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Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Rundschreiben Nr. 13/2007

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Die Senatorin für Finanzen

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Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Finanzen · Postfach 10 15 40 · 28015 Bremen Auskunft erteilt Frau Wollenberg Zimmer 507

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(bitte bei Antwort angeben) 31-1

Bremen, 18. Oktober 2007

R U N D S C H R E I B E N Nr. 27/2007

Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Rundschreiben Nr. 13/2007

In meinem Rundschreiben Nr. 13/2007 habe ich über das Allgemeine Gleichbehandlungsge- setz (AGG) informiert. In dem Rundschreiben wurde u.a. darauf hingewiesen, dass der Arbeit- geber nach § 13 AGG eine Beschwerdestelle einzurichten hat. Zum damaligen Zeitpunkt stand noch nicht abschließend fest, ob es möglicherweise eine zentrale Beschwerdestelle für das Land und die Stadtgemeinde Bremen geben wird. Inzwischen ist in Absprache mit den Ressorts festgelegt worden, dass keine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet wird. Somit ist in den jeweiligen senatorischen Bereichen festzulegen, wer für die Bearbeitung der Be- schwerden nach dem AGG zuständig ist. Ich empfehle, dass jede senatorische Dienststelle nur eine Beschwerdestelle einrichtet und bitte mir mitzuteilen, wer die Funktion der Beschwer- destelle wahrnehmen wird. Ebenfalls bitte ich die senatorischen Dienststellen, dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitarbeiter/innen in ihrem Bereich darüber informiert werden, wer für sie die Aufgabe der Beschwerdestelle wahrnimmt.

Zur Zeit wird noch geprüft, ob eine zentrale Regelung für eine einheitliche Vorgehensweise im Beschwerdeverfahren erforderlich ist.

Im Auftrag gez. Dr. Zech Dr. Zech

Dienstgebäude Bus / Straßenbahn Sprechzeiten

Schillerstraße 1 Haltestellen Mo.-Mi. 09:00 bis 15:00 Uhr

28195 Bremen Hauptbahnhof Do. 09:00 bis 18:00 Uhr

Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr

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