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Verfügung Nr. 25/2012 Keine Pflicht der Schulen zur Meldung von Kindern und Jugendlichen ohne Aufenthaltsstatus

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Rembertiring 8-12  28195 Bremen

An die Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen Schulen im Lande Bremen nachrichtlich an:

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit

den Magistrat der Stadt Bremerhaven -Schulamt-

Verfügung Nr. 25/2012

Auskunft erteilt Frau Sanders Zimmer 711 T (04 21) 361 16249 F (04 21) 496 16249 E-mail

ute.sanders

@bildung.Bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 122-11

Bremen, 10.04.2012

Keine Pflicht der Schulen zur Meldung von Kindern und Jugendlichen ohne Aufenthaltsstatus Änderung der Verfügung 63/2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer neuen Rechtslage ändere ich die Verfügung 63/2011 vom 29. September 2011 wie folgt ab:

Anders als dort unter Nummer 3 dargestellt, sind die Schulen nunmehr nicht nur „im Regelfall“, son- dern generell nicht verpflicht, die Ausländerverwaltungen über den illegalen Aufenthalt bzw. fehlen- den Aufenthaltstatus eines Kindes oder Jugendlichen zu informieren. Dies ergibt sich jetzt ausdrück- lich aus § 87 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, das mit Gesetz vom 22. November 2011 entsprechend geändert wurde.

Ich bitte um Beachtung dieser neuen Maßgabe.

Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen aus dem Rechtsreferat zur Ver- fügung.

Zu Ihrer Information füge ich die Verfügung 63/2011 als Anlage bei.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

gez. Detlef von Lührte

Anlage

BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

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