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252. Änderung des Studienplanes zur Erwerbung des Doktorats der Sozial- und Wirtschaftwissenschaften

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2003/2004 - Ausgegeben am 28.06.2004 - 39. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

252. Änderung des Studienplanes zur Erwerbung des Doktorats der Sozial- und Wirtschaftwissenschaften

Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2004 den im Umlaufweg gefassten Beschluss der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission auf Änderung des Studienplanes zur Erwerbung des Doktorats der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (erschienen am 07.06.2002, im UOG 93 Mitteilungsblatt der Universität Wien, Stück XXV., Nummer 263) genehmigt:

§ 4 1. Absatz lautet:

§4 Zusätzlich zu den in § 3 erfassten Lehrveranstaltungen sind mindestens 4 Semesterstunden Forschungsprivatissimum aus dem Dissertationsfach sowie 2 Semesterstunden Lehrveranstaltungen nach freier Wahl erfolgreich abzulegen. Die 4 Semesterstunden Forschungsprivatissimum sind in Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Dissertation zu absolvieren. Die Zustimmung des zuständigen akademischen Organs ist im Vorhinein einzuholen. Diese 6 Semesterstunden ergeben zusammen mit den 24 Semesterstunden des Rigorosums (§ 3 Absatz 1) die Gesamtstundenzahl von 30 Semesterstunden (§ 2).

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

E . W e b e r

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