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Die übermässige und einseitige Aufschüttung der Unternehmung der NEAT könnte ebenfalls ein Grund dafür sein, dass der Tunnel beschädigt wurde

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M 184/2004 BVE 20. Oktober 2004 49C Motion

3201 Grossen, Reichenbach (EVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 11.08.2004

Sanierungskosten Mitholztunnel

Der Regierungsrat wird beauftragt, besorgt zu sein, dass die anstehenden Sanierungsmassnahmen des Mitholztunnels den Kanton finanziell möglichst nicht belasten.

Begründung:

Es kann nicht sein, dass ein 18-Millionen-Bauwerk nach nur zwei Jahren höchst einsturzgefährdet ist. Laut Abklärungen wurde festgestellt, dass das geologische Gutachten des Untergrundes sich allein auf lediglich zwei „Baggerschlitze“ beschränkten, trotzdem allgemein bekannt war, dass der Untergrund wasserhaltig ist.

Meiner Auffassung nach hätten sich die Ingenieure der beauftragten Unternehmung in dieser schwierigen Bodenbeschaffenheit nicht auf nur zwei „Baggerschlitze“ verlassen dürfen.

Die übermässige und einseitige Aufschüttung der Unternehmung der NEAT könnte ebenfalls ein Grund dafür sein, dass der Tunnel beschädigt wurde.

Es wird Dringlichkeit verlangt Gewährt: 09.09.2004

Antwort des Regierungsrates

Der Motionär beauftragt den Regierungsrat, dafür besorgt zu sein, dass die anstehenden Sanierungsmassnahmen des Mitholztunnels den Kanton finanziell möglichst nicht be- lasten. Dies ist auch die Absicht der Regierung. Deshalb hat sie folgende Vorgehensweise gewählt:

1. Abwenden von Schaden an Leib und Leben. Deshalb wurde der Tunnel am 16. Juli 2004 teilweise und am 23. Juli 2004 um 19 Uhr vollständig gesperrt.

2. So rasch als möglich wurde eine Verbindung nach Kandersteg zur Verfügung gestellt.

Am 23. Juli 2004 um 19 Uhr konnte eine für den Zivilverkehr hergerichtete Baupiste zur Verfügung gestellt werden.

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3. So rasch als möglich wurde eine Notumfahrungsstrasse gebaut. Am 30. Juli 2004 um 17 Uhr wurde eine zweispurige, mit Belag versehene Notumfahrungsstrasse in Betrieb genommen.

4. Einleiten von Massnahmen, um den Einsturz des Tunnels zu verhindern. Nach intensi- ver Vorbereitungszeit wird seit dem 30. August 2004 der Tunnel von innen verstärkt.

5. Einleiten von Massnahmen zur Ursachenfindung. Seit dem 23. August 2004 wird ein Programm mit insgesamt 6 Bohrungen verteilt auf 2 Querprofile ausgeführt.

Die von zwei Professoren der Eidg. Technischen Hochschule Lausanne geleiteten Unter- suchungen sollen Aufschluss geben über die Ursachen der Schäden am Mitholztunnel.

Daraus können Verantwortlichkeiten abgeleitet werden und wiederum daraus kann die Frage geklärt werden, wer die Kosten zu tragen hat. Parallel dazu wird geprüft, wie eine neue, definitive Strasse von Mitholz nach Kandersteg realisiert werden könnte, falls der Tunnel nicht mit verhältnismässigem Aufwand saniert werden kann. Diese Überlegungen münden in eine Machbarkeitsstudie, welche voraussichtlich im Herbst 2004 vorliegen wird.

Diese Machbarkeitsstudie wird auch grob über die zu erwartenden Kosten Auskunft ge- ben.

Erst wenn die Ursachen der Schäden am Mitholztunnel bekannt sind, kann verlässlich geklärt werden, ob und mit welchem Aufwand der Tunnel saniert werden kann.

Die Regierung wird alles daran setzen, die Ursachen festzustellen, die Verantwortlichkei- ten zu bezeichnen und entsprechend dieser Verantwortlichkeiten die im Zusammenhang mit diesem Ereignis angefallenen und noch anfallenden Kosten zu verteilen. Ferner wird die Regierung eine allfällig mögliche Sanierung des Tunnels einer offenen neuen Linien- führung der Verbindungsstrasse nach Kandersteg gegenüberstellen und Vor- und Nachteile sowie Kosten gegeneinander abwägen.

Gestützt auf die getroffenen Massnahmen beantragt der Regierungsrat, die Motion anzu- nehmen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben.

Antrag: Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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