• Keine Ergebnisse gefunden

TOP 7 - Sicherheit in den Bremer Parkhäusern

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "TOP 7 - Sicherheit in den Bremer Parkhäusern"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

In der Senatssitzung am 17. November 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Datum 09.11.2020 S 3

Vorlage für die Sitzung des Senats am 17.11.2020

Sicherheit in den Bremer Parkhäusern

“ Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft

A. Problem

Die Fraktion der FDP hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Welche Bremer Parkhäuser werden täglich über 24 Stunden videoüberwacht und über welchen Zeitraum werden diese Aufnahmen gesichert?

2. Werden Zugangsbereiche – wie etwa das Treppenhaus – ebenfalls gefilmt und über welchen Zeitraum werden die Aufnahmen gesichert? Wenn nein, warum erfolgt die Überwachung/Datenspeicherung hier nicht?

3. Wie bewertet der Senat den Nutzen einer Videoüberwachung als Beitrag zur Stärkung des Sicherheitsgefühls und kann die Vermeidung und Aufklärung von Straftaten in Parkhäusern durch eine durchgängige Videoüberwachung noch besser gelingen?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Für die Beantwortung der vorliegenden Fragen wurden die Parkhausbetreiber in Bremen kontaktiert und um Unterstützung gebeten.

Zu 1:

Die Parkhäuser und Parkplätze der BREPARK werden ganztägig videokontrolliert, die Aufnahmen werden nach 48 Stunden gelöscht.

Im Parkhaus des Metropol-Theaters am Rövekamp findet ebenfalls eine durchgängige Videoüberwachung statt. Die Aufnahmen werden etwa zwei Wochen gesichert.

In den Contipark-Parkhäusern am Herdentor, am Hillmannplatz und im P1 werden betriebsrelevante Bereiche wie Ein- und Ausfahrten, Kassen und Rolltore über 24 Stunden am Tag videoüberwacht. Eine flächendeckende Überwachung findet nicht statt.

Im Messe-Parkhaus findet eine ganztägige Video-Überwachung statt. Hier werden die Aufnahmen nach 72 Stunden automatisch gelöscht.

(2)

Zu 2:

Die Videokontrolle in den Parkhäusern der BREPARK erfolgt zur Aufrechterhaltung eines reibungslosen Betriebsablaufs und zum Schutz des Eigentums an technischen Anlagen. Eine flächendeckende Videokontrolle ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

Zugangsbereiche, in denen sich keine technischen Anlagen befinden, werden nicht videokontrolliert.

Im Parkhaus des Metropol-Theaters werden die Zugangsbereiche im Erdgeschoss und im Untergeschoss videoüberwacht und die Aufnahmen werden ebenfalls ca. zwei Wochen gesichert.

In den Contipark-Parkhäusern werden Zugangsbereiche videoüberwacht. Beim Messe- Parkhaus sind der Eingangsbereich von der Bürgerweide, das Parkdeck mit den Frauen- und Schwerbehindertenparkplätzen, das oberste Deck sowie die Ein- und Ausfahrt videoüberwacht.

Zu 3:

Neben den Faktoren Überschaubarkeit, Transparenz, Beleuchtung, Sauberkeit, Beschilderung und der Installation von Kommunikationsmeldern kommt auch dem Einsatz technischer Überwachungshilfen wie z.B. einer durchgängigen Videoüberwachung eine große Bedeutung zu, um das subjektive Sicherheitsgefühl insbesondere der Parkhausnutzerinnen und Parkhausnutzer zu stärken.

Durch eine Videoüberwachung kann das Entdeckungsrisiko potentieller Täter erhöht und damit die Tatgelegenheitsstrukturen in den Parkhäusern reduziert werden. Dies trägt auch zu einer Vermeidung von Straftaten bei.

Neben den zuvor genannten baulichen und begleitenden Faktoren kann eine durchgängige Videoüberwachung in Parkhäusern und Tiefgaragen sowohl zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls als auch zur Verbesserung der objektiven Sicherheit beitragen.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung

Keine finanziellen, personalwirtschaftlichen oder genderrelevanten Auswirkungen.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Vorlage wurde mit Senator für Inneres abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 09.11.2020 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der FDP in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Im Umfeld der Schutzeinrichtung 5 wurden ohne direkten Bezug zur Schutzeinrichtung 11 Strafanzeigen aufgenommen, davon 8 Diebstahldelikte, eine Unterschlagung, ein Verstoß gegen

Rukmini Vaderapura Puttaswamy Aktivistin, Frauenrechtlerin, Präsidentin und Mitbegründerin der ausschließlich von Frauen fgeführten Gewerkschaft Garment Labour Union (GLU)

Wie viele Gastronom*innen in den stadtbremischen Ortsteilen haben bislang eine räumliche Erweiterung ihrer Außenflächen beantragt?. (Bitte aufgeschlüsselt nach Stadt-

Inwiefern werden bei digitalisierten Prüfungsformaten Fragen des Daten- schutzes, des Schutzes der Privatsphäre und der IT-Sicherheit berücksich- tigt und wo werden diese

Der Senat beschließt die vorliegende Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung vom 25.01.2021 auf die Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) der

Inwieweit werden beziehungsweise wurden die Änderungen oder Schließungen der Recycling-Stationen mit den Beiräten abgestimmt und welche Bedenken wur- den Seitens der

Andreas Mackeben und Rose Pfister als Vorstand der Stiftung Bremer Bildhauerpreis für die Amtsperiode 2021 bis 2026.. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen /

Der Senat beschließt die vorliegende Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung vom 30.10.2020 auf die Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) der