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TOP 22 - Alkoholkonsumverbot am Bremer Hauptbahnhof

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 7. Dezember 2021 beschlossene Fassung

Der Senator für Inneres

01.11.2021

S5

Vorlage für die Sitzung des Senats am 07.12.2021 Alkoholkonsumverbot am Bremer Hauptbahnhof

(Anfrage der Fraktion der CDU in der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Stadt/S5))

A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Alkoholkonsumverbot am Bremer Hauptbahnhof?

Wir fragen den Senat:

1. Welche konkreten Pläne verfolgt der Senat, um die Aufenthaltsqualität des sehr stark von Obdachlosen, Trinkenden, Drogen-Konsumierenden, Dealenden usw. geprägten Bremer Hauptbahnhofes, zu steigern?

2. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht der Senat grundsätzlich, um ein generelles Alkoholkonsumverbot rund um den Bremer Hauptbahnhof einzuführen und durchzusetzen?

3. Inwieweit ist es mit der geplanten Attraktivitätssteigerung des ÖPNV vereinbar, dass die am Hauptbahnhof befindlichen Haltestellenbänke oftmals durch die Trinkenden bzw.

Menschen ohne Fahrabsicht vereinnahmt werden und somit nicht für die Fahrgäste des ÖPNV nutzbar sind?

B. Lösung

Dem Senat wird folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Der Senat verfolgt eine ressortübergreifende und ganzheitliche Strategie zur Verbesserung der Situation am Hauptbahnhof. Alleine durch eine Erhöhung der Polizeipräsenz oder Verbote kann die Situation nicht gelöst werden. Durch den Senator für Inneres ist deshalb eine Sicherheitspartnerschaft Hauptbahnhof im Jahre 2018 eingerichtet worden und zahlreiche Maßnahmen sind bereits ressortübergreifend umgesetzt worden. Die Lage hat sich aber auch

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2 pandemiebedingt noch nicht nachhaltig verbessert. Um das zu ändern, hat der Koordinator der Sicherheitspartnerschaft Hauptbahnhof mit den beteiligten Ressorts einen Aktionsplan für das weitere Vorgehen entwickelt. Dieser wird zeitnah in den Senat eingebracht.

Zu Frage 2:

Für ein generelles Alkoholkonsumverbot ist ein formelles Gesetz erforderlich. Dieses kann auf unterschiedliche Weise ausgestaltet sein. In Betracht kommt erstens die Schaffung einer einschlägigen Verordnungsermächtigung, mittels derer der Senat ermächtigt wird, Alkoholkonsumverbotszonen unter bestimmten Bedingungen auszuweisen. In Betracht kommt zweitens die Änderung des Gesetzes über Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden und in einem weiteren Schritt des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung oder aber drittens die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes analog des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten vom 11. April 2017.

Die Einhaltung dieser Regelung muss sodann durch Polizei und Ordnungsdienst überprüft werden.

Über eine rechtliche Grundlage und deren Nachhaltung hinaus wird eine Voraussetzung für das Gelingen sein, den heute Alkohol konsumierenden Personen eine Möglichkeit zum tolerierten Aufenthalt an anderen Plätzen zu ermöglichen.

Zu Frage 3:

Das Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung untersagt es in § 3 Nr. 1 bereits, sich dauerhaft zum Zwecke des Alkoholkonsums auf Straßen, der Öffentlichkeit zugänglichen öffentlichen Flächen oder Bänken niederzulassen und dadurch die Nutzung durch andere unzumutbar zu beeinträchtigen. Der Senat sieht es als erforderlich an, dass die Funktionsbereiche des Hauptbahnhofs für ihre vorgesehene Nutzung freigehalten werden. Verstöße nach der zitierten Vorschrift können jedoch derzeit durch Ordnungskräfte an den Haltestellen nur schwer nachgewiesen werden. Rechtsgrundlage könnte künftig zum Beispiel eine Regelung im Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung durch den Senator für Inneres sein. Durch diese sollen Polizei und Ordnungsdienst bei einer missbräuchlichen Nutzung schneller und nachvollziehbar für die Betroffenen handeln können. Dessen ungeachtet ist eine klarere Ausweisung und bessere Ausgestaltung von Aufenthaltsorten und Toleranzflächen für die verschiedenen Gruppen im Bahnhofsbereich erforderlich, um Nutzergruppen zu entzerren und Konflikte zu verringern.

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3 C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Aus der Beantwortung ergeben sich keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen.

Es ergeben sich keine genderspezifischen Auswirkungen.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport abgestimmt. Mit der Senatorin für Klima, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau wurde die Abstimmung eingeleitet.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Die Senatsvorlage kann nach Beschlussfassung über das zentrale elektronische Informationsregister veröffentlicht werden.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Inneres vom 01.12.2021

der Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU für die Fragestunde der

Stadtbürgerschaft zu.

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