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3. Tagung der II. Landessynode Drucksachen-Nr. 4/2 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 7. bis 9. April 2016 in Kloster Drübeck

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3. Tagung der II. Landessynode Drucksachen-Nr. 4/2 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 7. bis 9. April 2016 in Kloster Drübeck

Einbringung des Kollektenplan 2017

Der Kollektenausschuss der EKM hat am 10. Dezember 2015 eine Vorlage erarbeitet, die nach Beschlussfassung durch den Landeskirchenrat am 27. Februar 2016 nun der Landessynode zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Der Kollektenplan wird Bestandteil des Haushaltsplanes der EKM für 2017, der auf der Herbsttagung unserer Landessynode beschlossen wird. Um den Kollektenempfängern in der eigenen Jahresplanung 2017 Sicherheit zu geben, wird seit 2013 der Kollektenplan schon jeweils auf der Frühjahrestagung des Vorjahres beschlossen. Dieses Verfahren hat sich bewährt.

Es stehen im Jahr 2017 63 Plätze im Kollektenplan zur Verfügung. 67 Anträge sind eingegangen.

Zuzüglich der Kollekten für Kirchenkreis (6) und Kirchengemeinde (12) gibt es somit insgesamt 85 Anmeldungen auf Kollekten.

Im Entwurf des Kollektenplanes für das Jahr 2017 sind wie in den Vorjahren zwölf Kollekten für die Kirchengemeinden und sechs Kollekten für die Kirchenkreise aufgenommen worden. Über die Zwecke der Kirchenkreiskollekten haben die Kreissynode im Herbst 2016 einen Beschluss zu fassen.

Ebenso wird in dem Entwurf des Kollektenplanes den Vereinbarungen mit den Bünden, VELKD und UEK (Stiftung KiBa), der EKD und Brot für die Welt (EWDE), entsprochen.

Im Entwurf des Kollektenplanes lässt sich wieder ein deutlicher Schwerpunkt bei der Förderung von Projekten aus der diakonischen Arbeit und der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erkennen. Daneben wurden insbesondere Anträge berücksichtigt, die aktuellen Bezug aufweisen, sei es der gestiegenen Bedarf in der Arbeit mit Flüchtlingen oder die Finanzierung von Projekten für das Reformationsjubiläum 2017.

Um auch 2017 möglichst viele Anträge berücksichtigen zu können, wurden einzelne Kollektenplätze mit sachlich ähnlichen Projekten doppelt belegt. Dieses Verfahren hat sich in den letzten Jahren bewährt.

Es mussten 13 Kollektenanträge abgelehnt werden. Damit wird keine Aussage über den Wert/Sinn des Kollektenzweckes getroffen. Die Nichtberücksichtigungen lassen sich mit folgenden Hinweisen erklären:

a) Abweichung von den Kriterien für die Kollektenvergabe (Bauvorhaben, lokale Bedeutung), b) ausreichende Finanzierung des beantragten Bereiches,

c) wiederholte Berücksichtigung in den letzten Jahren.

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