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69. Änderung des Studienplans Statistik

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2004/2005 - Ausgegeben am 10.01.2005 - 11. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

(2)

69. Änderung des Studienplans Statistik

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2004 den Beschluss der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 25. November 2004 auf Änderung des Studienplans Statistik (erschienen am 28. Juni 2002, im UOG 93-Mitteilungsblatt der Universität Wien, Stück XXXIV, Nummer 335) in der nachfolgenden Fassung einstimmig genehmigt:

1. Dem § 11 werden die Absätze 2 und 3 angehängt:

(2) Die Zulassung zum Magisterstudium Statistik setzt den Abschluss eines Bakkalaureatsstudiums aus dem Bereich Statistik bzw. den Abschluss eines anderen fachlich in Frage kommenden Bakkalaureatsstudiums oder eines einschlägigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule voraus.

(3) Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, kann zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit die Absolvierung von zusätzlichen Lehrveranstaltungen oder Prüfungen im Verlauf des Magisterstudiums im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden.

2.Prüfungsordnung

Dem § 23 wird folgender § 24 angehängt:

(3)

Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die bereits für das Bakkalaureatsstudium als Pflicht- oder (freie) Wahlfächer absolviert wurden, können im Magisterstudium nicht nochmals anerkannt werden.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

E . W e b e r

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