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BEM Betriebsarzt

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Academic year: 2022

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Betriebliches Eingliederungs- management – Ihr Betriebsarzt hilft

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Mittelstraße 51 10117 Berlin

Telefon: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Ausschuss „Arbeitsmedizin“

der DGUV

Stand: August 2011

Kernaufgaben des Betriebsarztes

Der Betriebsarzt spielt im BEM eine entscheidende Rolle.

Zu seinen Kernaufgaben gehören:

• Frühzeitiges Erkennen von Rehabilitations- bedarf

• Beratung und ggf.

Untersuchung des Mit- arbeiters vor der Ein- gliederungsmaßnahme

• Erstellung eines Fähigkeitsprofils und Beratung hinsichtlich zusätzlichen Trainings- und Therapiebedarfs

• Arbeitsplatzbegehung mit Erstellung einer Gefährdungsbeurtei- lung und eines Anforde- rungsprofils

• Erstellung eines Wieder- eingliederungsplans

• Begleitung des Mit- arbeiters bei der Wiedereingliederung und individuelle Anpas- sung von Belastung und Arbeitsinhalten

• Kooperation mit Haus- und Fachärzten, Rehabilitationsträgern, Integrationsämtern und Integrationsfach- diensten

• Unterstützung des Betriebes bei der Beschaffung von tech- nischen Hilfsmitteln, der Organisation einer Arbeitsassistenz oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im „Leitfaden für Betriebsärzte zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement“, kostenlos zu bestellen bei:

info@dguv.de oder als Datei unter:

http://www.dguv.de/inhalt/praevention/fachaus_

fachgruppen/arbeitsmedizin/produkte/leitfaeden/

index.jsp

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Betriebliches Eingliederungs management (BEM) soll arbeitsunfähige Beschäftigte nach länger andauernder Krankheit im Rahmen eines ärztlichen überwachten Stufen plans schrittwei- se an die volle Arbeitsbelastung am bisherigen Arbeitsplatz heran führen. So kann der Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtert und zukünf- tiger Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden.

Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein vielfach eingesetztes und erfolgreiches Verfahren im Betrieblichen Eingliederungs management.

Besonders Betriebsärzten bieten sich in diesem Prozess viele Möglichkeiten, Beschäftigte zu un- terstützen. Dadurch werden die Chancen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung erhöht.

BEM erfolgt im Kontext mit anderen therapeutischen Maßnahmen und dient der Erprobung und dem Training der Leistungsfähigkeit des arbeitsunfähi gen Beschäf- tigten an seinem bisherigen Arbeitsplatz.

Eine stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V oder § 28 SGB IX mit den gesetzlichen Kranken- kassen als Kostenträgern kann Bestandteil eines BEM sein.

• Das positive Unternehmensimage bindet nicht nur Leistungsträger. Es bietet auch einen Wettbewerbs- vorteil bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter.

• BEM trägt zur Wiederherstellung und langfristigen Erhaltung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit der älter werdenden Belegschaft bei.

• Unternehmen haben Anspruch auf externe Leis- tungen wie die Beratung für eine leidensgerechte Arbeitsplatzgestaltung durch Rehabilitations- träger, Integrationsämter oder Integrationsfach- dienste. Im Einzelfall sind Maßnahmen finanziell förderungswürdig.

• Nach § 84 Abs. 3 SGB IX können Rehabilitations- träger und Integrationsämter Arbeitgeber, die ein BEM einführen, durch eine Prämie oder einen Bonus fördern.

• Sollte trotz aller Maßnahmen eine krankheits- bedingte Kündigung nicht zu vermeiden sein, wird durch BEM rechtskonformes Handeln erreicht. Ein dokumentiertes BEM weist nach, dass der Unter- nehmer alle zur Verfügung stehenden Möglichkei- ten für eine Reintegration ausgeschöpft hat.

Betriebliches Eingliederungs- management

Rechtliche Grundlage: § 84 Abs. 2 SGB IX

„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbro chen oder wie- derholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen In teressenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Men- schen außer dem mit der Schwerbehinderten- vertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst über wunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähig keit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betrieb- liches Einglie derungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hin zugezogen.“

Was macht BEM so wertvoll und warum sollte der Betriebsarzt beteiligt werden?

BEM zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit der Mit- arbeiter dauerhaft wiederherzustellen und zu erhalten. Es bietet Unternehmer und Mitarbeiter entscheidende Vorteile:

• Die kostenintensive Einstellung von Ersatzkräften entfällt.

• Durch den stufenweisen Wiedereinstieg erfahre- ner Mitarbeiter bleiben dem Betrieb Wissen und Qualitätsstandards erhalten.

• Die Auswertung des Einzelfalls kann insbeson- dere bei betrieblichen Ursachen der Arbeits- unfähigkeit dem Unternehmen wertvolle Er- kenntnisse bieten. Durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen lässt sich das Risiko weite- rer krankheitsbedingter Ausfallzeiten für andere Mitarbeiter verringern.

• Systematisches Eingliederungsmanagement hat einen positiven Einfluss auf das Unternehmens- image. Es ist Ausdruck eines wertschätzenden Umgangs mit den Mitarbeitern.

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