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Bayerisches Ärzteblatt 1-2/2015

3 Leitartikel

Autor

Dr. Max Kaplan, Präsident der BLÄK 2015 befinden wir uns im Jahr 2 nach der

Bundestagswahl. Bienenfleißig war das Gesundheitsministerium. Arzneimittelver- sorgung, GKV-Finanzen und Pflegeversi- cherung wurden noch 2014 neu geordnet.

Weitere Paragrafenwerke werden vorbe- reitet: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), Präventionsgesetz, Tele- matikgesetz, Teil 2 der Pflegereform und auch die Bund-Länder-Kommission einig- te sich auf Eckpunkte zur Krankenhaus- reform. In der öffentlichen Debatte bleibt diese Kärrnerarbeit jedoch weitgehend unbeachtet. Gesundheitspolitik wird zwar erwähnt, aber darüber debattiert wird nur in Fachkreisen. Damit vergibt sich die Öf- fentlichkeit die Chance der kontrollieren- den Einflussnahme. Statt über Maut, Mi- gration und Mütterrente zu streiten, müss- te auch über Wartezeiten, Praxisaufkäufe und Notfallversorgung diskutiert werden.

GKV-VSG

Grundsätzlich unterstützen wir alle Maß- nahmen, die zur Sicherung einer be- darfsgerechten, flächendeckenden me- dizinischen Versorgung beitragen. Diese Intention verfolgt zwar offiziell auch die Politik; deren Gesetzentwürfe und Papiere bedürfen jedoch einer deutlichen Überar- beitung, denn entgegen dem Bekenntnis zur ärztlichen Freiberuflichkeit aus dem Ko- alitionsvertrag führt der Weg eindeutig zu mehr staatlicher Regulierung und Kompe- tenzausweitung des G-BA bzw. des MDK.

Die vorgesehene Einrichtung von Termin- servicestellen im GKV-VSG ist kontra- produktiv und kann zu erheblichen Proble- men führen, da Fachärzte und Krankenhäu- ser bereits heute die hierfür erforderlichen Kapazitäten kaum noch zur Verfügung ha- ben. Bürokratie wird zudem ausgeweitet und die freie Arztwahl der Patienten wird abgeschafft. Geradezu widersprüchlich er- scheint die Begründung für die Einrichtung von Terminservicestellen mit Blick auf die vorgesehenen Aufkaufsregelungen von Arztsitzen und die damit einhergehende Reduzierung von Versorgungskapazitäten.

Die Intention des Gesetzgebers zur Ko- operation und zur besseren Verzahnung der medizinischen Notfallversorgung be- fürworten wir. Hierdurch können Doppel- strukturen vermieden, Synergien und Kom- petenzen genutzt sowie Patientenströme zielgerichtet geleitet werden. Die Novellie-

rung der Bereitschaftsdienstordnung mit Errichtung von Bereitschaftsdienstpraxen an Kliniken in Bayern berücksichtigt dies.

Die Regelung zur Förderung der Weiter- bildung in der Allgemeinmedizin ist positiv zu sehen. Ein Negativpunkt ist jedoch die Nichtberücksichtigung unserer Koordinie- rungsstellen und die Nichteinbindung der Landesärztekammern. Zudem sollte nicht ausschließlich auf die Anzahl der zu för- dernden Weiterbildungsstellen (7.500) ver- wiesen werden, sondern auch auf die Erhö- hung des Förderbetrages für den einzelnen Weiterzubildenden, um die Vergütung auf dem Niveau der Krankenhaus-Tarifverträ- ge zu erreichen. Auch ist es notwendig, die Weiterbildungsförderung weiterer Fach- arztrichtungen zu berücksichtigen. Wir be- fürworten auch die Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und die Versorgungsforschung mit einer Summe von 300 Millionen Euro jährlich, allerdings vermissen wir auch hier eine Beteiligung der Bundesärztekammer, die alle Versorgungsebenen gleichermaßen vertritt. Bei der vorgesehenen Haftungs- befreiung freiberuflich tätiger Hebammen vermissen wir die Berücksichtigung der in der Geburtshilfe tätigen Belegärzte und der Kliniken mit Geburtsabteilungen. Wir befürworten eine Absicherung des Haf- tungsrisikos „Geburtsschaden“ durch Ein- richtung eines Staatshaftungsfonds.

Klinikreform

Als ernüchternd ist das Eckpunktepapier zur Krankenhausreform zu bewerten, das die Bund-Länder-Arbeitsgruppe nach mo- natelangen Beratungen vor Weihnachten veröffentlicht hat. Es ist positiv, dass sich die Finanzierung der Betriebskosten in Zukunft etwas mehr an den tatsächlichen Kosten der Kliniken orientiert und dass Krankenhäuser, die in einem hohen Ma- ße Notfallstrukturen vorhalten, finanziell bessergestellt werden. Die Freistellung der Landesbasisfallwerte von Leistungs- mengenentwicklungen und die angekün- digte Finanzierung von Mehrkosten führen zu einer besseren Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten. Dies ist ebenso zu begrüßen wie die geplanten Verbesse- rungen beim Orientierungswert, bei den Sicherstellungszuschlägen und bei den Zuschlägen für Zentren. Die Bund-Länder- Arbeitsgruppe hat es jedoch verpasst, die

eigentlichen Ursachen für Fehlentwicklun- gen zu analysieren; ja sie hat in weiteren wichtigen Bereichen gekniffen. So wird zur Abwicklung defizitärer Häuser ein Sonder- fonds eingerichtet. Gute Ergebnisqualität soll belohnt und schlechte bestraft wer- den? Weitere Instrumente zur Leistungs- steuerung werden implementiert und die Kontrollaktivitäten des MDK ausgebaut.

Die Sicherung der flächendeckenden Ver- sorgung auf hohem Niveau kann jedoch nur gelingen, wenn die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfü- gung stehen. Der Politik muss endlich klar werden: Wer eine Qualitätsoffensive in der Krankenhausversorgung ausruft, muss auch für eine qualitätssichernde Finanzie- rung sorgen. Das beginnt mit der Reform des starren und unflexiblen Fallpauscha- lensystems. Kliniken und Kostenträger brauchen bei ihren Budgetverhandlungen mehr Ermessensspielräume, damit die Sicherstellung der wohnortnahen Kran- kenhausbehandlung in strukturschwachen Gebieten ebenso berücksichtigt werden kann, wie die Finanzierung von Extrem- kostenfällen. Hier müssen Bund und Län- der inhaltlich und strukturell noch deutlich nachlegen, soll diese Reform ihrem Na- men gerecht werden.

In den verbleibenden Wochen gilt es, auf allen politischen Ebenen, unsere Kraft dafür aufzuwenden, Regelungen, die ne- gative Auswirkungen auf die ambulante und stationäre medizinische Versorgung haben, abzuwenden und die Reformen auf das zielführende Gleis zu setzen, nämlich die medizinische Versorgung in einer sich ändernden Gesellschaft zukunftssicher zu gestalten. Da capo: Vor uns steht ein spannendes und ambitioniertes gesund- heitspolitisches Jahr 2015!

Da capo!

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