlich einen Schülerkulturpreis. Der Preis wird mit einem Geldbetrag bis zu 1.000,00 EUR (1. Preis 500,00 EUR, 2. Preis 300,00 EUR und 3. Preis 200,00 EUR) für die Klassenkasse vergeben.

2. Der Kulturausschuss legt zu Beginn des Jahres ein zu bearbeitendes kulturelles Thema fest, das inhaltliche Bezüge zur Stadt Ratingen besitzen soll. Die Schulen können die- ses Thema künstlerisch bearbeiten.

3. Teilnahmeberechtigt sind Schulklassen und Schülerarbeitsgemeinschaften aller Ratin- ger Schulen.

4. Für die Bearbeitung des Themas haben die teilnehmenden Schulklassen oder Schüler- arbeitsgemeinschaften, nach Bekanntgabe des Themas, 3 Monate Zeit. Der Kulturaus- schuss legt den Präsentationstermin fest. Die Darstellungsart und die verwendeten Medien sind beliebig. Die Präsentation des Themas ist öffentlich.

5. Über die Zuerkennung des Schülerkulturpreises entscheidet eine Jury, der angehören:

5.1 der / die Leiter(in) des Amtes für Kultur und Tourismus,

5.2 der / die kulturpolitische Sprecher(in) der jeweiligen Fraktionen im Rat der Stadt Ratingen oder deren Vertreter(in),

5.3 drei Vertreter / Vertreterinnen des Jugendrates.

6. Die Jury trifft ihre Entscheidung unabhängig und endgültig. Das Verfahren ist nicht öffentlich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7. Der Bürgermeister gibt die Entscheidung der Jury in geeigneter Weise öffentlich be- kannt.

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