A MTSBLATT
DER S TADT R ATINGEN
H
ERAUSGEBER: D
ERB
ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 15 NUMMER : 14DATUM : 17.06.2019 INHALTSVERZEICHNIS
_______________________________________________________________________
Lfd. Nr. Bezeichnung
47 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen
- Bebauungsplan L 414 „Kalkumer Straße / Wedauer Straße“ -
Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Minoritenstr. 3, 40878Ratingen, Tel. (02102) 550-0. Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsamt . Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen und ist kostenlos beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform erhältlich. Das Amtsblatt kann nach einmaliger Anmeldung kostenlos als PDF-Datei per E-Mail bezogen werden und ist auch auf der Internetseite der Stadt Ratingen unter www.stadt-ratingen.de abrufbar. Druck: Eigendruck.
17.06.2019 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 14 / 2019 Seite 142
47 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen Bebauungsplan L 414 „Kalkumer Straße / Wedauer Straße“
Bebauungsplan wird aufgestellt
Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes beschlossen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung L 414 „Kalkumer Straße / Wedauer Straße“.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Lintorf in den Fluren 12, 13, 14, 15 und 16. Es wird begrenzt
- im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 655 in Flur 12 bis in west- liche Richtung zur östlichen Grenze des Flurstück 49 in Flur 14, die südliche Grenze des Flurstücks 49 in Flur 14 sowie die nördliche Grenze des Flurstücks 129 in Flur 14 bis zur Kalkumer Straße,
- im Westen durch die Kalkumer Straße,
- im Süden durch den Kreuzungsbereich Kalkumer Straße / Konrad-Adenauer- Platz sowie
- im Osten durch die Bahnstrecke Duisburg-Düsseldorf, die südliche Grenze des Flurstücks 573 in Flur 12, die westlichen Grenzen der Flurstücke 663 und 654 in Flur 13, die Wedauer Straße sowie die westlichen Grenzen der Flurstücke 1131 und 1132 in Flur 16.
Die ungefähren Grenzen sind in dem diesem Beschlussvorschlag zugrunde liegenden Plan im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
Die vorstehende vom Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 28.05.2019 be- schlossene Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Form der öffentlichen Bekanntmachung im Sinne des § 7 Absatz 7 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 der Haupt- satzung der Stadt Ratingen wie folgt festgelegt: Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Ratingen.
Ratingen, den 14.06.2019
(Pesch)
Bürgermeister
17.06.2019 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 14 / 2019 Seite 143
17.06.2019 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 14 / 2019 Seite 144
- letzte Seite nicht bedruckt -